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Thomas Barthel: Permanent im Dienst - ITB Berlin Kongress

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Seite 15<br />

Reisezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit<br />

Abgeltungsmöglichkeiten<br />

• Rechtspr. zur Abgeltung von Überstunden ist entsprechend anzuwenden<br />

• Keine Pauschalabgeltung (Verstoß gegen Transparenzgebot)<br />

• Verhältnis von Leistung und Gegenleistung beachten; 25% der Arbeitsleistung als<br />

Überstunden abgegolten → unwirksame Klausel (LAG Hamm v. 18. März 2009 –<br />

2 Sa 1108/08)<br />

• 10%ige Abgeltung der regulären Arbeitszeit wohl zulässig<br />

Beachten Sie:<br />

Abgegoltene Überstunden und Reisezeit sind zu addieren, da<br />

sonst unangemessene Benachteiligung möglich

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