NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern
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Abstufunqsvereinbarunq<br />
zwischen<br />
dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />
vertreten durch den Landrat,<br />
und dem<br />
Landesbetrieb Mobilität <strong>Kaiserslautern</strong><br />
(Straßenbaubehörde)<br />
vertreten durch den Dienststellenleiter<br />
-nachstehend „Kreis" genanntund<br />
der Ortsgemeinde Frankenstein, Qrtsteil Diemerstein<br />
in der Verbandsgemeinde Hochspeyer im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>,<br />
vertreten durch den Ortsbürgermeister.<br />
-nachstehend „Ortsgemeinde" genanntüber<br />
die Abstufung der Kreisstraße Nr. 46 zur Gemeindestraße<br />
wird folgende Abstufungsvereinbarung geschlossen:<br />
Vorbemerkung:<br />
Im Jahr 2006 erfolgte zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Zuge der K 46 ein<br />
Ausbau auf der gesamten Strecke. Im Bereich der Ortsdurchfahrt erfolgte ein Vollausbau<br />
und auf der freien Strecke bis hin zum Einmündungsbereich der B 37 wurde eine Deckenoptimierung<br />
durchgeführt.<br />
§1<br />
Abstufung<br />
Die K 46 hat nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße. Sie dient nunmehr dem<br />
örtlichen Verkehr und ist somit zur Gemeindestraße abzustufen (§ 38 Abs. 1 i.V.m. § 3 Nr. a)<br />
Landestraßengesetz).<br />
Die Abstufung zur Gemeindestraße erfolgt auf gesamter Länge, ab dem<br />
Einmündungsbereich der B 37 bis zum Ende der Kreisstraße.<br />
ab Station 0,000 km von Netzknoten 6513011<br />
bis Station 1,230 km nach Netzknoten 6513010<br />
Gesamtlänge: 1,230 km<br />
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