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Repetitionsprüfung Strafrecht Allgemeiner Teil vom 23

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<strong>Teil</strong> II<br />

Allgemeine Kriterien:<br />

• Nicht bewertet werden Ausführungen zu Tatbeständen, die für <strong>Teil</strong> 1 nicht relevant<br />

sind. Ausführungen zu für <strong>Teil</strong> 1 relevante Tatbestände, die dort aber in der Falllösung<br />

nicht thematisiert wurden, werden bewertet, es erfolgt aber ein Abzug wegen<br />

Inkonsistenz.<br />

• Klar erkennbare Struktur/sinnvoller Aufbau.<br />

• Angemessene Verarbeitung der Literatur. Es muss deutlich sein, ob der Autor der<br />

Quelle oder der Falllösung gerade spricht. Schlussfolgerungen, die durch eine Quelle<br />

gestützt werden, aber nicht unmittelbar aus ihr hervorgehen, müssen begründet<br />

werden.<br />

• Klare und deutliche Argumentation, Konsistenz/Widerspruchsfreiheit.<br />

• Prägnanz: Textstellen, die nicht der Beantwortung der Frage dienen, sind zu<br />

vermeiden.<br />

• Sprache und Einhaltung formaler Anforderungen.<br />

a.<br />

Vorgeschlagene Änderungen<br />

1. Anhebung der Höchststrafe für fahrlässige Tötung (Art. 117) von heute 3 auf 5 Jahre.<br />

2. Anhebung der Höchststrafe für fahrlässige schwere Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2)<br />

von heute 3 auf 5 Jahre<br />

3. Erhöhung der Mindeststrafe für schwere Körperverletzung (Art. 122)<br />

4. Art. 129 Gefährdung des Lebens: Einführung einer Mindeststrafe von 6 Monaten<br />

Freiheitsstrafe.<br />

(formal korrekt, inhaltlich aber irrelevant ausserdem: Streichung von Art. 1<strong>23</strong> Ziff. 1 Abs. 2<br />

(Möglichkeit der Strafmilderung in einfachen Fällen) /2<br />

b.<br />

Diskussion der Ziele (Auswahl):<br />

• Dogmatisch schwierige Unterscheidung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und<br />

Eventualvorsatz wird relativiert. Vermeidung von Beweisproblemen.<br />

• Berücksichtigung von (vermeintlich?) zunehmender Strafgeneigtheit (Punitivität) der<br />

Bevölkerung.<br />

• Die Erhöhung trägt den schweren Folgen einer vorsätzlichen schweren<br />

Körperverletzung eher Rechnung, als es mit der bisherigen Praxis möglich war.<br />

• Anpassungen aus Angemessenheitsgründen (innerhalb der Strafrahmen des StGBs)<br />

Wichtige Punkte zur kritischen Diskussion (Auswahl):<br />

• Stärkung des <strong>Strafrecht</strong>s/positive Generalprävention/symbolische Strafgesetzgebung?<br />

• Stärkung der Opferposition?<br />

• Präventive Wirkung (insb. neg. Generalprävention)? /14<br />

c.<br />

In der Bearbeitung muss folgende argumentative Struktur erkennbar sein: i) Welche<br />

Änderung? ii) Welches Ziel wird damit verfolgt? iii) Ist die Änderung (angesichts der<br />

empirischen Befunde der Sanktionswirkungsforschung) angemessen, um dieses Ziel zu<br />

erreichen? Deutung der Forschungsbefunde und eigene Argumentation. – Dazu<br />

verwertbare Ergebnisse (Auswahl):<br />

• Schwere der abstrakten Strafdrohung hat keine erkennbare generalpräventive<br />

Wirkung.<br />

• Angenommenes Entdeckungsrisiko bei Alltagsdelikten minderer Schwere hat eine<br />

gewisse generalpräventive Wirkung.<br />

4

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