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Hauptsatzung des Kreises Stormarn, gültig ab 1.4 ... - Kreis Stormarn

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Lesefassung <strong>Hauptsatzung</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> Stand: 01.04.2013<br />

- 3 -<br />

d) Verkehrsausschuss<br />

Zusammensetzung:<br />

11 Mitglieder, davon bis zu 5 bürgerliche Ausschussmitglieder und 1<br />

Hauptausschussmitglied als Vorsitzende(r) bzw. stellvertretende(r) Vorsitzende(r).<br />

Aufg<strong>ab</strong>engebiet:<br />

Verkehrswesen, Öffentlicher Personennahverkehr, Straßenbau.<br />

e) Schul-, Kultur- und Sportausschuss<br />

Zusammensetzung:<br />

11 Mitglieder, davon bis zu 5 bürgerliche Ausschussmitglieder und 1<br />

Hauptausschussmitglied als Vorsitzende(r) bzw. stellvertretende(r) Vorsitzende(r).<br />

Aufg<strong>ab</strong>engebiet:<br />

Schul- und Kulturangelegenheiten, Dorferneuerung, Kunst im öffentlichen Raum,<br />

Sportangelegenheiten.<br />

f) Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

Zusammensetzung:<br />

11 Mitglieder, davon bis zu 5 bürgerliche Ausschussmitglieder und 1<br />

Hauptausschussmitglied als Vorsitzende(r) bzw. stellvertretende(r) Vorsitzende(r).<br />

Aufg<strong>ab</strong>engebiet:<br />

Sozialaufg<strong>ab</strong>en, Gesundheitswesen, Krankenhauswesen, Pflegeangelegenheiten,<br />

Rettungsdienst, Veterinärwesen.<br />

g) Umweltausschuss<br />

Zusammensetzung:<br />

11 Mitglieder, davon bis zu 5 bürgerliche Ausschussmitglieder und 1<br />

Hauptausschussmitglied als Vorsitzende(r); bzw. stellvertretende(r) Vorsitzende(r).<br />

Aufg<strong>ab</strong>engebiet:<br />

Angelegenheiten <strong>des</strong> Umweltschutzes, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Naturschutz,<br />

Bodenschutz, Klimaschutz.<br />

h) Jugendhilfeausschuss<br />

Zusammensetzung und Aufg<strong>ab</strong>engebiet:<br />

Siehe §§ 5 und 6 der Satzung für das Jugendamt <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Stormarn</strong>. Mitglied im Jugendhilfeausschuss<br />

ist u. a. 1 Hauptausschussmitglied als Vorsitzende(r) bzw. stellvertretende(r)<br />

Vorsitzende(r).<br />

Die Zahl der Ausschusssitze kann sich im Einzelfall durch Anwendung von § 41 Abs. 1 und<br />

Abs. 2 <strong>Kreis</strong>ordnung erhöhen. Die Fraktionen können als zusätzliche Mitglieder im Sinne von<br />

§ 41 Abs. 2 <strong>Kreis</strong>ordnung (einschließlich deren Stellvertretende) bürgerliche<br />

Ausschussmitglieder entsenden.<br />

(2) Neben den in Abs. 1 genannten ständigen Ausschüssen <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>tages wird aufgrund besonderer<br />

gesetzlicher Vorschrift der Ausschuss für Kriegsopferfürsorge bestellt. Er<br />

besteht aus den Mitgliedern <strong>des</strong> Sozial- und Gesundheitsausschusses sowie 2<br />

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