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5. Einbau und Montage - Kessel

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Sehr geehrter K<strong>und</strong>e,<br />

wir freuen uns, daß Sie sich für ein Produkt von KESSEL entschieden haben.<br />

Die gesamte Anlage wurde vor Verlassen des Werkes einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen. Prüfen Sie bitte dennoch<br />

sofort, ob die Anlage vollständig <strong>und</strong> unbeschädigt bei Ihnen angeliefert wurde. Im Falle eines Transportschadens<br />

beachten Sie bitte die Anweisungen in Kapitel „Gewährleistungen“ dieser Anleitung.<br />

Diese <strong>Einbau</strong>-, Bedienungs- <strong>und</strong> Wartungsanleitung enthält wichtige Hinweise, die bei <strong>Einbau</strong>, <strong>Montage</strong>, Bedienung, Wartung<br />

<strong>und</strong> Reparatur zu beachten sind. Vor allen Arbeiten an der Anlagen müssen der Betreiber sowie das zuständige Fachpersonal<br />

diese Anleitung sorgfälltig lesen <strong>und</strong> befolgen.<br />

Wichtig! Die in dieser Anleitung für <strong>Einbau</strong>, Bedienung <strong>und</strong> Wartung genannten Hinweise, Werte, Vorgaben etc. sind bedingt<br />

durch die geprüfte Statik, nicht auf andere Produkte übertragbar.<br />

KESSEL AG<br />

2. Einsatzbereich<br />

2. Allgemeines<br />

2.1 Einsatzbereich<br />

Die Abscheider sind unter festgelegten Bedingungen, siehe<br />

Kapitel „<strong>Einbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Montage</strong>“, ausschließlich zum Erdeinbau<br />

im Freien oder unterhalb der Bodenplatte in gut belüfteten<br />

Räumen bestimmt.<br />

2.1.1 Öl-/Benzinabscheider gem. Abscheiderklasse II<br />

Die Abscheider können eingesetzt werden:<br />

a) zur Behandlung von mit Leichtflüssigkeiten verunreinigtem<br />

Regenwasser von befestigten Flächen z.B. Tankstellen,<br />

Öllager <strong>und</strong> Ölumschlagplätzen, Parkplätzen <strong>und</strong> Straßen<br />

in Wasserschutzgebieten<br />

b) als Rückhalteeinrichtung für Leichtflüssigkeiten von Anlagen<br />

<strong>und</strong> Flächen, in bzw. auf denen mit Leichtflüssigkeiten<br />

umgegangen wird, z.B. Tankstellen, Öllager <strong>und</strong> Ölumschlagplätzen<br />

c) zur Vorabscheidung von Leichtflüssigkeiten aus Abwasser,<br />

das einer weitergehenden Behandlung in nachgeschalteten<br />

innerbetrieblichen Abwasserbehandlungsanlagen unterzogen<br />

wird.<br />

In den Fällen a) <strong>und</strong> b) ist das Ablaufwasser der Abscheider<br />

zur Einleitung in die öffentlichen Entwässerungsanlagen bestimmt.<br />

Soweit das Ablaufwasser in ein Gewässer eingeleitet werden<br />

soll, ist dies im Einzelfall nur möglich nach Klärung der Zulässigkeit<br />

einer solchen Einleitung bzw. der ggf. erforderlichen<br />

zusätzlichen Anforderungen mit der örtlichen zuständigen<br />

Wasserbehörde.<br />

Bei der Behandlung von mit Leichtflüssigkeiten verunreinigtem<br />

Schmutzwasser (gewerbliches Abwasser) oder von Abwasser<br />

aus Anwendungsbereichen des Anhangs 49 der Abwasserverordnung<br />

kann die Einhaltung eines Grenzwertes<br />

für Kohlenwasserstoffe von 20 mg/l nicht als eingehalten gelten.<br />

2.1.2 Öl-/Benzinabscheider gem. Abscheiderklasse I<br />

Abscheider für Leichtflüssigkeiten mit Koaleszenzeinrichtung<br />

können eingesetzt werden:<br />

a) zur Behandlung von mit Leichtflüssigkeiten verunreinigtem<br />

Regenwasser von befestigten Flächen z.B. Tankstellen,<br />

Öllagern <strong>und</strong> Ölumschlagplätzen sowie von Parkplätzen<br />

<strong>und</strong> Straßen in Wasserschutzgebieten,<br />

b) als Rückhalteeinrichtung für Leichtflüssigkeiten zur Absicherung<br />

von Anlagen <strong>und</strong> Flächen, in bzw. auf denen mit<br />

Leichtflüssigkeiten umgegangen wird, z.B. Tankstellen, Öllagern<br />

<strong>und</strong> Ölumschlagplätzen,<br />

c) zur Behandlung von mit Leichtflüssigkeiten verunreinigtem<br />

Schmutzwasser (gewerbliches Abwasser), das unter<br />

Berücksichtigung der Betriebsbedingungen bei industriellen<br />

Prozessen, der Reinigung von ölverschmutzten Teilen<br />

<strong>und</strong> der Reinigung ölverschmutzter Bodenflächen (ausgenommen<br />

Werkstattböden) anfällt,<br />

d) zur Behandlung von Abwasser, das unter Berücksichtigung<br />

der Betriebsbedingungen bei der maschinellen Fahrzeugreinigung<br />

(Teilstrom: Ausschleusung vor der Kreislaufanlage<br />

mit anschließender Einleitung), bei der manuellen<br />

Reinigung (Fahrzeugoberwäsche, Motorwäsche, Unterbodenwäsche,<br />

Chassisreinigung in Waschhallen sowie<br />

auf SB- oder betrieblichen Waschplätzen - ausgenommen<br />

Reinigung ölverschmierter Werkstattböden -) <strong>und</strong> bei der<br />

Entwässerung von Flächen zur Annahme, Eingangslagerung,<br />

Trockenlegung, Demontage <strong>und</strong> Verdichtung von<br />

Altfahrzeugen anfällt,<br />

e) zur Vorabscheidung von Leichtflüssigkeiten aus Abwasser,<br />

das einer weitergehenden Behandlung in nachgeschalteten<br />

innerbetrieblichen Abwasserbehandlungsanlagen unterzogen<br />

wird.<br />

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