Straßenentwurf - am ISE
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Entwurf und Bau von Straßen<br />
- Teil: <strong>Straßenentwurf</strong> -<br />
Institut für Straßenund<br />
Eisenbahnwesen<br />
1 Räumliche Linienführung<br />
1.1 Allgemeine Anforderungen an die Überlagerung von Lage- und Höhenplan<br />
Der Entwurf einer Straße und seine Darstellung erfolgt überwiegend getrennt im Lageplan,<br />
Höhenplan und Querschnitt. Der Fahrer sieht die Straße in ihren drei Dimensionen jedoch<br />
als Raumband. Der Entwurf muss somit auf seine räumliche Wirkung hin überprüft werden.<br />
Für die Beurteilung kommt nur die Fahrerperspektive in Frage.<br />
Durch die Überlagerung der horizontalen und vertikalen Entwurfselemente entstehen Raumelemente<br />
und Raumelementfolgen. Da die Abfolge dieser Raumelemente maßgebende<br />
Auswirkungen auf das situationsgerechte Verhalten der Fahrer und somit auf die Verkehrssicherheit<br />
sowie auf die harmonische Einpassung der Straße in das Umfeld hat, ist diese nach<br />
bestimmten Grundsätzen aufeinander abzustimmen. Zusätzlich sind die empfohlenen Werte<br />
der Entwurfselemente in Lage und Höhe einzuhalten.<br />
Die räumliche Linienführung ist unter optischen, entwässerungstechnischen und fahrdyn<strong>am</strong>ischen<br />
Aspekten im Allgemeinen dann befriedigend, wenn die Wendepunkte der Krümmungen<br />
im Lage- und Höhenplan ungefähr an der gleichen Stelle liegen und die Anzahl der<br />
Wendepunkte des Lageplanes und des Höhenplanes übereinstimmen. Ungünstig ist insbesondere,<br />
wenn die Anzahl der Wendepunkte im Höhenplan größer ist als im Lageplan. Kann<br />
eine unterschiedliche Anzahl nicht vermieden werden, sollen die Wendepunkte einer Ebene<br />
nicht mit Tangentenschnittpunkten der anderen Ebene zus<strong>am</strong>menfallen. Dabei sollte das<br />
Höhenplanelement vom Lageplanelement eingeschlossen werden.<br />
Defizite in der räumlichen Linienführung lassen sich vor allem danach unterscheiden, ob<br />
ihnen ein großer Einfluss auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit zuzuschreiben ist. Dieser<br />
ist in zwei Fällen besonders hoch: Zum einen dann, wenn durch die ungünstige Überlagerung<br />
von Lage- und Höhenplanelementen Sichtschattenbereiche entstehen, bei denen ein<br />
Bereich der vorausliegenden Strecke nicht einsehbar ist.; zum anderen in Fällen, in denen<br />
der fahrdyn<strong>am</strong>isch relevante Beginn der Lageplankurve durch eine Kuppenüberlagerung<br />
verdeckt ist. Besondere Überprüfungen der räumlichen Wirkung einer Trassierung sind daher<br />
bei der Überlagerung eines Lageplanelementes mit mehreren Höhenplanelementen nötig,<br />
um sicher zu gehen, dass kein kritisches Wiederauftauchen der Fahrbahn nach einer<br />
Wanne vorliegt. Richtungsänderungen müssen allgemein deutlich erkennbar innerhalb der<br />
vorhandenen Sichtweite und vor dem Kuppenscheitel beginnen (Richtungsänderungswinkel<br />
mindestens 3,5 gon). Daher ist evtl. der Anfang der Kurve gegenüber dem der Kuppe vorzuziehen.<br />
Weitere Defizite in der räumlichen Linienführung sind in der Regel eher gestalterischer Art.<br />
- SE 1-1 - 04/2013