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SEPA-Lastschriften - Kreissparkasse Steinfurt

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<strong>SEPA</strong>-Firmen-Lastschriftverfahren löst den nationalen<br />

Abbuchungsauftrag ab<br />

Die <strong>SEPA</strong>-Firmen-Lastschrift<br />

hat folgende Besonderheiten:<br />

<br />

<br />

Der Zahlungspflichtige verzichtet auf<br />

seinen Erstattungsanspruch.<br />

Verbraucher sind als Zahlungspflichtige<br />

nicht zugelassen.<br />

<br />

<br />

Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle<br />

beträgt einheitlich einen Tag.<br />

Der Zahlungspflichtige muss vor der<br />

ersten Einlösung das Mandat bei seinem<br />

Kreditinstitut bestätigen (damit eine entsprechende<br />

Eingangs-Prüfung erfolgen<br />

kann).<br />

<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Steinfurt</strong><br />

13.02.2013<br />

Seite 13

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