1825 Begründung zum BPL- Stand 22072013_Struchholz - Iphofen
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 24<br />
7. Geplante bauliche Nutzung<br />
Das Baugebiet liegt am Ortsrand der Wohnbebauung der Stadt <strong>Iphofen</strong> und bildet<br />
einen Lückenschluss zwischen GE-, MI- und sonstigen Sonderflächen.<br />
Die Fläche ist derzeit eine landwirtschaftlich genutzte Fläche.<br />
Durch die Erschließung des Sondergebietes Einzelhandel /<br />
Dienstleistungsbetriebe soll die Versorgung der Bürger verbessert werden.<br />
Die mit der Versiegelung der Flächen einhergehenden negativen Einflüsse auf<br />
Natur und Umwelt sollen durch die Verwendung geeigneter ökologischer<br />
Elemente so gering wie möglich gehalten werden.<br />
7.1 Art, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von<br />
ca. 2,35 ha.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches wird für die bauliche Nutzung ein Sondergebiet<br />
SO Einzelhandel gem. § 11 BauNVO und ein Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt.<br />
7.2 Maß, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (1,2) und 4 BauNVO<br />
Festgesetzt ist eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine zulässige Geschossflächenzahl<br />
(GFZ) von 2,0.<br />
Zugelassen ist eine geschlossene Bebauung.<br />
7.3 Vollgeschosse,<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (3) und 4 BauNVO<br />
Zugelassen sind 2 Vollgeschosse.<br />
Die maximale zulässige Traufhöhe ab Oberkante der nächstgelegenen<br />
Erschließungsstraße beträgt 9,0 m.<br />
<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx