Ausgabe 22 - Gemeinde Ahorn
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- für die Wege Flst. 373, T. v. 401, T. v. 478 und<br />
494 Gemarkung Birkach a. Forst im Jahr 1988<br />
- für die Wege Flst. 336, 352, 367, T. v. 433, 433/1,<br />
T. v. 446 und T. v. 452 Gemarkung Obersiemau im Jahr 1988<br />
- für den Weg Flst. 463 Gemarkung Birkach a. Forst im Jahr 1990<br />
- für die Wege Flst. 378, T. v. 381, 387, 393, T. v. 433<br />
und 449 Gemarkung Birkach a. Forst im Jahr 1991<br />
- für die Wege Flst. 359, 390, T. v. 408, T. v. 412, 453<br />
und 477 Gemarkung Obersiemau im Jahr 1991<br />
- für die Wege Flst. 391 und T. v. 413 Gemarkung Birkach a. F. im Jahr 1995<br />
- für die Wege Flst. 397, 424, 427, T. v. 432, 447, 459/1,<br />
459/4, 459/5, 464/1, 482 und 483 Gemarkung Birkach a. F. im Jahr 2002<br />
- für die Wege Flst. 337, 345, 366, 415, 421, 427, 438, 442,<br />
T. v. 451 und 466 Gemarkung Obersiemau im Jahr 2002<br />
Die Sperrung der o. g. eingezogenen Wege erfolgte<br />
- für die Wege Einlageflurstück T. v. 276 und T. v. 336<br />
Gmkg. Birkach a. Forst im Jahr 1987<br />
- für den Weg Einlageflurstück T. v. 214 Gmkg. Obersiemau im Jahr 1987<br />
Die Widmungen und die Einziehungen sowie die Zeitpunkte der Verkehrsübergabe und der Sperrung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht (Art. 41<br />
Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVwVfG, Art. 6 Abs. 6 Satz 2 und Art. 8 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG).<br />
Anfangs- und Endpunkte, sowie die Wegeführungen der gewidmeten und eingezogenen Straßen und Wege ergeben sich aus den Abfindungskarte für<br />
das Stadtgebiet Lichtenfels und das <strong>Gemeinde</strong>gebiet Untersiemau (jeweils 2 Teile; M=1:5000) der Teilnehmergemeinschaft Buch a. Forst. Die Karten<br />
liegen zusammen mit dieser Bekanntmachung auf die Dauer von 2 Wochen, das ist vom 19.11.2012 bis 03.12.2012 im Rathaus der Stadt Lichtenfels<br />
sowie im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> Untersiemau während der üblichen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme für jedermann aus. Die Widmungs- und Einziehungsverfügungen<br />
können bei der Teilnehmergemeinschaft Buch a. Forst, Nonnenbrücke 7 a, in Bamberg eingesehen werden.<br />
Ferner wird mitgeteilt, dass das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen für das<br />
vorliegende Verfahren gemäß § 3 c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer allgemeinen Vorprüfung unterzogen hat.<br />
Diese Prüfung hat ergeben, dass der Bau der von der Teilnehmergemeinschaft geplanten gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen keine erheblichen<br />
nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung wurde daher nicht durchgeführt. Gemäß § 3 a Satz<br />
2 UVPG wird hiermit das Unterbleiben der (förmlichen) Umweltverträglichkeitsprüfung öffentlich bekannt gemacht.<br />
gez.<br />
Siegfried Käb-Bornkessel<br />
Technischer Amtsrat<br />
Apotheke<br />
Untersiemau<br />
Heike und Gabriele Storath oHG • Rathausplatz 5 • 96253 Untersiemau<br />
Telefon: 09565/1028 • Fax 09565/3391<br />
Der Kräutergarten der Apotheke Untersiemau<br />
Unser Kräutergarten wurde im vergangenen Jahr kontinuierlich<br />
durch unsere Gärtnerin Frau Irene Brehm umgestaltet<br />
und zeigt sich nun in neuem Glanz.<br />
Auch im Herbst lohnt sich noch ein Rundgang durch die<br />
Beete, die jetzt in Themengebiete wie z.B. Augenkräuter,<br />
Frauenkräuter oder Waldbeet gegliedert sind.<br />
Besonders gelungen ist die neu angelegte Kräuterspirale<br />
im hinteren Teil des Gartens.<br />
Für das nächste Jahr sind auch Führungen durch den<br />
Kräutergarten geplant.<br />
Heike und Gabriele Storath im Kräutergarten<br />
Der Kräutergarten steht interessierten Besuchern<br />
wäh rend der Apothekenöffnungszeiten von 8.30 bis<br />
18.00 Uhr jederzeit offen.