Haus Altmärkische Höhe - Gut Priemern
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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
4. Begriffsklärung<br />
Eine allgemein gültige Definition des Begriffs "besondere Vorkommnisse" gibt es<br />
nicht. Häufig wird definiert „besondere Vorkommnisse“ als erhebliche<br />
Beeinträchtigung oder sogar Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen.<br />
Der § 45 Abs. 2 SGB VIII gibt lediglich Hinweise, wie die zuständige<br />
Aufsichtsbehörde zu verfahren hat, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen<br />
nicht sichergestellt ist. Bezüglich des "Wohls der Kinder und Jugendlichen"<br />
umschreibt das Gesetz inhaltlich zu erfüllende Gesamtbedingungen.<br />
"Eine Gefährdung des Wohls der Kinder oder der Jugendlichen liegt vor, wenn<br />
aufgrund von Tatsachen eine gegenwärtige oder nahe bevorstehende, nicht<br />
unerhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der<br />
Minderjährigen festgestellt wird". (Schellhorn, SGB VIII,2000, S.297). Gefährdet ist<br />
das Wohl der in der Einrichtung betreuten Kinder und Jugendlichen nicht erst dann,<br />
wenn ihr Zustand sich verschlechtert, insbesondere Rückschritte in der Entwicklung<br />
beobachtet werden. Vielmehr kann der junge Mensch schon dann gefährdet sein,<br />
wenn seine Weiterentwicklung zu dem in § 1 SGB VIII formulierten Ziel der<br />
Erziehung nicht mehr gefördert wird. Eine auf Mängel der Betreuung<br />
zurückzuführende Stagnation in der Entwicklung kann bereits eine Gefahr für die<br />
jungen Menschen sein.<br />
Besondere Vorkommnisse sind solche Ereignisse, die weit reichende Folgen für<br />
Kinder und Jugendliche, die Einrichtung, in der sie leben, oder für die Öffentlichkeit<br />
nach sich ziehen können (z.B. wirtschaftliche Schwierigkeiten, die den Bestand der<br />
Einrichtung gefährden, Drogenmissbrauch, sexueller Missbrauch, schwere kriminelle<br />
Handlungen, schwere Unfälle – auch im Bereich der Ausbildung). (nach LJA<br />
Sachsen-Anhalt)<br />
5. Auflistung „besonderer Vorkommnisse“<br />
„Besondere Vorkommnisse“ sind solche Ereignisse, die ursächlich oder<br />
begünstigend durch<br />
- Mitarbeiter/innen der Einrichtung<br />
- Kinder, Jugendliche und junge Volljährige<br />
- andere Personen die Gesundheit oder das Leben der Kinder, Jugendlichen<br />
und jungen Volljährigen beeinträchtigen. Folgende besondere Vorkommnisse<br />
unterliegen der gesetzlichen Meldepflicht und sind sowohl dem<br />
Landesjugendamt Sachsen- Anhalt als auch dem örtlich zuständigen<br />
Jugendamt unverzüglich und gleichzeitig zu melden.<br />
- der Suizidversuch/Todesfall einer Betreuten/eines Betreuten,<br />
- der begründete Verdacht einer strafbaren Handlung von<br />
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie deren rechtskräftige Verurteilung einer<br />
Straftat,<br />
- erhebliche Straftaten, sexuelle und/oder gewaltsame Übergriffe von<br />
Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern,<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75