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Schema Kündigungsschutzklage

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Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht<br />

SS 09<br />

B. Begründetheit<br />

Beachte: Fehlen Hinweise im Sachverhalt ist davon auszugehen, dass<br />

alles ordnungsgemäß gelaufen ist!<br />

I. Wirksame Kündigungserklärung<br />

1. Schriftform, § 623 BGB<br />

2. Erklärung vom richtigen Arbeitgeber<br />

3. Wirksamwerden der Erklärung (tatsächlicher Zugang!), § 130 BGB<br />

II. Kündigungsfristen, § 622 BGB<br />

III. Einhalten der Klagefrist, §§ 4, 5, 7 KSchG<br />

die Anwendbarkeit des KSchG ist hier nicht zu prüfen!!! (s. Anm.)<br />

IV. Allgemeine Unwirksamkeitsgründe und besondere<br />

Kündigungsverbote<br />

1. Unwirksamkeitsgründe<br />

a) § 134 BGB Verstoß gegen Verbotsgesetz (P! AGG)<br />

b) § 138 BGB sittenwidrige Kündigung; Einhaltung eines<br />

ethischen Minimums (z.B. Kündigung aus Rachsucht; P!<br />

Wertung des AGG muss hier verarbeitet werden, aber KEINE<br />

Prüfung des AGG wg. § 2 Abs. 4 AGG!!)<br />

c) § 242 BGB treuwidrige Kündigung (insbes. ungehörige<br />

Kündigung) z.B. ehrverletzende Form (Aushang am schwarzen<br />

Brett), Kündigung zur Unzeit (Bsp.: Kündigung bei Tod eines<br />

Angehörigen, Krankheit; wohl (-) bei Urlaub, Heiligabend)<br />

d) § 612a BGB, Maßregelungsverbot (Kopftuchfall,<br />

Gewerkschaftsbeitritt); besonderes in § 11 TzBfG<br />

e) § 174 BGB, Unwirksamkeit wegen fehlender<br />

Vollmachtsurkunde (Vollmacht besteht tatsächlich, darum<br />

Erklärung wirksam, wird nur nachträglich unwirksam.<br />

Abzugrenzen von § 164 BGB – keine Vertretungsmacht,<br />

Erklärung ist dann unwirksam.)<br />

f) Zustimmungserfordernis: Schwerbehinderte, § 85 SBG IX<br />

2. Kündigungsverbote<br />

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