Hinweise zum Genehmigungsverfahren nach dem ... - Bayern
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Stand 2.2.2006<br />
<strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> <strong>Genehmigungsverfahren</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Atomgesetz (AtG) und der<br />
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)<br />
1. Vorbemerkungen<br />
Das Atom- und Strahlenschutzrecht erfasst<br />
- den Umgang mit radioaktiven Stoffen,<br />
- die staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen,<br />
- die Beförderung, Ein- und Ausfuhr sowie den Verkehr mit radioaktiven Stoffen,<br />
- die Erzeugung ionisierender Strahlen,<br />
- die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung radioaktiver Mineralien und<br />
- die Verwertung von Reststoffen und die Beseitigung von Abfällen.<br />
Kern des deutschen Atom- und Strahlenschutzrechts sind das Gesetz über die friedliche<br />
Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) und das Gesetz<br />
<strong>zum</strong> vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung<br />
(Strahlenschutzvorsorgegesetz).<br />
2. Verfahrensarten<br />
2.1 Verfahren <strong>nach</strong> Atomgesetz (AtG):<br />
Das AtG sieht ein fast lückenloses System von Genehmigungspflichten vor. Es enthält<br />
Genehmigungspflichten für die<br />
- Ein- und Ausfuhr von Kernbrennstoffen (§ 3 AtG),<br />
- Beförderung von Kernbrennstoffen (§ 4 AtG),<br />
- Aufbewahrung von Kernbrennstoffen (§ 6 AtG),<br />
- Anlagen zur Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung und Spaltung von Kernbrennstoffen<br />
sowie Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (§ 7 AtG),<br />
- Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb von<br />
Anlagen (§ 9 AtG),<br />
- Landsammelstellen für die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen (§ 9 c AtG).<br />
Die Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung hängt von persönlichen und sachlichen<br />
Voraussetzungen ab, die sich mit unterschiedlichem Umfang in allen Genehmigungstatbeständen<br />
finden. Nähere Informationen zu diesen Voraussetzungen finden Sie unter:<br />
http://www.stmugv.bayern.de/de/strahl/genehm/recht.htm<br />
Mehr über den Ablauf eines atomrechtlichen <strong>Genehmigungsverfahren</strong>s finden Sie unter:<br />
http://www.stmugv.bayern.de/de/strahl/genehm/verfahr.htm<br />
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<strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> <strong>Genehmigungsverfahren</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Atomgesetz (AtG)<br />
und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)<br />
2.2 Verfahren <strong>nach</strong> Strahlenschutzverordnung (StrlSchV):<br />
Die Strahlenschutzverordnung gilt für den Umgang und den Verkehr mit radioaktiven Stoffen, die<br />
Beförderung, die Einfuhr und Ausfuhr etc. In der Strahlenschutzverordnung sind eine Reihe von<br />
Genehmigungstatbeständen geregelt für:<br />
- den Umgang und den Verkehr mit radioaktiven Stoffen (§§ 7 ff. StrlSchV),<br />
- Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (§ 15 StrlSchV),<br />
- die Beförderung radioaktiver Stoffe (§§ 16 ff. StrlSchV),<br />
- die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe (§§ 19 ff. StrlSchV),<br />
- die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§§ 11 ff.<br />
StrlSchV),<br />
soweit nicht die Genehmigungstatbestände des AtG für Kernbrennstoffe einschlägig sind.<br />
Mehr über das strahlenschutzrechtliche <strong>Genehmigungsverfahren</strong> und den<br />
Genehmigungsvoraussetzungen finden Sie auf folgender Seite:<br />
http://www.stmugv.bayern.de/de/strahl/kontroll/verfahr.htm<br />
3. Zuständigkeit<br />
- Aufsicht über den Betrieb von Kernkraftwerken:<br />
http://www.stmugv.bayern.de/de/strahl/aufsicht/recht.htm<br />
- Kontrolle <strong>zum</strong> Umgang mit radioaktiven Stoffen:<br />
http://www.stmugv.bayern.de/de/strahl/kontroll/recht.htm<br />
4. Weitere <strong>Hinweise</strong><br />
Zum Thema Reaktorsicherheit und Strahlenschutz finden Sie auf den Seiten des Bayerischen<br />
Staatsministerium für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV):<br />
http://www.stmugv.bayern.de/de/strahl/index.htm<br />
Mehr über den Umgang und Transport von radioaktiven Stoffen erfahren Sie auf den Seiten des<br />
Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU):<br />
http://www.bayern.de/lfu/strahlen/index.html<br />
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