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Hauptsatzung des Kreises Stormarn, gültig ab 1.4 ... - Kreis Stormarn

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Lesefassung <strong>Hauptsatzung</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> Stand: 01.04.2013<br />

- 2 -<br />

deren oder <strong>des</strong>sen allgemeiner Dienstaufsicht. Sie wird bei der Erfüllung ihrer Aufg<strong>ab</strong>en<br />

von den Fach- und St<strong>ab</strong>sbereichen sowie den Einrichtungen <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

unterstützt.<br />

(2) Die Landrätin oder der Landrat hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres Aufg<strong>ab</strong>enbereiches<br />

an allen Vorh<strong>ab</strong>en so frühzeitig zu beteiligen, dass deren Initiativen, Anregungen,<br />

Vorschläge, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden<br />

können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufg<strong>ab</strong>en notwendigen Unterlagen zur<br />

Kenntnis zu geben sowie erbetene Auskünfte zu erteilen.<br />

(3) Die Gleichstellungsbeauftragte kann an den Sitzungen <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>tages und der Ausschüsse<br />

teilnehmen. Dies gilt auch für nichtöffentliche Sitzungen. In Angelegenheiten ihres<br />

Aufg<strong>ab</strong>enbereichs ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen.<br />

(4) Die Gleichstellungsbeauftragte hat dem <strong>Kreis</strong>tag einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht<br />

vorzulegen.<br />

§ 5 Ständige Ausschüsse<br />

(§§ 16 a, 40, 40a, 41, 57 KrO i. V. m. § 94 Abs. 4-5 GO)<br />

(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach den §§ 40 Abs. 1, 40a Abs. 1 KrO werden gebildet:<br />

a) Hauptausschuss<br />

Zusammensetzung:<br />

11 Mitglieder <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>tages sowie Landrätin bzw. Landrat ohne Stimmrecht<br />

Aufg<strong>ab</strong>engebiet:<br />

Angelegenheiten nach § 40b KrO, Befugnisse <strong>des</strong> Polizeibeirates sowie Vorbereitung<br />

<strong>des</strong> Stellenplanes<br />

b) Finanzausschuss<br />

Zusammensetzung:<br />

11 Mitglieder, davon bis zu 5 Bürgerinnen oder Bürger, die dem <strong>Kreis</strong>tag angehören<br />

können (bürgerliche Ausschussmitglieder) und 1 Hauptausschussmitglied als<br />

Vorsitzende(r) bzw. stellvertretende(r) Vorsitzende(r).<br />

Aufg<strong>ab</strong>engebiet:<br />

Finanzwesen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern,<br />

c) Wirtschafts-, Planungs- und Bauausschuss<br />

Zusammensetzung:<br />

11 Mitglieder, davon bis zu 5 bürgerliche Ausschussmitglieder und 1<br />

Hauptausschussmitglied als Vorsitzende(r) bzw. stellvertretende(r) Vorsitzende(r).<br />

Aufg<strong>ab</strong>engebiet:<br />

Wirtschafts- und Tourismusförderung, Angelegenheiten der Beschäftigungs- und<br />

Qualifizierungsgesellschaft <strong>Stormarn</strong> (BQS),<strong>Kreis</strong>entwicklung, Raumordnung,<br />

Förderung der Naherholung und <strong>des</strong> Feuerlöschwesens, Hochbau, Bauunterhaltung,<br />

Förderung <strong>des</strong> Wohnungsbaus, Denkmalpflege.<br />

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