V1 Erkennungsdienstliche Erfassung (Art. 260 StPO) V2 ... - KSBS
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2<br />
Weigerung der betroffenen<br />
Person<br />
Die Person hat die angeordneten Massnahmen verweigert, weshalb<br />
diese unter Anwendung von verhältnismässiger Gewalt vollzogen<br />
worden sind.<br />
Datum: ______________ Unterschrift: ___________________________<br />
Rechtsbelehrung<br />
Gegen die zwangsweise Durchsetzung dieser Massnahmen kann nach<br />
<strong>Art</strong>. 393 ff. <strong>StPO</strong> innert 10 Tagen seit der Zustellung oder Eröffnung<br />
schriftlich begründet Beschwerde bei (Beschwerdeinstanz) erhoben werden.<br />
Empfangsbestätigung<br />
erfasste Person<br />
Datum: ______________ Unterschrift: ___________________________