Haus Altmärkische Höhe - Gut Priemern
Haus Altmärkische Höhe - Gut Priemern
Haus Altmärkische Höhe - Gut Priemern
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Sozialtherapeutisches Zentrum<br />
<strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH<br />
<strong>Priemern</strong> Nr. 2<br />
39606 Altmärkische Höhe/OT Bretsch<br />
Verwaltung: 039 384/ 21 32 9<br />
Ansprechpartner: 039 391/ 94 99 73<br />
e-mail:<br />
mollesch@paritaet-lsa.de<br />
www.gut-priemern.de<br />
Leistungsbeschreibung<br />
für die<br />
Intensivwohngruppe<br />
für Mädchen mit besonderem<br />
sozialpädagogischen Bedarf<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
in Lückstedt
2<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
2 und 4<br />
Vorwort 5<br />
1. Strukturqualität 6<br />
1.1. Träger – Verbundsstruktur 7<br />
1.2. Angebotsbereich 7<br />
1.3. Angebotsgruppe 7<br />
1.4. Angebot 7<br />
1.5. Auftrag 8<br />
1.5.1. Ziele 8<br />
1.5.2. Ziele der U-Haft- Vermeidung 9<br />
1.6. Zielgruppe / Indikation 9<br />
1.7. Lage 9<br />
1.8. Standort 10<br />
1.9. Einzugsgebiet 10<br />
1.10. Ansprechpartner 10<br />
1.11. Platzkapazität 10<br />
1.12. Betreuungszeiten 11<br />
1.13. Personal 11<br />
1.14. Leistungsentgelt 11<br />
1.15. Kooperationspartner 12<br />
1.16. Räumliche Kapazitäten 12<br />
1.16.1. Gebäude (4 Ebenen) 12<br />
1.16.2. Außengelände 13<br />
1.17. Aufnahmeverfahren 14<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
2. Prozessqualität/fachliche Ausrichtung 15<br />
2.1. Pädagogisches Leitbild 15<br />
2.2. Sexualkonzept 15<br />
2.2.1. Definition Sexualkonzept 16<br />
2.2.2. Grundrechte und Haltung der Einrichtung 16<br />
2.3. Pädagogischer Ansatz 17<br />
2.4. Grundleistungen 17<br />
2.4.1. Lebensraum Wohnen 17<br />
2.4.2. Lebensraum Freizeit 18<br />
2.4.3. Lebensraum Gruppe/Sozialverhalten 19<br />
2.4.4. Lebensraum Familie 20<br />
2.4.5. Lebensraum Bildung und Schule 20<br />
2.4.6. Lebensraum Arbeitserziehung und<br />
Berufsorientierung 21<br />
2.4.7. Lebensraum Förderung 21<br />
2.4.8. Psychologische und pädagogische<br />
Leistungen als Grundleistungen 22<br />
2.4.9. Leitung und Verwaltung 22<br />
2.4.10. <strong>Haus</strong>wirtschaft 23<br />
2.5. Ambulant betreutes Wohnen 23<br />
3. Sonderleistungen 24<br />
3.1. Therapeutische Hilfen 24<br />
3.2. Vermittlung von therapeutischen Hilfen 24<br />
3.2.1. Psychotherapie 24<br />
3.2.2. Termine zu psychologischen<br />
Beratungsgesprächen 24<br />
3.2.3. Sonderaufwendungen 25<br />
3.2.4. Individuelle Sonderleistungen 25<br />
3.2.5. Gruppenpädagogische Sonderleistungen 25<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
4. Ergebnisqualität- Instrumente der<br />
Qualitätssicherung- und -entwicklung 26<br />
4.1. Hilfeplanung 26<br />
4.2. Erziehungsplanung 26<br />
4.3. Dokumentation 26<br />
4.4. Konzeptentwicklung 27<br />
4.5. Supervision 27<br />
4.6. Fallbesprechungen, Teamberatungen 27<br />
4.7. Fortbildung 28<br />
4.8. Partizipation und Beschwerdemanagement 28<br />
4.9. Leitfaden für Kriseninterventionen in stationären 29<br />
Einrichtungen des STZ <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH<br />
(besondere Vorkommnisse)<br />
4.10. Geschäfts- und Jahresberichte 30<br />
Anlage I Handreichung zum Umgang mit besonderen 31 – 36<br />
Vorkommnissen AG „Erziehungshilfe im Landkreis<br />
Stendal“ Stand 19.01.2010<br />
Anlage II Qualitätshandbuch „Hilfen zur Erziehung“des 37 - 38<br />
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen/Anhalt –<br />
Gliederungspunkt 19 – Leitfaden für Kriseninterventionen<br />
in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe (Stand 02/2010)<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
5<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
Vorwort<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
mit der vorliegenden Leistungsbeschreibung legen wir Ihnen ein neues Angebot<br />
stationärer Jugendhilfe durch unsere Gesellschaft, die Sozialtherapeutisches<br />
Zentrum <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH, vor.<br />
Wir blicken bereits auf 12 Jahre Erfahrung in der Arbeit mit sozial- und<br />
deliktgefährdeten männlichen Jugendlichen zurück.<br />
Aufbauend darauf und vielfachen Anfragen folgend, legen wir ab 1.Juli 2009 ein<br />
Leistungsangebot für Mädchen und junge weibliche Erwachsene mit besonderem<br />
sozialpädagogischen Bedarf vor.<br />
Für die Einrichtung dieses neuen Unternehmensbereiches erwarb die Gesellschaft<br />
ein in den Fünfziger Jahren erbautes und 1992 umfassend saniertes Gebäude mit<br />
527 m² Wohn- und 9.800 m² Freifläche in der Gemeinde Lückstedt, 7 km von der<br />
Muttergesellschaft der STZ <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH entfernt.<br />
Im <strong>Haus</strong> „Altmärkische Höhe“ Lückstedt bieten wir dafür 12 Wohn- und<br />
Betreuungsplätze an.<br />
Mit einem Team an Sozialpädagogen, Arbeitstherapeuten und einer<br />
Rehabilitationspsychologin werden wir für die oben genannte Zielgruppe ein<br />
komplexes Angebot von Wohnen, Erziehungshilfe, Berufs-, Arbeits- und<br />
Lebensvorbereitung vorhalten. Dabei werden wir besonderes Augenmerk auch auf<br />
den Ausgleich schulischer Defizite zu wenden.<br />
Zu arbeitstherapeutischen Angeboten können die Bewohnerinnen zum 7 km<br />
entfernten <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> fahren. In <strong>Haus</strong>wirtschaft, Gartenbau und Viehwirtschaft<br />
gibt es die Möglichkeit einer umfassenden Lebensvorbereitung, das heißt<br />
Berufsorientierung und Training der Bedingungen der Arbeitswelt.<br />
In der Hoffnung auf vielfältige Formen erfolgreicher Zusammenarbeit verbleiben wir<br />
Mit freundlichen Grüßen.<br />
gez. Christoph Lenz<br />
Geschäftsführer<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
6<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
1. Strukturqualität<br />
1.1. Träger – Verbundsstruktur<br />
Das Sozialtherapeutische Zentrum <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH besteht als gemeinnütziges<br />
Unternehmen seit 1997. Die Angebote des STZ umfassen ein Wohnheim für seelisch<br />
Behinderte infolge Sucht mit dazugehörigen Wohngruppen zur Verselbstständigung,<br />
verschiedene regionale Beschäftigungsprojekte, sowie zwei Intensivwohngruppen<br />
der Jugendhilfe – jeweils für Jungen und Mädchen – mit dazugehörigem Ambulant<br />
betreutem Wohnen zur Verselbstständigung.<br />
Sozialtherapeutische Zentrum<br />
<strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH<br />
Suchthilfe<br />
Jugendhilfe<br />
Beschäftigungsprojekte<br />
„<strong>Haus</strong> Eichengrund“<br />
Walsleben<br />
Intensivwohngruppe für<br />
sozial- und deliktgefährdete<br />
männliche Jugendliche und<br />
junge Erwachsene<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Lückstedt<br />
Intensivwohngruppe für<br />
Mädchen mit besonderem<br />
sozialpädagogischen Bedarf<br />
Ambulant betreutes Wohnen<br />
für Jugendliche und<br />
junge Erwachsene<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
7<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
Das „<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“ in Lückstedt – Intensivwohngruppe für Mädchen mit<br />
besonderem sozialpädagogischen Bedarf – hält ebenfalls 12 Plätze für stationäre<br />
Jugendhilfe und Untersuchungshaftvermeidung vor.<br />
Das Aufnahmealter in diesen beiden Wohngruppen liegt zwischen 12 und 17 Jahren.<br />
Die uns anvertrauten Jugendlichen werden von Sozialpädagogen, Erziehern,<br />
Arbeitstherapeuten und Rehabilitationspsychologinnen betreut. Sie besuchen verschiedene<br />
Bildungsmaßnahmen in der Umgebung oder nehmen an der von uns angebotenen<br />
Arbeitstherapie auf dem jeweiligen Gelände oder den Liegenschaften des<br />
<strong>Gut</strong>es teil.<br />
Das Ambulant betreute Wohnen versteht sich als notwendige Ergänzung des<br />
Gesamtangebotes der Jugendhilfe im Sozialtherapeutischen Zentrum <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong><br />
gGmbH. Es befindet sich räumlich ausgelagert in Dreiraumwohnungen in den nahegelegenen<br />
Städten des Landkreises.<br />
1.2. Angebotsbereich:<br />
Kinder- und Jugendhilfegesetz §2 Abs.2 Ziffer 4<br />
”Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen” §27 ff<br />
Jugendgerichtsgesetz § 72<br />
1.3. Angebotsgruppe:<br />
Stationäre Erziehungshilfe (Heimerziehung) nach §§ 34, 35a Abs. 1 Ziffer 4 und<br />
§§ 41, 42 SGB VIII<br />
Untersuchungshaftvermeidung §§ 10, 12 JGG<br />
1.4. Angebot:<br />
Stationäre Erziehungshilfe in einer Wohngruppe:<br />
- Geschlechtsspezifische Intensivwohngruppe für weibliche Jugendliche und junge<br />
Volljährige mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
- U – Haftvermeidung<br />
- Schutzraum für weibliche Jugendliche mit Gewalterfahrungen im familiären<br />
Bereich und im persönlichen Umfeld<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
8<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
1.5. Auftrag:<br />
Entwicklungsförderung der Mädchen und jungen Frauen durch Verbindung von<br />
Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten auf der<br />
Grundlage des Hilfeplanes bis zur Rückkehr des jungen Menschen in die Familie<br />
oder Fortsetzung der Hilfe in einer weiterführenden Hilfeform, bis zur<br />
Verselbstständigung des jungen Menschen<br />
oder bis zur Wiedereingliederung ins Lebensfeld bei Verbesserung der<br />
Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie; schulische, berufsbildende<br />
und berufs-begleitende Hilfen; U - Haftverschonung<br />
1.5.1. Ziele:<br />
Pädagogischer Schutzraum zur:<br />
- Neustrukturierung des Alltags der Jugendlichen und jungen Erwachsenen<br />
- Überwindung von Störungen und Entwicklungsdefiziten<br />
- Aufarbeitung und Bewältigung der persönlichen Biographie und damit<br />
verbundener lebensbiographischer Probleme<br />
- Abbau und Vermeidung von negativen Karrieren (Delinquenz, Sucht etc.)<br />
- Distanz zu drogengefährdeten Cliquen und anderen Subkulturen<br />
- Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen<br />
- Aufbau und Ausbau von Selbststeuerungs- und Selbstheilungskräften durch Hilfe<br />
zur Selbsthilfe<br />
- Förderung der familiären Erziehungsbedingungen durch Eltern- und<br />
Familienarbeit<br />
- Erhalt und Entwicklung förderlicher außerfamiliärer Bezüge schulische und/ oder<br />
berufliche Integration, soziale Integration im Gemeinwesen<br />
- Abstand von eingefahrenen negativen Verhaltensweisen<br />
- Bewältigung akuter und hemmender Brüche in der Lebensplanung und<br />
Lebensgestaltung<br />
- Stärkung der Gesamtpersönlichkeit<br />
- Entwicklung, Erarbeitung und Festigung lebensbiographischer Ziele<br />
- Entwicklung und/ oder Vertiefung von gesellschaftlichen Normen und Werten<br />
- Herausbildung eines zukünftigen Lebenskonzeptes (Ausbildung, Wohnen,<br />
Familie)<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
9<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
1.5.2. Ziele der U-Haft-Vermeidung:<br />
- Beurteilung der individuellen Situation der Jugendlichen auf dem Hintergrund der<br />
Familiensituation unter Beachtung des bisherigen sozialen Umfeldes<br />
- Herauslösen des jungen Menschen aus dem bisherigen verhaltensbeeinträchtigendem<br />
Milieu<br />
- Aufbau tragfähiger Beziehungen<br />
- Aufarbeitung bisheriger Erlebnisse und Taten<br />
- Neue Wertorientierung<br />
- Erarbeitung von realisierbaren positiven Lebensperspektiven, die eine straffreie<br />
Zukunft ermöglichen<br />
- Identitätsfindung<br />
- Erkennen eigener Fähigkeiten und Grenzen, Erkennen von Interessen und<br />
Neigungen<br />
- Schaffen von Erfolgserlebnissen<br />
- Schulische Förderung und Entwicklung beruflicher Vorstellungen<br />
- Entwicklung von adäquaten Konfliktbewältigungsstrategien<br />
- Vorbereitung der Hauptverhandlung<br />
- Unterstützung bei der Findung/ Umsetzung adäquater Anschlussmaßnahmen<br />
- Vorbereitung der kommenden Gerichtsverhandlung<br />
1.6. Zielgruppe / Indikation:<br />
- weibliche Jugendliche (ab 12. Lebensjahr) und junge Volljährige mit Verhaltensemotionalen<br />
und reaktiven Störungen<br />
- Junge Menschen mit Störungen im Bereich des Sozial-, Arbeits- und<br />
Leistungsverhaltens z.B. aggressive Verhaltensweisen, Verwahrlosung,<br />
Schulmüdigkeit, Weglaufen, geringe Frustrationstoleranz , kriminelle Gefährdung<br />
- weibliche Jugendliche / junge Volljährige mit Gewalterfahrungen,<br />
Missbrauchserfahrungen und deviaten Verhaltensweisen<br />
- weibliche Jugendliche und junge Volljährige mit Störungen im Umfeld<br />
jugendpsychiatrischer Störungsbilder<br />
- nach Absprache und Prüfung anderer Möglichkeiten bei Kooperationspartnern<br />
des Paritätischen Sachsen Anhalts auch weibliche Jugendliche in der<br />
Schwangerschaft und junge Mütter<br />
1.7. Lage:<br />
Im Norden Sachsen Anhalts,<br />
Landkreis Stendal, in der Altmark, Gemeinde Lückstedt<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
10<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
1.8. Standort:<br />
Die Intensivwohngruppe ist konzeptionell eingebunden in das Sozialtherapeutische<br />
Zentrum <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> GmbH (hier kurz STZ). Das STZ befindet sich in einer kleinen<br />
Gemeinde im Norden Sachsen – Anhalts, in der ländlich geprägten Altmark. Die<br />
Gebäude des STZ`s, welche sich auf dem Gelände eines früheren <strong>Gut</strong>shofes<br />
befinden, sind von einem Park und ausgedehnten Wiesen und Waldflächen<br />
umgeben. Zum Sozialtherapeutischen Zentrum gehören neben der Wohngruppe in<br />
Lückstedt auch ein Wohnheim für seelisch Behinderte infolge Sucht, eine<br />
Intensivwohngruppe für sozial- und deliktgefährdete männliche Jugendliche und<br />
mehrere regional orientierte Beschäftigungsprojekte.<br />
Auf dem Gelände des STZ stehen neben den Wohnräumen in Walsleben auch<br />
Werkstattbereiche, ein Wirtschaftshof mit Tierhaltung, sowie ein <strong>Gut</strong>sgarten, ein<br />
Reitplatz und eine Reithalle zur therapeutischen Nutzung zur Verfügung.<br />
Die Intensivwohngruppe befindet sich räumlich ausgelagert in einem ehemaligen<br />
Verwaltungsgebäude in der Gemeinde Lückstedt. Die Umgebung des Standortes ist<br />
charakteristisch ländlich, geprägt von kleinen Gemeinden mit einer hohen sozialen<br />
Verbindlichkeit. In der Gemeinde Lückstedt gibt es so zum Beispiel die Möglichkeit<br />
sich innerhalb bestehender Sportvereine, der örtlichen freiwilligen Feuerwehr oder in<br />
der aktiven Kirchengemeinde am örtlichen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.<br />
Die räumliche Nähe zum Hauptgelände des Sozialtherapeutischen Zentrums (7 km)<br />
ermöglicht verschiedene abwechslungsreiche Kooperationsmöglichkeiten im Bereich<br />
der Arbeitstherapie und im Bereich der Freizeitgestaltung.<br />
Alle allgemeinbildenden Schulen, Sonderschulformen und berufsbildende Schulen<br />
sind in der Nähe vorhanden und mit Schulbussen erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten<br />
gibt es in den örtlichen Läden oder in umliegenden Ortschaften, sowie im<br />
ambulanten Landhandel.<br />
1.9. Einzugsgebiet:<br />
bundesweit<br />
1.10. Ansprechpartner:<br />
Geschäftsführer: Christoph Lenz, <strong>Priemern</strong> Nr. 2, 39606<br />
Altmärkische Höhe/ OT Bretsch,<br />
Tel. 039 384 /2 13 29<br />
Einrichtungsleitung: Melanie Ollesch, Lückstedt Nr.: 1d, 39606<br />
Altmärkische Höhe/ OT Lückstedt,<br />
Tel. 039 391/ 94 99 74<br />
1.11. Platzkapazität:<br />
12 Plätze, davon 2 Plätze mit U-Haft - Vermeidung<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
11<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
1.12. Betreuungszeiten:<br />
- Rund - um - die - Uhr durch pädagogisches Fachpersonal,<br />
- ständige Abrufbereitschaft eines Leiters und oder einer Psychologin in<br />
Krisensituationen.<br />
1.13. Personal:<br />
Personalschlüssel: Leitung, Verwaltung und Wirtschaftsdienst 1 : 8,9<br />
Personalqualifikation:<br />
Verwaltungswirt<br />
Verwaltungsangestellte<br />
Köchin<br />
Personalschlüssel: Gruppendienst: 1:2<br />
Personalqualifikation:<br />
Diplompädagoginnen,<br />
Sozialpädagoginnen,<br />
Erzieherinnen,<br />
Heilerziehungspflegerinnen,<br />
Zusätzlich dazu stellen wir zur Umsetzung unseres speziellen Angebotes folgendes<br />
Personal:<br />
Personalschlüssel: Gruppenübergreifender Dienst: 1 : 8,3<br />
Personalqualifikation:<br />
Rehabilitationspsychologin,<br />
Arbeitstherapeuten, sowie<br />
<strong>Haus</strong>wirtschaftlerin bereit.<br />
personelle Qualitätsstandards durch Personal mit:<br />
- Kompetenz im Bereich Sozialpädagogik/ Heimerziehung<br />
- Kompetenz in Begleitung und Gestaltung des Alltags<br />
- Entwicklung von Kontinuität, auftragsbezogene Kompetenz<br />
- Verantwortungsbewußtsein für die anvertrauten jungen Menschen<br />
- Konfliktbereitschaft und Konfliktkompetenz<br />
- Bereitschaft zur ständigen Reflexion, Weiterentwicklung der Konzeption und<br />
Weiterbildung<br />
- Qualitäts-, Leistungs- und Kostenbewußtsein<br />
1.14. Leistungsentgelt:<br />
Entgeltvereinbarung nach SGB VIII mit dem örtlichen Jugendamt<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
12<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
1.15. Kooperationspartner:<br />
- Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst der Jugendämter<br />
- Jugendgerichtshilfe<br />
- BewährungshelferInnen<br />
- Beratungsstellen, insbesondere die Suchtberatung<br />
- Psychiatrische Fachkrankenhäuser<br />
- SchulleiterInnen und LehrerInnen der Regelschulen<br />
- SchulleiterInnen und LehrerInnen der berufsbildenden Schulen<br />
- SchulleiterInnen und LehrerInnen der LB - Schulen<br />
- DAG und Jugendwerkstatt Hindenburg als Bildungsträger<br />
- Sozialpsychiatrischer Dienst<br />
- Jugendberatung der Polizei<br />
- gesetzliche BetreuerInnen<br />
- <strong>Haus</strong>- und FachärztInnen<br />
- Eltern<br />
1.16. Räumliche Kapazitäten:<br />
1.16.1. Gebäude (4 Ebenen)<br />
- Vier Etagen:<br />
o Kellergeschoss:<br />
• Heizungsraum, Abstellräume (Souterrain)<br />
o Erdgeschoss:<br />
Therapeuten<br />
• Büro und Besprechungszimmer<br />
• Separater Sanitärraum für Therapeuten<br />
• Schlafraum für Diensthabenden (Nachtdienst)<br />
Jugendliche<br />
• Einzelzimmer (individuelle Ausstattung möglich)<br />
• eine Gemeinschaftsküche mit Essbereich<br />
• ein Gemeinschaftsraum mit Fernseher und Playstation<br />
• ein <strong>Haus</strong>wirtschaftsraum mit zwei Waschmaschinen und einem<br />
Trockner<br />
• ein Bad mit Dusche und Waschbecken<br />
• zwei separate Toiletten<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
13<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
Erstes Geschoss<br />
Jugendliche<br />
• Einzelzimmer und Zweibettzimmer (individuelle Ausstattung<br />
möglich)<br />
• ein Gemeinschaftsraum mit Fernseher<br />
• ein Bad mit Dusche und Waschbecken<br />
• separate Toiletten<br />
• ein Krisenzimmer<br />
o Dachgeschoss<br />
• Vorerst ungenutzt – später Gesprächsräume für Einzel- und<br />
Gruppengespräche<br />
Möglichkeiten zum Ausbau unter Berücksichtigung bestehender<br />
Brandschutzbestimmungen<br />
1.16.2. Außengelände:<br />
- 9500 m², am Dorfrand<br />
- Außengebäude für Hobbyräume und Werkstätten<br />
- Terrasse mit Grillplatz<br />
- Garten, Tischtennisplatte, Volleyballfeld – werden im Zuge der Arbeitstherapie<br />
angelegt<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
14<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
1.17. Aufnahmeverfahren:<br />
Die Intensivwohngruppe für Mädchen mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
stellt interessierten Jugendämtern und Sorgeberechtigten, sowie interessierten<br />
jungen Menschen Informationen über das Leistungsangebot zur Verfügung. Bei<br />
direkten Anfragen wird über das Betreuungskonzept und die Aufnahmemodalitäten<br />
angemessen informiert.<br />
Eine Aufnahmeanfrage eines Jugendamtes sollte möglichst mit allen verfügbaren<br />
Informationen erfolgen, damit sich das pädagogische Personal ein Bild von der<br />
Jugendlichen machen kann.<br />
In einem Vorstellungsgespräch wird dem jungen Menschen, den Sorgeberechtigten<br />
und dem Jugendamt die Möglichkeit gegeben, die Einrichtung, die Angebote und<br />
eventuelle Bezugserzieher kennenzulernen. Der Hilfebedarf und das Angebot der<br />
Einrichtung werden in diesem ersten Treffen auf ihre Entsprechung überprüft. Nach<br />
Einigung über den Aufnahmezeitpunkt versteht sich die Zeit bis zum ersten<br />
Hilfeplangespräch als Probezeit (in der Regel 4 Wochen). Während dieser Zeit gilt<br />
ein vorläufiger Hilfeplan. Falls sich zeigen sollte, daß ein sinnvolles gemeinsames<br />
Arbeiten nicht möglich ist, kann diese Phase in Abstimmung mit dem Jugendamt<br />
auch kurzfristig abgebrochen werden. Dabei ist entscheidend, ob der junge Mensch<br />
in die bestehende Wohngruppe integrierbar ist und ob sie sich selbst den<br />
Anforderungen der Einrichtung stellen möchte.<br />
Auf der Grundlage der Erfahrungen und Erkenntnisse der Aufnahmephase kann<br />
beim ersten Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten eine Konkretisierung der<br />
Erziehungsplanung erfolgen. Regelmäßige Hilfeplanfortschreibungen erfolgen bis zur<br />
Beendigung der Erziehungshilfe.<br />
Die Lenkung des Erziehungsprozesses basiert auf dem Gesamtkonzept der<br />
Einrichtung (Einrichtungsziele) welches das Betreuungskonzept der<br />
Intensivwohngruppe bestimmt und im individuellen Erziehungsplan seine<br />
personenbezogene Konkretisierung erfährt. Rückmeldungen aller am Prozeß<br />
Beteiligten sowie Diagnostik und Entwicklungsberichte werden ständig einbezogen.<br />
Die pädagogischen Zielsetzungen werden aus der Wertorientierung abgeleitet und<br />
enthalten eine Perspektivplanung für den jungen Menschen.<br />
Die Einrichtung trifft notwendige Vorkehrungen für den Umgang mit<br />
Krisensituationen. Die Abläufe der Krise werden dokumentiert und hinsichtlich ihrer<br />
Auswirkungen auf die pädagogischen Ziele reflektiert.<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
15<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
2. Prozessqualität / fachliche Ausrichtung<br />
2.1. Pädagogisches Leitbild:<br />
Pädagogik ist für uns strukturiertes, zielorientiertes Handeln an Jugendlichen/<br />
jungen Volljährigen und in der Gruppe. Die vielen Erfahrungen innerhalb der<br />
Biographien der Mädchen und jungen Erwachsenen bedürfen einer psychologischen<br />
und pädagogischen Arbeit, welche in unserer Einrichtung unter unserem<br />
pädagogischen Leitbild Schutzraum für einen Neubeginn geleistet wird.<br />
Die Intensivwohngruppe als vertrauensbildender und vertrauensvoller Bezugsrahmen<br />
ist Voraussetzung zur Entfaltung der Persönlichkeit. Aufarbeitung und Bewältigung<br />
der Vergangenheit ist nur in einer geschützten Atmosphäre möglich, die wir den<br />
Mädchen und jungen Erwachsenen bieten wollen.<br />
Die in die Alltagsgestaltung integrierte gezielte Individual- und Gruppenpädagogik,<br />
das soziale Lernen, schulische Förderung und therapeutische Hilfen sind in ein<br />
förderndes Milieu eingebunden und bestimmen den pädagogischen Alltag.<br />
Das pädagogische Arbeiten mit den uns anvertrauten Mädchen und jungen Frauen<br />
wird durch ein hohes Maß an Konsequenz gekennzeichnet und ist somit für alle<br />
Beteiligten auch mit einem hohen Maß an Verlässlichkeit verbunden.<br />
2.2. Sexualkonzept:<br />
Das Jugendalter, als die Zeit im Leben, in welcher so viele Veränderungen auf einen<br />
zukommen, man sich entwickelt, orientiert, neue Erfahrungen macht und<br />
Freundschaften aufbaut und Liebe und Sexualität entdeckt, ist ein wichtiger Abschnitt<br />
im Leben eines Menschen. Nur in einer zuverlässigen und vertrauensvollen<br />
Atmosphäre können deshalb junge Menschen eine gesunde Sexualität entwickeln.<br />
Dazu gehören Aufklärung und Unterstützung beim Ausprobieren, genauso wie das<br />
Üben von sozialen Komponenten, Gespräche mit Männern, Frauen und in<br />
gemischten Konstellationen. In dieser offenen Gesprächssituation sollte es möglich<br />
sein, Neugier und Verliebtheit zu zeigen oder auch Eifersucht und Enttäuschung zu<br />
verbalisieren. Neben Aufklärung zur Sexualität und Unterstützung beim Umgang mit<br />
seiner, eigenen, soll das vorliegende Sexualkonzept auch verhindern, dass auf die<br />
bei uns wohnenden Jugendlichen sexuelle Gewalt ausgeübt wird und Hilfestellung<br />
bieten bei einem Verdacht oder einem bewiesenen sexuellen Übergriff.<br />
Selbstverständlich nehmen wir auf die unterschiedlichen Sozialisationshintergründe<br />
Rücksicht und beachten familiäre, religiöse und auch kulturelle Vorstellungen, aber<br />
das Thema Sexualität wird auf keinem Fall verschwiegen oder übergangen.<br />
Die Verantwortlichkeit zur Einhaltung und Umsetzung zum Thema Sexualität liegen<br />
beim Team und in letzter Verantwortung bei der <strong>Haus</strong>leitung.<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
2.2.1. Definition Sexualkonzept:<br />
Unter Sexualität verstehen wir jegliche Erfahrungen zum Thema Sex. Dazu zählen<br />
wir Gefühle, Zärtlichkeit, intime Gespräche, Erotik, Phantasien, Zuneigung,<br />
Selbstbefriedigung und Geschlechtsverkehr. Wir versuchen deshalb unseren<br />
Jugendlichen zu vermitteln, dass bei all diesen Ausprägungen von Sexualität<br />
vertrauen, Wertschätzung und Achtung des Anderen von großer Bedeutung sind.<br />
2.2.2. Grundrechte und Haltung der Einrichtung:<br />
Das Thema Sexualität kommt beim täglichen Umgang mit Jugendlichen unweigerlich<br />
zur Sprache. In unserem Handeln pflegen wir eine Gesprächskultur, welche durch<br />
Transparenz und Wertschätzung geprägt ist. Es fallen weder sexistische oder<br />
verletzende Bemerkungen.<br />
Jeder Mensch hat ein Recht auf seine Sexualität. Dieses Grundrecht darf ihm keiner<br />
nehmen. Bei der Findung ihrer eigenen Ausprägung von Sexualität müssen<br />
Jugendliche begleitet und unterstützt werden.<br />
Von Seiten der Einrichtung wird den Jugendlichen vermittelt, dass alle Beziehungen<br />
zwischen Menschen zu akzeptieren und respektieren sind. Dabei spielt es keine<br />
Rolle, ob es sich dabei um heterosexuelle oder homosexuelle Paare handelt. Neben<br />
der Akzeptanz von vorhandenen Gefühlen und Zuneigung, gibt es klare Regeln im<br />
Umgang miteinander.<br />
Da die meisten Zimmer unserer Bewohner außen einen Knauf besitzen ist ein hohes<br />
Maß an Privatsphäre geboten. Bei den Zimmern unserer Bewohner die ohne Knauf<br />
ausgestattet sind, kann eine Verriegelung von innen vorgenommen werden, welche<br />
aber jederzeit durch die Kollegen mit vorherigem Anklopfen aufgehoben werden<br />
kann. Es ist verboten das Zimmer von innen zu verbarrikadieren. Besuche der<br />
Jugendlichen untereinander sind innerhalb der Nachtruhe zwischen 23 und 5 Uhr<br />
nicht erlaubt. Geschlechtsverkehr innerhalb der Einrichtung ist nicht gestattet. Neben<br />
den Regelungen die Zimmer betreffend, werden die Jugendlichen dazu angehalten<br />
stets einen angemessenen nicht sexistischen Umgang miteinander zu pflegen. Das<br />
es beim Zusammenleben von jungen Menschen immer wieder zu Sympathien,<br />
Gefühlen und daraus resultierend zu Beziehungen kommt, ist unvermeidbar und wird<br />
auch positiv wertschätzend unterstützt. Dabei werden aber alle anderen Personen<br />
verletzenden Handlungen genau beobachtet und auch thematisiert, denn auch der<br />
Umgang mit Eifersucht und enttäuschten Hoffnungen zählt zum Thema Sexualität.<br />
Im Kontakt mit Eltern und gesetzlichen Vertretern wird unsere Haltung zur Sexualität<br />
deutlich gemacht. Wir gestatten auch in diesem Umfeld keine sexuell geprägten<br />
gefährdeten Situationen und lassen auch in diesem Kontext keine Tabuisierung des<br />
Themas Sexualität zu. Dabei versuchen wir einfühlsam auf unser Gegenüber<br />
einzugehen, um auch schwierige Themen, wie homosexuelle Liebe oder<br />
Schwangerschaft besprechen zu können.<br />
Jegliches pornographisches und jugendgefährdendes Material ist in unseren<br />
Einrichtungen verboten und wird konfisziert. Dabei kann es sich sowohl um Literatur,<br />
Filmmaterial, als auch Bildmaterial handeln.<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
2.3. Pädagogischer Ansatz:<br />
Integrativer Ansatz (Grundlage: Integrative Therapie, Systemische Ansätze,<br />
Lebensweltorientierung)<br />
2.4. Grundleistungen:<br />
2.4.1. Lebensraum Wohnen:<br />
Innerhalb unserer Intensivwohngruppe stehen den Jugendlichen Einzel- und<br />
Zweibettzimmer zur Verfügung. Ziel ist es, den jungen Menschen einen geregelten<br />
Tagesablauf inklusive alltäglicher hauswirtschaftlicher Pflichten wie Abwaschen,<br />
Wäschepflege, Aufräumen und Einhaltung der <strong>Haus</strong>ordnung zu vermitteln. Dazu ist<br />
es wichtig, den Mädchen und jungen Erwachsenen ein Stück weit Normalität<br />
vorzuleben. Sie sollen befähigt werden ihren eigenen Lebensraum in Verbindung mit<br />
dem zur Verfügung stehenden finanziellen Budgets zu gestalten.<br />
Die Pflege der persönlichen Gesundheit und Hygiene (regelmäßige Besuche beim<br />
Zahnarzt, Arztbesuche) ist dem pädagogischen Team genauso wichtig, wie die<br />
gemeinsame regelmäßige Nahrungseinnahme. Dabei wird auf eine gesunde<br />
Ernährung geachtet. Es besteht die Möglichkeiten der gemeinsamen Zubereitung<br />
von Mahlzeiten, wobei die Jugendlichen von unserer <strong>Haus</strong>wirtschaftlerin<br />
(<strong>Haus</strong>mutter) unterstützt werden.<br />
Im Lebensraum Wohnen wollen wir den Mädchen und jungen Frauen auch<br />
Kenntnisse in <strong>Haus</strong>haltsführung (Umgang mit Budget, sparsamer Umgang mit<br />
Wasser und Energie, umweltgerechte Entsorgung von Abfallstoffen) vermitteln,<br />
welche ihnen später ein Leben im eigenen Wohnraum ermöglichen.<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
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2.4.2. Lebensraum Freizeit:<br />
Im Lebensraum Freizeit soll den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglicht<br />
werden ihren eigenen Interessen nachzugehen. Dazu werden beispielsweise<br />
verschiedenste gemeinsame Aktivitäten geplant und durchgeführt. dazu zählen unter<br />
anderem Kinobesuche, Urlaubsfahrten und Gruppenausflüge. Ausgang in die<br />
Umgebung ist nach Erfüllung der täglichen Aufgaben und vorheriger Absprache<br />
möglich.<br />
Des Weiteren bestehen verschiedenste Möglichkeiten für sportliche Aktivitäten<br />
(Volleyball, Tischtennis, Schwimmen, Radfahren, Dart, Bowling, Sportschießen).<br />
In diesem Zusammenhang besteht außerdem für die Mädchen und jungen Frauen<br />
die Möglichkeit, sich am Vereinsleben in umliegenden regionalen Vereinen zu<br />
beteiligen. So existieren verschiedenste Sportvereine, Schützengilden oder auch die<br />
Jugendfeuerwehr des Ortes.<br />
Den unterschiedlichsten Interessen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann<br />
durch unser vielseitiges Team Rechnung getragen werden. So können<br />
handwerkliche Interessen genauso unterstützt werden, wie Vorlieben in den<br />
Bereichen Garten, Natur oder <strong>Haus</strong>tierhaltung. In vielen Bereichen kommt es dabei<br />
vor allem auf die Motivation und den eigenen Antrieb der Mädchen und jungen<br />
Frauen an.<br />
Natürlich können die Bewohnerinnen unserer Wohngruppe auch in ihren Zimmern<br />
Musik hören, in den Gemeinschaftsräumen fernsehen oder im Internet surfen.<br />
Die Bewirtung von Freunden oder der Familie in unserm <strong>Haus</strong>, quasi als Gastgeber<br />
ist ein Bereich, der viele der Lebensräume verbindet, da so die Mädchen in der Lage<br />
sind, zu zeigen, welche Fähigkeiten sie schon besitzen und sich damit auch<br />
Lebensräume, wie Sozialverhalten oder auch Wohnen miteinander verbinden.<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
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2.4.3. Lebensraum Gruppe/Sozialverhalten:<br />
Der Lebensraum Gruppe/ Sozialverhalten ist für die Jugendlichen der, in dem die<br />
meisten Probleme offensichtlich werden und auftreten.<br />
Ziel ist es, mit den Mädchen und jungen Frauen Tagesstruktur zu trainieren und<br />
aushalten zu lernen. Dazu gibt es einen klaren Tagesablauf, an welchen sich die<br />
Bewohnerinnen orientieren können und müssen. Zur Reflexion ihres Sozialverhaltens<br />
führen wir ein Punktesystem ähnlich dem in verhaltenstherapeutischen<br />
Einrichtungen. Dieses System ist nach dem Prinzip der positiven Verstärkung<br />
aufgebaut. Die Mädchen können sich die Punkte verdienen und somit selbst<br />
bestimmen, ob sie am Wochenende beispielsweise an einer Aktivität teilnehmen oder<br />
in den Urlaub fahren dürfen. Dieses Motivationsprinzip ermöglicht die Reflexion<br />
eigenen Verhaltens und die Aktivierung bestehender Ressourcen.<br />
Neben den verschiedenen Einzelgesprächen mit der Psychologin und den Erziehern<br />
wird das Gruppengespräch als pädagogisches Mittel eingesetzt. Zielsetzungen<br />
dieser Gespräche sind die aktive Konfliktbearbeitung, die Erarbeitung und Erprobung<br />
von Konfliktlösungsstrategien und die Befähigung zur kommunikativen<br />
Auseinandersetzung. Innerhalb der Gruppengespräche lernen die Jugendlichen<br />
miteinander umzugehen, Gefühle anderer und die eigenen wahrzunehmen und diese<br />
zu benennen.<br />
Durch die oftmals durch Kriminalität geprägte Vergangenheit liegt ein Schwerpunkt<br />
bei der Aufarbeitung dieser Taten und der Vermeidung zukünftiger. Dazu soll den<br />
Jugendlichen die Folgen ihrer Taten bewusst gemacht werden und sie befähigen<br />
sich in ihre Opfer hineinzuversetzen. Dieser Punkt wird auch durch die Gemeinschaft<br />
einer solchen Wohngruppe erzeugt, durch die man eigene Bedürfnisse und Wünsche<br />
und auch die von Mitmenschen lernt wahrzunehmen.<br />
Neben dem Aufbau und der Förderung einer tragfähigen Gruppenatmosphäre ist<br />
besonders eine belastungsfähige Erzieherin-Jugendliche-Beziehung von Bedeutung.<br />
Dies kann nur durch eine Atmosphäre erfolgen, die geprägt ist durch Akzeptanz,<br />
Aufmerksamkeit und Zuwendung. Gemeinsame Gestaltung des Alltags und auch der<br />
Höhepunkte, wie z.B. Geburtstage fördert die Verantwortung für andere und letztlich<br />
auch für sich selbst.<br />
Eines der Ziele ist dabei der Aufbau und die Stabilisierung des Selbstwertgefühles<br />
und des Selbstvertrauens. Bei vielen dieser Probleme und Zielsetzungen werden die<br />
Mädchen von unserer hauseigenen Psychologin unterstützt.<br />
Ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit ist die Sexualpädagogik. Die<br />
Mädchen und jungen Frauen sollen befähigt werden, ihren eigenen Körper und ihre<br />
eigene Sexualität selbstbestimmt wahrzunehmen. Dies ist für weitere Beziehungen<br />
und Partnerschaften der jungen Frauen von großer Bedeutung. Sie werden in<br />
diesem Punkt durch unsere Pädagoginnen und Psychologinnen betreut und<br />
unterstützt.<br />
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2.4.4. Lebensraum Familie:<br />
Ziel soll es sein, die Mädchen und jungen Frauen zu befähigen später ein<br />
selbstbestimmtes Leben zu führen. Dazu gehört sicher auch die Aufarbeitung ihrer<br />
Biographie. So fern kein Gericht oder das zuständige Jugendamt den Kontakt zu<br />
den Eltern untersagt hat, hält die Einrichtung regelmäßigen telefonischen Kontakt zu<br />
den Personensorgeberechtigten der Jugendlichen. Es wird versucht durch<br />
Familienbesuche in der Einrichtung und Familiengesprächen bestehende Konflikte<br />
aufzuarbeiten und die Beziehungen zu normalisieren.<br />
Bei Beurlaubungen in den elterlichen <strong>Haus</strong>halt erfolgt grundsätzlich eine<br />
Nachbetreuung bzw. ein Gespräch über den Verlauf der Beurlaubung<br />
2.4.5. Lebensraum Bildung und Schule:<br />
Da die uns anvertrauten Jugendlichen zumeist noch der Schulpflicht unterliegen stellt<br />
die Schule einen weiteren wichtigen Lebensraum dar. Zu diesem Zwecke<br />
beschäftigen wir eine Bildungswissenschaftlerin, welche in Kooperation mit dem<br />
restliche Team die jeweils günstigen Bildungsfortschreibungen planen wird. Dazu<br />
werden mit den Mädchen und jungen Frauen vorhandene Bildungslücken<br />
aufgearbeitet, um sie in bestehende Schultypen des Landkreises zu integrieren.<br />
Nach einer vorherigen Abklärung mit dem regionalen Schulrat, werden die Mädchen<br />
und jungen Frauen bei bestehender Schulpflicht in einer der umliegenden Schulen<br />
beschult. Dabei wird zuerst die Motivation für so einen Schulbesuch geschaffen,<br />
ohne die jegliche Bildungsmaßnahme zum Scheitern verurteilt wäre.<br />
Nach einer Einschulung erfolgt eine sehr intensive und enge Zusammenarbeit mit<br />
den Schulen. So werden alle Fehlzeiten von der Schule sofort gemeldet, so dass das<br />
pädagogische Team geeignete Maßnahmen einleiten kann. Die Schülerinnen<br />
werden bei der Erledigung der <strong>Haus</strong>aufgaben unterstützt und im Bedarfsfall wird ein<br />
Förderunterricht organisiert. Zur Festigung der Zusammenarbeit zwischen Schule<br />
und Einrichtung nimmt grundsätzlich die Bezugserzieherin an den Elternabenden teil<br />
und regelmäßige Lehrerbesuche in der Einrichtung werden vereinbart.<br />
Neben den Regelschulen gibt es im Umkreis auch verschiedene<br />
Bildungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit, zu welcher wir gute Kontakte pflegen.<br />
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2.4.6. Lebensraum Arbeitserziehung und Berufsorientierung:<br />
In der Zeit bis zur Einschulung in eine Regelschule oder dem Beginn einer anderen<br />
Bildungsmaßnahme werden die Jugendliche in unsere Arbeitstherapie integriert. Hier<br />
lernen sie verschiedenste Arbeiten kennen. Dazu zählen neben hauswirtschaftlichen<br />
Tätigkeiten auch Arbeiten in den Außenanlagen, der Gärtnerei oder dem<br />
Wirtschaftshof. Bei Interesse sind auch arbeitserzieherische Projekte in der Tischlerei<br />
oder Metallwerkstatt möglich.<br />
Diese Arbeitstherapie dient neben der Vermittlung eines geregelten Tagesablaufes<br />
auch der Berufsorientierung. Durch enge Kontakte ins Umfeld der Einrichtung<br />
können die Mädchen auch verschiedene Praktika absolvieren, in denen sie die<br />
verschiedenen Berufsfelder kennen lernen.<br />
2.4.7. Lebensraum Förderung:<br />
Zum Lebensraum Förderung zählen wir folgende Möglichkeiten und Angebote:<br />
- Möglichkeit zur Ableistung richterlich auferlegter Arbeitsstunden<br />
- Vorbereitung und Begleitung bei allen Kontakten mit Polizei und Justiz<br />
- Hilfe beim Umgang mit Geld (Schuldenregulierung)<br />
- Unterstützung beim Erwerb des Führerscheins<br />
- Individuelle schulische Förderung<br />
- Förderung und Unterstützung innerhalb und nach der Schwangerschaft<br />
- Förderung beim Umzug in den eigenen Wohnraum<br />
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2.4.8. Psychologische und pädagogische Leistungen als Grundleistungen:<br />
Zu den Grundleistungen unserer Einrichtung zählen die folgenden Punkte<br />
- Abklärung notwendiger Hilfen im Rahmen des Hilfeprozesses, bei Aufnahmen<br />
und Entlassungen<br />
- Unterstützung und Beratung für alle am Hilfeprozeß beteiligten Personen<br />
- Mitwirkung bei der Vernetzung von Bezugs- und Hilfesystemen<br />
- Familienarbeit und –Beratung bzw. Elternarbeit und –Beratung<br />
- Mitwirkung an der konzeptionellen Entwicklung der Einrichtung<br />
- Mitwirkung an der Erziehungsplanung und Hilfeplanung<br />
- Feststellen des therapeutischen Bedarfs<br />
- Einzelberatung<br />
- Gruppenarbeit<br />
- Krisenintervention<br />
- Betreuung bei der Ableistung gemeinnütziger Arbeit<br />
- Interne psychologische Leistungen<br />
Ausführliche Anamneseerhebung bei Aufnahme der Jugendlichen<br />
Durchführung psychodiagnostischer Testverfahren (Persönlichkeits- und<br />
Intelligenztests)<br />
Einzelgespräche und Begleitung von Gruppengesprächen<br />
Training sozialer Kompetenzen<br />
Durchführung von Entspannungsverfahren<br />
<br />
<br />
Unterstützung und Begleitung bei Aufenthalten in psychiatrischen Fachkliniken<br />
Vorbereitung und Begleitung der Hilfeplangespräche und<br />
Gerichtsverhandlungen<br />
2.4.9. Leitung und Verwaltung:<br />
- Wahrnehmung der Leitungsfunktion<br />
- Personalführung und -steuerung<br />
- Gestaltung der Organisation<br />
- Verwirklichung der Qualitätsziele auf allen Ebenen (Selbstverständnis,<br />
Wertorientierung, Handlungsmotivation, Kundenorientierung)<br />
- Bereitstellung der erforderlichen Mittel<br />
- Außenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit<br />
- Zusammenarbeit mit Gremien und Behörden auf kommunaler, Landes- und<br />
Bundesebene und mit dem DPWV<br />
- Interne Revision (Controlling)<br />
- Entgeltverhandlungen<br />
- Koordination der Verwaltungsaufgaben (Ablauforganisation, EDV- Organisation),<br />
Schriftverkehr, allgemeine Bürodienste (Telefon, Fax)<br />
- Rechnungswesen, Kontenführung und Kassenverwaltung<br />
- Personalverwaltung<br />
- Fuhrpark<br />
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2.4.10. <strong>Haus</strong>wirtschaft:<br />
- Einkauf und Zubereitung von Mahlzeiten<br />
- Technische Dienste, Pflege und Gestaltung der Außenanlagen<br />
2.5. Ambulant betreutes Wohnen:<br />
Das Ambulant betreute Wohnen, welches wir ab dem 15.10.2010 anbieten, ist die<br />
notwendige Ergänzung des Jugendhilfeangebots unserer Gesellschaft und soll es<br />
den Jugendlichen ermöglichen, in betreutem Wohnraum umfassende Selbstständigkeit<br />
zu erlangen. Zu diesem Angebot gibt es eine eigene Leistungsbeschreibung, in<br />
welcher die Betreuung und die Ziele dargestellt sind.<br />
Es wird so möglich sein, Jugendliche nach Erfüllung aller für das Ambulant betreute<br />
Wohnen notwendigen Kriterien in diese Wohnform zu überführen und sie später in<br />
eigenen Wohnraum zu entlassen.<br />
Das Ambulant betreute Wohnen gliedert sich in 3 Phasen der Betreuung, welche sich<br />
im Grad der Selbstständigkeit des zu betreuenden Jugendlichen unterscheiden.<br />
Nach dem Erreichen der 3. Phase der Betreuung kann mit dem zuständigen<br />
Jugendamt geprüft werden, ob eine Entlassung des betreffenden Jugendlichen in<br />
einen eigenen Wohnraum ohne weitere Betreuung möglich ist.<br />
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3. Sonderleistungen<br />
3.1. Therapeutische Hilfen:<br />
<br />
<br />
Ergotherapie<br />
Reittherapie<br />
3.2. Vermittlung von therapeutischen Hilfen:<br />
3.2.1. Psychotherapie<br />
- Diagnostik, die über die Grundleistung hinausgeht bei speziellem Aufklärungsbedarf<br />
- längerfristige Krisenintervention<br />
- Familientherapie<br />
- Gestalttherapie<br />
- Suchttherapie (ambulante Einzeltherapie)<br />
- Gesprächspsychotherapie<br />
- Psychotherapie mit Entspannungsverfahren<br />
3.2.2. Termine zu psychologischen Beratungsgesprächen<br />
- Beauftragung interner und externer Kooperationspartner<br />
- Abrechnung erfolgt über Fachleistungsstunden<br />
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3.2.3. Sonderaufwendungen:<br />
- Taschengeld<br />
- Schul- und Klassenfahrten<br />
- Familienheimfahrten<br />
- Aufwendungen für eine Brille<br />
- Beiträge für Vereine<br />
- Fahrten und andere Kosten im Rahmen der Bewerbung, die nicht das Arbeitsamt<br />
übernimmt<br />
- Zuwendungen bei besonderen Ereignissen (Jugendweihe, Kommunion,<br />
Konfirmation)<br />
- Reisen unabhängig vom Grundurlaub<br />
- Kosten, die im Rahmen der Verselbständigung entstehen (Mietkaution)<br />
- Fahrten außerhalb der normalen pädagogischen Arbeit (Krisengespräche und<br />
Abholungen bei Abgängigkeit)<br />
3.2.4. Individuelle Sonderleistungen:<br />
- Einzelförderung durch spezielle Fachkräfte, Methoden- und Medieneinsatz<br />
- Einzelunterricht<br />
- Erlebnispädagogische Einzelmaßnahme<br />
- längerfristige Krisenintervention<br />
- Bewerbungstraining<br />
- Trainingsprogramme im Zusammenhang mit medizinischen Indikationen (Diäten,<br />
Bettnässen)<br />
3.2.5. Gruppenpädagogische Sonderleistungen:<br />
Erlebnispädagogik mit der Gruppe, die über Grundleistung hinausgeht.<br />
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4. Ergebnisqualität - Instrumente der Qualitätssicherung- und entwicklung:<br />
4.1. Hilfeplanung:<br />
Die Hilfeplanung erfolgt in der Regel halbjährlich. Wo bei die Einrichtung und das<br />
Jugendamt versuchen jeweils einen Besuch im Jugendamt und einen in der<br />
Einrichtung zu gestalten bzw. zu gewährleisten. Ganz individuell und kurzfristig<br />
können Hilfeplanungen auch in kürzeren Zeitanschnitten geschehen.<br />
Das Gespräch wird durch die Bezugserzieherin mit dem jungen Menschen<br />
vorbereitet um ihm Sicherheit zu geben und um ihn zu befähigen, seine Bedürfnisse<br />
und Zielstellungen zu benennen. Zur Vorbereitung diese Hilfeplangespräches wird<br />
von Seiten der Einrichtung ein Bericht vorgelegt, welcher durch den Teamleiter oder<br />
den Verbundsleiter gegengezeichnet wird. Die Hilfeplanung enthält Teilziele unter<br />
Berücksichtigung der Gesamtziele. Die einzelnen Teilschritte werden festgehalten<br />
und Verantwortlichkeiten benannt. Was soll in welchem Zeitraum von wem geleistet,<br />
erreicht werden? Die Wahl der Methoden wird dokumentiert.<br />
4.2. Erziehungsplanung:<br />
Erziehungsplanung geschieht dann in Umsetzung des Hilfeplans innerhalb der<br />
Fallbesprechungen des pädagogischen Teams. Dazu wird kontinuierlich von der<br />
Bezugserzieherin eine Einschätzung des Mädchen und jungen Frau abgegeben,<br />
welche beispielsweise Festlegungen zwischen Jugendlicher und Erzieher oder auch<br />
Erfolge und Ressourcen aufzeigt.<br />
Durch das Team kann die Mitwirkung/ Einbindung externer Helfersysteme geplant<br />
und der gezielte Informationsaustausch sichergestellt werden.<br />
4.3. Dokumentation:<br />
Die Dokumentation dient der Sicherstellung und Verfügbarkeit von gültigen<br />
Dokumenten. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten.<br />
~ Übergabebuch<br />
~ Teamprotokolle<br />
~ Fallbesprechung im Rahmen des wöchentlichen Team<br />
~ Hilfeplanprotokolle<br />
~ Entwicklungsberichte<br />
~ Kurzeinschätzungen<br />
~ Gesprächsnotizen<br />
~ <strong>Gut</strong>achten, Stellungnahmen von Schulen<br />
~ Dienstberatungen mit Festlegungen<br />
~ Jahresbericht<br />
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4.4. Konzeptentwicklung:<br />
Die Konzeptentwicklung umfaßt die Zielstellung der Fortschreibung im Sinne der<br />
Weiterentwicklung des bestehenden Konzepts. Die Konzeptentwicklung basiert auf<br />
einer systematischen Analyse der Arbeit, der Erfassung des Bedarfs, extern durch<br />
Befragung der Jugendämter und intern durch Auswertung entwicklungsbezogener<br />
Daten. Alle Mitarbeiter sind an der Konzeptentwicklung beteiligt. Oberaufsicht trägt<br />
der Verbundsleiter und der Geschäftsführer des Sozialtherapeutischen Zentrums.<br />
4.5. Supervision:<br />
- Supervision durch einrichtungsunabhängige externe Supervisor/innen<br />
- Regelmäßige Team- und Fallsupervision<br />
- Einzelsupervision bei Bedarf<br />
4.6. Fallbesprechungen, Teamberatungen:<br />
Eine regelmäßige Reflexion der pädagogischen Arbeit erfolgt im Team.<br />
Die Umsetzung der pädagogischen Ziele wird bewertet und der Einfluß von<br />
Störfaktoren auf den Erziehungsprozeß werden analysiert.<br />
Die Reflexion berücksichtigt folgende Aspekte:<br />
Verwirklichung des Betreuungskonzeptes<br />
Realisierung der Erziehungsplanung<br />
Kontaktgestaltung zwischen den am Erziehungsprozeß Beteiligten<br />
Gruppendynamik<br />
Organisation und Rahmenbedingungen<br />
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4.7. Fortbildung:<br />
Der Fortbildungsbedarf wird periodisch erfaßt. Die Auswahl der Fortbildungsmaßnahmen<br />
berücksichtigt den Nutzen für die Leistungserbringung und die persönlichen<br />
Fortbildungsinteressen der Mitarbeiter. Im Team erfolgt ein Austausch über Inhalte<br />
der Fortbildungen<br />
4.8. Partizipation und Beschwerdemanagement:<br />
Jeder Mensch hat das Recht auf ein eigenbestimmtes Leben und auf Mitgestaltung<br />
seiner Lebensumstände. Dieser Grundsatz sollte auch bis zum einem gewissen Maß<br />
für minderjährige Jugendliche zutreffen. Partizipation ist keine Erfindung der Neuzeit,<br />
sondern gängiges Mittel in jeder halbwegs demokratischen Familie, auch dort wird<br />
gemeinsam entschieden, wohin die nächste Reise geht, was es am Wochenende zu<br />
essen gibt oder wie wohl das Jugendzimmer gestaltet werden soll. Partizipation setzt<br />
Wertschätzung und Kooperation voraus. Eigenschaften denen sich alle<br />
Einrichtungen des Sozialtherapeutischen Zentrums <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH<br />
verschrieben haben. Beteiligung ist ein Aufwand, welcher sich auszahlt, denn<br />
Zufriedenheit und das Gefühl gehört zu werden, beeinflussen direkt die Atmosphäre<br />
einer Einrichtung. Partizipation besitzt somit die Funktion des Wahrnehmens von<br />
Selbstwirksamkeit. Dem Gefühl sich einbringen zu können und seine<br />
Lebensumstände aktiv mitzugestalten.<br />
Zur Umsetzung dieses Partizipationsansatzes gibt es verschiedene Gremien und<br />
Beteiligungsformen. Dabei greift vieles auch in den Punkt Beschwerdemanagement<br />
über. Beide Punkte sind kaum voneinander zu trennen, denn Beteiligung sollte auch<br />
die Möglichkeit schaffen, seinen Unmut kundtun zu können, Kritik zu äußern und<br />
Verbesserungsvorschläge einzubringen.<br />
In den einzelnen Jugendhilfehäusern unseres Unternehmens gibt es jeweils einen<br />
Gruppensprecher und einen Stellvertreter. Unterstützt werden die beiden durch ein<br />
weiteres Mitglied, so dass sie zusammen einen Heimbeirat bilden. Dieses Gremium<br />
wird in einer demokratischen Wahl durch die Jugendlichen selbstständig bestimmt.<br />
Der Gruppensprecher trägt mit seinem Stellvertreter die Wünsche, Bedürfnisse,<br />
Interessen und Anregungen der Jugendlichen in regelmäßigen Zyklen zusammen<br />
und trägt sie an das pädagogische Team des jeweiligen <strong>Haus</strong>es heran. Dann werden<br />
mit dem Heimbeirat Lösungsstrategien erarbeitet und diesen den Bewohnern nahe<br />
gebracht. Neben der wöchentlichen Möglichkeit einen Gruppenzettel für die<br />
Teamberatungen zu erstellen, werden auch noch wöchentliche Gruppengespräche<br />
durchgeführt.<br />
Der Heimbeirat bekommt zusätzlich dazu noch die Möglichkeit einmal im Monat mit<br />
der <strong>Haus</strong>leitung und dem Verbundsleiter ins Gespräch zu kommen. Diese Termine<br />
finden zu festen Zeiten statt, können aber auch jeder Zeit beantragt werden.<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
29<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
Dem einzelnen Jugendlichen stehen neben der Wahl eines Gruppensprechers noch<br />
andere Möglichkeiten zur Beteiligung oder zum Vorbringen von Kritik zur Verfügung.<br />
Zum einen finden ein wöchentliches Gespräch mit dem Bezugserzieher statt, dann<br />
noch ein wöchentliches Gespräch mit der Psychologin und zusätzlich steht die<br />
<strong>Haus</strong>leitung jederzeit zu einem Gespräch bereit. Der Verbundsleiter der Jugendhilfe<br />
bietet darüber hinaus einmal pro Monat die Möglichkeit Probleme oder Anregungen<br />
in einem Vieraugengespräch zu klären. Auch der Geschäftsführer des<br />
Sozialtherapeutischen Zentrums <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH steht den Jugendlichen und<br />
dem Heimbeirat in regelmäßigen Abständen für Gespräche zur Verfügung.<br />
Für anonyme Hinweise stehen den Jugendlichen Sorgenbriefkästen an<br />
nichteinsehbaren Stellen zur Verfügung. Auf dieses anonyme Medium hat nur der<br />
Verbundsleiter Zugriff. Er wertet die Anregungen, Hinweise, Wünsche und<br />
Beschwerden mit seinen Kollegen innerhalb der Dienstberatung aus.<br />
Andere Mitgestaltungsmöglichkeiten gibt es z.B. bei der Gestaltung des<br />
Essenplanes, bei Entscheidungen über Neuanschaffungen oder mögliche<br />
Wochenaktivitäten.<br />
Den Eltern und anderen Kooperationspartnern sind verschiedene Möglichkeiten<br />
gegeben sich in die Arbeit mit den Jugendlichen miteinzubringen. Bezugserzieher,<br />
<strong>Haus</strong>leitung und Verbundsleiter stehen dazu telefonisch oder per Mail zur Verfügung.<br />
Alle Wünsche, Anregungen, Interessen und Kritiken von Eltern werden von den<br />
Bezugserziehern, der Psychologin, der <strong>Haus</strong>leitung und dem Verbundsleiter als<br />
wichtig erachtet und dienen der prozesshaften Weiterentwicklung der<br />
Jugendhilfeeinrichtung.<br />
4.9. Leitfaden für Kriseninterventionen in stationären Einrichtungen des<br />
STZ <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH (besondere Vorkommnisse):<br />
Die Handreichung stellt das Vorgehen beim Auftreten von besonderen<br />
Vorkommnissen dar. Zweck ist immer, den Schutz junger Menschen vor Gefahren für<br />
ihr Wohl in Einrichtungen sicherzustellen. Es ist aber auch schon bei erkennbaren<br />
„Gefährdungen des Wohls“ von Kindern und Jugendlichen eine Überprüfung<br />
einzuleiten und ggf. Abwehrmaßnahmen zu entwickeln.<br />
Die Handreichung (Anlage I) wurde von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft<br />
„Erziehungshilfe im Landkreis Stendal“ erarbeitet. Sie kennzeichnet einen<br />
Mindeststandard im Umgang mit besonderen Vorkommnissen der Freien Träger des<br />
Landkreises Stendal im Arbeitsfeld Hilfen zur Erziehung. Des Weiteren möchten wir<br />
zu Hilfestellung als Anlage II auf das Qualitätshandbuch „Hilfen zur Erziehung“ des<br />
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen/Anhalt, Gliederungspunkt 19 „Leitfaden<br />
für Kriseninterventionen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe“<br />
(Stand 02/2010) verweisen.<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
30<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
4.10. Geschäfts- und Jahresberichte:<br />
Die <strong>Gut</strong> <strong>Priemern</strong> gGmbH existiert seit dem 05. November 1997. Die<br />
Geschäftsergebnisse werden durch vom Wirtschaftsprüfer geprüfte<br />
Jahresabschlüsse nachgewiesen.<br />
Christoph Lenz<br />
Geschäftsführer<br />
Stand 12.12.2012<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
31<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
Anlage I: Handreichung zum Umgang mit besonderen Vorkommnissen<br />
AG „Erziehungshilfe im Landkreis Stendal“ Stand 19.01.2010<br />
1. Einleitung<br />
2. Zweck<br />
3. Geltungsbereich<br />
4. Zum Begriff „besondere Vorkommnisse“<br />
5. Auflistung „besondere Vorkommnisse“<br />
6. Weitere Anlässe zur Meldung „besondere Vorkommnisse“<br />
7. Informationspflicht bei Havarien, Schäden, Katastrophen<br />
8. Zur Verfahrensweise<br />
9. Schriftliches Protokoll zum besonderen Vorkommnis<br />
10. Bemerkungen / Hinweise<br />
11. Verteiler<br />
12. Ergänzende Dokumentation<br />
13. Mit geltende Unterlagen<br />
1. Einleitung<br />
Um den Umgang mit Meldungen besonderer Vorkommnisse zu erleichtern und<br />
Unsicherheiten auszuräumen, werden in den Einrichtungen und Diensten der<br />
Erziehungshilfe nachfolgende Abläufe und Verfahrensweisen in dieser<br />
Handreichung als Arbeitshilfe festgelegt.<br />
In der Praxis wird von MitarbeiterInnen häufig die Frage nach einer Definition zu<br />
"besonderen Vorkommnissen" aufgeworfen, ebenso die Frage zur Grenzziehung:<br />
Wie definiert sich ein besonderes Vorkommnis?<br />
Welche Ereignisse/ Vorfälle unterliegen der gesetzlichen Meldepflicht?<br />
Wie ist der Verfahrensweg zum Umgang mit der Meldung?<br />
2. Zweck<br />
Die Handreichung stellt das Vorgehen beim Auftreten von besonderen<br />
Vorkommnissen dar. Zweck ist immer, den Schutz junger Menschen vor<br />
Gefahren für ihr Wohl in Einrichtungen sicherzustellen. Es ist aber auch schon<br />
bei erkennbaren „Gefährdungen des Wohls“ von Kindern und Jugendlichen eine<br />
Überprüfung einzuleiten und ggf. Abwehrmaßnahmen zu entwickeln.<br />
3. Geltungsbereich<br />
Die Handreichung wurde von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft<br />
„Erziehungshilfe im Landkreis Stendal“ erarbeitet. Sie kennzeichnet einen<br />
Mindeststandard im Umgang mit besonderen Vorkommnissen der Freien Träger<br />
des Landkreises Stendal im Arbeitsfeld Hilfen zur Erziehung.<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
32<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
4. Begriffsklärung<br />
Eine allgemein gültige Definition des Begriffs "besondere Vorkommnisse" gibt es<br />
nicht. Häufig wird definiert „besondere Vorkommnisse“ als erhebliche<br />
Beeinträchtigung oder sogar Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen.<br />
Der § 45 Abs. 2 SGB VIII gibt lediglich Hinweise, wie die zuständige<br />
Aufsichtsbehörde zu verfahren hat, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen<br />
nicht sichergestellt ist. Bezüglich des "Wohls der Kinder und Jugendlichen"<br />
umschreibt das Gesetz inhaltlich zu erfüllende Gesamtbedingungen.<br />
"Eine Gefährdung des Wohls der Kinder oder der Jugendlichen liegt vor, wenn<br />
aufgrund von Tatsachen eine gegenwärtige oder nahe bevorstehende, nicht<br />
unerhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der<br />
Minderjährigen festgestellt wird". (Schellhorn, SGB VIII,2000, S.297). Gefährdet ist<br />
das Wohl der in der Einrichtung betreuten Kinder und Jugendlichen nicht erst dann,<br />
wenn ihr Zustand sich verschlechtert, insbesondere Rückschritte in der Entwicklung<br />
beobachtet werden. Vielmehr kann der junge Mensch schon dann gefährdet sein,<br />
wenn seine Weiterentwicklung zu dem in § 1 SGB VIII formulierten Ziel der<br />
Erziehung nicht mehr gefördert wird. Eine auf Mängel der Betreuung<br />
zurückzuführende Stagnation in der Entwicklung kann bereits eine Gefahr für die<br />
jungen Menschen sein.<br />
Besondere Vorkommnisse sind solche Ereignisse, die weit reichende Folgen für<br />
Kinder und Jugendliche, die Einrichtung, in der sie leben, oder für die Öffentlichkeit<br />
nach sich ziehen können (z.B. wirtschaftliche Schwierigkeiten, die den Bestand der<br />
Einrichtung gefährden, Drogenmissbrauch, sexueller Missbrauch, schwere kriminelle<br />
Handlungen, schwere Unfälle – auch im Bereich der Ausbildung). (nach LJA<br />
Sachsen-Anhalt)<br />
5. Auflistung „besonderer Vorkommnisse“<br />
„Besondere Vorkommnisse“ sind solche Ereignisse, die ursächlich oder<br />
begünstigend durch<br />
- Mitarbeiter/innen der Einrichtung<br />
- Kinder, Jugendliche und junge Volljährige<br />
- andere Personen die Gesundheit oder das Leben der Kinder, Jugendlichen<br />
und jungen Volljährigen beeinträchtigen. Folgende besondere Vorkommnisse<br />
unterliegen der gesetzlichen Meldepflicht und sind sowohl dem<br />
Landesjugendamt Sachsen- Anhalt als auch dem örtlich zuständigen<br />
Jugendamt unverzüglich und gleichzeitig zu melden.<br />
- der Suizidversuch/Todesfall einer Betreuten/eines Betreuten,<br />
- der begründete Verdacht einer strafbaren Handlung von<br />
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie deren rechtskräftige Verurteilung einer<br />
Straftat,<br />
- erhebliche Straftaten, sexuelle und/oder gewaltsame Übergriffe von<br />
Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern,<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
33<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
- weitere Vorkommnisse, wenn sie das Wohl von Kindern und Jugendlichen<br />
oder den Betrieb der Einrichtung gefährden (wie z. B. Brände, Unfälle),<br />
- die bevorstehende Schließung der Einrichtung,<br />
- wirtschaftliche Schwierigkeiten der Einrichtung (wenn das Entgelt über einen<br />
Zeitraum von 12 Monaten nicht mehr kostendeckend ist),<br />
- Verletzung der Aufsichtspflicht,<br />
- grob unpädagogisches Verhalten.<br />
Diese Aufzählung stellt nur eine Orientierung dar und beschränkt sich auf die<br />
schwerwiegendsten Tatbestände und Vorkommnisse.<br />
6. Weitere Anlässe zur Meldung „besondere Vorkommnisse“<br />
Die o. g. besonderen Vorkommnisse sind Ereignisse, die über das Alltägliche<br />
hinausgehen und weitreichende Folgen für das Leben der jungen Menschen und die<br />
Einrichtung haben können.<br />
Darüber hinaus können auch folgende Vorfälle Anlass für die Meldung besonderer<br />
Vorkommnisse sein:<br />
Unzulässige Strafmaßnahmen, herabwürdigender Erziehungsstil,<br />
unpädagogisches Verhalten;<br />
Verletzung der Grundrechte/ Diskriminierungen,<br />
gravierende Personalkonflikte, Teamkonflikte,<br />
fristlose Entlassung von Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern,<br />
Rauschmittelgenuss/ -abhängigkeit von Fachkräften,<br />
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (harte Drogen),<br />
Entweichungen, die länger als 24 Stunden andauern,<br />
erhebliche Straftaten von jungen Menschen bzw. der begründete Verdacht<br />
darauf,<br />
tätliche Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und<br />
jungen Menschen,<br />
sexuelle Übergriffe oder Misshandlungen durch junge Menschen,<br />
erhebliche Konflikte mit der Polizei,<br />
meldepflichtige Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz.<br />
Worin sich „Unzulässige Strafmaßnahmen, herabwürdigender Erziehungsstil,<br />
unpädagogisches Verhalten“ ausdrücken muss im Einzelfall geprüft werden und<br />
kann nicht pauschalisiert werden.<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
34<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
7. Informationspflicht bei Havarien, Schäden, Katastrophen<br />
Des Weiteren besteht eine Informationspflicht zu Havarien, Schäden, Katastrophen<br />
u.ä.. Das sind alle über Schadensfälle des täglichen Lebens hinausgehenden<br />
Ereignisse, die in einem ungewöhnlichen Ausmaß Schäden an Leben oder an der<br />
Gesundheit von Menschen oder an Sachwerten verursachen oder zur Folge haben,<br />
zum Beispiel:<br />
- Feuer,<br />
- Explosionen,<br />
- Hochwasser,<br />
- Havarien,<br />
- Epidemien,<br />
- gehäuft auftretende Krankheiten.<br />
In Situationen, die umgehend einen hohen Personalaufwand benötigen, ist ggf. die<br />
Alarmierungskette der Einrichtung / des Trägers auszulösen.<br />
8. Zur Verfahrensweise im Umgang mit einem „besonderen Vorkommnis“<br />
Besondere Vorkommnisse sind (wenn möglich über den unmittelbar Vorgesetzten)<br />
unverzüglich an den Einrichtungsleiter oder dessen Vertreter zu melden.<br />
Alle Beobachtungen und Wahrnehmungen der Mitarbeiter, die den Verdacht auf ein<br />
besonderes Vorkommnis nahe legen, sind zu dokumentieren. Wenn möglich bzw.<br />
nötig, erfolgt eine kollegiale Beratung zur Feststellung des Gefährdungsrisikos mit<br />
den Mitarbeitern, die mit dem Kind/Jugendlichen Kontakt haben, und dem<br />
Einrichtungsleiter. Das Ergebnis des Gesprächs ist zu dokumentieren.<br />
Weitere Handlungsschritte werden geplant und vom Einrichtungsleiter initiiert.<br />
Wenn in einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform ein besonderes<br />
Vorkommnis festgestellt wird und sich ein Vorfall ereignet hat, der das Wohl der<br />
jungen Menschen beeinträchtigt bzw. der Betrieb der Einrichtung gefährdet ist, sind<br />
1. die Geschäftsleitung des Trägers der Einrichtung<br />
2. die Personensorgeberechtigten,<br />
3. das Landesjugendamt unverzüglich und gleichzeitig telefonisch und schriftlich<br />
4. der Amtsleitung des örtlichen Jugendamtes und die Ansprechperson des<br />
Belegjugendamtes (JA des betreffenden Kindes/Jugendlichen)<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
35<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
Der Bericht sollte folgende Informationen enthalten:<br />
• Ort, Zeitpunkt und Art des besonderen Vorkommnisses;<br />
• beteiligte Personen;<br />
• Schilderung des besonderen Vorkommnisses;<br />
• erste Sofortmaßnahmen/Hilfen (Abwehr von Gefahren);<br />
• andere mit der Bearbeitung befasste Institutionen;<br />
• eingeleitete Interventionen und weiteres Vorgehen;<br />
• Überlegungen zur Prävention (Schutzkonzept);<br />
• vorläufige Einschätzung;<br />
• weitere wichtige Informationen.<br />
9. Schriftliches Protokoll zum besonderen Vorkommnis<br />
Das schriftliche Protokoll ist innerhalb der nächsten 12 Stunden, an einen<br />
Wochenende bis montagsfrüh, persönlich bei der Leitung der Einrichtung<br />
abzugeben. Diese entscheidet dann sofort über die weitere Vorgehensweise.<br />
Protokollformular – Anlage I<br />
10. Bemerkungen / Hinweise<br />
Der sachgerechte Umgang mit besonderen Vorkommnissen erfordert eine sorgfältige<br />
Dokumentation. Dies nützt sowohl der professionellen Bearbeitung des konkreten<br />
Falls als auch der rechtlichen Überprüfbarkeit.<br />
11. Verteiler<br />
Alle Mitarbeiter<br />
12. Ergänzende Dokumentation<br />
- <strong>Haus</strong>mitteilung<br />
- Dienstbuch<br />
- Gesprächsnotiz<br />
13. Mit geltende Unterlagen<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
- Notfallnummern<br />
- Betriebserlaubnis Heimaufsicht Landesjugendamt Sachsen-Anhalt<br />
- SGB VIII<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
36<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
Anlage I – Protokollformular<br />
Protokoll über besonderes Vorkommnis<br />
Datum<br />
Name:<br />
geb. am:<br />
derzeitig Wohnhaft:<br />
Sorgeberechtigte/r:<br />
Name<br />
Anschrift:<br />
Zuständiges<br />
Jugendamt<br />
Sozialarbeiter/in:<br />
Was ist geschehen?<br />
WIE kam es zum<br />
Geschehen?<br />
WARUM?<br />
Eventuelle Auslöser<br />
WO?<br />
WANN?<br />
Zeugen:<br />
Sofortmaßnahmen:<br />
Überlegung zur<br />
Prävention:<br />
Es wurden informiert:<br />
Geschäftsführer<br />
<strong>Haus</strong>leitung:<br />
evt. zusätz. Diensthab.<br />
Jugendamt:<br />
Vormund:<br />
Eltern:<br />
Name: Datum: Uhrzeit:<br />
Datum:<br />
Unterschrift:<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
37<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
Anlage II: Leitfaden für Kriseninterventionen in stationären Einrichtungen der<br />
Jugendhilfe<br />
„Krisenintervention ist allgemein eine kurzfristige Einflussnahme von außen, wenn<br />
sich eine Situation für ein Individuum oder ein soziales System akut bedrohlich<br />
zuspitzt. Das Ziel der Intervention ist, eine kritische Entwicklung zur möglichen<br />
Katastrophe aufzuhalten und zu bewältigen.“ Zitat nach Wikipedia<br />
Krisen bzw. kritische Erziehungsverläufe, die mit Eskalationen einhergehen, haben<br />
keinen statischen Verlauf. Bedingt durch die unterschiedlichen biografischen<br />
Erfahrungen der jungen Menschen in stationären Hilfen können Interventionsformen<br />
bei eskalierenden Verläufen/ Situationen mit Unterstützungen von Dritten – Polizei<br />
oder Psychiatrie – begleitet werden. Ausgehend von diesen Erfahrungen sind die<br />
Interventionsformen in Stufen beschrieben – a.) Mitarbeiter/ Team in der<br />
Wohngruppe, b.) übergreifender Dienst in der Einrichtung, c.) Hinzunahme von<br />
Dritten und Fachdiensten außerhalb der Einrichtung.<br />
Merkmale<br />
Krisensituation<br />
im <strong>Haus</strong>/<br />
Einzugsbereich<br />
der<br />
Wohngruppe<br />
Qualitätskriterien / Grundhaltungen<br />
• Fachkraft nach § 72a SGB VIII prüft in der Situation:<br />
Welches Ausmaß hat das Verhalten/ die Situation für den<br />
jungen Menschen und die übrigen Mitbewohner<br />
angenommen?<br />
• Intervention erfolgt durch den/ die Mitarbeiter/in alleine oder<br />
müssen weitere Kollegen einbezogen werden?<br />
• Schlichtung der konkreten Situation<br />
• Sicherstellung der Grundbedürfnisse an Sicherheit und<br />
Wohlbefinden für die Person (Konfliktauslöser) und die<br />
Mitbewohner evtl. weitere Personen im Umfeld bedenken<br />
• Eskalation ist nicht zu verhindern – Gewährleistung der<br />
Sicherheit für Person (Konfliktauslöser) und Mitbewohner ist<br />
nicht gegeben. Soforthilfe einleiten! Dritte zur Hilfe holen!<br />
• Übrige Mitbewohner über Deeskalation informieren und<br />
Sicherheit prüfen<br />
• „Interne“ Informationswege zur Leitung sind beschrieben und<br />
werden eingehalten<br />
• Dokumentationsformen sind vorhanden<br />
• Dokumentation über Krisenverlauf/ Intervention und<br />
Deeskalation anlegen<br />
• Ist eine Information an Dritte erforderlich?<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75
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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
Krisenintervention<br />
unter<br />
Hinzunahme<br />
eines<br />
übergreifenden<br />
Dienstes der<br />
Einrichung<br />
Hinzuziehung von<br />
Dritten – Polizei,<br />
Notarzt, usw.<br />
• Eine Deeskalation ist nicht mehr möglich, die<br />
Krisenintervention kann in der Wohngruppe nicht mehr<br />
ohne Dritte/ Außenstehende bewältigt werden.<br />
• Hinzuziehen eines Dritten aus der Einrichtung/ vom Träger<br />
– z.B. psychologischer Dienst, weitere Kollegen aus<br />
anderen Wohngruppen – schnelle Information und Meldung<br />
an Leitungsebenen<br />
• Intervention abstimmen – Wer interveniert, wer schützt die<br />
übrigen Mitbewohner?<br />
• Dokumentation über Krisenverlauf/ Intervention und<br />
Deeskalation anlegen/ fortführen/ abschließen<br />
• Krisenverlauf ist nicht mehr abwendbar bzw. ein Notfall ist<br />
eingetreten/ vorzufinden, Gefahr im Verzuge – Erste Hilfe-<br />
Maßnahmen einleiten - sofort Dritte hinzuziehen!<br />
Notfalltelefon 110 oder 112. Einrichtungsleitung informieren<br />
– Einhaltung der Telefonkette beachten.<br />
• Schutz für Konfliktauslöser und Opfer sowie übrige<br />
Mitbewohner gewährleisten – Ruhe bewahren.<br />
• Personendaten an aufnehmende Institutionen, wie z.B.<br />
Krankenhaus, Psychiatrie usw. weiterleiten<br />
• Dokumentation anlegen/ fortführen/ abschließen<br />
• Information an Dritte nach Meldeplan weiterleiten! z.B.<br />
Personensorgeberechtigte, Jugendamt usw.<br />
• Deeskalation in der Wohngruppe gegenüber den anderen<br />
Mitbewohnern vornehmen – Situation erörtern und ruhige<br />
Atmosphäre herstellen<br />
Stand 12.12.2012<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75