An der B 8 - Teil 2 - Iphofen
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 5<br />
2. Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Planung<br />
Das Unterzentrum <strong>Iphofen</strong> liegt im südöstlichen Bereich des Mittelzentrums<br />
Kitzingen, südlich des Verdichtungsraumes Würzburg, in ca. 11 km Entfernung<br />
zur Stadt Kitzingen.<br />
Die <strong>An</strong>bindungen an die überregionalen Verkehrs- und Entwicklungsachsen, d. h.<br />
die Bundesautobahnen BAB 3 Nürnberg - Würzburg und BAB 7 Ulm - Kassel, sind<br />
jeweils ca. 15 km von <strong>Iphofen</strong> entfernt.<br />
Würzburg, <strong>der</strong> Regierungssitz und das wirtschaftlich-kulturelle Zentrum<br />
Unterfrankens, liegt ca. 30 km südöstlich von <strong>Iphofen</strong> und ist über die<br />
Bundesstraße B 8 (Nürnberg - Würzburg) gut erreichbar.<br />
Parallel zur B 8 verläuft die Bahnlinie Fulda - Würzburg, die über den Bahnhof in<br />
<strong>Iphofen</strong> für die <strong>An</strong>wohner erreichbar ist.<br />
Der nächste ICE-Bahnhof liegt im ca. 30 km entfernten Würzburg.<br />
Die Ausweisung des Gewerbegebietes dient in letzter Konsequenz <strong>der</strong> Steigerung<br />
<strong>der</strong> Attraktivität des Wohnstandortes <strong>Iphofen</strong>.<br />
In erster Linie sorgt die Ausweisung des Gewerbegebietes für die Möglichkeit, die<br />
Versorgung <strong>der</strong> Einwohner mit allen für den täglichen Bedarf notwendigen Gütern<br />
sowie Dienstleistungen von Kleinunternehmen ortsnah zu gewährleisten, ohne die<br />
Attraktivität des denkmalgeschützten Ortskernes zu beeinträchtigen. Durch die<br />
Ausweisung geeigneter Flächen für den Einzelhandel und<br />
Dienstleistungsbetrieben wird auch den, unter wirtschaftlichen Aspekten<br />
getroffenen Entscheidungen des Einzelhandels (<strong>An</strong>dienung, Akzeptanz usw.)<br />
Rechnung getragen.<br />
Mit <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes soll die rechtliche Grundlage für die<br />
geordnete Bebauung des gesamten Gebietes geschaffen werden.<br />
1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx