Ziegelhandbuch Technik und Ausschreibung.pdf - Kompetenznetz ...
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Hinweise für das Herstellen von Mauerwerk<br />
bei ungünstiger Witterung in den Wintermonaten<br />
Geltende Normen <strong>und</strong> technische Vorschriften sind:<br />
DIN 1053 Teil 1: Mauerwerk, Berechnung <strong>und</strong> Ausführung,<br />
hier steht unter „9.4: Mauern bei Frost<br />
Bei Frost darf Mauerwerk nur unter besonderen Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Frostschutzmittel sind nicht<br />
zulässig; gefrorene Baustoffe dürfen nicht verwendet werden. Frisches Mauerwerk ist vor Frost rechtzeitig zu schützen,<br />
z. B. durch Abdecken. Auf gefrorenem Mauerwerk darf nicht weitergemauert werden. Der Einsatz von Salzen zum<br />
Auftauen ist nicht zulässig. Teile von Mauerwerk, die durch Frost oder andere Einflüsse beschädigt sind, sind vor dem<br />
Weiterbau abzutragen.“<br />
DIN 105 Teil 1: Mauerziegel, Vollziegel, Hochlochziegel, hier Abschnitt 4.6,<br />
DIN 105 Teil 2: Mauerziegel, Leichtziegel, hier Abschnitt 4.6,<br />
ATV DIN 18330: Mauerarbeiten, VOB Teil C,<br />
Hier wird gesagt, das die Ausführung von Mauerwerk bei Frost der Zustimmung des Auftraggebers bedarf, ebenso<br />
wird erwähnt, das es besondere Leistungen sind, wenn Vorsorge- <strong>und</strong> Schutzmaßnahmen für das Mauern bei unter<br />
5° Lufttemperatur getroffen werden.<br />
ATV DIN 18299: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, VOB Teil C,<br />
Hier wird als Nebenleistung verlangt, dass Niederschlag abgeleitet werden muss, mit dem normalerweise in dieser<br />
Zeit gerechnet werden muss (hierdurch können z. B. auch Frostschäden entstehen).<br />
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