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Ausgabe 22 - Gemeinde Ahorn

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- für die Wege Flst. 373, T. v. 401, T. v. 478 und<br />

494 Gemarkung Birkach a. Forst im Jahr 1988<br />

- für die Wege Flst. 336, 352, 367, T. v. 433, 433/1,<br />

T. v. 446 und T. v. 452 Gemarkung Obersiemau im Jahr 1988<br />

- für den Weg Flst. 463 Gemarkung Birkach a. Forst im Jahr 1990<br />

- für die Wege Flst. 378, T. v. 381, 387, 393, T. v. 433<br />

und 449 Gemarkung Birkach a. Forst im Jahr 1991<br />

- für die Wege Flst. 359, 390, T. v. 408, T. v. 412, 453<br />

und 477 Gemarkung Obersiemau im Jahr 1991<br />

- für die Wege Flst. 391 und T. v. 413 Gemarkung Birkach a. F. im Jahr 1995<br />

- für die Wege Flst. 397, 424, 427, T. v. 432, 447, 459/1,<br />

459/4, 459/5, 464/1, 482 und 483 Gemarkung Birkach a. F. im Jahr 2002<br />

- für die Wege Flst. 337, 345, 366, 415, 421, 427, 438, 442,<br />

T. v. 451 und 466 Gemarkung Obersiemau im Jahr 2002<br />

Die Sperrung der o. g. eingezogenen Wege erfolgte<br />

- für die Wege Einlageflurstück T. v. 276 und T. v. 336<br />

Gmkg. Birkach a. Forst im Jahr 1987<br />

- für den Weg Einlageflurstück T. v. 214 Gmkg. Obersiemau im Jahr 1987<br />

Die Widmungen und die Einziehungen sowie die Zeitpunkte der Verkehrsübergabe und der Sperrung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht (Art. 41<br />

Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVwVfG, Art. 6 Abs. 6 Satz 2 und Art. 8 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG).<br />

Anfangs- und Endpunkte, sowie die Wegeführungen der gewidmeten und eingezogenen Straßen und Wege ergeben sich aus den Abfindungskarte für<br />

das Stadtgebiet Lichtenfels und das <strong>Gemeinde</strong>gebiet Untersiemau (jeweils 2 Teile; M=1:5000) der Teilnehmergemeinschaft Buch a. Forst. Die Karten<br />

liegen zusammen mit dieser Bekanntmachung auf die Dauer von 2 Wochen, das ist vom 19.11.2012 bis 03.12.2012 im Rathaus der Stadt Lichtenfels<br />

sowie im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> Untersiemau während der üblichen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme für jedermann aus. Die Widmungs- und Einziehungsverfügungen<br />

können bei der Teilnehmergemeinschaft Buch a. Forst, Nonnenbrücke 7 a, in Bamberg eingesehen werden.<br />

Ferner wird mitgeteilt, dass das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen für das<br />

vorliegende Verfahren gemäß § 3 c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer allgemeinen Vorprüfung unterzogen hat.<br />

Diese Prüfung hat ergeben, dass der Bau der von der Teilnehmergemeinschaft geplanten gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen keine erheblichen<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung wurde daher nicht durchgeführt. Gemäß § 3 a Satz<br />

2 UVPG wird hiermit das Unterbleiben der (förmlichen) Umweltverträglichkeitsprüfung öffentlich bekannt gemacht.<br />

gez.<br />

Siegfried Käb-Bornkessel<br />

Technischer Amtsrat<br />

Apotheke<br />

Untersiemau<br />

Heike und Gabriele Storath oHG • Rathausplatz 5 • 96253 Untersiemau<br />

Telefon: 09565/1028 • Fax 09565/3391<br />

Der Kräutergarten der Apotheke Untersiemau<br />

Unser Kräutergarten wurde im vergangenen Jahr kontinuierlich<br />

durch unsere Gärtnerin Frau Irene Brehm umgestaltet<br />

und zeigt sich nun in neuem Glanz.<br />

Auch im Herbst lohnt sich noch ein Rundgang durch die<br />

Beete, die jetzt in Themengebiete wie z.B. Augenkräuter,<br />

Frauenkräuter oder Waldbeet gegliedert sind.<br />

Besonders gelungen ist die neu angelegte Kräuterspirale<br />

im hinteren Teil des Gartens.<br />

Für das nächste Jahr sind auch Führungen durch den<br />

Kräutergarten geplant.<br />

Heike und Gabriele Storath im Kräutergarten<br />

Der Kräutergarten steht interessierten Besuchern<br />

wäh rend der Apothekenöffnungszeiten von 8.30 bis<br />

18.00 Uhr jederzeit offen.

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