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Haus Altmärkische Höhe - Gut Priemern

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Sozialtherapeutisches Zentrum<br />

<strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH<br />

<strong>Priemern</strong> Nr. 2<br />

39606 Altmärkische Höhe/OT Bretsch<br />

Verwaltung: 039 384/ 21 32 9<br />

Ansprechpartner: 039 391/ 94 99 73<br />

e-mail:<br />

mollesch@paritaet-lsa.de<br />

www.gut-priemern.de<br />

Leistungsbeschreibung<br />

für die<br />

Intensivwohngruppe<br />

für Mädchen mit besonderem<br />

sozialpädagogischen Bedarf<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

in Lückstedt


2<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

2 und 4<br />

Vorwort 5<br />

1. Strukturqualität 6<br />

1.1. Träger – Verbundsstruktur 7<br />

1.2. Angebotsbereich 7<br />

1.3. Angebotsgruppe 7<br />

1.4. Angebot 7<br />

1.5. Auftrag 8<br />

1.5.1. Ziele 8<br />

1.5.2. Ziele der U-Haft- Vermeidung 9<br />

1.6. Zielgruppe / Indikation 9<br />

1.7. Lage 9<br />

1.8. Standort 10<br />

1.9. Einzugsgebiet 10<br />

1.10. Ansprechpartner 10<br />

1.11. Platzkapazität 10<br />

1.12. Betreuungszeiten 11<br />

1.13. Personal 11<br />

1.14. Leistungsentgelt 11<br />

1.15. Kooperationspartner 12<br />

1.16. Räumliche Kapazitäten 12<br />

1.16.1. Gebäude (4 Ebenen) 12<br />

1.16.2. Außengelände 13<br />

1.17. Aufnahmeverfahren 14<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


3<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

2. Prozessqualität/fachliche Ausrichtung 15<br />

2.1. Pädagogisches Leitbild 15<br />

2.2. Sexualkonzept 15<br />

2.2.1. Definition Sexualkonzept 16<br />

2.2.2. Grundrechte und Haltung der Einrichtung 16<br />

2.3. Pädagogischer Ansatz 17<br />

2.4. Grundleistungen 17<br />

2.4.1. Lebensraum Wohnen 17<br />

2.4.2. Lebensraum Freizeit 18<br />

2.4.3. Lebensraum Gruppe/Sozialverhalten 19<br />

2.4.4. Lebensraum Familie 20<br />

2.4.5. Lebensraum Bildung und Schule 20<br />

2.4.6. Lebensraum Arbeitserziehung und<br />

Berufsorientierung 21<br />

2.4.7. Lebensraum Förderung 21<br />

2.4.8. Psychologische und pädagogische<br />

Leistungen als Grundleistungen 22<br />

2.4.9. Leitung und Verwaltung 22<br />

2.4.10. <strong>Haus</strong>wirtschaft 23<br />

2.5. Ambulant betreutes Wohnen 23<br />

3. Sonderleistungen 24<br />

3.1. Therapeutische Hilfen 24<br />

3.2. Vermittlung von therapeutischen Hilfen 24<br />

3.2.1. Psychotherapie 24<br />

3.2.2. Termine zu psychologischen<br />

Beratungsgesprächen 24<br />

3.2.3. Sonderaufwendungen 25<br />

3.2.4. Individuelle Sonderleistungen 25<br />

3.2.5. Gruppenpädagogische Sonderleistungen 25<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


4<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

4. Ergebnisqualität- Instrumente der<br />

Qualitätssicherung- und -entwicklung 26<br />

4.1. Hilfeplanung 26<br />

4.2. Erziehungsplanung 26<br />

4.3. Dokumentation 26<br />

4.4. Konzeptentwicklung 27<br />

4.5. Supervision 27<br />

4.6. Fallbesprechungen, Teamberatungen 27<br />

4.7. Fortbildung 28<br />

4.8. Partizipation und Beschwerdemanagement 28<br />

4.9. Leitfaden für Kriseninterventionen in stationären 29<br />

Einrichtungen des STZ <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH<br />

(besondere Vorkommnisse)<br />

4.10. Geschäfts- und Jahresberichte 30<br />

Anlage I Handreichung zum Umgang mit besonderen 31 – 36<br />

Vorkommnissen AG „Erziehungshilfe im Landkreis<br />

Stendal“ Stand 19.01.2010<br />

Anlage II Qualitätshandbuch „Hilfen zur Erziehung“des 37 - 38<br />

Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen/Anhalt –<br />

Gliederungspunkt 19 – Leitfaden für Kriseninterventionen<br />

in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe (Stand 02/2010)<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


5<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

Vorwort<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit der vorliegenden Leistungsbeschreibung legen wir Ihnen ein neues Angebot<br />

stationärer Jugendhilfe durch unsere Gesellschaft, die Sozialtherapeutisches<br />

Zentrum <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH, vor.<br />

Wir blicken bereits auf 12 Jahre Erfahrung in der Arbeit mit sozial- und<br />

deliktgefährdeten männlichen Jugendlichen zurück.<br />

Aufbauend darauf und vielfachen Anfragen folgend, legen wir ab 1.Juli 2009 ein<br />

Leistungsangebot für Mädchen und junge weibliche Erwachsene mit besonderem<br />

sozialpädagogischen Bedarf vor.<br />

Für die Einrichtung dieses neuen Unternehmensbereiches erwarb die Gesellschaft<br />

ein in den Fünfziger Jahren erbautes und 1992 umfassend saniertes Gebäude mit<br />

527 m² Wohn- und 9.800 m² Freifläche in der Gemeinde Lückstedt, 7 km von der<br />

Muttergesellschaft der STZ <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH entfernt.<br />

Im <strong>Haus</strong> „Altmärkische Höhe“ Lückstedt bieten wir dafür 12 Wohn- und<br />

Betreuungsplätze an.<br />

Mit einem Team an Sozialpädagogen, Arbeitstherapeuten und einer<br />

Rehabilitationspsychologin werden wir für die oben genannte Zielgruppe ein<br />

komplexes Angebot von Wohnen, Erziehungshilfe, Berufs-, Arbeits- und<br />

Lebensvorbereitung vorhalten. Dabei werden wir besonderes Augenmerk auch auf<br />

den Ausgleich schulischer Defizite zu wenden.<br />

Zu arbeitstherapeutischen Angeboten können die Bewohnerinnen zum 7 km<br />

entfernten <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> fahren. In <strong>Haus</strong>wirtschaft, Gartenbau und Viehwirtschaft<br />

gibt es die Möglichkeit einer umfassenden Lebensvorbereitung, das heißt<br />

Berufsorientierung und Training der Bedingungen der Arbeitswelt.<br />

In der Hoffnung auf vielfältige Formen erfolgreicher Zusammenarbeit verbleiben wir<br />

Mit freundlichen Grüßen.<br />

gez. Christoph Lenz<br />

Geschäftsführer<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


6<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

1. Strukturqualität<br />

1.1. Träger – Verbundsstruktur<br />

Das Sozialtherapeutische Zentrum <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH besteht als gemeinnütziges<br />

Unternehmen seit 1997. Die Angebote des STZ umfassen ein Wohnheim für seelisch<br />

Behinderte infolge Sucht mit dazugehörigen Wohngruppen zur Verselbstständigung,<br />

verschiedene regionale Beschäftigungsprojekte, sowie zwei Intensivwohngruppen<br />

der Jugendhilfe – jeweils für Jungen und Mädchen – mit dazugehörigem Ambulant<br />

betreutem Wohnen zur Verselbstständigung.<br />

Sozialtherapeutische Zentrum<br />

<strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH<br />

Suchthilfe<br />

Jugendhilfe<br />

Beschäftigungsprojekte<br />

„<strong>Haus</strong> Eichengrund“<br />

Walsleben<br />

Intensivwohngruppe für<br />

sozial- und deliktgefährdete<br />

männliche Jugendliche und<br />

junge Erwachsene<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Lückstedt<br />

Intensivwohngruppe für<br />

Mädchen mit besonderem<br />

sozialpädagogischen Bedarf<br />

Ambulant betreutes Wohnen<br />

für Jugendliche und<br />

junge Erwachsene<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


7<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

Das „<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“ in Lückstedt – Intensivwohngruppe für Mädchen mit<br />

besonderem sozialpädagogischen Bedarf – hält ebenfalls 12 Plätze für stationäre<br />

Jugendhilfe und Untersuchungshaftvermeidung vor.<br />

Das Aufnahmealter in diesen beiden Wohngruppen liegt zwischen 12 und 17 Jahren.<br />

Die uns anvertrauten Jugendlichen werden von Sozialpädagogen, Erziehern,<br />

Arbeitstherapeuten und Rehabilitationspsychologinnen betreut. Sie besuchen verschiedene<br />

Bildungsmaßnahmen in der Umgebung oder nehmen an der von uns angebotenen<br />

Arbeitstherapie auf dem jeweiligen Gelände oder den Liegenschaften des<br />

<strong>Gut</strong>es teil.<br />

Das Ambulant betreute Wohnen versteht sich als notwendige Ergänzung des<br />

Gesamtangebotes der Jugendhilfe im Sozialtherapeutischen Zentrum <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong><br />

gGmbH. Es befindet sich räumlich ausgelagert in Dreiraumwohnungen in den nahegelegenen<br />

Städten des Landkreises.<br />

1.2. Angebotsbereich:<br />

Kinder- und Jugendhilfegesetz §2 Abs.2 Ziffer 4<br />

”Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen” §27 ff<br />

Jugendgerichtsgesetz § 72<br />

1.3. Angebotsgruppe:<br />

Stationäre Erziehungshilfe (Heimerziehung) nach §§ 34, 35a Abs. 1 Ziffer 4 und<br />

§§ 41, 42 SGB VIII<br />

Untersuchungshaftvermeidung §§ 10, 12 JGG<br />

1.4. Angebot:<br />

Stationäre Erziehungshilfe in einer Wohngruppe:<br />

- Geschlechtsspezifische Intensivwohngruppe für weibliche Jugendliche und junge<br />

Volljährige mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

- U – Haftvermeidung<br />

- Schutzraum für weibliche Jugendliche mit Gewalterfahrungen im familiären<br />

Bereich und im persönlichen Umfeld<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


8<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

1.5. Auftrag:<br />

Entwicklungsförderung der Mädchen und jungen Frauen durch Verbindung von<br />

Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten auf der<br />

Grundlage des Hilfeplanes bis zur Rückkehr des jungen Menschen in die Familie<br />

oder Fortsetzung der Hilfe in einer weiterführenden Hilfeform, bis zur<br />

Verselbstständigung des jungen Menschen<br />

oder bis zur Wiedereingliederung ins Lebensfeld bei Verbesserung der<br />

Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie; schulische, berufsbildende<br />

und berufs-begleitende Hilfen; U - Haftverschonung<br />

1.5.1. Ziele:<br />

Pädagogischer Schutzraum zur:<br />

- Neustrukturierung des Alltags der Jugendlichen und jungen Erwachsenen<br />

- Überwindung von Störungen und Entwicklungsdefiziten<br />

- Aufarbeitung und Bewältigung der persönlichen Biographie und damit<br />

verbundener lebensbiographischer Probleme<br />

- Abbau und Vermeidung von negativen Karrieren (Delinquenz, Sucht etc.)<br />

- Distanz zu drogengefährdeten Cliquen und anderen Subkulturen<br />

- Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen<br />

- Aufbau und Ausbau von Selbststeuerungs- und Selbstheilungskräften durch Hilfe<br />

zur Selbsthilfe<br />

- Förderung der familiären Erziehungsbedingungen durch Eltern- und<br />

Familienarbeit<br />

- Erhalt und Entwicklung förderlicher außerfamiliärer Bezüge schulische und/ oder<br />

berufliche Integration, soziale Integration im Gemeinwesen<br />

- Abstand von eingefahrenen negativen Verhaltensweisen<br />

- Bewältigung akuter und hemmender Brüche in der Lebensplanung und<br />

Lebensgestaltung<br />

- Stärkung der Gesamtpersönlichkeit<br />

- Entwicklung, Erarbeitung und Festigung lebensbiographischer Ziele<br />

- Entwicklung und/ oder Vertiefung von gesellschaftlichen Normen und Werten<br />

- Herausbildung eines zukünftigen Lebenskonzeptes (Ausbildung, Wohnen,<br />

Familie)<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


9<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

1.5.2. Ziele der U-Haft-Vermeidung:<br />

- Beurteilung der individuellen Situation der Jugendlichen auf dem Hintergrund der<br />

Familiensituation unter Beachtung des bisherigen sozialen Umfeldes<br />

- Herauslösen des jungen Menschen aus dem bisherigen verhaltensbeeinträchtigendem<br />

Milieu<br />

- Aufbau tragfähiger Beziehungen<br />

- Aufarbeitung bisheriger Erlebnisse und Taten<br />

- Neue Wertorientierung<br />

- Erarbeitung von realisierbaren positiven Lebensperspektiven, die eine straffreie<br />

Zukunft ermöglichen<br />

- Identitätsfindung<br />

- Erkennen eigener Fähigkeiten und Grenzen, Erkennen von Interessen und<br />

Neigungen<br />

- Schaffen von Erfolgserlebnissen<br />

- Schulische Förderung und Entwicklung beruflicher Vorstellungen<br />

- Entwicklung von adäquaten Konfliktbewältigungsstrategien<br />

- Vorbereitung der Hauptverhandlung<br />

- Unterstützung bei der Findung/ Umsetzung adäquater Anschlussmaßnahmen<br />

- Vorbereitung der kommenden Gerichtsverhandlung<br />

1.6. Zielgruppe / Indikation:<br />

- weibliche Jugendliche (ab 12. Lebensjahr) und junge Volljährige mit Verhaltensemotionalen<br />

und reaktiven Störungen<br />

- Junge Menschen mit Störungen im Bereich des Sozial-, Arbeits- und<br />

Leistungsverhaltens z.B. aggressive Verhaltensweisen, Verwahrlosung,<br />

Schulmüdigkeit, Weglaufen, geringe Frustrationstoleranz , kriminelle Gefährdung<br />

- weibliche Jugendliche / junge Volljährige mit Gewalterfahrungen,<br />

Missbrauchserfahrungen und deviaten Verhaltensweisen<br />

- weibliche Jugendliche und junge Volljährige mit Störungen im Umfeld<br />

jugendpsychiatrischer Störungsbilder<br />

- nach Absprache und Prüfung anderer Möglichkeiten bei Kooperationspartnern<br />

des Paritätischen Sachsen Anhalts auch weibliche Jugendliche in der<br />

Schwangerschaft und junge Mütter<br />

1.7. Lage:<br />

Im Norden Sachsen Anhalts,<br />

Landkreis Stendal, in der Altmark, Gemeinde Lückstedt<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


10<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

1.8. Standort:<br />

Die Intensivwohngruppe ist konzeptionell eingebunden in das Sozialtherapeutische<br />

Zentrum <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> GmbH (hier kurz STZ). Das STZ befindet sich in einer kleinen<br />

Gemeinde im Norden Sachsen – Anhalts, in der ländlich geprägten Altmark. Die<br />

Gebäude des STZ`s, welche sich auf dem Gelände eines früheren <strong>Gut</strong>shofes<br />

befinden, sind von einem Park und ausgedehnten Wiesen und Waldflächen<br />

umgeben. Zum Sozialtherapeutischen Zentrum gehören neben der Wohngruppe in<br />

Lückstedt auch ein Wohnheim für seelisch Behinderte infolge Sucht, eine<br />

Intensivwohngruppe für sozial- und deliktgefährdete männliche Jugendliche und<br />

mehrere regional orientierte Beschäftigungsprojekte.<br />

Auf dem Gelände des STZ stehen neben den Wohnräumen in Walsleben auch<br />

Werkstattbereiche, ein Wirtschaftshof mit Tierhaltung, sowie ein <strong>Gut</strong>sgarten, ein<br />

Reitplatz und eine Reithalle zur therapeutischen Nutzung zur Verfügung.<br />

Die Intensivwohngruppe befindet sich räumlich ausgelagert in einem ehemaligen<br />

Verwaltungsgebäude in der Gemeinde Lückstedt. Die Umgebung des Standortes ist<br />

charakteristisch ländlich, geprägt von kleinen Gemeinden mit einer hohen sozialen<br />

Verbindlichkeit. In der Gemeinde Lückstedt gibt es so zum Beispiel die Möglichkeit<br />

sich innerhalb bestehender Sportvereine, der örtlichen freiwilligen Feuerwehr oder in<br />

der aktiven Kirchengemeinde am örtlichen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.<br />

Die räumliche Nähe zum Hauptgelände des Sozialtherapeutischen Zentrums (7 km)<br />

ermöglicht verschiedene abwechslungsreiche Kooperationsmöglichkeiten im Bereich<br />

der Arbeitstherapie und im Bereich der Freizeitgestaltung.<br />

Alle allgemeinbildenden Schulen, Sonderschulformen und berufsbildende Schulen<br />

sind in der Nähe vorhanden und mit Schulbussen erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten<br />

gibt es in den örtlichen Läden oder in umliegenden Ortschaften, sowie im<br />

ambulanten Landhandel.<br />

1.9. Einzugsgebiet:<br />

bundesweit<br />

1.10. Ansprechpartner:<br />

Geschäftsführer: Christoph Lenz, <strong>Priemern</strong> Nr. 2, 39606<br />

Altmärkische Höhe/ OT Bretsch,<br />

Tel. 039 384 /2 13 29<br />

Einrichtungsleitung: Melanie Ollesch, Lückstedt Nr.: 1d, 39606<br />

Altmärkische Höhe/ OT Lückstedt,<br />

Tel. 039 391/ 94 99 74<br />

1.11. Platzkapazität:<br />

12 Plätze, davon 2 Plätze mit U-Haft - Vermeidung<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


11<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

1.12. Betreuungszeiten:<br />

- Rund - um - die - Uhr durch pädagogisches Fachpersonal,<br />

- ständige Abrufbereitschaft eines Leiters und oder einer Psychologin in<br />

Krisensituationen.<br />

1.13. Personal:<br />

Personalschlüssel: Leitung, Verwaltung und Wirtschaftsdienst 1 : 8,9<br />

Personalqualifikation:<br />

Verwaltungswirt<br />

Verwaltungsangestellte<br />

Köchin<br />

Personalschlüssel: Gruppendienst: 1:2<br />

Personalqualifikation:<br />

Diplompädagoginnen,<br />

Sozialpädagoginnen,<br />

Erzieherinnen,<br />

Heilerziehungspflegerinnen,<br />

Zusätzlich dazu stellen wir zur Umsetzung unseres speziellen Angebotes folgendes<br />

Personal:<br />

Personalschlüssel: Gruppenübergreifender Dienst: 1 : 8,3<br />

Personalqualifikation:<br />

Rehabilitationspsychologin,<br />

Arbeitstherapeuten, sowie<br />

<strong>Haus</strong>wirtschaftlerin bereit.<br />

personelle Qualitätsstandards durch Personal mit:<br />

- Kompetenz im Bereich Sozialpädagogik/ Heimerziehung<br />

- Kompetenz in Begleitung und Gestaltung des Alltags<br />

- Entwicklung von Kontinuität, auftragsbezogene Kompetenz<br />

- Verantwortungsbewußtsein für die anvertrauten jungen Menschen<br />

- Konfliktbereitschaft und Konfliktkompetenz<br />

- Bereitschaft zur ständigen Reflexion, Weiterentwicklung der Konzeption und<br />

Weiterbildung<br />

- Qualitäts-, Leistungs- und Kostenbewußtsein<br />

1.14. Leistungsentgelt:<br />

Entgeltvereinbarung nach SGB VIII mit dem örtlichen Jugendamt<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


12<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

1.15. Kooperationspartner:<br />

- Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst der Jugendämter<br />

- Jugendgerichtshilfe<br />

- BewährungshelferInnen<br />

- Beratungsstellen, insbesondere die Suchtberatung<br />

- Psychiatrische Fachkrankenhäuser<br />

- SchulleiterInnen und LehrerInnen der Regelschulen<br />

- SchulleiterInnen und LehrerInnen der berufsbildenden Schulen<br />

- SchulleiterInnen und LehrerInnen der LB - Schulen<br />

- DAG und Jugendwerkstatt Hindenburg als Bildungsträger<br />

- Sozialpsychiatrischer Dienst<br />

- Jugendberatung der Polizei<br />

- gesetzliche BetreuerInnen<br />

- <strong>Haus</strong>- und FachärztInnen<br />

- Eltern<br />

1.16. Räumliche Kapazitäten:<br />

1.16.1. Gebäude (4 Ebenen)<br />

- Vier Etagen:<br />

o Kellergeschoss:<br />

• Heizungsraum, Abstellräume (Souterrain)<br />

o Erdgeschoss:<br />

Therapeuten<br />

• Büro und Besprechungszimmer<br />

• Separater Sanitärraum für Therapeuten<br />

• Schlafraum für Diensthabenden (Nachtdienst)<br />

Jugendliche<br />

• Einzelzimmer (individuelle Ausstattung möglich)<br />

• eine Gemeinschaftsküche mit Essbereich<br />

• ein Gemeinschaftsraum mit Fernseher und Playstation<br />

• ein <strong>Haus</strong>wirtschaftsraum mit zwei Waschmaschinen und einem<br />

Trockner<br />

• ein Bad mit Dusche und Waschbecken<br />

• zwei separate Toiletten<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


13<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

Erstes Geschoss<br />

Jugendliche<br />

• Einzelzimmer und Zweibettzimmer (individuelle Ausstattung<br />

möglich)<br />

• ein Gemeinschaftsraum mit Fernseher<br />

• ein Bad mit Dusche und Waschbecken<br />

• separate Toiletten<br />

• ein Krisenzimmer<br />

o Dachgeschoss<br />

• Vorerst ungenutzt – später Gesprächsräume für Einzel- und<br />

Gruppengespräche<br />

Möglichkeiten zum Ausbau unter Berücksichtigung bestehender<br />

Brandschutzbestimmungen<br />

1.16.2. Außengelände:<br />

- 9500 m², am Dorfrand<br />

- Außengebäude für Hobbyräume und Werkstätten<br />

- Terrasse mit Grillplatz<br />

- Garten, Tischtennisplatte, Volleyballfeld – werden im Zuge der Arbeitstherapie<br />

angelegt<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


14<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

1.17. Aufnahmeverfahren:<br />

Die Intensivwohngruppe für Mädchen mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

stellt interessierten Jugendämtern und Sorgeberechtigten, sowie interessierten<br />

jungen Menschen Informationen über das Leistungsangebot zur Verfügung. Bei<br />

direkten Anfragen wird über das Betreuungskonzept und die Aufnahmemodalitäten<br />

angemessen informiert.<br />

Eine Aufnahmeanfrage eines Jugendamtes sollte möglichst mit allen verfügbaren<br />

Informationen erfolgen, damit sich das pädagogische Personal ein Bild von der<br />

Jugendlichen machen kann.<br />

In einem Vorstellungsgespräch wird dem jungen Menschen, den Sorgeberechtigten<br />

und dem Jugendamt die Möglichkeit gegeben, die Einrichtung, die Angebote und<br />

eventuelle Bezugserzieher kennenzulernen. Der Hilfebedarf und das Angebot der<br />

Einrichtung werden in diesem ersten Treffen auf ihre Entsprechung überprüft. Nach<br />

Einigung über den Aufnahmezeitpunkt versteht sich die Zeit bis zum ersten<br />

Hilfeplangespräch als Probezeit (in der Regel 4 Wochen). Während dieser Zeit gilt<br />

ein vorläufiger Hilfeplan. Falls sich zeigen sollte, daß ein sinnvolles gemeinsames<br />

Arbeiten nicht möglich ist, kann diese Phase in Abstimmung mit dem Jugendamt<br />

auch kurzfristig abgebrochen werden. Dabei ist entscheidend, ob der junge Mensch<br />

in die bestehende Wohngruppe integrierbar ist und ob sie sich selbst den<br />

Anforderungen der Einrichtung stellen möchte.<br />

Auf der Grundlage der Erfahrungen und Erkenntnisse der Aufnahmephase kann<br />

beim ersten Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten eine Konkretisierung der<br />

Erziehungsplanung erfolgen. Regelmäßige Hilfeplanfortschreibungen erfolgen bis zur<br />

Beendigung der Erziehungshilfe.<br />

Die Lenkung des Erziehungsprozesses basiert auf dem Gesamtkonzept der<br />

Einrichtung (Einrichtungsziele) welches das Betreuungskonzept der<br />

Intensivwohngruppe bestimmt und im individuellen Erziehungsplan seine<br />

personenbezogene Konkretisierung erfährt. Rückmeldungen aller am Prozeß<br />

Beteiligten sowie Diagnostik und Entwicklungsberichte werden ständig einbezogen.<br />

Die pädagogischen Zielsetzungen werden aus der Wertorientierung abgeleitet und<br />

enthalten eine Perspektivplanung für den jungen Menschen.<br />

Die Einrichtung trifft notwendige Vorkehrungen für den Umgang mit<br />

Krisensituationen. Die Abläufe der Krise werden dokumentiert und hinsichtlich ihrer<br />

Auswirkungen auf die pädagogischen Ziele reflektiert.<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


15<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

2. Prozessqualität / fachliche Ausrichtung<br />

2.1. Pädagogisches Leitbild:<br />

Pädagogik ist für uns strukturiertes, zielorientiertes Handeln an Jugendlichen/<br />

jungen Volljährigen und in der Gruppe. Die vielen Erfahrungen innerhalb der<br />

Biographien der Mädchen und jungen Erwachsenen bedürfen einer psychologischen<br />

und pädagogischen Arbeit, welche in unserer Einrichtung unter unserem<br />

pädagogischen Leitbild Schutzraum für einen Neubeginn geleistet wird.<br />

Die Intensivwohngruppe als vertrauensbildender und vertrauensvoller Bezugsrahmen<br />

ist Voraussetzung zur Entfaltung der Persönlichkeit. Aufarbeitung und Bewältigung<br />

der Vergangenheit ist nur in einer geschützten Atmosphäre möglich, die wir den<br />

Mädchen und jungen Erwachsenen bieten wollen.<br />

Die in die Alltagsgestaltung integrierte gezielte Individual- und Gruppenpädagogik,<br />

das soziale Lernen, schulische Förderung und therapeutische Hilfen sind in ein<br />

förderndes Milieu eingebunden und bestimmen den pädagogischen Alltag.<br />

Das pädagogische Arbeiten mit den uns anvertrauten Mädchen und jungen Frauen<br />

wird durch ein hohes Maß an Konsequenz gekennzeichnet und ist somit für alle<br />

Beteiligten auch mit einem hohen Maß an Verlässlichkeit verbunden.<br />

2.2. Sexualkonzept:<br />

Das Jugendalter, als die Zeit im Leben, in welcher so viele Veränderungen auf einen<br />

zukommen, man sich entwickelt, orientiert, neue Erfahrungen macht und<br />

Freundschaften aufbaut und Liebe und Sexualität entdeckt, ist ein wichtiger Abschnitt<br />

im Leben eines Menschen. Nur in einer zuverlässigen und vertrauensvollen<br />

Atmosphäre können deshalb junge Menschen eine gesunde Sexualität entwickeln.<br />

Dazu gehören Aufklärung und Unterstützung beim Ausprobieren, genauso wie das<br />

Üben von sozialen Komponenten, Gespräche mit Männern, Frauen und in<br />

gemischten Konstellationen. In dieser offenen Gesprächssituation sollte es möglich<br />

sein, Neugier und Verliebtheit zu zeigen oder auch Eifersucht und Enttäuschung zu<br />

verbalisieren. Neben Aufklärung zur Sexualität und Unterstützung beim Umgang mit<br />

seiner, eigenen, soll das vorliegende Sexualkonzept auch verhindern, dass auf die<br />

bei uns wohnenden Jugendlichen sexuelle Gewalt ausgeübt wird und Hilfestellung<br />

bieten bei einem Verdacht oder einem bewiesenen sexuellen Übergriff.<br />

Selbstverständlich nehmen wir auf die unterschiedlichen Sozialisationshintergründe<br />

Rücksicht und beachten familiäre, religiöse und auch kulturelle Vorstellungen, aber<br />

das Thema Sexualität wird auf keinem Fall verschwiegen oder übergangen.<br />

Die Verantwortlichkeit zur Einhaltung und Umsetzung zum Thema Sexualität liegen<br />

beim Team und in letzter Verantwortung bei der <strong>Haus</strong>leitung.<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

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mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

2.2.1. Definition Sexualkonzept:<br />

Unter Sexualität verstehen wir jegliche Erfahrungen zum Thema Sex. Dazu zählen<br />

wir Gefühle, Zärtlichkeit, intime Gespräche, Erotik, Phantasien, Zuneigung,<br />

Selbstbefriedigung und Geschlechtsverkehr. Wir versuchen deshalb unseren<br />

Jugendlichen zu vermitteln, dass bei all diesen Ausprägungen von Sexualität<br />

vertrauen, Wertschätzung und Achtung des Anderen von großer Bedeutung sind.<br />

2.2.2. Grundrechte und Haltung der Einrichtung:<br />

Das Thema Sexualität kommt beim täglichen Umgang mit Jugendlichen unweigerlich<br />

zur Sprache. In unserem Handeln pflegen wir eine Gesprächskultur, welche durch<br />

Transparenz und Wertschätzung geprägt ist. Es fallen weder sexistische oder<br />

verletzende Bemerkungen.<br />

Jeder Mensch hat ein Recht auf seine Sexualität. Dieses Grundrecht darf ihm keiner<br />

nehmen. Bei der Findung ihrer eigenen Ausprägung von Sexualität müssen<br />

Jugendliche begleitet und unterstützt werden.<br />

Von Seiten der Einrichtung wird den Jugendlichen vermittelt, dass alle Beziehungen<br />

zwischen Menschen zu akzeptieren und respektieren sind. Dabei spielt es keine<br />

Rolle, ob es sich dabei um heterosexuelle oder homosexuelle Paare handelt. Neben<br />

der Akzeptanz von vorhandenen Gefühlen und Zuneigung, gibt es klare Regeln im<br />

Umgang miteinander.<br />

Da die meisten Zimmer unserer Bewohner außen einen Knauf besitzen ist ein hohes<br />

Maß an Privatsphäre geboten. Bei den Zimmern unserer Bewohner die ohne Knauf<br />

ausgestattet sind, kann eine Verriegelung von innen vorgenommen werden, welche<br />

aber jederzeit durch die Kollegen mit vorherigem Anklopfen aufgehoben werden<br />

kann. Es ist verboten das Zimmer von innen zu verbarrikadieren. Besuche der<br />

Jugendlichen untereinander sind innerhalb der Nachtruhe zwischen 23 und 5 Uhr<br />

nicht erlaubt. Geschlechtsverkehr innerhalb der Einrichtung ist nicht gestattet. Neben<br />

den Regelungen die Zimmer betreffend, werden die Jugendlichen dazu angehalten<br />

stets einen angemessenen nicht sexistischen Umgang miteinander zu pflegen. Das<br />

es beim Zusammenleben von jungen Menschen immer wieder zu Sympathien,<br />

Gefühlen und daraus resultierend zu Beziehungen kommt, ist unvermeidbar und wird<br />

auch positiv wertschätzend unterstützt. Dabei werden aber alle anderen Personen<br />

verletzenden Handlungen genau beobachtet und auch thematisiert, denn auch der<br />

Umgang mit Eifersucht und enttäuschten Hoffnungen zählt zum Thema Sexualität.<br />

Im Kontakt mit Eltern und gesetzlichen Vertretern wird unsere Haltung zur Sexualität<br />

deutlich gemacht. Wir gestatten auch in diesem Umfeld keine sexuell geprägten<br />

gefährdeten Situationen und lassen auch in diesem Kontext keine Tabuisierung des<br />

Themas Sexualität zu. Dabei versuchen wir einfühlsam auf unser Gegenüber<br />

einzugehen, um auch schwierige Themen, wie homosexuelle Liebe oder<br />

Schwangerschaft besprechen zu können.<br />

Jegliches pornographisches und jugendgefährdendes Material ist in unseren<br />

Einrichtungen verboten und wird konfisziert. Dabei kann es sich sowohl um Literatur,<br />

Filmmaterial, als auch Bildmaterial handeln.<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

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2.3. Pädagogischer Ansatz:<br />

Integrativer Ansatz (Grundlage: Integrative Therapie, Systemische Ansätze,<br />

Lebensweltorientierung)<br />

2.4. Grundleistungen:<br />

2.4.1. Lebensraum Wohnen:<br />

Innerhalb unserer Intensivwohngruppe stehen den Jugendlichen Einzel- und<br />

Zweibettzimmer zur Verfügung. Ziel ist es, den jungen Menschen einen geregelten<br />

Tagesablauf inklusive alltäglicher hauswirtschaftlicher Pflichten wie Abwaschen,<br />

Wäschepflege, Aufräumen und Einhaltung der <strong>Haus</strong>ordnung zu vermitteln. Dazu ist<br />

es wichtig, den Mädchen und jungen Erwachsenen ein Stück weit Normalität<br />

vorzuleben. Sie sollen befähigt werden ihren eigenen Lebensraum in Verbindung mit<br />

dem zur Verfügung stehenden finanziellen Budgets zu gestalten.<br />

Die Pflege der persönlichen Gesundheit und Hygiene (regelmäßige Besuche beim<br />

Zahnarzt, Arztbesuche) ist dem pädagogischen Team genauso wichtig, wie die<br />

gemeinsame regelmäßige Nahrungseinnahme. Dabei wird auf eine gesunde<br />

Ernährung geachtet. Es besteht die Möglichkeiten der gemeinsamen Zubereitung<br />

von Mahlzeiten, wobei die Jugendlichen von unserer <strong>Haus</strong>wirtschaftlerin<br />

(<strong>Haus</strong>mutter) unterstützt werden.<br />

Im Lebensraum Wohnen wollen wir den Mädchen und jungen Frauen auch<br />

Kenntnisse in <strong>Haus</strong>haltsführung (Umgang mit Budget, sparsamer Umgang mit<br />

Wasser und Energie, umweltgerechte Entsorgung von Abfallstoffen) vermitteln,<br />

welche ihnen später ein Leben im eigenen Wohnraum ermöglichen.<br />

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2.4.2. Lebensraum Freizeit:<br />

Im Lebensraum Freizeit soll den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglicht<br />

werden ihren eigenen Interessen nachzugehen. Dazu werden beispielsweise<br />

verschiedenste gemeinsame Aktivitäten geplant und durchgeführt. dazu zählen unter<br />

anderem Kinobesuche, Urlaubsfahrten und Gruppenausflüge. Ausgang in die<br />

Umgebung ist nach Erfüllung der täglichen Aufgaben und vorheriger Absprache<br />

möglich.<br />

Des Weiteren bestehen verschiedenste Möglichkeiten für sportliche Aktivitäten<br />

(Volleyball, Tischtennis, Schwimmen, Radfahren, Dart, Bowling, Sportschießen).<br />

In diesem Zusammenhang besteht außerdem für die Mädchen und jungen Frauen<br />

die Möglichkeit, sich am Vereinsleben in umliegenden regionalen Vereinen zu<br />

beteiligen. So existieren verschiedenste Sportvereine, Schützengilden oder auch die<br />

Jugendfeuerwehr des Ortes.<br />

Den unterschiedlichsten Interessen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann<br />

durch unser vielseitiges Team Rechnung getragen werden. So können<br />

handwerkliche Interessen genauso unterstützt werden, wie Vorlieben in den<br />

Bereichen Garten, Natur oder <strong>Haus</strong>tierhaltung. In vielen Bereichen kommt es dabei<br />

vor allem auf die Motivation und den eigenen Antrieb der Mädchen und jungen<br />

Frauen an.<br />

Natürlich können die Bewohnerinnen unserer Wohngruppe auch in ihren Zimmern<br />

Musik hören, in den Gemeinschaftsräumen fernsehen oder im Internet surfen.<br />

Die Bewirtung von Freunden oder der Familie in unserm <strong>Haus</strong>, quasi als Gastgeber<br />

ist ein Bereich, der viele der Lebensräume verbindet, da so die Mädchen in der Lage<br />

sind, zu zeigen, welche Fähigkeiten sie schon besitzen und sich damit auch<br />

Lebensräume, wie Sozialverhalten oder auch Wohnen miteinander verbinden.<br />

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2.4.3. Lebensraum Gruppe/Sozialverhalten:<br />

Der Lebensraum Gruppe/ Sozialverhalten ist für die Jugendlichen der, in dem die<br />

meisten Probleme offensichtlich werden und auftreten.<br />

Ziel ist es, mit den Mädchen und jungen Frauen Tagesstruktur zu trainieren und<br />

aushalten zu lernen. Dazu gibt es einen klaren Tagesablauf, an welchen sich die<br />

Bewohnerinnen orientieren können und müssen. Zur Reflexion ihres Sozialverhaltens<br />

führen wir ein Punktesystem ähnlich dem in verhaltenstherapeutischen<br />

Einrichtungen. Dieses System ist nach dem Prinzip der positiven Verstärkung<br />

aufgebaut. Die Mädchen können sich die Punkte verdienen und somit selbst<br />

bestimmen, ob sie am Wochenende beispielsweise an einer Aktivität teilnehmen oder<br />

in den Urlaub fahren dürfen. Dieses Motivationsprinzip ermöglicht die Reflexion<br />

eigenen Verhaltens und die Aktivierung bestehender Ressourcen.<br />

Neben den verschiedenen Einzelgesprächen mit der Psychologin und den Erziehern<br />

wird das Gruppengespräch als pädagogisches Mittel eingesetzt. Zielsetzungen<br />

dieser Gespräche sind die aktive Konfliktbearbeitung, die Erarbeitung und Erprobung<br />

von Konfliktlösungsstrategien und die Befähigung zur kommunikativen<br />

Auseinandersetzung. Innerhalb der Gruppengespräche lernen die Jugendlichen<br />

miteinander umzugehen, Gefühle anderer und die eigenen wahrzunehmen und diese<br />

zu benennen.<br />

Durch die oftmals durch Kriminalität geprägte Vergangenheit liegt ein Schwerpunkt<br />

bei der Aufarbeitung dieser Taten und der Vermeidung zukünftiger. Dazu soll den<br />

Jugendlichen die Folgen ihrer Taten bewusst gemacht werden und sie befähigen<br />

sich in ihre Opfer hineinzuversetzen. Dieser Punkt wird auch durch die Gemeinschaft<br />

einer solchen Wohngruppe erzeugt, durch die man eigene Bedürfnisse und Wünsche<br />

und auch die von Mitmenschen lernt wahrzunehmen.<br />

Neben dem Aufbau und der Förderung einer tragfähigen Gruppenatmosphäre ist<br />

besonders eine belastungsfähige Erzieherin-Jugendliche-Beziehung von Bedeutung.<br />

Dies kann nur durch eine Atmosphäre erfolgen, die geprägt ist durch Akzeptanz,<br />

Aufmerksamkeit und Zuwendung. Gemeinsame Gestaltung des Alltags und auch der<br />

Höhepunkte, wie z.B. Geburtstage fördert die Verantwortung für andere und letztlich<br />

auch für sich selbst.<br />

Eines der Ziele ist dabei der Aufbau und die Stabilisierung des Selbstwertgefühles<br />

und des Selbstvertrauens. Bei vielen dieser Probleme und Zielsetzungen werden die<br />

Mädchen von unserer hauseigenen Psychologin unterstützt.<br />

Ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit ist die Sexualpädagogik. Die<br />

Mädchen und jungen Frauen sollen befähigt werden, ihren eigenen Körper und ihre<br />

eigene Sexualität selbstbestimmt wahrzunehmen. Dies ist für weitere Beziehungen<br />

und Partnerschaften der jungen Frauen von großer Bedeutung. Sie werden in<br />

diesem Punkt durch unsere Pädagoginnen und Psychologinnen betreut und<br />

unterstützt.<br />

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2.4.4. Lebensraum Familie:<br />

Ziel soll es sein, die Mädchen und jungen Frauen zu befähigen später ein<br />

selbstbestimmtes Leben zu führen. Dazu gehört sicher auch die Aufarbeitung ihrer<br />

Biographie. So fern kein Gericht oder das zuständige Jugendamt den Kontakt zu<br />

den Eltern untersagt hat, hält die Einrichtung regelmäßigen telefonischen Kontakt zu<br />

den Personensorgeberechtigten der Jugendlichen. Es wird versucht durch<br />

Familienbesuche in der Einrichtung und Familiengesprächen bestehende Konflikte<br />

aufzuarbeiten und die Beziehungen zu normalisieren.<br />

Bei Beurlaubungen in den elterlichen <strong>Haus</strong>halt erfolgt grundsätzlich eine<br />

Nachbetreuung bzw. ein Gespräch über den Verlauf der Beurlaubung<br />

2.4.5. Lebensraum Bildung und Schule:<br />

Da die uns anvertrauten Jugendlichen zumeist noch der Schulpflicht unterliegen stellt<br />

die Schule einen weiteren wichtigen Lebensraum dar. Zu diesem Zwecke<br />

beschäftigen wir eine Bildungswissenschaftlerin, welche in Kooperation mit dem<br />

restliche Team die jeweils günstigen Bildungsfortschreibungen planen wird. Dazu<br />

werden mit den Mädchen und jungen Frauen vorhandene Bildungslücken<br />

aufgearbeitet, um sie in bestehende Schultypen des Landkreises zu integrieren.<br />

Nach einer vorherigen Abklärung mit dem regionalen Schulrat, werden die Mädchen<br />

und jungen Frauen bei bestehender Schulpflicht in einer der umliegenden Schulen<br />

beschult. Dabei wird zuerst die Motivation für so einen Schulbesuch geschaffen,<br />

ohne die jegliche Bildungsmaßnahme zum Scheitern verurteilt wäre.<br />

Nach einer Einschulung erfolgt eine sehr intensive und enge Zusammenarbeit mit<br />

den Schulen. So werden alle Fehlzeiten von der Schule sofort gemeldet, so dass das<br />

pädagogische Team geeignete Maßnahmen einleiten kann. Die Schülerinnen<br />

werden bei der Erledigung der <strong>Haus</strong>aufgaben unterstützt und im Bedarfsfall wird ein<br />

Förderunterricht organisiert. Zur Festigung der Zusammenarbeit zwischen Schule<br />

und Einrichtung nimmt grundsätzlich die Bezugserzieherin an den Elternabenden teil<br />

und regelmäßige Lehrerbesuche in der Einrichtung werden vereinbart.<br />

Neben den Regelschulen gibt es im Umkreis auch verschiedene<br />

Bildungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit, zu welcher wir gute Kontakte pflegen.<br />

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2.4.6. Lebensraum Arbeitserziehung und Berufsorientierung:<br />

In der Zeit bis zur Einschulung in eine Regelschule oder dem Beginn einer anderen<br />

Bildungsmaßnahme werden die Jugendliche in unsere Arbeitstherapie integriert. Hier<br />

lernen sie verschiedenste Arbeiten kennen. Dazu zählen neben hauswirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten auch Arbeiten in den Außenanlagen, der Gärtnerei oder dem<br />

Wirtschaftshof. Bei Interesse sind auch arbeitserzieherische Projekte in der Tischlerei<br />

oder Metallwerkstatt möglich.<br />

Diese Arbeitstherapie dient neben der Vermittlung eines geregelten Tagesablaufes<br />

auch der Berufsorientierung. Durch enge Kontakte ins Umfeld der Einrichtung<br />

können die Mädchen auch verschiedene Praktika absolvieren, in denen sie die<br />

verschiedenen Berufsfelder kennen lernen.<br />

2.4.7. Lebensraum Förderung:<br />

Zum Lebensraum Förderung zählen wir folgende Möglichkeiten und Angebote:<br />

- Möglichkeit zur Ableistung richterlich auferlegter Arbeitsstunden<br />

- Vorbereitung und Begleitung bei allen Kontakten mit Polizei und Justiz<br />

- Hilfe beim Umgang mit Geld (Schuldenregulierung)<br />

- Unterstützung beim Erwerb des Führerscheins<br />

- Individuelle schulische Förderung<br />

- Förderung und Unterstützung innerhalb und nach der Schwangerschaft<br />

- Förderung beim Umzug in den eigenen Wohnraum<br />

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2.4.8. Psychologische und pädagogische Leistungen als Grundleistungen:<br />

Zu den Grundleistungen unserer Einrichtung zählen die folgenden Punkte<br />

- Abklärung notwendiger Hilfen im Rahmen des Hilfeprozesses, bei Aufnahmen<br />

und Entlassungen<br />

- Unterstützung und Beratung für alle am Hilfeprozeß beteiligten Personen<br />

- Mitwirkung bei der Vernetzung von Bezugs- und Hilfesystemen<br />

- Familienarbeit und –Beratung bzw. Elternarbeit und –Beratung<br />

- Mitwirkung an der konzeptionellen Entwicklung der Einrichtung<br />

- Mitwirkung an der Erziehungsplanung und Hilfeplanung<br />

- Feststellen des therapeutischen Bedarfs<br />

- Einzelberatung<br />

- Gruppenarbeit<br />

- Krisenintervention<br />

- Betreuung bei der Ableistung gemeinnütziger Arbeit<br />

- Interne psychologische Leistungen<br />

Ausführliche Anamneseerhebung bei Aufnahme der Jugendlichen<br />

Durchführung psychodiagnostischer Testverfahren (Persönlichkeits- und<br />

Intelligenztests)<br />

Einzelgespräche und Begleitung von Gruppengesprächen<br />

Training sozialer Kompetenzen<br />

Durchführung von Entspannungsverfahren<br />

<br />

<br />

Unterstützung und Begleitung bei Aufenthalten in psychiatrischen Fachkliniken<br />

Vorbereitung und Begleitung der Hilfeplangespräche und<br />

Gerichtsverhandlungen<br />

2.4.9. Leitung und Verwaltung:<br />

- Wahrnehmung der Leitungsfunktion<br />

- Personalführung und -steuerung<br />

- Gestaltung der Organisation<br />

- Verwirklichung der Qualitätsziele auf allen Ebenen (Selbstverständnis,<br />

Wertorientierung, Handlungsmotivation, Kundenorientierung)<br />

- Bereitstellung der erforderlichen Mittel<br />

- Außenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit<br />

- Zusammenarbeit mit Gremien und Behörden auf kommunaler, Landes- und<br />

Bundesebene und mit dem DPWV<br />

- Interne Revision (Controlling)<br />

- Entgeltverhandlungen<br />

- Koordination der Verwaltungsaufgaben (Ablauforganisation, EDV- Organisation),<br />

Schriftverkehr, allgemeine Bürodienste (Telefon, Fax)<br />

- Rechnungswesen, Kontenführung und Kassenverwaltung<br />

- Personalverwaltung<br />

- Fuhrpark<br />

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2.4.10. <strong>Haus</strong>wirtschaft:<br />

- Einkauf und Zubereitung von Mahlzeiten<br />

- Technische Dienste, Pflege und Gestaltung der Außenanlagen<br />

2.5. Ambulant betreutes Wohnen:<br />

Das Ambulant betreute Wohnen, welches wir ab dem 15.10.2010 anbieten, ist die<br />

notwendige Ergänzung des Jugendhilfeangebots unserer Gesellschaft und soll es<br />

den Jugendlichen ermöglichen, in betreutem Wohnraum umfassende Selbstständigkeit<br />

zu erlangen. Zu diesem Angebot gibt es eine eigene Leistungsbeschreibung, in<br />

welcher die Betreuung und die Ziele dargestellt sind.<br />

Es wird so möglich sein, Jugendliche nach Erfüllung aller für das Ambulant betreute<br />

Wohnen notwendigen Kriterien in diese Wohnform zu überführen und sie später in<br />

eigenen Wohnraum zu entlassen.<br />

Das Ambulant betreute Wohnen gliedert sich in 3 Phasen der Betreuung, welche sich<br />

im Grad der Selbstständigkeit des zu betreuenden Jugendlichen unterscheiden.<br />

Nach dem Erreichen der 3. Phase der Betreuung kann mit dem zuständigen<br />

Jugendamt geprüft werden, ob eine Entlassung des betreffenden Jugendlichen in<br />

einen eigenen Wohnraum ohne weitere Betreuung möglich ist.<br />

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3. Sonderleistungen<br />

3.1. Therapeutische Hilfen:<br />

<br />

<br />

Ergotherapie<br />

Reittherapie<br />

3.2. Vermittlung von therapeutischen Hilfen:<br />

3.2.1. Psychotherapie<br />

- Diagnostik, die über die Grundleistung hinausgeht bei speziellem Aufklärungsbedarf<br />

- längerfristige Krisenintervention<br />

- Familientherapie<br />

- Gestalttherapie<br />

- Suchttherapie (ambulante Einzeltherapie)<br />

- Gesprächspsychotherapie<br />

- Psychotherapie mit Entspannungsverfahren<br />

3.2.2. Termine zu psychologischen Beratungsgesprächen<br />

- Beauftragung interner und externer Kooperationspartner<br />

- Abrechnung erfolgt über Fachleistungsstunden<br />

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3.2.3. Sonderaufwendungen:<br />

- Taschengeld<br />

- Schul- und Klassenfahrten<br />

- Familienheimfahrten<br />

- Aufwendungen für eine Brille<br />

- Beiträge für Vereine<br />

- Fahrten und andere Kosten im Rahmen der Bewerbung, die nicht das Arbeitsamt<br />

übernimmt<br />

- Zuwendungen bei besonderen Ereignissen (Jugendweihe, Kommunion,<br />

Konfirmation)<br />

- Reisen unabhängig vom Grundurlaub<br />

- Kosten, die im Rahmen der Verselbständigung entstehen (Mietkaution)<br />

- Fahrten außerhalb der normalen pädagogischen Arbeit (Krisengespräche und<br />

Abholungen bei Abgängigkeit)<br />

3.2.4. Individuelle Sonderleistungen:<br />

- Einzelförderung durch spezielle Fachkräfte, Methoden- und Medieneinsatz<br />

- Einzelunterricht<br />

- Erlebnispädagogische Einzelmaßnahme<br />

- längerfristige Krisenintervention<br />

- Bewerbungstraining<br />

- Trainingsprogramme im Zusammenhang mit medizinischen Indikationen (Diäten,<br />

Bettnässen)<br />

3.2.5. Gruppenpädagogische Sonderleistungen:<br />

Erlebnispädagogik mit der Gruppe, die über Grundleistung hinausgeht.<br />

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4. Ergebnisqualität - Instrumente der Qualitätssicherung- und entwicklung:<br />

4.1. Hilfeplanung:<br />

Die Hilfeplanung erfolgt in der Regel halbjährlich. Wo bei die Einrichtung und das<br />

Jugendamt versuchen jeweils einen Besuch im Jugendamt und einen in der<br />

Einrichtung zu gestalten bzw. zu gewährleisten. Ganz individuell und kurzfristig<br />

können Hilfeplanungen auch in kürzeren Zeitanschnitten geschehen.<br />

Das Gespräch wird durch die Bezugserzieherin mit dem jungen Menschen<br />

vorbereitet um ihm Sicherheit zu geben und um ihn zu befähigen, seine Bedürfnisse<br />

und Zielstellungen zu benennen. Zur Vorbereitung diese Hilfeplangespräches wird<br />

von Seiten der Einrichtung ein Bericht vorgelegt, welcher durch den Teamleiter oder<br />

den Verbundsleiter gegengezeichnet wird. Die Hilfeplanung enthält Teilziele unter<br />

Berücksichtigung der Gesamtziele. Die einzelnen Teilschritte werden festgehalten<br />

und Verantwortlichkeiten benannt. Was soll in welchem Zeitraum von wem geleistet,<br />

erreicht werden? Die Wahl der Methoden wird dokumentiert.<br />

4.2. Erziehungsplanung:<br />

Erziehungsplanung geschieht dann in Umsetzung des Hilfeplans innerhalb der<br />

Fallbesprechungen des pädagogischen Teams. Dazu wird kontinuierlich von der<br />

Bezugserzieherin eine Einschätzung des Mädchen und jungen Frau abgegeben,<br />

welche beispielsweise Festlegungen zwischen Jugendlicher und Erzieher oder auch<br />

Erfolge und Ressourcen aufzeigt.<br />

Durch das Team kann die Mitwirkung/ Einbindung externer Helfersysteme geplant<br />

und der gezielte Informationsaustausch sichergestellt werden.<br />

4.3. Dokumentation:<br />

Die Dokumentation dient der Sicherstellung und Verfügbarkeit von gültigen<br />

Dokumenten. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten.<br />

~ Übergabebuch<br />

~ Teamprotokolle<br />

~ Fallbesprechung im Rahmen des wöchentlichen Team<br />

~ Hilfeplanprotokolle<br />

~ Entwicklungsberichte<br />

~ Kurzeinschätzungen<br />

~ Gesprächsnotizen<br />

~ <strong>Gut</strong>achten, Stellungnahmen von Schulen<br />

~ Dienstberatungen mit Festlegungen<br />

~ Jahresbericht<br />

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4.4. Konzeptentwicklung:<br />

Die Konzeptentwicklung umfaßt die Zielstellung der Fortschreibung im Sinne der<br />

Weiterentwicklung des bestehenden Konzepts. Die Konzeptentwicklung basiert auf<br />

einer systematischen Analyse der Arbeit, der Erfassung des Bedarfs, extern durch<br />

Befragung der Jugendämter und intern durch Auswertung entwicklungsbezogener<br />

Daten. Alle Mitarbeiter sind an der Konzeptentwicklung beteiligt. Oberaufsicht trägt<br />

der Verbundsleiter und der Geschäftsführer des Sozialtherapeutischen Zentrums.<br />

4.5. Supervision:<br />

- Supervision durch einrichtungsunabhängige externe Supervisor/innen<br />

- Regelmäßige Team- und Fallsupervision<br />

- Einzelsupervision bei Bedarf<br />

4.6. Fallbesprechungen, Teamberatungen:<br />

Eine regelmäßige Reflexion der pädagogischen Arbeit erfolgt im Team.<br />

Die Umsetzung der pädagogischen Ziele wird bewertet und der Einfluß von<br />

Störfaktoren auf den Erziehungsprozeß werden analysiert.<br />

Die Reflexion berücksichtigt folgende Aspekte:<br />

Verwirklichung des Betreuungskonzeptes<br />

Realisierung der Erziehungsplanung<br />

Kontaktgestaltung zwischen den am Erziehungsprozeß Beteiligten<br />

Gruppendynamik<br />

Organisation und Rahmenbedingungen<br />

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4.7. Fortbildung:<br />

Der Fortbildungsbedarf wird periodisch erfaßt. Die Auswahl der Fortbildungsmaßnahmen<br />

berücksichtigt den Nutzen für die Leistungserbringung und die persönlichen<br />

Fortbildungsinteressen der Mitarbeiter. Im Team erfolgt ein Austausch über Inhalte<br />

der Fortbildungen<br />

4.8. Partizipation und Beschwerdemanagement:<br />

Jeder Mensch hat das Recht auf ein eigenbestimmtes Leben und auf Mitgestaltung<br />

seiner Lebensumstände. Dieser Grundsatz sollte auch bis zum einem gewissen Maß<br />

für minderjährige Jugendliche zutreffen. Partizipation ist keine Erfindung der Neuzeit,<br />

sondern gängiges Mittel in jeder halbwegs demokratischen Familie, auch dort wird<br />

gemeinsam entschieden, wohin die nächste Reise geht, was es am Wochenende zu<br />

essen gibt oder wie wohl das Jugendzimmer gestaltet werden soll. Partizipation setzt<br />

Wertschätzung und Kooperation voraus. Eigenschaften denen sich alle<br />

Einrichtungen des Sozialtherapeutischen Zentrums <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH<br />

verschrieben haben. Beteiligung ist ein Aufwand, welcher sich auszahlt, denn<br />

Zufriedenheit und das Gefühl gehört zu werden, beeinflussen direkt die Atmosphäre<br />

einer Einrichtung. Partizipation besitzt somit die Funktion des Wahrnehmens von<br />

Selbstwirksamkeit. Dem Gefühl sich einbringen zu können und seine<br />

Lebensumstände aktiv mitzugestalten.<br />

Zur Umsetzung dieses Partizipationsansatzes gibt es verschiedene Gremien und<br />

Beteiligungsformen. Dabei greift vieles auch in den Punkt Beschwerdemanagement<br />

über. Beide Punkte sind kaum voneinander zu trennen, denn Beteiligung sollte auch<br />

die Möglichkeit schaffen, seinen Unmut kundtun zu können, Kritik zu äußern und<br />

Verbesserungsvorschläge einzubringen.<br />

In den einzelnen Jugendhilfehäusern unseres Unternehmens gibt es jeweils einen<br />

Gruppensprecher und einen Stellvertreter. Unterstützt werden die beiden durch ein<br />

weiteres Mitglied, so dass sie zusammen einen Heimbeirat bilden. Dieses Gremium<br />

wird in einer demokratischen Wahl durch die Jugendlichen selbstständig bestimmt.<br />

Der Gruppensprecher trägt mit seinem Stellvertreter die Wünsche, Bedürfnisse,<br />

Interessen und Anregungen der Jugendlichen in regelmäßigen Zyklen zusammen<br />

und trägt sie an das pädagogische Team des jeweiligen <strong>Haus</strong>es heran. Dann werden<br />

mit dem Heimbeirat Lösungsstrategien erarbeitet und diesen den Bewohnern nahe<br />

gebracht. Neben der wöchentlichen Möglichkeit einen Gruppenzettel für die<br />

Teamberatungen zu erstellen, werden auch noch wöchentliche Gruppengespräche<br />

durchgeführt.<br />

Der Heimbeirat bekommt zusätzlich dazu noch die Möglichkeit einmal im Monat mit<br />

der <strong>Haus</strong>leitung und dem Verbundsleiter ins Gespräch zu kommen. Diese Termine<br />

finden zu festen Zeiten statt, können aber auch jeder Zeit beantragt werden.<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


29<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

Dem einzelnen Jugendlichen stehen neben der Wahl eines Gruppensprechers noch<br />

andere Möglichkeiten zur Beteiligung oder zum Vorbringen von Kritik zur Verfügung.<br />

Zum einen finden ein wöchentliches Gespräch mit dem Bezugserzieher statt, dann<br />

noch ein wöchentliches Gespräch mit der Psychologin und zusätzlich steht die<br />

<strong>Haus</strong>leitung jederzeit zu einem Gespräch bereit. Der Verbundsleiter der Jugendhilfe<br />

bietet darüber hinaus einmal pro Monat die Möglichkeit Probleme oder Anregungen<br />

in einem Vieraugengespräch zu klären. Auch der Geschäftsführer des<br />

Sozialtherapeutischen Zentrums <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH steht den Jugendlichen und<br />

dem Heimbeirat in regelmäßigen Abständen für Gespräche zur Verfügung.<br />

Für anonyme Hinweise stehen den Jugendlichen Sorgenbriefkästen an<br />

nichteinsehbaren Stellen zur Verfügung. Auf dieses anonyme Medium hat nur der<br />

Verbundsleiter Zugriff. Er wertet die Anregungen, Hinweise, Wünsche und<br />

Beschwerden mit seinen Kollegen innerhalb der Dienstberatung aus.<br />

Andere Mitgestaltungsmöglichkeiten gibt es z.B. bei der Gestaltung des<br />

Essenplanes, bei Entscheidungen über Neuanschaffungen oder mögliche<br />

Wochenaktivitäten.<br />

Den Eltern und anderen Kooperationspartnern sind verschiedene Möglichkeiten<br />

gegeben sich in die Arbeit mit den Jugendlichen miteinzubringen. Bezugserzieher,<br />

<strong>Haus</strong>leitung und Verbundsleiter stehen dazu telefonisch oder per Mail zur Verfügung.<br />

Alle Wünsche, Anregungen, Interessen und Kritiken von Eltern werden von den<br />

Bezugserziehern, der Psychologin, der <strong>Haus</strong>leitung und dem Verbundsleiter als<br />

wichtig erachtet und dienen der prozesshaften Weiterentwicklung der<br />

Jugendhilfeeinrichtung.<br />

4.9. Leitfaden für Kriseninterventionen in stationären Einrichtungen des<br />

STZ <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH (besondere Vorkommnisse):<br />

Die Handreichung stellt das Vorgehen beim Auftreten von besonderen<br />

Vorkommnissen dar. Zweck ist immer, den Schutz junger Menschen vor Gefahren für<br />

ihr Wohl in Einrichtungen sicherzustellen. Es ist aber auch schon bei erkennbaren<br />

„Gefährdungen des Wohls“ von Kindern und Jugendlichen eine Überprüfung<br />

einzuleiten und ggf. Abwehrmaßnahmen zu entwickeln.<br />

Die Handreichung (Anlage I) wurde von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft<br />

„Erziehungshilfe im Landkreis Stendal“ erarbeitet. Sie kennzeichnet einen<br />

Mindeststandard im Umgang mit besonderen Vorkommnissen der Freien Träger des<br />

Landkreises Stendal im Arbeitsfeld Hilfen zur Erziehung. Des Weiteren möchten wir<br />

zu Hilfestellung als Anlage II auf das Qualitätshandbuch „Hilfen zur Erziehung“ des<br />

Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen/Anhalt, Gliederungspunkt 19 „Leitfaden<br />

für Kriseninterventionen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe“<br />

(Stand 02/2010) verweisen.<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

4.10. Geschäfts- und Jahresberichte:<br />

Die <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH existiert seit dem 05. November 1997. Die<br />

Geschäftsergebnisse werden durch vom Wirtschaftsprüfer geprüfte<br />

Jahresabschlüsse nachgewiesen.<br />

Christoph Lenz<br />

Geschäftsführer<br />

Stand 12.12.2012<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

Anlage I: Handreichung zum Umgang mit besonderen Vorkommnissen<br />

AG „Erziehungshilfe im Landkreis Stendal“ Stand 19.01.2010<br />

1. Einleitung<br />

2. Zweck<br />

3. Geltungsbereich<br />

4. Zum Begriff „besondere Vorkommnisse“<br />

5. Auflistung „besondere Vorkommnisse“<br />

6. Weitere Anlässe zur Meldung „besondere Vorkommnisse“<br />

7. Informationspflicht bei Havarien, Schäden, Katastrophen<br />

8. Zur Verfahrensweise<br />

9. Schriftliches Protokoll zum besonderen Vorkommnis<br />

10. Bemerkungen / Hinweise<br />

11. Verteiler<br />

12. Ergänzende Dokumentation<br />

13. Mit geltende Unterlagen<br />

1. Einleitung<br />

Um den Umgang mit Meldungen besonderer Vorkommnisse zu erleichtern und<br />

Unsicherheiten auszuräumen, werden in den Einrichtungen und Diensten der<br />

Erziehungshilfe nachfolgende Abläufe und Verfahrensweisen in dieser<br />

Handreichung als Arbeitshilfe festgelegt.<br />

In der Praxis wird von MitarbeiterInnen häufig die Frage nach einer Definition zu<br />

"besonderen Vorkommnissen" aufgeworfen, ebenso die Frage zur Grenzziehung:<br />

Wie definiert sich ein besonderes Vorkommnis?<br />

Welche Ereignisse/ Vorfälle unterliegen der gesetzlichen Meldepflicht?<br />

Wie ist der Verfahrensweg zum Umgang mit der Meldung?<br />

2. Zweck<br />

Die Handreichung stellt das Vorgehen beim Auftreten von besonderen<br />

Vorkommnissen dar. Zweck ist immer, den Schutz junger Menschen vor<br />

Gefahren für ihr Wohl in Einrichtungen sicherzustellen. Es ist aber auch schon<br />

bei erkennbaren „Gefährdungen des Wohls“ von Kindern und Jugendlichen eine<br />

Überprüfung einzuleiten und ggf. Abwehrmaßnahmen zu entwickeln.<br />

3. Geltungsbereich<br />

Die Handreichung wurde von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft<br />

„Erziehungshilfe im Landkreis Stendal“ erarbeitet. Sie kennzeichnet einen<br />

Mindeststandard im Umgang mit besonderen Vorkommnissen der Freien Träger<br />

des Landkreises Stendal im Arbeitsfeld Hilfen zur Erziehung.<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

4. Begriffsklärung<br />

Eine allgemein gültige Definition des Begriffs "besondere Vorkommnisse" gibt es<br />

nicht. Häufig wird definiert „besondere Vorkommnisse“ als erhebliche<br />

Beeinträchtigung oder sogar Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen.<br />

Der § 45 Abs. 2 SGB VIII gibt lediglich Hinweise, wie die zuständige<br />

Aufsichtsbehörde zu verfahren hat, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen<br />

nicht sichergestellt ist. Bezüglich des "Wohls der Kinder und Jugendlichen"<br />

umschreibt das Gesetz inhaltlich zu erfüllende Gesamtbedingungen.<br />

"Eine Gefährdung des Wohls der Kinder oder der Jugendlichen liegt vor, wenn<br />

aufgrund von Tatsachen eine gegenwärtige oder nahe bevorstehende, nicht<br />

unerhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der<br />

Minderjährigen festgestellt wird". (Schellhorn, SGB VIII,2000, S.297). Gefährdet ist<br />

das Wohl der in der Einrichtung betreuten Kinder und Jugendlichen nicht erst dann,<br />

wenn ihr Zustand sich verschlechtert, insbesondere Rückschritte in der Entwicklung<br />

beobachtet werden. Vielmehr kann der junge Mensch schon dann gefährdet sein,<br />

wenn seine Weiterentwicklung zu dem in § 1 SGB VIII formulierten Ziel der<br />

Erziehung nicht mehr gefördert wird. Eine auf Mängel der Betreuung<br />

zurückzuführende Stagnation in der Entwicklung kann bereits eine Gefahr für die<br />

jungen Menschen sein.<br />

Besondere Vorkommnisse sind solche Ereignisse, die weit reichende Folgen für<br />

Kinder und Jugendliche, die Einrichtung, in der sie leben, oder für die Öffentlichkeit<br />

nach sich ziehen können (z.B. wirtschaftliche Schwierigkeiten, die den Bestand der<br />

Einrichtung gefährden, Drogenmissbrauch, sexueller Missbrauch, schwere kriminelle<br />

Handlungen, schwere Unfälle – auch im Bereich der Ausbildung). (nach LJA<br />

Sachsen-Anhalt)<br />

5. Auflistung „besonderer Vorkommnisse“<br />

„Besondere Vorkommnisse“ sind solche Ereignisse, die ursächlich oder<br />

begünstigend durch<br />

- Mitarbeiter/innen der Einrichtung<br />

- Kinder, Jugendliche und junge Volljährige<br />

- andere Personen die Gesundheit oder das Leben der Kinder, Jugendlichen<br />

und jungen Volljährigen beeinträchtigen. Folgende besondere Vorkommnisse<br />

unterliegen der gesetzlichen Meldepflicht und sind sowohl dem<br />

Landesjugendamt Sachsen- Anhalt als auch dem örtlich zuständigen<br />

Jugendamt unverzüglich und gleichzeitig zu melden.<br />

- der Suizidversuch/Todesfall einer Betreuten/eines Betreuten,<br />

- der begründete Verdacht einer strafbaren Handlung von<br />

Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie deren rechtskräftige Verurteilung einer<br />

Straftat,<br />

- erhebliche Straftaten, sexuelle und/oder gewaltsame Übergriffe von<br />

Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern,<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

- weitere Vorkommnisse, wenn sie das Wohl von Kindern und Jugendlichen<br />

oder den Betrieb der Einrichtung gefährden (wie z. B. Brände, Unfälle),<br />

- die bevorstehende Schließung der Einrichtung,<br />

- wirtschaftliche Schwierigkeiten der Einrichtung (wenn das Entgelt über einen<br />

Zeitraum von 12 Monaten nicht mehr kostendeckend ist),<br />

- Verletzung der Aufsichtspflicht,<br />

- grob unpädagogisches Verhalten.<br />

Diese Aufzählung stellt nur eine Orientierung dar und beschränkt sich auf die<br />

schwerwiegendsten Tatbestände und Vorkommnisse.<br />

6. Weitere Anlässe zur Meldung „besondere Vorkommnisse“<br />

Die o. g. besonderen Vorkommnisse sind Ereignisse, die über das Alltägliche<br />

hinausgehen und weitreichende Folgen für das Leben der jungen Menschen und die<br />

Einrichtung haben können.<br />

Darüber hinaus können auch folgende Vorfälle Anlass für die Meldung besonderer<br />

Vorkommnisse sein:<br />

Unzulässige Strafmaßnahmen, herabwürdigender Erziehungsstil,<br />

unpädagogisches Verhalten;<br />

Verletzung der Grundrechte/ Diskriminierungen,<br />

gravierende Personalkonflikte, Teamkonflikte,<br />

fristlose Entlassung von Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern,<br />

Rauschmittelgenuss/ -abhängigkeit von Fachkräften,<br />

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (harte Drogen),<br />

Entweichungen, die länger als 24 Stunden andauern,<br />

erhebliche Straftaten von jungen Menschen bzw. der begründete Verdacht<br />

darauf,<br />

tätliche Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und<br />

jungen Menschen,<br />

sexuelle Übergriffe oder Misshandlungen durch junge Menschen,<br />

erhebliche Konflikte mit der Polizei,<br />

meldepflichtige Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz.<br />

Worin sich „Unzulässige Strafmaßnahmen, herabwürdigender Erziehungsstil,<br />

unpädagogisches Verhalten“ ausdrücken muss im Einzelfall geprüft werden und<br />

kann nicht pauschalisiert werden.<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

7. Informationspflicht bei Havarien, Schäden, Katastrophen<br />

Des Weiteren besteht eine Informationspflicht zu Havarien, Schäden, Katastrophen<br />

u.ä.. Das sind alle über Schadensfälle des täglichen Lebens hinausgehenden<br />

Ereignisse, die in einem ungewöhnlichen Ausmaß Schäden an Leben oder an der<br />

Gesundheit von Menschen oder an Sachwerten verursachen oder zur Folge haben,<br />

zum Beispiel:<br />

- Feuer,<br />

- Explosionen,<br />

- Hochwasser,<br />

- Havarien,<br />

- Epidemien,<br />

- gehäuft auftretende Krankheiten.<br />

In Situationen, die umgehend einen hohen Personalaufwand benötigen, ist ggf. die<br />

Alarmierungskette der Einrichtung / des Trägers auszulösen.<br />

8. Zur Verfahrensweise im Umgang mit einem „besonderen Vorkommnis“<br />

Besondere Vorkommnisse sind (wenn möglich über den unmittelbar Vorgesetzten)<br />

unverzüglich an den Einrichtungsleiter oder dessen Vertreter zu melden.<br />

Alle Beobachtungen und Wahrnehmungen der Mitarbeiter, die den Verdacht auf ein<br />

besonderes Vorkommnis nahe legen, sind zu dokumentieren. Wenn möglich bzw.<br />

nötig, erfolgt eine kollegiale Beratung zur Feststellung des Gefährdungsrisikos mit<br />

den Mitarbeitern, die mit dem Kind/Jugendlichen Kontakt haben, und dem<br />

Einrichtungsleiter. Das Ergebnis des Gesprächs ist zu dokumentieren.<br />

Weitere Handlungsschritte werden geplant und vom Einrichtungsleiter initiiert.<br />

Wenn in einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform ein besonderes<br />

Vorkommnis festgestellt wird und sich ein Vorfall ereignet hat, der das Wohl der<br />

jungen Menschen beeinträchtigt bzw. der Betrieb der Einrichtung gefährdet ist, sind<br />

1. die Geschäftsleitung des Trägers der Einrichtung<br />

2. die Personensorgeberechtigten,<br />

3. das Landesjugendamt unverzüglich und gleichzeitig telefonisch und schriftlich<br />

4. der Amtsleitung des örtlichen Jugendamtes und die Ansprechperson des<br />

Belegjugendamtes (JA des betreffenden Kindes/Jugendlichen)<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

Der Bericht sollte folgende Informationen enthalten:<br />

• Ort, Zeitpunkt und Art des besonderen Vorkommnisses;<br />

• beteiligte Personen;<br />

• Schilderung des besonderen Vorkommnisses;<br />

• erste Sofortmaßnahmen/Hilfen (Abwehr von Gefahren);<br />

• andere mit der Bearbeitung befasste Institutionen;<br />

• eingeleitete Interventionen und weiteres Vorgehen;<br />

• Überlegungen zur Prävention (Schutzkonzept);<br />

• vorläufige Einschätzung;<br />

• weitere wichtige Informationen.<br />

9. Schriftliches Protokoll zum besonderen Vorkommnis<br />

Das schriftliche Protokoll ist innerhalb der nächsten 12 Stunden, an einen<br />

Wochenende bis montagsfrüh, persönlich bei der Leitung der Einrichtung<br />

abzugeben. Diese entscheidet dann sofort über die weitere Vorgehensweise.<br />

Protokollformular – Anlage I<br />

10. Bemerkungen / Hinweise<br />

Der sachgerechte Umgang mit besonderen Vorkommnissen erfordert eine sorgfältige<br />

Dokumentation. Dies nützt sowohl der professionellen Bearbeitung des konkreten<br />

Falls als auch der rechtlichen Überprüfbarkeit.<br />

11. Verteiler<br />

Alle Mitarbeiter<br />

12. Ergänzende Dokumentation<br />

- <strong>Haus</strong>mitteilung<br />

- Dienstbuch<br />

- Gesprächsnotiz<br />

13. Mit geltende Unterlagen<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

- Notfallnummern<br />

- Betriebserlaubnis Heimaufsicht Landesjugendamt Sachsen-Anhalt<br />

- SGB VIII<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

Anlage I – Protokollformular<br />

Protokoll über besonderes Vorkommnis<br />

Datum<br />

Name:<br />

geb. am:<br />

derzeitig Wohnhaft:<br />

Sorgeberechtigte/r:<br />

Name<br />

Anschrift:<br />

Zuständiges<br />

Jugendamt<br />

Sozialarbeiter/in:<br />

Was ist geschehen?<br />

WIE kam es zum<br />

Geschehen?<br />

WARUM?<br />

Eventuelle Auslöser<br />

WO?<br />

WANN?<br />

Zeugen:<br />

Sofortmaßnahmen:<br />

Überlegung zur<br />

Prävention:<br />

Es wurden informiert:<br />

Geschäftsführer<br />

<strong>Haus</strong>leitung:<br />

evt. zusätz. Diensthab.<br />

Jugendamt:<br />

Vormund:<br />

Eltern:<br />

Name: Datum: Uhrzeit:<br />

Datum:<br />

Unterschrift:<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75


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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

Anlage II: Leitfaden für Kriseninterventionen in stationären Einrichtungen der<br />

Jugendhilfe<br />

„Krisenintervention ist allgemein eine kurzfristige Einflussnahme von außen, wenn<br />

sich eine Situation für ein Individuum oder ein soziales System akut bedrohlich<br />

zuspitzt. Das Ziel der Intervention ist, eine kritische Entwicklung zur möglichen<br />

Katastrophe aufzuhalten und zu bewältigen.“ Zitat nach Wikipedia<br />

Krisen bzw. kritische Erziehungsverläufe, die mit Eskalationen einhergehen, haben<br />

keinen statischen Verlauf. Bedingt durch die unterschiedlichen biografischen<br />

Erfahrungen der jungen Menschen in stationären Hilfen können Interventionsformen<br />

bei eskalierenden Verläufen/ Situationen mit Unterstützungen von Dritten – Polizei<br />

oder Psychiatrie – begleitet werden. Ausgehend von diesen Erfahrungen sind die<br />

Interventionsformen in Stufen beschrieben – a.) Mitarbeiter/ Team in der<br />

Wohngruppe, b.) übergreifender Dienst in der Einrichtung, c.) Hinzunahme von<br />

Dritten und Fachdiensten außerhalb der Einrichtung.<br />

Merkmale<br />

Krisensituation<br />

im <strong>Haus</strong>/<br />

Einzugsbereich<br />

der<br />

Wohngruppe<br />

Qualitätskriterien / Grundhaltungen<br />

• Fachkraft nach § 72a SGB VIII prüft in der Situation:<br />

Welches Ausmaß hat das Verhalten/ die Situation für den<br />

jungen Menschen und die übrigen Mitbewohner<br />

angenommen?<br />

• Intervention erfolgt durch den/ die Mitarbeiter/in alleine oder<br />

müssen weitere Kollegen einbezogen werden?<br />

• Schlichtung der konkreten Situation<br />

• Sicherstellung der Grundbedürfnisse an Sicherheit und<br />

Wohlbefinden für die Person (Konfliktauslöser) und die<br />

Mitbewohner evtl. weitere Personen im Umfeld bedenken<br />

• Eskalation ist nicht zu verhindern – Gewährleistung der<br />

Sicherheit für Person (Konfliktauslöser) und Mitbewohner ist<br />

nicht gegeben. Soforthilfe einleiten! Dritte zur Hilfe holen!<br />

• Übrige Mitbewohner über Deeskalation informieren und<br />

Sicherheit prüfen<br />

• „Interne“ Informationswege zur Leitung sind beschrieben und<br />

werden eingehalten<br />

• Dokumentationsformen sind vorhanden<br />

• Dokumentation über Krisenverlauf/ Intervention und<br />

Deeskalation anlegen<br />

• Ist eine Information an Dritte erforderlich?<br />

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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

Krisenintervention<br />

unter<br />

Hinzunahme<br />

eines<br />

übergreifenden<br />

Dienstes der<br />

Einrichung<br />

Hinzuziehung von<br />

Dritten – Polizei,<br />

Notarzt, usw.<br />

• Eine Deeskalation ist nicht mehr möglich, die<br />

Krisenintervention kann in der Wohngruppe nicht mehr<br />

ohne Dritte/ Außenstehende bewältigt werden.<br />

• Hinzuziehen eines Dritten aus der Einrichtung/ vom Träger<br />

– z.B. psychologischer Dienst, weitere Kollegen aus<br />

anderen Wohngruppen – schnelle Information und Meldung<br />

an Leitungsebenen<br />

• Intervention abstimmen – Wer interveniert, wer schützt die<br />

übrigen Mitbewohner?<br />

• Dokumentation über Krisenverlauf/ Intervention und<br />

Deeskalation anlegen/ fortführen/ abschließen<br />

• Krisenverlauf ist nicht mehr abwendbar bzw. ein Notfall ist<br />

eingetreten/ vorzufinden, Gefahr im Verzuge – Erste Hilfe-<br />

Maßnahmen einleiten - sofort Dritte hinzuziehen!<br />

Notfalltelefon 110 oder 112. Einrichtungsleitung informieren<br />

– Einhaltung der Telefonkette beachten.<br />

• Schutz für Konfliktauslöser und Opfer sowie übrige<br />

Mitbewohner gewährleisten – Ruhe bewahren.<br />

• Personendaten an aufnehmende Institutionen, wie z.B.<br />

Krankenhaus, Psychiatrie usw. weiterleiten<br />

• Dokumentation anlegen/ fortführen/ abschließen<br />

• Information an Dritte nach Meldeplan weiterleiten! z.B.<br />

Personensorgeberechtigte, Jugendamt usw.<br />

• Deeskalation in der Wohngruppe gegenüber den anderen<br />

Mitbewohnern vornehmen – Situation erörtern und ruhige<br />

Atmosphäre herstellen<br />

Stand 12.12.2012<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75

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