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Satzung des VJN e.V. 2011 - Verband der Jagdaufseher ...

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(5) Der <strong>Verband</strong> ist überparteilich. Er verfolgt und unterstützt keine politischen Ziele.<br />

(6) Die Verwirklichung <strong>der</strong> satzungsgemäßen Vereinszwecke soll insbeson<strong>der</strong>e erreicht werden<br />

durch:<br />

• Kontakte mit allen Organisationen und Verbänden, <strong>der</strong>en wesentliche Zielsetzungen nach<br />

Absatz 1 ausgerichtet sind. Insbeson<strong>der</strong>e ist er an allen Möglichkeiten <strong>der</strong> Kontaktpflege<br />

mit <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>jägerschaft Nie<strong>der</strong>sachsen interessiert und bereit, gleichgelagerte<br />

Vorstellungen zur Wahrung und Entwicklung <strong>des</strong> Deutschen Waidwerks wirkungsvoll zu<br />

unterstützen.<br />

• Durchführung von Seminaren, Veranstaltungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, um<br />

den Mitglie<strong>der</strong>n sowie an<strong>der</strong>en interessierten Personen neue Erkenntnisse und<br />

Erfahrungen aus dem Jagdwesen sowie dem Natur- und Umweltschutz und dem<br />

Jagdschutz nahe zu bringen.<br />

• Herausgabe von Publikationen.<br />

Artikel 3<br />

Mitgliedschaft<br />

(1) Die <strong>Verband</strong>szugehörigkeit kann in Form <strong>der</strong> ordentlichen o<strong>der</strong> för<strong>der</strong>nden Mitgliedschaft<br />

bestehen. Die för<strong>der</strong>nde Mitgliedschaft gründet sich in dem Willen, die Zwecke <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> zu<br />

för<strong>der</strong>n und die damit verbundenen Möglichkeiten einer auf den Jagdschutz ausgerichteten<br />

Fortbildung und ständigen Information zu nutzen.<br />

(2) Die Notwendigkeit <strong>der</strong> Unterscheidung <strong>der</strong> Mitgliedschaft basiert auf dem rechtlich begründeten<br />

Status <strong>des</strong> <strong>Jagdaufseher</strong>s (BJagdG, NJagdG). Ordentliche und för<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> sind im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung zur Stimmabgabe berechtigt: a. alle allgemeinen<br />

<strong>Verband</strong>sangelegenheiten können von allen Mitglie<strong>der</strong>n abgestimmt werden (u.a. Wahlen). b. in<br />

allen Angelegenheiten, die die Jagd und den Jagd- und Wildschutz betreffen, stimmen nur die<br />

Mitglie<strong>der</strong> ab, die eine jagdliche Ausbildung haben und Jäger sind. Es soll gewährleistet sein, dass<br />

diese Abstimmungsinhalte kompetent entschieden werden.<br />

(3) För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong> können nicht in den Vorstand gewählt werden, da ein <strong>Jagdaufseher</strong>verband von<br />

<strong>Jagdaufseher</strong>n geführt werden sollte.<br />

(4) Die ordentliche Mitgliedschaft kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:<br />

a. Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines,<br />

b. Erfolgreiche Teilnahme an einem <strong>Jagdaufseher</strong>lehrgang nach den rechtlichen Vorgaben <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong>, in dem <strong>der</strong> Lehrgang absolviert wurde.<br />

c. Eintritt <strong>der</strong> Jagdpachtfähigkeit nach § 11 Abs. 5 BJagdG o<strong>der</strong> die Bestätigung zum<br />

<strong>Jagdaufseher</strong><br />

d. Ausgefüllter und unterschriebener Antrag an den Vorstand<br />

e. Vorlage eines Passbil<strong>des</strong> neueren Datums<br />

f. Entrichten <strong>der</strong> Aufnahmegebühr und <strong>des</strong> Jahresbeitrages.<br />

(5) För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong> können alle juristischen o<strong>der</strong> natürlichen Personen werden, die den Zweck und<br />

die Ziele <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> unterstützen, aber die Anfor<strong>der</strong>ungen an eine ordentliche Mitgliedschaft<br />

nicht erfüllen. Sie kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:<br />

a. Ausgefüllter und unterschriebener Antrag an den Vorstand<br />

b. Vorlage eines Passbil<strong>des</strong> neueren Datums<br />

c. Entrichten <strong>des</strong> Aufnahmegebühr und <strong>des</strong> Jahresbeitrages.<br />

<strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Jagdaufseher</strong> Nie<strong>der</strong>sachsen e.V. 4 / 11 <strong>Satzung</strong>

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