Studium der beruflichen Fachrichtung Metalltechnik - Institut Technik ...
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(3) Nachweis <strong>der</strong> bestandenen Abschlussprüfung eines mit <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Fachrichtung</strong> korrespondierenden<br />
Fachhochschulstudiums o<strong>der</strong><br />
(4) Nachweis einer bestandenen einschlägigen Meister- o<strong>der</strong> <strong>Technik</strong>erprüfung sowie <strong>der</strong> fachgebundenen<br />
Hochschulreife. Diese kann erworben werden mit bestandener Einstufungsprüfung o<strong>der</strong><br />
mit <strong>der</strong> erfolgreichen Absolvierung eines Kontaktstudiums o<strong>der</strong> eines einschlägigen weiterbildenden<br />
<strong>Studium</strong>s.<br />
(5) Die volle einjährige Fachpraxis gemäß (1) und (2) muss vor <strong>der</strong> Zulassung zur Ersten Staatsprüfung<br />
nachgewiesen werden, mindestens 3 Monate davon bereits zu Beginn des <strong>Studium</strong>s.<br />
§ 5 Umfang und Glie<strong>der</strong>ung des <strong>Studium</strong>s<br />
(1) Das <strong>Studium</strong> <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Fachrichtung</strong> <strong>Metalltechnik</strong> umfasst 80 Semesterwochenstunden.<br />
Es glie<strong>der</strong>t sich in ein Grund- und Hauptstudium im Umfang von jeweils 4 Semestern bzw. 43/37-<br />
Semesterwochenstunden.<br />
(2) Der erste Studienabschnitt (Grundstudium) endet mit einer Zwischenprüfung.<br />
(3) Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen können bis zu 60 SWS auf das<br />
<strong>Studium</strong> <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Fachrichtung</strong> <strong>Metalltechnik</strong> angerechnet werden. Einzelheiten für das <strong>Studium</strong><br />
von Fachhochschulabsolventinnen/-absolventen sind in <strong>der</strong> entsprechenden Prüfungsordnung<br />
bzw. Studienordnung für das Aufbaustudium geregelt.<br />
(4) Studierenden, die von einem einschlägigen universitären Fachstudium in die berufliche <strong>Fachrichtung</strong><br />
<strong>Metalltechnik</strong> wechseln, können bis zu 60 SWS auf das <strong>Studium</strong> dieser <strong>Fachrichtung</strong> angerechnet<br />
werden. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen wird auf Antrag im Einzelfall entschieden.<br />
§ 6 Studieninhalte<br />
(1) Im Grundstudium muss bis zur Zwischenprüfung in <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Fachrichtung</strong> <strong>Metalltechnik</strong><br />
an Veranstaltungen in einem Umfang von 43 Semesterwochenstunden (SWS) in den folgenden Studienteilen<br />
teilgenommen werden:<br />
a) Einführung in die berufliche <strong>Fachrichtung</strong> <strong>Metalltechnik</strong> (2 SWS)<br />
b) Berufsfeldwissenschaftliche Studien im Berufsfeld <strong>Metalltechnik</strong> (4 SWS)<br />
c) Lehren und Lernen mit technischen Medien (4 SWS)<br />
d) Didaktik und Curriculumentwicklung im Berufsfeld <strong>Metalltechnik</strong> (2 SWS)<br />
e) Mathematik mit Übungen(10 SWS)<br />
f) Technische Mechanik(6 SWS)<br />
g) Konstruktionslehre (5 SWS)<br />
h) Produktionstechnik/Fertigungstechnik (2 SWS)<br />
i) Grundlagen <strong>der</strong> Elektrotechnik (2 SWS)<br />
j) Verfahrenstechnik (2 SWS)<br />
k) Produktionssysteme (2 SWS)<br />
l) Informatikanwendungen in metalltechnischen Berufen (2 SWS).<br />
(2) Im Hauptstudium muss lt. Studienplan bis zum 1. Staatsexamen in <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Fachrichtung</strong><br />
<strong>Metalltechnik</strong> an folgenden Veranstaltungen in einem Umfang von insgesamt 37 Semesterwochenstunden<br />
teilgenommen werden:<br />
m) Begleitveranstaltungen zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Halbjahrespraktikums<br />
entsprechend den Regelungen für die schulpraktischen und betrieblichen Studien (4 SWS)<br />
n) Berufsfeldbezogene Arbeitsprozesse (4 SWS)<br />
o) Entwicklung des Berufsfeldes und <strong>der</strong> <strong>Metalltechnik</strong>-Berufe (4 SWS)<br />
p) Werkstofftechnik (4 SWS)<br />
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