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Straßenentwurf - am ISE

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Entwurf und Bau von Straßen<br />

- Teil: <strong>Straßenentwurf</strong> -<br />

Institut für Straßenund<br />

Eisenbahnwesen<br />

1 Räumliche Linienführung<br />

1.1 Allgemeine Anforderungen an die Überlagerung von Lage- und Höhenplan<br />

Der Entwurf einer Straße und seine Darstellung erfolgt überwiegend getrennt im Lageplan,<br />

Höhenplan und Querschnitt. Der Fahrer sieht die Straße in ihren drei Dimensionen jedoch<br />

als Raumband. Der Entwurf muss somit auf seine räumliche Wirkung hin überprüft werden.<br />

Für die Beurteilung kommt nur die Fahrerperspektive in Frage.<br />

Durch die Überlagerung der horizontalen und vertikalen Entwurfselemente entstehen Raumelemente<br />

und Raumelementfolgen. Da die Abfolge dieser Raumelemente maßgebende<br />

Auswirkungen auf das situationsgerechte Verhalten der Fahrer und somit auf die Verkehrssicherheit<br />

sowie auf die harmonische Einpassung der Straße in das Umfeld hat, ist diese nach<br />

bestimmten Grundsätzen aufeinander abzustimmen. Zusätzlich sind die empfohlenen Werte<br />

der Entwurfselemente in Lage und Höhe einzuhalten.<br />

Die räumliche Linienführung ist unter optischen, entwässerungstechnischen und fahrdyn<strong>am</strong>ischen<br />

Aspekten im Allgemeinen dann befriedigend, wenn die Wendepunkte der Krümmungen<br />

im Lage- und Höhenplan ungefähr an der gleichen Stelle liegen und die Anzahl der<br />

Wendepunkte des Lageplanes und des Höhenplanes übereinstimmen. Ungünstig ist insbesondere,<br />

wenn die Anzahl der Wendepunkte im Höhenplan größer ist als im Lageplan. Kann<br />

eine unterschiedliche Anzahl nicht vermieden werden, sollen die Wendepunkte einer Ebene<br />

nicht mit Tangentenschnittpunkten der anderen Ebene zus<strong>am</strong>menfallen. Dabei sollte das<br />

Höhenplanelement vom Lageplanelement eingeschlossen werden.<br />

Defizite in der räumlichen Linienführung lassen sich vor allem danach unterscheiden, ob<br />

ihnen ein großer Einfluss auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit zuzuschreiben ist. Dieser<br />

ist in zwei Fällen besonders hoch: Zum einen dann, wenn durch die ungünstige Überlagerung<br />

von Lage- und Höhenplanelementen Sichtschattenbereiche entstehen, bei denen ein<br />

Bereich der vorausliegenden Strecke nicht einsehbar ist.; zum anderen in Fällen, in denen<br />

der fahrdyn<strong>am</strong>isch relevante Beginn der Lageplankurve durch eine Kuppenüberlagerung<br />

verdeckt ist. Besondere Überprüfungen der räumlichen Wirkung einer Trassierung sind daher<br />

bei der Überlagerung eines Lageplanelementes mit mehreren Höhenplanelementen nötig,<br />

um sicher zu gehen, dass kein kritisches Wiederauftauchen der Fahrbahn nach einer<br />

Wanne vorliegt. Richtungsänderungen müssen allgemein deutlich erkennbar innerhalb der<br />

vorhandenen Sichtweite und vor dem Kuppenscheitel beginnen (Richtungsänderungswinkel<br />

mindestens 3,5 gon). Daher ist evtl. der Anfang der Kurve gegenüber dem der Kuppe vorzuziehen.<br />

Weitere Defizite in der räumlichen Linienführung sind in der Regel eher gestalterischer Art.<br />

- SE 1-1 - 04/2013

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