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Amtliche Verlautbarungen im Internet - Kärntner Gebietskrankenkasse

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ei Teilprothesen 50 %<br />

der mit den Vertragszahnbehandlern jeweils vereinbarten Tarifsätze.<br />

Kostenzuschüsse gemäß § 36 der Satzung bei Fehlen vertraglicher Regelungen<br />

1. Für die Behandlung durch einen nichtärztlichen Psychotherapeuten<br />

Anhang 5<br />

a) Für eine Einzelbehandlung (Sitzung) zu 60 Minuten 21,80 €<br />

b) für eine Einzelbehandlung (Sitzung) zu 30 Minuten 12,72 €<br />

c) für eine Gruppenbehandlung (Sitzung)<br />

(max. 10 Personen) zu 90 Minuten pro Person 7,27 €<br />

d) Für eine Gruppenbehandlung (Sitzung)<br />

(max. 10 Personen) zu 45 Minuten pro Person 5,09 €<br />

Ein Kostenzuschuss ist aber nur dann zu gewähren, wenn auf der saldierten Honorarnote des Psychotherapeuten<br />

bestätigt ist, dass jedenfalls vor der zweiten psychotherapeutischen Behandlung innerhalb desselben<br />

Abrechnungszeitraumes eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat.<br />

2. Für den Beistand durch diplomierte Kinderkranken- und Säuglingsschwestern aus dem Versicherungsfall<br />

der Mutterschaft<br />

pro Fall und Pflegetag an dem ein Beistand durch eine diplomierte Kinderkranken- und<br />

Säuglingsschwester erfolgt, in der Höhe der(des) zu leistenden Kosten(beitrages), höchstens<br />

jedoch (inkl. Weggebühren) 8,72 €<br />

3. Für ergotherapeutische Krankenbehandlung<br />

a) für eine Behandlung zu 30 Minuten 11,70 €<br />

b) für eine Behandlung zu 60 Minuten 22,50 €<br />

c) Hausbesuchszuschlag 10,40 €<br />

Werden zu gleicher Zeit mehrere, <strong>im</strong> selben Haushalt (He<strong>im</strong>en, Internaten, Schulen, Ferienanlagen u. dgl.)<br />

anwesende Patienten/Patientinnen besucht, wird insgesamt nur ein Hausbesuchszuschlag (anteilig je Patienten/Patientin)<br />

honoriert.<br />

4. Für medizinische Hauskrankenpflege<br />

Für Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege leistet die Kasse pro Besuch Kostenzuschüsse in<br />

folgender Höhe:<br />

1. Grundbetrag für Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege bis zur Dauer von 45<br />

Minuten<br />

8,64 €<br />

2. Für jede weitere volle Viertelstunde erhöht sich der Kostenzuschuss um 2,88 €<br />

5. Für Heilbehelfe und Hilfsmittel<br />

Die Höhe der Kostenzuschüsse wird nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unter Bedachtnahme<br />

auf das wirtschaftliche Bedürfnis der/des Versicherten festgelegt; dabei ist insbesondere auch das<br />

bei vergleichbaren Vertragspartnern/Vertragspartnerinnen übliche Verhältnis zwischen Vertragstarifen und<br />

Marktpreisen zu berücksichtigen.<br />

§ 28 und § 40 Abs. 1 bis 3 der Satzung sind bei der Festlegung des Kostenzuschusses zu berücksichtigen.<br />

6. Leistungen freiberuflich tätiger Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen<br />

Tarifpositionen Zeit in Minuten Tarif<br />

Schwell-Exponentialstrom 15 3,55 €<br />

Zellenbad 15 3,78 €<br />

Iontophorese mit Medikament 20 4,61 €<br />

Kryotherapie mit Coolpack nur in Verbindung mit einer Heilgymnastik<br />

bei Kontrakturen und spastischen Krankheitsbildern<br />

1,66 €<br />

Spezialgymnastik:<br />

Bobath, Vojta, PNF 45 20,37 €<br />

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