Der Markt für Kapitalanlagen - Auf der Suche nach einem - Klumpe ...
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Kanzlei <strong>Klumpe</strong>, Schroe<strong>der</strong> + Partner GbR - 10 -<br />
Newsletter 02 / 2009<br />
Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen<br />
Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls<br />
o<strong>der</strong> aus an<strong>der</strong>en zwingenden Gründen nicht<br />
ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom<br />
Gebäudeeigentümer auf <strong>der</strong> Grundlage des<br />
Verbrauchs <strong>der</strong> betroffenen Räume in<br />
vergleichbaren Zeiträumen o<strong>der</strong> des<br />
Verbrauchs vergleichbarer an<strong>der</strong>er Räume im<br />
jeweiligen Abrechnungszeitraum o<strong>der</strong> des<br />
Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Nutzergruppe zu ermitteln.<br />
* * *<br />
Neue Meldepflichten für<br />
Versicherungsvermittler in Kraft<br />
Eine einschneidende Verän<strong>der</strong>ung speziell für<br />
Versicherungsvermittler brachte das<br />
Jahressteuergesetz 2009. Seit diesem Jahr ist<br />
je<strong>der</strong> Versicherungsvermittler in Deutschland<br />
verpflichtet, die erfolgreiche Vermittlung von<br />
Lebens- o<strong>der</strong> Rentenversicherungen<br />
gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern<br />
bis zum 30.03. des Folgejahres anzuzeigen,<br />
sofern es um die Vermittlung von<br />
Versicherungsverträgen zwischen Inlän<strong>der</strong>n<br />
und Versicherungsunternehmen mit Sitz und<br />
Geschäftsleitung im Ausland geht. Folgende<br />
Daten sind zu übermitteln:<br />
1. Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum,<br />
Anschrift und Steueridentifikationsnummer<br />
des Versicherungsnehmers<br />
2. Vertragsnummer o<strong>der</strong> sonstige<br />
Kennzeichnung des Vertrages<br />
3. Versicherungssumme und Laufzeit<br />
4. Angabe, ob es sich um einen<br />
konventionellen, einen fondsgebundenen<br />
o<strong>der</strong> einen vermögensverwaltenden<br />
Versicherungsvertrag handelt.<br />
Die Anzeigepflicht besteht für alle Verträge, die<br />
<strong>nach</strong> dem 31.12.2008 abgeschlossen werden.<br />
<strong>Der</strong> inländische Versicherungsvermittler ist zur<br />
Abgabe <strong>der</strong> Meldung nicht verpflichtet, wenn<br />
das Versicherungsunternehmen eine<br />
Nie<strong>der</strong>lassung im Inland hat o<strong>der</strong> das<br />
Versicherungsunternehmen<br />
dem<br />
Bundeszentralamt für Steuern bis zu diesem<br />
Zeitpunkt (30. März des Folgejahres) das<br />
Zustandekommen eines Vertrages angezeigt<br />
hat und den Versicherungsvermittler hierüber<br />
in Kenntnis gesetzt hat.<br />
* * *<br />
Richtlinie zur Mindestsicherung von<br />
Bankeinlagen durch EU-Parlament<br />
verabschiedet<br />
Das EU-Parlament hat am 18.12.2008 die<br />
Richtlinie zur Mindestsicherung von<br />
Bankeinlagen verabschiedet. Die<br />
Mindestabsicherung von Spareinlagen wird<br />
dadurch bis spätestens 30.06.2009 auf<br />
50.000,00 € sowie in <strong>einem</strong> zweiten Schritt bis<br />
spätestens 31.12.2010 auf 100.000,00 €<br />
angehoben. Die Richtlinie legt des Weiteren<br />
eine Auszahlungsfrist von 20 Tagen fest. Die<br />
Mitgliedstaaten sind gehalten, so rasch wie<br />
möglich Vorkehrungen zu treffen, um auf<br />
Antrag des betroffenen Einlegers (Sparer)<br />
innerhalb von höchstens drei Tagen <strong>nach</strong><br />
Eingang des Antrags die Sofortauszahlung<br />
angemessener Beträge zu gewährleisten.