Korrespondenzblatt - Kamenzer-geschichtsverein.de
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Bran<strong>de</strong>nburg, ihre Anteile an Stadt und Herrschaft Kamenz abtreten mussten,<br />
bil<strong>de</strong>t das Privileg <strong>de</strong>r Gerichtsbarkeit, die Grundsäulen einer freien<br />
Stadt.<br />
Stadtarchiv Kamenz, A 1.2.1 Urkun<strong>de</strong>n „Alte Zeit“, Nr. 127:<br />
Im Auftrag <strong>de</strong>s Königs von Böhmen vergleichen Bischof Konrad II. von Olmütz<br />
als Unterkämmerer <strong>de</strong>s Königsreichs Böhmen, Hofmeister Lacek I. von<br />
Krawarn, Burggraf Wenzel von Dohna und <strong>de</strong>r Landvogt <strong>de</strong>r Lausitz, Hynek<br />
Hlawatsch Berka von Duba und Lipa, die Herren Balthasar, Witzmann und<br />
Borso von Kamenz sowie Borsos Mutter Katharina von Kamenz als auch <strong>de</strong>ren<br />
Mannschaft mit <strong>de</strong>r Stadt Kamenz dahingehend, dass jene auf die von<br />
ihnen zu Lehn gegangenen Grundstücke innerhalb <strong>de</strong>r Stadt sowie auf die<br />
Zufahrt zum Schloss durch die Stadtmauer verzichten und dafür von <strong>de</strong>r<br />
Stadt 330 Schock Groschen Prager Münze erhalten sollen, 1410 April 18.<br />
Im Frühjahr <strong>de</strong>s Jahres 1410 fällt auf königlichen Befehl eine erste Entscheidung:<br />
Unter Leitung hoher Wür<strong>de</strong>nträger <strong>de</strong>s Königreichs Böhmen kann<br />
eine Einigung zwischen <strong>de</strong>n Parteien gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Zum einen verzichtet<br />
<strong>de</strong>r A<strong>de</strong>l auf die Freihäuser innerhalb <strong>de</strong>r Stadt, so dass diese Grundstücke<br />
nun <strong>de</strong>r städtischen Gerichtsbarkeit unterliegen, wofür zum an<strong>de</strong>ren die<br />
Stadt jedoch eine erhebliche Summe aufwen<strong>de</strong>n muss. Damit ist bei<strong>de</strong>n Seiten<br />
gedient: die E<strong>de</strong>lleute ziehen aus <strong>de</strong>r Stadt ab und erhalten dafür Geld<br />
für ihren kostspieligen Lebenswan<strong>de</strong>l.<br />
Allerdings steht zu diesem Zeitpunkt noch <strong>de</strong>r Besuch <strong>de</strong>s böhmischen Königs<br />
aus, <strong>de</strong>r mutmaßlich <strong>de</strong>shalb notwendig wird, weil die Realisierung <strong>de</strong>r<br />
Übereinkunft nur schleppend geschieht und wie<strong>de</strong>rum Streit entsteht.<br />
Stadtarchiv Kamenz, A 1.2.1 Urkun<strong>de</strong>n „Alte Zeit“, Nr. 272:<br />
König Wenzel IV. von Böhmen befiehlt <strong>de</strong>m Rat zu Kamenz, das Stadttor zur<br />
Burg hin zu vermauern und ohne königliches Wissen nicht mehr zu öffnen,<br />
[1410] Dezember 03.<br />
Dass <strong>de</strong>r Vergleich vom April 1410 nicht ausreichte, die Auseinan<strong>de</strong>rsetzung<br />
zu schlichten, legt diese Urkun<strong>de</strong> nahe. Der König von Böhmen sah sich veranlasst,<br />
konkrete Befehle an die streiten<strong>de</strong>n Parteien ergehen zu lassen.<br />
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