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NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern

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Fazit<br />

Die Kreisverwaltung wird in<br />

Genehmigungsverfahren alle Belange<br />

einstellen und unter Berücksichtigung aller<br />

relevanten Umstände und unter Beachtung<br />

aller Rechtsvorgaben sowie im Rahmen des<br />

pflichtgemäßen Rechtsvollzuges (gebundene<br />

Entscheidung über die grundsätzliche<br />

Genehmigungsfähigkeit,<br />

Ermessensentscheidung über die Befreiung)<br />

ihre Entscheidungen treffen.

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