Thomas Barthel: Permanent im Dienst - ITB Berlin Kongress
Thomas Barthel: Permanent im Dienst - ITB Berlin Kongress
Thomas Barthel: Permanent im Dienst - ITB Berlin Kongress
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 8<br />
Reisezeit als Arbeitszeit i.S.d. ArbZG<br />
Varianten der Reisezeit (II/IV)<br />
• Hin- und Rückweg Privatwohnung/Betriebsstätte ist eindeutig keine Arbeitszeit<br />
i.S.d. ArbZG (BAG v. 8. Dezember 1960 – 5 AZR 304/58)<br />
• Erbringung Arbeitsleistung vor Ort ist eindeutig Arbeitszeit i.S.d. ArbZG: AN<br />
erfüllt gerade die <strong>im</strong> Synallagma zum Entgelt stehende Hauptleistungspflicht<br />
• Bzgl. der anderweitigen Zeiten einer Reise gilt sog. Beanspruchungstheorie<br />
• BAG v. 11. Juli 2006 – 9 AZR 519/05: Wegzeiten einer <strong>Dienst</strong>reise keine<br />
Arbeitszeit i.S.d. ArbZG, wenn AG Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels<br />
vorgibt und AN Nutzung der Zeit überlassen bleibt