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StMUG - Bayern

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Bayerisches Staatsministerium für<br />

Umwelt und Gesundheit<br />

<strong>StMUG</strong> - Postfach 81 01 40 - 81901 München<br />

Herrn Landrat<br />

Dr. Faltermeier<br />

Postfach 14 62<br />

93303 Kelheim<br />

Der Amtschef<br />

Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon +49 (89) 9214-2402 München<br />

02.04.2009 72a-2009/73243 Rainer Lehmann 20.05.2009<br />

rainer.lehmann@stmug.bayern.de<br />

Anlagen-Überwachung bei immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen<br />

Sehr geehrter Herr Landrat,<br />

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.04.2009. Herr Staatsminister Dr. Söder<br />

hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.<br />

Die Anlagenüberwachung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen<br />

Anlagen ist von großer Bedeutung für den Schutz der Bürgerinnen<br />

und Bürger. Das Ministerium hat dies auch immer wieder betont, zuletzt in<br />

seinem Schreiben vom 12.06.2008 zur Anlagenüberwachung, das Ihnen vorliegt.<br />

Damit ist eine bayernweit einheitliche Regelung vorhanden. Ich gehe<br />

davon aus, dass die Landratsämter ihre Verantwortung in diesem Bereich<br />

intensiv wahrnehmen.<br />

Das von Ihnen zitierte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs betrifft<br />

eine Variante der Anlagenüberwachung, die in der Praxis nicht weiter<br />

verfolgt werden soll. Das Urteil ist selbstverständlich in LAURIS-Bereich Im-<br />

Recyclingpapier aus 100% Altpapier<br />

Standort<br />

Rosenkavalierplatz 2<br />

81925 München<br />

Öffentliche Verkehrsmittel<br />

U4 Arabellapark<br />

Telefon/Telefax<br />

+49 89 9214-00 /<br />

+49 89 9214-2266<br />

E-Mail<br />

poststelle@stmug.bayern.de<br />

Internet<br />

www.stmug.bayern.de


- 2 -<br />

missionsschutz eingestellt und den Vollzugsbehörden bekanntgemacht worden.<br />

Die den Entscheidungen des VG Regensburg zugrundeliegende Fallkonstellation,<br />

dass die Behörde die Anlagenüberwachung unter Mithilfe externer Sachverständiger<br />

durchführt, hat auch in Zukunft einen hohen Stellenwert für eine funktionierende Anlagenüberwachung.<br />

Daher wurde gegen die Regensburger Entscheidungen Antrag<br />

auf Zulassung der Berufung eingelegt. Hierüber wurde aber noch nicht entschieden.<br />

Zweckmäßigerweise ist diese Entscheidung abzuwarten, bevor den Vollzugsbehörden<br />

neue Hinweise gegeben werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Lazik<br />

Ministerialdirektor

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