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Haus Altmärkische Höhe - Gut Priemern

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„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“<br />

Intensivwohngruppe für Mädchen<br />

mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf<br />

7. Informationspflicht bei Havarien, Schäden, Katastrophen<br />

Des Weiteren besteht eine Informationspflicht zu Havarien, Schäden, Katastrophen<br />

u.ä.. Das sind alle über Schadensfälle des täglichen Lebens hinausgehenden<br />

Ereignisse, die in einem ungewöhnlichen Ausmaß Schäden an Leben oder an der<br />

Gesundheit von Menschen oder an Sachwerten verursachen oder zur Folge haben,<br />

zum Beispiel:<br />

- Feuer,<br />

- Explosionen,<br />

- Hochwasser,<br />

- Havarien,<br />

- Epidemien,<br />

- gehäuft auftretende Krankheiten.<br />

In Situationen, die umgehend einen hohen Personalaufwand benötigen, ist ggf. die<br />

Alarmierungskette der Einrichtung / des Trägers auszulösen.<br />

8. Zur Verfahrensweise im Umgang mit einem „besonderen Vorkommnis“<br />

Besondere Vorkommnisse sind (wenn möglich über den unmittelbar Vorgesetzten)<br />

unverzüglich an den Einrichtungsleiter oder dessen Vertreter zu melden.<br />

Alle Beobachtungen und Wahrnehmungen der Mitarbeiter, die den Verdacht auf ein<br />

besonderes Vorkommnis nahe legen, sind zu dokumentieren. Wenn möglich bzw.<br />

nötig, erfolgt eine kollegiale Beratung zur Feststellung des Gefährdungsrisikos mit<br />

den Mitarbeitern, die mit dem Kind/Jugendlichen Kontakt haben, und dem<br />

Einrichtungsleiter. Das Ergebnis des Gesprächs ist zu dokumentieren.<br />

Weitere Handlungsschritte werden geplant und vom Einrichtungsleiter initiiert.<br />

Wenn in einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform ein besonderes<br />

Vorkommnis festgestellt wird und sich ein Vorfall ereignet hat, der das Wohl der<br />

jungen Menschen beeinträchtigt bzw. der Betrieb der Einrichtung gefährdet ist, sind<br />

1. die Geschäftsleitung des Trägers der Einrichtung<br />

2. die Personensorgeberechtigten,<br />

3. das Landesjugendamt unverzüglich und gleichzeitig telefonisch und schriftlich<br />

4. der Amtsleitung des örtlichen Jugendamtes und die Ansprechperson des<br />

Belegjugendamtes (JA des betreffenden Kindes/Jugendlichen)<br />

„<strong>Haus</strong> Altmärkische Höhe“, Lückstedt 1d, 39606 Altmärkische Höhe OT Lückstedt<br />

Tel. 039391/ 94 99 73 Fax. 039391/ 94 99 75

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