AVB Rente - BAWAG PSK Versicherung
AVB Rente - BAWAG PSK Versicherung
AVB Rente - BAWAG PSK Versicherung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
wird die Prämie, einschließlich etwaiger Zusatzversicherungen, um den vereinbarten<br />
Prozentsatz erhöht. Die <strong>Versicherung</strong>sleistung wird nach Maßgabe des abgeschlossenen<br />
Tarifes, des Alters der versicherten Person(en) zum Zeitpunkt der Erhöhung, der<br />
<strong>Versicherung</strong>sdauer vom Erhöhungszeitpunkt bis zum Vertragsablauf und der<br />
eingeschlossenen Zusatzversicherungen berechnet.<br />
Bei der Leistungsdynamik<br />
wird die <strong>Versicherung</strong>sleistung, einschließlich etwaiger Zusatzversicherungen, um den<br />
vereinbarten Prozentsatz erhöht. Die Prämie wird nach Maßgabe des abgeschlossenen<br />
Tarifes, des Alters der versicherten Person(en) zum Zeitpunkt der Erhöhung, der<br />
<strong>Versicherung</strong>sdauer vom Erhöhungszeitpunkt bis zum Vertragsablauf und der<br />
eingeschlossenen Zusatzversicherungen berechnet.<br />
Artikel 23 Welche Bedeutung hat die GewinnbeteiIigungsklausel?<br />
23.1 Allgemein<br />
(1) Um die zugesagten <strong>Versicherung</strong>sleistungen über die in der Regel lange<br />
<strong>Versicherung</strong>sdauer sicherzustellen, sind die vereinbarten <strong>Versicherung</strong>sprämien<br />
vorsichtig kalkuliert. Zudem bilden wir Rückstellungen, um zu jedem Zeitpunkt der<br />
<strong>Versicherung</strong>sdauer den vereinbarten <strong>Versicherung</strong>sschutz zu gewährleisten. Die zur<br />
Bedeckung der Rückstellungen erforderlichen Mittel werden in unserem der Überwachung<br />
durch den Treuhänder unterliegenden Vermögen angelegt. Aus den angelegten Mitteln,<br />
den hieraus erzielten Kapitalerträgen sowie den Prämien werden die zugesagten<br />
<strong>Versicherung</strong>sleistungen erbracht sowie die Kosten von Abschluss und Verwaltung der<br />
Verträge gedeckt. An den danach verbleibenden Gewinnen beteiligen wir die<br />
<strong>Versicherung</strong>snehmer.<br />
(2) Wir widmen alljährlich gemäß § 18 Abs. 4 <strong>Versicherung</strong>saufsichtsgesetz einen<br />
angemessenen Teil des Überschusses der Gewinnbeteiligung.<br />
(3) Für die Durchführung der Gewinnbeteiligung haben wir gleichartige <strong>Versicherung</strong>en in<br />
Gewinnverbände zusammengefasst.<br />
(4) Über die Ermittlung der tariflichen Gewinnbeteiligung besteht keine<br />
Rechnungslegungspflicht.<br />
(5) Der dem Vertrag zugeordnete Gewinnverband kann dem Vorschlag/Antrag bzw. der<br />
Polizze entnommen werden. Im Anhang zum Jahresabschluss sind die Höhe der<br />
Bemessungsgrundlage nach der Gewinnbeteiligungs-Verordnung sowie die<br />
Gewinnanteilsätze ersichtlich. Der Zeitpunkt, an dem die Gewinne dem Vertrag<br />
unwiderruflich zugeteilt werden, kann dem anschließend genannten Punkt<br />
„Gewinnverband C“ (1) entnommen werden.<br />
(6) Wir werden den <strong>Versicherung</strong>snehmer jedes Jahr über seine erworbene<br />
Gewinnbeteiligung informieren.<br />
23.2 Gewinnverband C<br />
(1) Den <strong>Versicherung</strong>en des Gewinnverbandes C werden jährlich Gewinnanteile zugeteilt.<br />
Wurden während der Aufschubdauer Schlussgewinnanteile deklariert, so erhöhen diese<br />
bei Ablauf der Aufschubdauer die Leistungen. Die jährlichen Gewinnanteile teilen wir zum<br />
Ende eines jeden <strong>Versicherung</strong>sjahres zu. Bei <strong>Versicherung</strong>en mit einer vereinbarten<br />
Prämienzahlungsdauer unter 20 Jahren erfolgt die erste Zuteilung zum Ende des ersten,<br />
ansonsten zum Ende des zweiten <strong>Versicherung</strong>sjahres.<br />
(2) Die jährlichen Gewinnanteile bestehen aus einem Zins- und Kostengewinnanteil.<br />
12