StMUG - Bayern
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Bayerisches Staatsministerium für<br />
Umwelt und Gesundheit<br />
<strong>StMUG</strong> - Postfach 81 01 40 - 81901 München<br />
Herrn Landrat<br />
Dr. Faltermeier<br />
Postfach 14 62<br />
93303 Kelheim<br />
Der Amtschef<br />
Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon +49 (89) 9214-2402 München<br />
02.04.2009 72a-2009/73243 Rainer Lehmann 20.05.2009<br />
rainer.lehmann@stmug.bayern.de<br />
Anlagen-Überwachung bei immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen<br />
Sehr geehrter Herr Landrat,<br />
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.04.2009. Herr Staatsminister Dr. Söder<br />
hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.<br />
Die Anlagenüberwachung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen<br />
Anlagen ist von großer Bedeutung für den Schutz der Bürgerinnen<br />
und Bürger. Das Ministerium hat dies auch immer wieder betont, zuletzt in<br />
seinem Schreiben vom 12.06.2008 zur Anlagenüberwachung, das Ihnen vorliegt.<br />
Damit ist eine bayernweit einheitliche Regelung vorhanden. Ich gehe<br />
davon aus, dass die Landratsämter ihre Verantwortung in diesem Bereich<br />
intensiv wahrnehmen.<br />
Das von Ihnen zitierte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs betrifft<br />
eine Variante der Anlagenüberwachung, die in der Praxis nicht weiter<br />
verfolgt werden soll. Das Urteil ist selbstverständlich in LAURIS-Bereich Im-<br />
Recyclingpapier aus 100% Altpapier<br />
Standort<br />
Rosenkavalierplatz 2<br />
81925 München<br />
Öffentliche Verkehrsmittel<br />
U4 Arabellapark<br />
Telefon/Telefax<br />
+49 89 9214-00 /<br />
+49 89 9214-2266<br />
E-Mail<br />
poststelle@stmug.bayern.de<br />
Internet<br />
www.stmug.bayern.de
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missionsschutz eingestellt und den Vollzugsbehörden bekanntgemacht worden.<br />
Die den Entscheidungen des VG Regensburg zugrundeliegende Fallkonstellation,<br />
dass die Behörde die Anlagenüberwachung unter Mithilfe externer Sachverständiger<br />
durchführt, hat auch in Zukunft einen hohen Stellenwert für eine funktionierende Anlagenüberwachung.<br />
Daher wurde gegen die Regensburger Entscheidungen Antrag<br />
auf Zulassung der Berufung eingelegt. Hierüber wurde aber noch nicht entschieden.<br />
Zweckmäßigerweise ist diese Entscheidung abzuwarten, bevor den Vollzugsbehörden<br />
neue Hinweise gegeben werden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Lazik<br />
Ministerialdirektor