KINDERFREUNDLICHE HAUSORDNUNG
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<strong>KINDERFREUNDLICHE</strong><br />
<strong>HAUSORDNUNG</strong><br />
Spielgeräusche und Kinderlärm gehören zum Leben und sind Zukunftsmusik. Als familienfreundliche Genossenschaft<br />
möchten wir, dass unsere kleinen Mitglieder / Mieter genügend Spiel- und Bewegungsräume für eine gesunde<br />
lebensfrohe Entwicklung haben und zu verantwortungsvollen Erwachsenen heranreifen. Aus diesem Grund gilt<br />
zur allgemeinen Hausordnung unsere zusätzliche „Kinderfreundliche Hausordnung“. Mit dieser Ergänzung sind<br />
die Kinder und deren Eltern nicht etwa von einem rücksichtsvollen Umgang mit den anderen Mietern befreit. Vielmehr<br />
soll die Erklärung dazu beitragen, ein Verhältnis der Mitglieder / Mieter zu gewährleisten, das von Toleranz<br />
und gegenseitigem Verständnis geprägt ist.<br />
1. Kinder spielen gerne draußen. Der Spielplatz ist nicht der einzige Ort, an dem sich Kinder spielend aufhalten<br />
dürfen. Auch Wiesen, Gehwege und andere Freiflächen der Wohnanlagen sind „Spielorte“ für Kinder.<br />
2. Auf Wiesen und Plätzen dürfen Decken ausgebreitet werden. Büsche und Bäume gehören zum Versteckspiel<br />
dazu. Ballspiele mit Weich- und Schaumstoffbällen sind erlaubt.<br />
3. Kinder dürfen Fahrräder mit Stützrädern, Laufräder, Dreiräder, Roller und Ähnliches benutzen. Das Fahrradfahren<br />
ohne Stützräder ist Kindern bis zu ihrem 8. Lebensjahr erlaubt. So können Kinder im geschützten<br />
Raum durch Fahrpraxis Sicherheit gewinnen, um später den Gefahren des Straßenraumes (Gehweg und<br />
Straße) besser gewachsen zu sein. Natürlich müssen die „kleinen Fahrer“ auf Fußgänger und andere Kinder<br />
Rücksicht nehmen.<br />
4. Kinderlärm ist keine Lärmbelästigung und weder Abmahnungs- noch Kündigungsgrund. In Ausnahmefällen<br />
können Betroffene die Eltern um Rücksichtnahme bitten.<br />
5. Wie die Erwachsenen dürfen natürlich auch Kinder Gäste zum Spielen einladen und mitbringen. Die Spielplätze<br />
sind auch für Freunde und Freundinnen zugänglich.<br />
6. Kinderwagen dürfen im Treppenhaus stehen, wenn der Durchgang breit genug ist und keine Fluchtwege<br />
blockiert werden.<br />
7. Wiesen sind keine Hundetoiletten. Hundekot auf Wiesen und Gehwegen sowie Katzenkot in Sandkästen<br />
stellen eine Gesundheitsgefährdung besonders für Kinder dar. Hunde- und Katzenkot ist umgehend vom<br />
Tierhalter zu entfernen.<br />
8. Ruhepausen tun gut, den Nachbarn genauso wie Kindern und Eltern. Und am besten geht das, wenn es alle<br />
zur gleichen Zeit machen. Deshalb gilt die Mittags- und Nachtruhe zu den in der Hausordnung angegebenen<br />
Zeiten. Natürlich geht es nicht um die Minute und kleine Kinder bzw. Babys haben keinen Ausschaltknopf.<br />
9. Autos müssen Rücksicht auf die Kinder nehmen und dürfen Bürgersteige und Höfe nicht zuparken. Auf allen<br />
Grundstücken des Vermieters gilt Schritttempo.<br />
10. Konflikte, an denen Kinder und Erwachsene beteiligt sind, müssen unter den Erwachsenen geklärt werden.<br />
Die Meinung der Kinder soll aber in jedem Fall gehört und berücksichtigt werden. Natürlich dürfen die Kinder<br />
bei Streitigkeiten von Erwachsenen nicht unter Druck gesetzt werden.<br />
Sollten sich größere Konflikte untereinander nicht lösen lassen, wenden Sie sich bitte an uns.<br />
Wir helfen gerne.<br />
Bau- und Siedlungsgenossenschaft eG<br />
Im Oberösch 1 | 87437 Kempten-Sankt Mang | Tel. 08 31/5 6117-0<br />
Fax 08 31/6 06 02 | info@bsg-allgaeu.de | www.bsg-allgaeu.de<br />
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