Vorlage - Stadt Kronberg im Taunus
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STADT KRONBERG IM TAUNUS<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorlage<br />
Aktenzeichen: 32/hum M 193/2011<br />
Datum<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
04.11.2011 5049/2011<br />
Mittel stehen zur Verfügung:<br />
werden in den<br />
Haushalt 2012<br />
eingestellt<br />
Haushaltsstelle:<br />
EUR:<br />
Beratungsfolge Termin Bemerkungen<br />
Haupt-, Finanz- und<br />
Petitionsausschuss<br />
25.11.2011<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 08.12.2011<br />
Betreff:<br />
Interkommunale Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong> Steinbach (<strong>Taunus</strong>) <strong>im</strong> Bereich des<br />
Standesamtswesens<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Kronberg</strong> <strong>im</strong> <strong>Taunus</strong> übern<strong>im</strong>mt vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung durch die<br />
Aufsichtsbehörde auf der Grundlage des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />
(KGG) mit Wirkung zum 31.12.2011 die Aufgaben des Standesamtes Steinbach (<strong>Taunus</strong>).<br />
Begründung:<br />
Die <strong>Stadt</strong> Steinbach (<strong>Taunus</strong>) ist an die <strong>Stadt</strong> <strong>Kronberg</strong> <strong>im</strong> <strong>Taunus</strong> mit der Frage<br />
herangetreten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Interkommunale Zusammenarbeit<br />
<strong>im</strong> Bereich des Standesamtswesen möglich sei. Dies vor dem Hintergrund, dass die <strong>Stadt</strong><br />
Steinbach (<strong>Taunus</strong>) aufgrund der relativ geringen Arbeitsauslastung in diesem Bereich eine<br />
wirtschaftlichere Arbeitsweise für die Zukunft anstrebt.<br />
Der zuständige Fachbereich Einwohnerservice hat die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit<br />
dem Ergebnis geprüft, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Kronberg</strong> die standesamtlichen Dienstleistungen der<br />
<strong>Stadt</strong> Steinbach (<strong>Taunus</strong>) mit dem hier vorhandenen Personal erbringen kann und hierdurch<br />
selbst eine noch bessere Auslastung erreichen kann.<br />
Die <strong>Stadt</strong> Steinbach (<strong>Taunus</strong>) hat sich bereiterklärt, für die Übernahme dieser Aufgaben der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Kronberg</strong> <strong>im</strong> <strong>Taunus</strong> anteilige Personalkosten und anteilige Kosten für die Anmietung der<br />
Software des Standesamtsverlages zu erstatten. Der Erstattungsbetrag beträgt pauschal<br />
insgesamt EUR 10.000,-- jährlich. In diesem Betrag enthalten sind anteilige Kosten für die<br />
gemeinsame Anmietung der Standesamtssoftware in Höhe von EUR 3.800,00 jährlich.<br />
Abst<strong>im</strong>mungsergebnis: Ja Nein Enthaltungen/Abweichende Beschlussfassung
- 2 -<br />
Zusätzlich vereinnahmt die <strong>Stadt</strong> <strong>Kronberg</strong> <strong>im</strong> <strong>Taunus</strong> die Verwaltungsgebühren für die<br />
Erbringung der Dienstleistungen <strong>im</strong> Standesamt. Diese betragen durchschnittlich EUR 2.300,-<br />
jährlich.<br />
Jürgen Odszuck<br />
Erster <strong>Stadt</strong>rat