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Straßenentwurf - am ISE

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Entwurf und Bau von Straßen<br />

- Teil: <strong>Straßenentwurf</strong> -<br />

Institut für Straßenund<br />

Eisenbahnwesen<br />

Fahrstreifenbegrenzungslinien zus<strong>am</strong>mengefasst werden. In diesem Fall soll auf eine evtl.<br />

vorgesehene einseitige Fahrstreifenbegrenzungslinie verzichtet werden.<br />

Die tatsächlich vorhandenen Sichtweiten sind ein Ergebnis aus Linienführung, Querschnitt<br />

und Straßenumfeld. Für die Ermittlung der vorhandenen Sichtweiten gilt:<br />

- Sie muss unter Berücksichtigung des Straßenraumes durchgeführt werden. Dabei<br />

sind alle Straßenausstattungsgegenstände sowie die vorhandene und vorgesehene<br />

Bepflanzung zu berücksichtigen.<br />

- Sie ist für jede Sichtweitenart (Halte- und Überholsichtweite) und für jede der beiden<br />

Fahrtrichtungen getrennt vorzunehmen.<br />

- Den Ermittlungen sind als Eingangsgrößen für Aug- und Zielpunkt jeweils Höhen<br />

von 1 m zugrunde zu legen.<br />

- Die Lage des Aug- und Zielpunktes, getrennt nach Halte- und Überholsichtweite,<br />

ist in Abbildung 2-9 enthalten.<br />

Abbildung 2-9<br />

Lage von Aug- und Zielpunkt für Haltesichtweite und Überholsichtweite<br />

nach RAS-L (1995)<br />

- SE 2-14 - 04/2013

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