26.03.2014 Aufrufe

Hauptsatzung des Kreises Stormarn, gültig ab 1.4 ... - Kreis Stormarn

Hauptsatzung des Kreises Stormarn, gültig ab 1.4 ... - Kreis Stormarn

Hauptsatzung des Kreises Stormarn, gültig ab 1.4 ... - Kreis Stormarn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Lesefassung <strong>Hauptsatzung</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> Stand: 01.04.2013<br />

- 8 -<br />

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Erhebung von Namen, Anschriften, Funktionen und<br />

Tätigkeitsdauer von ehrenamtlich Tätigen bei den Betroffenen gemäß §§ 13, 26 LDSG<br />

und Speicherung in einer Mitgliederdatei sowie Überweisungsdatei.<br />

§ 16 Inkrafttreten<br />

Die <strong>Hauptsatzung</strong> tritt in Kraft am:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

01.04.2003 (Urfassung)<br />

01.01.2004 (1. Änderung)<br />

01.04.2006 (2. Änderung<br />

01.01.2009 (3. Änderung)<br />

24.04.2009 (4. Änderung)<br />

01.07.2012 (5. Änderung)<br />

01.04.2013 (6. Änderung)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!