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Hinweise zum Genehmigungsverfahren nach dem ... - Bayern

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<strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> <strong>Genehmigungsverfahren</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Atomgesetz (AtG)<br />

und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)<br />

2.2 Verfahren <strong>nach</strong> Strahlenschutzverordnung (StrlSchV):<br />

Die Strahlenschutzverordnung gilt für den Umgang und den Verkehr mit radioaktiven Stoffen, die<br />

Beförderung, die Einfuhr und Ausfuhr etc. In der Strahlenschutzverordnung sind eine Reihe von<br />

Genehmigungstatbeständen geregelt für:<br />

- den Umgang und den Verkehr mit radioaktiven Stoffen (§§ 7 ff. StrlSchV),<br />

- Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (§ 15 StrlSchV),<br />

- die Beförderung radioaktiver Stoffe (§§ 16 ff. StrlSchV),<br />

- die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe (§§ 19 ff. StrlSchV),<br />

- die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§§ 11 ff.<br />

StrlSchV),<br />

soweit nicht die Genehmigungstatbestände des AtG für Kernbrennstoffe einschlägig sind.<br />

Mehr über das strahlenschutzrechtliche <strong>Genehmigungsverfahren</strong> und den<br />

Genehmigungsvoraussetzungen finden Sie auf folgender Seite:<br />

http://www.stmugv.bayern.de/de/strahl/kontroll/verfahr.htm<br />

3. Zuständigkeit<br />

- Aufsicht über den Betrieb von Kernkraftwerken:<br />

http://www.stmugv.bayern.de/de/strahl/aufsicht/recht.htm<br />

- Kontrolle <strong>zum</strong> Umgang mit radioaktiven Stoffen:<br />

http://www.stmugv.bayern.de/de/strahl/kontroll/recht.htm<br />

4. Weitere <strong>Hinweise</strong><br />

Zum Thema Reaktorsicherheit und Strahlenschutz finden Sie auf den Seiten des Bayerischen<br />

Staatsministerium für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV):<br />

http://www.stmugv.bayern.de/de/strahl/index.htm<br />

Mehr über den Umgang und Transport von radioaktiven Stoffen erfahren Sie auf den Seiten des<br />

Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU):<br />

http://www.bayern.de/lfu/strahlen/index.html<br />

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