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V1 Erkennungsdienstliche Erfassung (Art. 260 StPO) V2 ... - KSBS

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<strong>V1</strong> <strong>Erkennungsdienstliche</strong> <strong>Erfassung</strong> (<strong>Art</strong>. <strong>260</strong> <strong>StPO</strong>)<br />

<strong>V2</strong> WSA-Abnahme und Auftrag DNA-Analyse (<strong>Art</strong>. 255 <strong>StPO</strong>)<br />

Betroffene Person<br />

Straftatbestand<br />

Angeordnete Massnahme(n)<br />

(Personalien)<br />

(Tatbestand)<br />

<strong>V1</strong> Dokumentation Körpermerkmale und Abdrücke identifizierender<br />

Körperteile, erkennungsdienstliche <strong>Erfassung</strong> (<strong>Art</strong>. <strong>260</strong> Abs. 1 <strong>StPO</strong>)<br />

<strong>V2</strong> Wangenschleimhautabstrich (WSA) zwecks DNA-Analyse (<strong>Art</strong>. 255<br />

Abs. 2 Bst. a <strong>StPO</strong>)<br />

<strong>Erfassung</strong>sgrund<br />

<strong>V1</strong> die Person wird eines Verbrechens oder Vergehens beschuldigt<br />

<strong>V2</strong> die Person wird einer Übertretung beschuldigt (nur<br />

erkennungsdienstliche <strong>Erfassung</strong>)<br />

V3 die Person wird keiner Straftat beschuldigt; ihre Merkmale werden<br />

benötigt, um sie von der beschuldigten Person zu unterscheiden<br />

Kurzbegründung<br />

Diverses<br />

(Begründung Tatverdacht oder Notwendigkeit der Unterscheidung, Zustimmung<br />

betroffene Person)<br />

Weigert sich die betroffene Person, so sind die Massnahmen unter Anwendung<br />

verhältnismässiger Gewalt (<strong>Art</strong>. <strong>260</strong> Abs. 4 <strong>StPO</strong> bzw. <strong>Art</strong>. 7<br />

Abs. 2 DNA-Profil-Gesetz) zu vollziehen.<br />

Der Staatsanwalt / Die Staatsanwältin:<br />

(Name)<br />

Vollzugsprotokoll der<br />

<strong>Erfassung</strong><br />

(Ort), (Dienststelle), (Datum), (Zeit) Uhr<br />

Empfangsbestätigung<br />

erfasste Person<br />

Datum: ______________ Unterschrift: ___________________________


2<br />

Weigerung der betroffenen<br />

Person<br />

Die Person hat die angeordneten Massnahmen verweigert, weshalb<br />

diese unter Anwendung von verhältnismässiger Gewalt vollzogen<br />

worden sind.<br />

Datum: ______________ Unterschrift: ___________________________<br />

Rechtsbelehrung<br />

Gegen die zwangsweise Durchsetzung dieser Massnahmen kann nach<br />

<strong>Art</strong>. 393 ff. <strong>StPO</strong> innert 10 Tagen seit der Zustellung oder Eröffnung<br />

schriftlich begründet Beschwerde bei (Beschwerdeinstanz) erhoben werden.<br />

Empfangsbestätigung<br />

erfasste Person<br />

Datum: ______________ Unterschrift: ___________________________

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