Straßenentwurf - am ISE
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Entwurf und Bau von Straßen<br />
- Teil: <strong>Straßenentwurf</strong> -<br />
Institut für Straßenund<br />
Eisenbahnwesen<br />
Fahrstreifenbegrenzungslinien zus<strong>am</strong>mengefasst werden. In diesem Fall soll auf eine evtl.<br />
vorgesehene einseitige Fahrstreifenbegrenzungslinie verzichtet werden.<br />
Die tatsächlich vorhandenen Sichtweiten sind ein Ergebnis aus Linienführung, Querschnitt<br />
und Straßenumfeld. Für die Ermittlung der vorhandenen Sichtweiten gilt:<br />
- Sie muss unter Berücksichtigung des Straßenraumes durchgeführt werden. Dabei<br />
sind alle Straßenausstattungsgegenstände sowie die vorhandene und vorgesehene<br />
Bepflanzung zu berücksichtigen.<br />
- Sie ist für jede Sichtweitenart (Halte- und Überholsichtweite) und für jede der beiden<br />
Fahrtrichtungen getrennt vorzunehmen.<br />
- Den Ermittlungen sind als Eingangsgrößen für Aug- und Zielpunkt jeweils Höhen<br />
von 1 m zugrunde zu legen.<br />
- Die Lage des Aug- und Zielpunktes, getrennt nach Halte- und Überholsichtweite,<br />
ist in Abbildung 2-9 enthalten.<br />
Abbildung 2-9<br />
Lage von Aug- und Zielpunkt für Haltesichtweite und Überholsichtweite<br />
nach RAS-L (1995)<br />
- SE 2-14 - 04/2013