09.03.2014 Aufrufe

Thomas Barthel: Permanent im Dienst - ITB Berlin Kongress

Thomas Barthel: Permanent im Dienst - ITB Berlin Kongress

Thomas Barthel: Permanent im Dienst - ITB Berlin Kongress

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 8<br />

Reisezeit als Arbeitszeit i.S.d. ArbZG<br />

Varianten der Reisezeit (II/IV)<br />

• Hin- und Rückweg Privatwohnung/Betriebsstätte ist eindeutig keine Arbeitszeit<br />

i.S.d. ArbZG (BAG v. 8. Dezember 1960 – 5 AZR 304/58)<br />

• Erbringung Arbeitsleistung vor Ort ist eindeutig Arbeitszeit i.S.d. ArbZG: AN<br />

erfüllt gerade die <strong>im</strong> Synallagma zum Entgelt stehende Hauptleistungspflicht<br />

• Bzgl. der anderweitigen Zeiten einer Reise gilt sog. Beanspruchungstheorie<br />

• BAG v. 11. Juli 2006 – 9 AZR 519/05: Wegzeiten einer <strong>Dienst</strong>reise keine<br />

Arbeitszeit i.S.d. ArbZG, wenn AG Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels<br />

vorgibt und AN Nutzung der Zeit überlassen bleibt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!