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Vorlage - Stadt Kronberg im Taunus

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STADT KRONBERG IM TAUNUS<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorlage<br />

Aktenzeichen: 32/hum M 193/2011<br />

Datum<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

04.11.2011 5049/2011<br />

Mittel stehen zur Verfügung:<br />

werden in den<br />

Haushalt 2012<br />

eingestellt<br />

Haushaltsstelle:<br />

EUR:<br />

Beratungsfolge Termin Bemerkungen<br />

Haupt-, Finanz- und<br />

Petitionsausschuss<br />

25.11.2011<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 08.12.2011<br />

Betreff:<br />

Interkommunale Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong> Steinbach (<strong>Taunus</strong>) <strong>im</strong> Bereich des<br />

Standesamtswesens<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Kronberg</strong> <strong>im</strong> <strong>Taunus</strong> übern<strong>im</strong>mt vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung durch die<br />

Aufsichtsbehörde auf der Grundlage des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />

(KGG) mit Wirkung zum 31.12.2011 die Aufgaben des Standesamtes Steinbach (<strong>Taunus</strong>).<br />

Begründung:<br />

Die <strong>Stadt</strong> Steinbach (<strong>Taunus</strong>) ist an die <strong>Stadt</strong> <strong>Kronberg</strong> <strong>im</strong> <strong>Taunus</strong> mit der Frage<br />

herangetreten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Interkommunale Zusammenarbeit<br />

<strong>im</strong> Bereich des Standesamtswesen möglich sei. Dies vor dem Hintergrund, dass die <strong>Stadt</strong><br />

Steinbach (<strong>Taunus</strong>) aufgrund der relativ geringen Arbeitsauslastung in diesem Bereich eine<br />

wirtschaftlichere Arbeitsweise für die Zukunft anstrebt.<br />

Der zuständige Fachbereich Einwohnerservice hat die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit<br />

dem Ergebnis geprüft, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Kronberg</strong> die standesamtlichen Dienstleistungen der<br />

<strong>Stadt</strong> Steinbach (<strong>Taunus</strong>) mit dem hier vorhandenen Personal erbringen kann und hierdurch<br />

selbst eine noch bessere Auslastung erreichen kann.<br />

Die <strong>Stadt</strong> Steinbach (<strong>Taunus</strong>) hat sich bereiterklärt, für die Übernahme dieser Aufgaben der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Kronberg</strong> <strong>im</strong> <strong>Taunus</strong> anteilige Personalkosten und anteilige Kosten für die Anmietung der<br />

Software des Standesamtsverlages zu erstatten. Der Erstattungsbetrag beträgt pauschal<br />

insgesamt EUR 10.000,-- jährlich. In diesem Betrag enthalten sind anteilige Kosten für die<br />

gemeinsame Anmietung der Standesamtssoftware in Höhe von EUR 3.800,00 jährlich.<br />

Abst<strong>im</strong>mungsergebnis: Ja Nein Enthaltungen/Abweichende Beschlussfassung


- 2 -<br />

Zusätzlich vereinnahmt die <strong>Stadt</strong> <strong>Kronberg</strong> <strong>im</strong> <strong>Taunus</strong> die Verwaltungsgebühren für die<br />

Erbringung der Dienstleistungen <strong>im</strong> Standesamt. Diese betragen durchschnittlich EUR 2.300,-<br />

jährlich.<br />

Jürgen Odszuck<br />

Erster <strong>Stadt</strong>rat

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