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Tumeltsham E 1.pub - ISG

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Ausführung von Sonderwünschen<br />

Änderungen und Ergänzungen der Elektroinstallationen und der sanitären Einrichtungen<br />

sowie Änderungen der Fußbodenbeläge und Verfliesungen nach Farbe und Qualität sind<br />

möglich. Allfällige Mehrkosten für derartige Sonderwünsche sind vom Wohnungswerber<br />

dem einzelnen Professionisten direkt zu bezahlen. Vor Auftragserteilung ist die Einholung<br />

eines Offertes zweckmäßig.<br />

Sollten durch Änderungen Minderleistungen (z. B. bei Malerarbeiten durch zusätzliche<br />

Verfliesung) bei einzelnen Professionisten entstehen, kann dafür von der <strong>ISG</strong> keinerlei<br />

Gutschrift gefordert werden.<br />

Die Ausführung von Sonderwünschen ist nur mit den von der <strong>ISG</strong> beauftragten Professionisten<br />

möglich.<br />

Wird eine Wohnung während der Bauzeit zurückgegeben (maximal bis zur Rohbaufertigstellung)<br />

und wurden Sonderwünsche bereits ganz oder teilweise ausgeführt, sind<br />

die angefallenen Kosten den Professionisten zu bezahlen. Ist der Wohnungsnachfolger<br />

mit den bereits ausgeführten Sonderwünschen nicht einverstanden, hat der Vorgänger<br />

die Kosten der Abänderung auf die ursprünglich geplante Standardausführung zu übernehmen.<br />

Haftungsansprüche für allenfalls in Auftrag gegebene Sonderwünsche bzw. Mehrleistungen<br />

können der <strong>ISG</strong> gegenüber nicht geltend gemacht werden. Behebungen von<br />

Mängeln bei Sonderausstattungen sind daher vom Wohnungswerber direkt mit den<br />

ausführenden Firmen zu vereinbaren.

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