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Der Markt für Kapitalanlagen - Auf der Suche nach einem - Klumpe ...

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Kanzlei <strong>Klumpe</strong>, Schroe<strong>der</strong> + Partner GbR - 10 -<br />

Newsletter 02 / 2009<br />

Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen<br />

Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls<br />

o<strong>der</strong> aus an<strong>der</strong>en zwingenden Gründen nicht<br />

ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom<br />

Gebäudeeigentümer auf <strong>der</strong> Grundlage des<br />

Verbrauchs <strong>der</strong> betroffenen Räume in<br />

vergleichbaren Zeiträumen o<strong>der</strong> des<br />

Verbrauchs vergleichbarer an<strong>der</strong>er Räume im<br />

jeweiligen Abrechnungszeitraum o<strong>der</strong> des<br />

Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Nutzergruppe zu ermitteln.<br />

* * *<br />

Neue Meldepflichten für<br />

Versicherungsvermittler in Kraft<br />

Eine einschneidende Verän<strong>der</strong>ung speziell für<br />

Versicherungsvermittler brachte das<br />

Jahressteuergesetz 2009. Seit diesem Jahr ist<br />

je<strong>der</strong> Versicherungsvermittler in Deutschland<br />

verpflichtet, die erfolgreiche Vermittlung von<br />

Lebens- o<strong>der</strong> Rentenversicherungen<br />

gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern<br />

bis zum 30.03. des Folgejahres anzuzeigen,<br />

sofern es um die Vermittlung von<br />

Versicherungsverträgen zwischen Inlän<strong>der</strong>n<br />

und Versicherungsunternehmen mit Sitz und<br />

Geschäftsleitung im Ausland geht. Folgende<br />

Daten sind zu übermitteln:<br />

1. Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum,<br />

Anschrift und Steueridentifikationsnummer<br />

des Versicherungsnehmers<br />

2. Vertragsnummer o<strong>der</strong> sonstige<br />

Kennzeichnung des Vertrages<br />

3. Versicherungssumme und Laufzeit<br />

4. Angabe, ob es sich um einen<br />

konventionellen, einen fondsgebundenen<br />

o<strong>der</strong> einen vermögensverwaltenden<br />

Versicherungsvertrag handelt.<br />

Die Anzeigepflicht besteht für alle Verträge, die<br />

<strong>nach</strong> dem 31.12.2008 abgeschlossen werden.<br />

<strong>Der</strong> inländische Versicherungsvermittler ist zur<br />

Abgabe <strong>der</strong> Meldung nicht verpflichtet, wenn<br />

das Versicherungsunternehmen eine<br />

Nie<strong>der</strong>lassung im Inland hat o<strong>der</strong> das<br />

Versicherungsunternehmen<br />

dem<br />

Bundeszentralamt für Steuern bis zu diesem<br />

Zeitpunkt (30. März des Folgejahres) das<br />

Zustandekommen eines Vertrages angezeigt<br />

hat und den Versicherungsvermittler hierüber<br />

in Kenntnis gesetzt hat.<br />

* * *<br />

Richtlinie zur Mindestsicherung von<br />

Bankeinlagen durch EU-Parlament<br />

verabschiedet<br />

Das EU-Parlament hat am 18.12.2008 die<br />

Richtlinie zur Mindestsicherung von<br />

Bankeinlagen verabschiedet. Die<br />

Mindestabsicherung von Spareinlagen wird<br />

dadurch bis spätestens 30.06.2009 auf<br />

50.000,00 € sowie in <strong>einem</strong> zweiten Schritt bis<br />

spätestens 31.12.2010 auf 100.000,00 €<br />

angehoben. Die Richtlinie legt des Weiteren<br />

eine Auszahlungsfrist von 20 Tagen fest. Die<br />

Mitgliedstaaten sind gehalten, so rasch wie<br />

möglich Vorkehrungen zu treffen, um auf<br />

Antrag des betroffenen Einlegers (Sparer)<br />

innerhalb von höchstens drei Tagen <strong>nach</strong><br />

Eingang des Antrags die Sofortauszahlung<br />

angemessener Beträge zu gewährleisten.

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