Satzung des VJN e.V. 2011 - Verband der Jagdaufseher ...
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(5) Der <strong>Verband</strong> ist überparteilich. Er verfolgt und unterstützt keine politischen Ziele.<br />
(6) Die Verwirklichung <strong>der</strong> satzungsgemäßen Vereinszwecke soll insbeson<strong>der</strong>e erreicht werden<br />
durch:<br />
• Kontakte mit allen Organisationen und Verbänden, <strong>der</strong>en wesentliche Zielsetzungen nach<br />
Absatz 1 ausgerichtet sind. Insbeson<strong>der</strong>e ist er an allen Möglichkeiten <strong>der</strong> Kontaktpflege<br />
mit <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>jägerschaft Nie<strong>der</strong>sachsen interessiert und bereit, gleichgelagerte<br />
Vorstellungen zur Wahrung und Entwicklung <strong>des</strong> Deutschen Waidwerks wirkungsvoll zu<br />
unterstützen.<br />
• Durchführung von Seminaren, Veranstaltungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, um<br />
den Mitglie<strong>der</strong>n sowie an<strong>der</strong>en interessierten Personen neue Erkenntnisse und<br />
Erfahrungen aus dem Jagdwesen sowie dem Natur- und Umweltschutz und dem<br />
Jagdschutz nahe zu bringen.<br />
• Herausgabe von Publikationen.<br />
Artikel 3<br />
Mitgliedschaft<br />
(1) Die <strong>Verband</strong>szugehörigkeit kann in Form <strong>der</strong> ordentlichen o<strong>der</strong> för<strong>der</strong>nden Mitgliedschaft<br />
bestehen. Die för<strong>der</strong>nde Mitgliedschaft gründet sich in dem Willen, die Zwecke <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> zu<br />
för<strong>der</strong>n und die damit verbundenen Möglichkeiten einer auf den Jagdschutz ausgerichteten<br />
Fortbildung und ständigen Information zu nutzen.<br />
(2) Die Notwendigkeit <strong>der</strong> Unterscheidung <strong>der</strong> Mitgliedschaft basiert auf dem rechtlich begründeten<br />
Status <strong>des</strong> <strong>Jagdaufseher</strong>s (BJagdG, NJagdG). Ordentliche und för<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> sind im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung zur Stimmabgabe berechtigt: a. alle allgemeinen<br />
<strong>Verband</strong>sangelegenheiten können von allen Mitglie<strong>der</strong>n abgestimmt werden (u.a. Wahlen). b. in<br />
allen Angelegenheiten, die die Jagd und den Jagd- und Wildschutz betreffen, stimmen nur die<br />
Mitglie<strong>der</strong> ab, die eine jagdliche Ausbildung haben und Jäger sind. Es soll gewährleistet sein, dass<br />
diese Abstimmungsinhalte kompetent entschieden werden.<br />
(3) För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong> können nicht in den Vorstand gewählt werden, da ein <strong>Jagdaufseher</strong>verband von<br />
<strong>Jagdaufseher</strong>n geführt werden sollte.<br />
(4) Die ordentliche Mitgliedschaft kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:<br />
a. Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines,<br />
b. Erfolgreiche Teilnahme an einem <strong>Jagdaufseher</strong>lehrgang nach den rechtlichen Vorgaben <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong>, in dem <strong>der</strong> Lehrgang absolviert wurde.<br />
c. Eintritt <strong>der</strong> Jagdpachtfähigkeit nach § 11 Abs. 5 BJagdG o<strong>der</strong> die Bestätigung zum<br />
<strong>Jagdaufseher</strong><br />
d. Ausgefüllter und unterschriebener Antrag an den Vorstand<br />
e. Vorlage eines Passbil<strong>des</strong> neueren Datums<br />
f. Entrichten <strong>der</strong> Aufnahmegebühr und <strong>des</strong> Jahresbeitrages.<br />
(5) För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong> können alle juristischen o<strong>der</strong> natürlichen Personen werden, die den Zweck und<br />
die Ziele <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> unterstützen, aber die Anfor<strong>der</strong>ungen an eine ordentliche Mitgliedschaft<br />
nicht erfüllen. Sie kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:<br />
a. Ausgefüllter und unterschriebener Antrag an den Vorstand<br />
b. Vorlage eines Passbil<strong>des</strong> neueren Datums<br />
c. Entrichten <strong>des</strong> Aufnahmegebühr und <strong>des</strong> Jahresbeitrages.<br />
<strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Jagdaufseher</strong> Nie<strong>der</strong>sachsen e.V. 4 / 11 <strong>Satzung</strong>