Hauptsatzung des Kreises Stormarn, gültig ab 1.4 ... - Kreis Stormarn
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Lesefassung <strong>Hauptsatzung</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> Stand: 01.04.2013<br />
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deren oder <strong>des</strong>sen allgemeiner Dienstaufsicht. Sie wird bei der Erfüllung ihrer Aufg<strong>ab</strong>en<br />
von den Fach- und St<strong>ab</strong>sbereichen sowie den Einrichtungen <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Stormarn</strong><br />
unterstützt.<br />
(2) Die Landrätin oder der Landrat hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres Aufg<strong>ab</strong>enbereiches<br />
an allen Vorh<strong>ab</strong>en so frühzeitig zu beteiligen, dass deren Initiativen, Anregungen,<br />
Vorschläge, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden<br />
können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufg<strong>ab</strong>en notwendigen Unterlagen zur<br />
Kenntnis zu geben sowie erbetene Auskünfte zu erteilen.<br />
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte kann an den Sitzungen <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>tages und der Ausschüsse<br />
teilnehmen. Dies gilt auch für nichtöffentliche Sitzungen. In Angelegenheiten ihres<br />
Aufg<strong>ab</strong>enbereichs ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen.<br />
(4) Die Gleichstellungsbeauftragte hat dem <strong>Kreis</strong>tag einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht<br />
vorzulegen.<br />
§ 5 Ständige Ausschüsse<br />
(§§ 16 a, 40, 40a, 41, 57 KrO i. V. m. § 94 Abs. 4-5 GO)<br />
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach den §§ 40 Abs. 1, 40a Abs. 1 KrO werden gebildet:<br />
a) Hauptausschuss<br />
Zusammensetzung:<br />
11 Mitglieder <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>tages sowie Landrätin bzw. Landrat ohne Stimmrecht<br />
Aufg<strong>ab</strong>engebiet:<br />
Angelegenheiten nach § 40b KrO, Befugnisse <strong>des</strong> Polizeibeirates sowie Vorbereitung<br />
<strong>des</strong> Stellenplanes<br />
b) Finanzausschuss<br />
Zusammensetzung:<br />
11 Mitglieder, davon bis zu 5 Bürgerinnen oder Bürger, die dem <strong>Kreis</strong>tag angehören<br />
können (bürgerliche Ausschussmitglieder) und 1 Hauptausschussmitglied als<br />
Vorsitzende(r) bzw. stellvertretende(r) Vorsitzende(r).<br />
Aufg<strong>ab</strong>engebiet:<br />
Finanzwesen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern,<br />
c) Wirtschafts-, Planungs- und Bauausschuss<br />
Zusammensetzung:<br />
11 Mitglieder, davon bis zu 5 bürgerliche Ausschussmitglieder und 1<br />
Hauptausschussmitglied als Vorsitzende(r) bzw. stellvertretende(r) Vorsitzende(r).<br />
Aufg<strong>ab</strong>engebiet:<br />
Wirtschafts- und Tourismusförderung, Angelegenheiten der Beschäftigungs- und<br />
Qualifizierungsgesellschaft <strong>Stormarn</strong> (BQS),<strong>Kreis</strong>entwicklung, Raumordnung,<br />
Förderung der Naherholung und <strong>des</strong> Feuerlöschwesens, Hochbau, Bauunterhaltung,<br />
Förderung <strong>des</strong> Wohnungsbaus, Denkmalpflege.<br />
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