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Haus Altmärkische Höhe - Gut Priemern

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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

4. Begriffsklärung<br />

Eine allgemein gültige Definition des Begriffs "besondere Vorkommnisse" gibt es<br />

nicht. Häufig wird definiert „besondere Vorkommnisse“ als erhebliche<br />

Beeinträchtigung oder sogar Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen.<br />

Der § 45 Abs. 2 SGB VIII gibt lediglich Hinweise, wie die zuständige<br />

Aufsichtsbehörde zu verfahren hat, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen<br />

nicht sichergestellt ist. Bezüglich des "Wohls der Kinder und Jugendlichen"<br />

umschreibt das Gesetz inhaltlich zu erfüllende Gesamtbedingungen.<br />

"Eine Gefährdung des Wohls der Kinder oder der Jugendlichen liegt vor, wenn<br />

aufgrund von Tatsachen eine gegenwärtige oder nahe bevorstehende, nicht<br />

unerhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der<br />

Minderjährigen festgestellt wird". (Schellhorn, SGB VIII,2000, S.297). Gefährdet ist<br />

das Wohl der in der Einrichtung betreuten Kinder und Jugendlichen nicht erst dann,<br />

wenn ihr Zustand sich verschlechtert, insbesondere Rückschritte in der Entwicklung<br />

beobachtet werden. Vielmehr kann der junge Mensch schon dann gefährdet sein,<br />

wenn seine Weiterentwicklung zu dem in § 1 SGB VIII formulierten Ziel der<br />

Erziehung nicht mehr gefördert wird. Eine auf Mängel der Betreuung<br />

zurückzuführende Stagnation in der Entwicklung kann bereits eine Gefahr für die<br />

jungen Menschen sein.<br />

Besondere Vorkommnisse sind solche Ereignisse, die weit reichende Folgen für<br />

Kinder und Jugendliche, die Einrichtung, in der sie leben, oder für die Öffentlichkeit<br />

nach sich ziehen können (z.B. wirtschaftliche Schwierigkeiten, die den Bestand der<br />

Einrichtung gefährden, Drogenmissbrauch, sexueller Missbrauch, schwere kriminelle<br />

Handlungen, schwere Unfälle – auch im Bereich der Ausbildung). (nach LJA<br />

Sachsen-Anhalt)<br />

5. Auflistung „besonderer Vorkommnisse“<br />

„Besondere Vorkommnisse“ sind solche Ereignisse, die ursächlich oder<br />

begünstigend durch<br />

- Mitarbeiter/innen der Einrichtung<br />

- Kinder, Jugendliche und junge Volljährige<br />

- andere Personen die Gesundheit oder das Leben der Kinder, Jugendlichen<br />

und jungen Volljährigen beeinträchtigen. Folgende besondere Vorkommnisse<br />

unterliegen der gesetzlichen Meldepflicht und sind sowohl dem<br />

Landesjugendamt Sachsen- Anhalt als auch dem örtlich zuständigen<br />

Jugendamt unverzüglich und gleichzeitig zu melden.<br />

- der Suizidversuch/Todesfall einer Betreuten/eines Betreuten,<br />

- der begründete Verdacht einer strafbaren Handlung von<br />

Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie deren rechtskräftige Verurteilung einer<br />

Straftat,<br />

- erhebliche Straftaten, sexuelle und/oder gewaltsame Übergriffe von<br />

Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern,<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75

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