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V1 Erkennungsdienstliche Erfassung (Art. 260 StPO) V2 ... - KSBS

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2<br />

Weigerung der betroffenen<br />

Person<br />

Die Person hat die angeordneten Massnahmen verweigert, weshalb<br />

diese unter Anwendung von verhältnismässiger Gewalt vollzogen<br />

worden sind.<br />

Datum: ______________ Unterschrift: ___________________________<br />

Rechtsbelehrung<br />

Gegen die zwangsweise Durchsetzung dieser Massnahmen kann nach<br />

<strong>Art</strong>. 393 ff. <strong>StPO</strong> innert 10 Tagen seit der Zustellung oder Eröffnung<br />

schriftlich begründet Beschwerde bei (Beschwerdeinstanz) erhoben werden.<br />

Empfangsbestätigung<br />

erfasste Person<br />

Datum: ______________ Unterschrift: ___________________________

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