LEITLINIEN im Verkehr
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BLU - <strong>LEITLINIEN</strong> <strong>im</strong> <strong>Verkehr</strong><br />
November 2011 <strong>LEITLINIEN</strong><br />
Der BLU empfiehlt Lohnunternehmern, die nachfolgenden Punkte <strong>im</strong> Straßenverkehr zu<br />
beachten. Mit den <strong>LEITLINIEN</strong> leisten wir einen wertvollen Beitrag zur Einhaltung der<br />
gesetzlichen Vorgaben, zur Schonung von Umwelt und Energieressourcen, zur <strong>Verkehr</strong>ssicherheit<br />
und -beruhigung und zur Bewältigung der wachsenden Akzeptanzprobleme von<br />
schweren und überbreiten Fahrzeugen und Maschinen <strong>im</strong> Straßenverkehr.<br />
1. 40 km/h - Linie bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen<br />
Der BLU favorisiert eine 40 km/h Linie für Schlepper und Erntemaschinen. Vereinfachte<br />
Auflagen bis zur Höchstgeschwindigkeit 40 km/h sind geregelt: EG Betriebserlaubnis für<br />
lof-Zugmaschinen, nur alle 2 Jahre HU bei Kfz und Anhängern, FE Klasse T mit 16 Jahren<br />
auch bei gewerblicher Biomassebeförderung, keine Lenk- und Ruhezeiten und Weiterbildung<br />
<strong>im</strong> Rahmen der Berufskraftfahrer Qualifizierung, auch nicht bei gewerblichen<br />
Einsätzen.<br />
2. 30 km/h durch Ortschaften und auf gewichtsbeschränkten Straßen<br />
Empfehlung: 30 km/h durch Ortschaften mit lof-Zugmaschinen. 30 km/h mit allen Fahrzeugen<br />
auf gewichtsbeschränkten Straßen. Eine koordinierte Routenplanung und die Information<br />
der Bevölkerung sorgen für mehr Akzeptanz und Entlastung.<br />
Vorteile: geringere Fahrgeräusche, Vermeidung von Beschädigungen, Reduzierung des<br />
Gefahrenpotentials, weniger Ladungsverluste, hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, höhere<br />
<strong>Verkehr</strong>ssicherheit, geringere Kosten.<br />
3. Biomassehäckseln und -transporte bei gewerblichen Biogasanlagen<br />
Bei normalen Witterungsbedingungen keine Arbeitsleistungen bzw. Fahrten für gewerbliche<br />
Biogasanlagen an Sonn- und Feiertagen sowie während der Nacht von 22:00 bis<br />
06:00 Uhr.<br />
Vorteile: Vermeidung von ruhestörendem Lärm, hohe Akzeptanz in der Bevölkerung.<br />
4. Großraum- Schwerverkehr Landwirtschaft (GSL)<br />
Vereinfachtes Erlaubnisverfahren (§ 29 StVO) bis 3,50 m, Einzelgenehmigung bei größeren<br />
Abmessungen und Gewichten, bundeseinheitliche Vorgaben zur Kenntlichmachung<br />
der Maschinen, Abbaupflicht von Frontgeräten bei Sichtfeldeinschränkung oder bei einem<br />
erhöhten Gefährdungspotential.<br />
Vorgaben: Abmessungen und Gewichte gemäß Richtlinie 12, Berücksichtigung der Erlasse<br />
der jeweiligen Bundesländer, betriebsbedingte Erlaubnis der lof-Fahrzeuge mit landesweiter<br />
Gültigkeit.<br />
Ziele: Bessere Akzeptanz bei allen Betroffenen, höhere <strong>Verkehr</strong>ssicherheit.<br />
Auflagen wie z.B. Begleitfahrzeuge finden in der Praxis keine Zust<strong>im</strong>mung und werden<br />
trotz aller persönlichen Risiken für die Betroffenen nicht beachtet.<br />
Bitte wenden!
5. Ladungssicherung / Straßenverschmutzung<br />
Vermeidung von Ladungsverlusten bei windempfindlichen Schüttgütern durch Abdeckung,<br />
Geschwindigkeitsreduzierung, angemessene Beladung und Vorabreinigung der<br />
Außenseiten der Fahrzeuge. Jede Art von Straßenverschmutzung ist umgehend durch<br />
den Verursacher zu beseitigen.<br />
6. Mindestalter des Fahrers: 18 Jahre bei überbreiten Maschinen<br />
Mindestalter be<strong>im</strong> Führen von lof-Maschinen mit mehr als 3 m Transportbreite: 18 Jahre.<br />
7. Lof-Zugmaschinen mit Anbaugeräten nicht auf die BAB<br />
Gründe: Erhöhtes Gefahrenpotential durch das Bild ungewohnter Fahrzeuge bei anderen<br />
<strong>Verkehr</strong>steilnehmern.<br />
Risiken: Mögliches, abruptes Bremsen, Zugmaschinen erreichen nicht die „Normalgeschwindigkeit“<br />
und behindern den Lkw-<strong>Verkehr</strong>sfluss (80 km/h), zusätzliche Überholvorgänge<br />
durch Lkw, erhöhtes Stau- und Gefahrpotential.<br />
8. Vorortabst<strong>im</strong>mung mit den örtlichen Behörden, § 29 StVO<br />
Bei einer notwendigen Erlaubnis nach § 29 StVO konkrete Abst<strong>im</strong>mung <strong>im</strong> Betrieb des<br />
Lohnunternehmers mit den zuständigen Behörden in Verbindung mit der Erstellung einer<br />
betrieblichen Sammelerlaubnis. Konkrete Abst<strong>im</strong>mung der notwendigen Vorgaben inklusive<br />
der Kenntlichmachung und der Schutzvorrichtungen, bessere Einschätzung eventueller<br />
Zumutbarkeitsvorgaben unter Beachtung der Besonderheiten der Maschinen, vertrauensbildende<br />
Maßnahme, mehr Sicherheit <strong>im</strong> <strong>Verkehr</strong>.<br />
BLU Bundesverband<br />
Lohnunternehmen e.V.<br />
Kontaktadresse<br />
Alfred Schmid<br />
Seewiese 1<br />
31555 Suthfeld-Riehe<br />
Telefon 0 57 23/74 97-0<br />
Telefax 0 57 23/74 97-11<br />
E-Mail info@lohnunternehmen.de<br />
Internet www.lohnunternehmen.de