Leistungsbeschreibung "Gartenhaus" & "Forsthaus" - Gut Priemern
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„Gartenhaus“ & „Forsthaus“<br />
Kleinstwohngruppen für junge Menschen<br />
mit seelischen Beeinträchtigungen<br />
8. Zur Verfahrensweise im Umgang mit einem „besonderen Vorkommnis“<br />
Besondere Vorkommnisse sind (wenn möglich über den unmittelbar Vorgesetzten) unverzüglich<br />
an den Einrichtungsleiter oder dessen Vertreter zu melden.<br />
Alle Beobachtungen und Wahrnehmungen der Mitarbeiter, die den Verdacht auf ein besonderes<br />
Vorkommnis nahe legen, sind zu dokumentieren. Wenn möglich bzw. nötig, erfolgt eine<br />
kollegiale Beratung zur Feststellung des Gefährdungsrisikos mit den Mitarbeitern, die mit dem<br />
Kind/Jugendlichen Kontakt haben, und dem Einrichtungsleiter. Das Ergebnis des Gesprächs ist<br />
zu dokumentieren.<br />
Weitere Handlungsschritte werden geplant und vom Einrichtungsleiter initiiert.<br />
Wenn in einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform ein besonderes Vorkommnis<br />
festgestellt wird und sich ein Vorfall ereignet hat, der das Wohl der jungen Menschen<br />
beeinträchtigt bzw. der Betrieb der Einrichtung gefährdet ist, sind<br />
1. die Geschäftsleitung des Trägers der Einrichtung<br />
2. die Personensorgeberechtigten,<br />
3. das Landesjugendamt unverzüglich und gleichzeitig telefonisch und schriftlich<br />
4. der Amtsleitung des örtlichen Jugendamtes und die Ansprechperson des Belegjugendamtes<br />
(JA des betreffenden Kindes/Jugendlichen)<br />
Der Bericht sollte folgende Informationen enthalten:<br />
• Ort, Zeitpunkt und Art des besonderen Vorkommnisses;<br />
• beteiligte Personen;<br />
• Schilderung des besonderen Vorkommnisses;<br />
• erste Sofortmaßnahmen/Hilfen (Abwehr von Gefahren);<br />
• andere mit der Bearbeitung befasste Institutionen;<br />
• eingeleitete Interventionen und weiteres Vorgehen;<br />
• Überlegungen zur Prävention (Schutzkonzept);<br />
• vorläufige Einschätzung;<br />
• weitere wichtige Informationen.<br />
9. Schriftliches Protokoll zum besonderen Vorkommnis<br />
Das schriftliche Protokoll ist innerhalb der nächsten 12 Stunden, an einen Wochenende bis<br />
montagsfrüh, persönlich bei der Leitung der Einrichtung abzugeben. Diese entscheidet dann<br />
sofort über die weitere Vorgehensweise. Protokollformular – Anlage 1<br />
„Gartenhaus“ & „Forsthaus“, <strong>Priemern</strong> Nr. 2, 39606 Altmärkische Höhe OT <strong>Priemern</strong><br />
Tel 039 384/ 21 329 Fax 039 384/ 86 501<br />
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