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NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern

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Abstufunqsvereinbarunq<br />

zwischen<br />

dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />

vertreten durch den Landrat,<br />

und dem<br />

Landesbetrieb Mobilität <strong>Kaiserslautern</strong><br />

(Straßenbaubehörde)<br />

vertreten durch den Dienststellenleiter<br />

-nachstehend „Kreis" genanntund<br />

der Ortsgemeinde Frankenstein, Qrtsteil Diemerstein<br />

in der Verbandsgemeinde Hochspeyer im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>,<br />

vertreten durch den Ortsbürgermeister.<br />

-nachstehend „Ortsgemeinde" genanntüber<br />

die Abstufung der Kreisstraße Nr. 46 zur Gemeindestraße<br />

wird folgende Abstufungsvereinbarung geschlossen:<br />

Vorbemerkung:<br />

Im Jahr 2006 erfolgte zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Zuge der K 46 ein<br />

Ausbau auf der gesamten Strecke. Im Bereich der Ortsdurchfahrt erfolgte ein Vollausbau<br />

und auf der freien Strecke bis hin zum Einmündungsbereich der B 37 wurde eine Deckenoptimierung<br />

durchgeführt.<br />

§1<br />

Abstufung<br />

Die K 46 hat nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße. Sie dient nunmehr dem<br />

örtlichen Verkehr und ist somit zur Gemeindestraße abzustufen (§ 38 Abs. 1 i.V.m. § 3 Nr. a)<br />

Landestraßengesetz).<br />

Die Abstufung zur Gemeindestraße erfolgt auf gesamter Länge, ab dem<br />

Einmündungsbereich der B 37 bis zum Ende der Kreisstraße.<br />

ab Station 0,000 km von Netzknoten 6513011<br />

bis Station 1,230 km nach Netzknoten 6513010<br />

Gesamtlänge: 1,230 km<br />

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