Haus Altmärkische Höhe - Gut Priemern
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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />
Intensivwohngruppe für Mädchen<br />
mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />
7. Informationspflicht bei Havarien, Schäden, Katastrophen<br />
Des Weiteren besteht eine Informationspflicht zu Havarien, Schäden, Katastrophen<br />
u.ä.. Das sind alle über Schadensfälle des täglichen Lebens hinausgehenden<br />
Ereignisse, die in einem ungewöhnlichen Ausmaß Schäden an Leben oder an der<br />
Gesundheit von Menschen oder an Sachwerten verursachen oder zur Folge haben,<br />
zum Beispiel:<br />
- Feuer,<br />
- Explosionen,<br />
- Hochwasser,<br />
- Havarien,<br />
- Epidemien,<br />
- gehäuft auftretende Krankheiten.<br />
In Situationen, die umgehend einen hohen Personalaufwand benötigen, ist ggf. die<br />
Alarmierungskette der Einrichtung / des Trägers auszulösen.<br />
8. Zur Verfahrensweise im Umgang mit einem „besonderen Vorkommnis“<br />
Besondere Vorkommnisse sind (wenn möglich über den unmittelbar Vorgesetzten)<br />
unverzüglich an den Einrichtungsleiter oder dessen Vertreter zu melden.<br />
Alle Beobachtungen und Wahrnehmungen der Mitarbeiter, die den Verdacht auf ein<br />
besonderes Vorkommnis nahe legen, sind zu dokumentieren. Wenn möglich bzw.<br />
nötig, erfolgt eine kollegiale Beratung zur Feststellung des Gefährdungsrisikos mit<br />
den Mitarbeitern, die mit dem Kind/Jugendlichen Kontakt haben, und dem<br />
Einrichtungsleiter. Das Ergebnis des Gesprächs ist zu dokumentieren.<br />
Weitere Handlungsschritte werden geplant und vom Einrichtungsleiter initiiert.<br />
Wenn in einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform ein besonderes<br />
Vorkommnis festgestellt wird und sich ein Vorfall ereignet hat, der das Wohl der<br />
jungen Menschen beeinträchtigt bzw. der Betrieb der Einrichtung gefährdet ist, sind<br />
1. die Geschäftsleitung des Trägers der Einrichtung<br />
2. die Personensorgeberechtigten,<br />
3. das Landesjugendamt unverzüglich und gleichzeitig telefonisch und schriftlich<br />
4. der Amtsleitung des örtlichen Jugendamtes und die Ansprechperson des<br />
Belegjugendamtes (JA des betreffenden Kindes/Jugendlichen)<br />
„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />
Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75