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Leistungsbeschreibung "Gartenhaus" & "Forsthaus" - Gut Priemern

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„Gartenhaus“ & „Forsthaus“<br />

Kleinstwohngruppen für junge Menschen<br />

mit seelischen Beeinträchtigungen<br />

8. Zur Verfahrensweise im Umgang mit einem „besonderen Vorkommnis“<br />

Besondere Vorkommnisse sind (wenn möglich über den unmittelbar Vorgesetzten) unverzüglich<br />

an den Einrichtungsleiter oder dessen Vertreter zu melden.<br />

Alle Beobachtungen und Wahrnehmungen der Mitarbeiter, die den Verdacht auf ein besonderes<br />

Vorkommnis nahe legen, sind zu dokumentieren. Wenn möglich bzw. nötig, erfolgt eine<br />

kollegiale Beratung zur Feststellung des Gefährdungsrisikos mit den Mitarbeitern, die mit dem<br />

Kind/Jugendlichen Kontakt haben, und dem Einrichtungsleiter. Das Ergebnis des Gesprächs ist<br />

zu dokumentieren.<br />

Weitere Handlungsschritte werden geplant und vom Einrichtungsleiter initiiert.<br />

Wenn in einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform ein besonderes Vorkommnis<br />

festgestellt wird und sich ein Vorfall ereignet hat, der das Wohl der jungen Menschen<br />

beeinträchtigt bzw. der Betrieb der Einrichtung gefährdet ist, sind<br />

1. die Geschäftsleitung des Trägers der Einrichtung<br />

2. die Personensorgeberechtigten,<br />

3. das Landesjugendamt unverzüglich und gleichzeitig telefonisch und schriftlich<br />

4. der Amtsleitung des örtlichen Jugendamtes und die Ansprechperson des Belegjugendamtes<br />

(JA des betreffenden Kindes/Jugendlichen)<br />

Der Bericht sollte folgende Informationen enthalten:<br />

• Ort, Zeitpunkt und Art des besonderen Vorkommnisses;<br />

• beteiligte Personen;<br />

• Schilderung des besonderen Vorkommnisses;<br />

• erste Sofortmaßnahmen/Hilfen (Abwehr von Gefahren);<br />

• andere mit der Bearbeitung befasste Institutionen;<br />

• eingeleitete Interventionen und weiteres Vorgehen;<br />

• Überlegungen zur Prävention (Schutzkonzept);<br />

• vorläufige Einschätzung;<br />

• weitere wichtige Informationen.<br />

9. Schriftliches Protokoll zum besonderen Vorkommnis<br />

Das schriftliche Protokoll ist innerhalb der nächsten 12 Stunden, an einen Wochenende bis<br />

montagsfrüh, persönlich bei der Leitung der Einrichtung abzugeben. Diese entscheidet dann<br />

sofort über die weitere Vorgehensweise. Protokollformular – Anlage 1<br />

„Gartenhaus“ & „Forsthaus“, <strong>Priemern</strong> Nr. 2, 39606 Altmärkische Höhe OT <strong>Priemern</strong><br />

Tel 039 384/ 21 329 Fax 039 384/ 86 501<br />

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