Studium der beruflichen Fachrichtung Metalltechnik - Institut Technik ...
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§ 11 Studienberatung<br />
(1) Die Lehrveranstaltung „Einführung in das <strong>Studium</strong> <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Fachrichtung</strong> <strong>Metalltechnik</strong>“<br />
dient insbeson<strong>der</strong>e auch <strong>der</strong> Studienberatung zu Studienbeginn.<br />
(2) Jeweils zu Semesterbeginn findet eine kollektive Studienberatung statt. Sie ergänzt das generelle<br />
Angebot individueller Beratung durch die ausgewiesenen Studienfachberater/innen. Weiterhin<br />
sind die Sprechstunden <strong>der</strong> Hochschullehrer und -lehrerinnen zur Studienberatung zu nutzen.<br />
(3) Nach dem zweiten Fachsemester erfolgt zur Einschätzung des bisherigen und weiteren Studienverlaufs<br />
und Studienerfolgs eine Individualberatung.<br />
(4) Für Studierende, die bei <strong>der</strong> Rückmeldung zum sechsten Fachsemester noch nicht zur Zwischenprüfung<br />
zugelassen sind, ist eine spezifische Studienberatung verpflichtend.<br />
(5) Zu Beginn/Ende des Semesters findet eine Vorstellung <strong>der</strong> geplanten Lehrveranstaltungen statt.<br />
§ 12 Internationale Orientierung<br />
(1) Die berufliche <strong>Fachrichtung</strong> <strong>Metalltechnik</strong> bemüht sich um internationale Kooperationsbeziehungen<br />
mit Partnerhochschulen <strong>der</strong> Universität Bremen, die vergleichbare Fachstudien anbieten.<br />
(2) Für Studierende, die ein Auslandsstudium planen, führt <strong>der</strong> Studiengang ein vorbereitendes<br />
Kolloquium durch. Der Wunsch eines Auslandsstudiums sollte spätestens zu Beginn des dem Auslandsstudium<br />
vorangehenden Semesters dem Studiengang mitgeteilt und die Studienfachberatung<br />
aufgesucht werden.<br />
(3) Ausländische Studierende werden durch ein semesterbegleitendes Kolloquium unterstützt. Zur<br />
weiteren Betreuung werden sie jeweils einer Hochschullehrerin/ einem Hochschullehrer zugewiesen.<br />
(4) Die berufliche <strong>Fachrichtung</strong> <strong>Metalltechnik</strong> nimmt <strong>der</strong>zeit die Vergabe von Credits (Anrechnungspunkte<br />
für eine Lehrveranstaltung) gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS)<br />
aufgrund <strong>der</strong> nicht vergleichbaren Ausbildungsgänge für Berufspädagogen in den europäischen<br />
Län<strong>der</strong>n nicht vor. Sie werden bei Bedarf von <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Fachrichtung</strong> <strong>Metalltechnik</strong> für jede<br />
Lehrveranstaltung in den Lehrveranstaltungsprogrammen ausgewiesen, sobald die Notwendigkeit<br />
sich dafür einstellt.<br />
§ 13 Evaluation <strong>der</strong> Lehre<br />
Zur Sicherstellung und Verbesserung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Lehre führt die berufliche <strong>Fachrichtung</strong> <strong>Metalltechnik</strong><br />
regelmäßig folgende Evaluationsverfahren durch:<br />
(1) Planung und Überprüfung des Lehrangebots anhand eines an den Prüfungsvoraussetzungen und<br />
Prüfungsanfor<strong>der</strong>ungen orientierten Planungs- und Evaluationsrasters (je Semester),<br />
(2) Studentische Evaluation <strong>der</strong> Lehrveranstaltungen (je Studienjahr)<br />
(3) Ergebnisauswertung <strong>der</strong> studentischen Evaluation sowie weitere Zielbestimmungen durch Studierende<br />
und Lehrende des Studiengangs (je Studienjahr).<br />
§ 14 Inkrafttreten<br />
Diese Studienordnung tritt am Tage nach <strong>der</strong> Genehmigung durch den Rektor in Kraft.<br />
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