28.03.2014 Aufrufe

Beteiligung der Öffentlichkeit am ... - Gemeinde Kürten

Beteiligung der Öffentlichkeit am ... - Gemeinde Kürten

Beteiligung der Öffentlichkeit am ... - Gemeinde Kürten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Beteiligung</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit <strong>am</strong> Lärmaktionsplan Kürten<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Kürten stellt <strong>der</strong>zeit einen Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

auf. Sie ist zur Aufstellung verpflichtet, weil zwei Hauptverkehrsstraßen in Kürten<br />

in Abschnitten eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge über alle Tage eines Jahres<br />

von mehr als 8.200 Kfz aufweisen. Betroffen sind die B 506 zwischen Schanze und dem<br />

Ortsausgang Bechen, die L 289 in Spitze und die L 286 zwischen Spitze und dem Ortseingang<br />

Kürten. Ziel <strong>der</strong> Lärmaktionsplanung ist es, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen<br />

durch Umgebungslärm zu verhin<strong>der</strong>n, ihnen vorzubeugen o<strong>der</strong> sie zu min<strong>der</strong>n.<br />

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird <strong>am</strong> 02.05.2013 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus in<br />

Kürten vorgestellt.<br />

Der Plan liegt außerdem ab sofort bis einschließlich 24.05.2013 im Rathaus <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Kürten, beim Stab für <strong>Gemeinde</strong>ntwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen-<br />

Platz 1, 51515 Kürten während <strong>der</strong> Dienststunden öffentlich aus und kann im Internet unter<br />

www.kuerten.de unter <strong>der</strong> Rubrik Planen und Umwelt, Aktuelle Planverfahren eingesehen<br />

werden.<br />

Während <strong>der</strong> oben genannten Frist können von je<strong>der</strong>mann Än<strong>der</strong>ungs- o<strong>der</strong> Ergänzungswünsche<br />

zum Lärmaktionsplan schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift vorgebracht werden. Schriftliche<br />

Stellungnahmen zu <strong>der</strong> Planung richten Sie bitte an den Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Kürten,<br />

<strong>Gemeinde</strong>entwicklung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten.<br />

Kürten, den 18.04.2013<br />

Ulrich Michael Iwanow


Amtliche Bekanntmachung<br />

Feststellung des Jahresabschlusses 2010<br />

Des <strong>Gemeinde</strong>wasserwerkes Kürten<br />

- Signet-<br />

Der Rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Kürten hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 31.01.2013 folgenden Beschluss gefasst:<br />

1. Der Jahresabschluss und <strong>der</strong> Lagebericht des <strong>Gemeinde</strong>wasserwerkes Kürten für das Wirtschaftsjahr<br />

2010 werden mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2010 von 4.906.481,25 EURO gemäß<br />

§ 4 c <strong>der</strong> Eigenbetriebsverordnung festgestellt.<br />

2. Jahresüberschuss nach <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2010 in<br />

Höhe von 79.059,61 wird in Höhe von 40.472,70 Euro zum Ausgleich des Verlustvortrages aus dem Jahr<br />

2006 verwendet. Der übrige Betrag in Höhe von 38.586,91 Euro wird in eine zweckgebundene Rücklage<br />

zur Finanzierung zukünftiger Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen des Leitungsnetzes eingestellt.<br />

<strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Heinrichstr. 1<br />

44623 Herne<br />

Abschließen<strong>der</strong> Vermerk <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt NRW<br />

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes<br />

<strong>Gemeinde</strong>wasserwerk Kürten. Zur Durchführung <strong>der</strong> Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWITO AG, Köln, bedient.<br />

Diese hat mit Datum vom 23.11.2012 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk erteilt.<br />

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung sowie<br />

Anhang – unter Einbeziehung <strong>der</strong> Buchführung und den Lagebericht des <strong>Gemeinde</strong>wasserwerkes <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> Kürten, Kürten, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die<br />

Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den Vorschriften <strong>der</strong> EigVO<br />

NRW und <strong>der</strong> GemHVO NRW liegen in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Betriebsleitung des Eigenbetriebs.<br />

Unsere Aufgabe ist es, auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den<br />

Jahrsabschluss unter Einbeziehung <strong>der</strong> Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 106 GO NRW unter Beachtung <strong>der</strong> vom Institut <strong>der</strong><br />

Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />

vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />

Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes <strong>der</strong> Vermögens-,<br />

Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit erkannt werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über<br />

das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie Erwartungen über mögliche Fehler<br />

berücksichtigt. Im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in Buchführung,<br />

Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf <strong>der</strong> Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />

umfasst die Beurteilung <strong>der</strong> angewandten Bilanzierungsgrundsätze und <strong>der</strong> wesentlichen Einschätzungen<br />

<strong>der</strong> Betriebsleitung sowie die Würdigung <strong>der</strong> Ges<strong>am</strong>tdarstellung des Jahresabschlusses und des<br />

Lageberichts. Wir sind <strong>der</strong> Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für<br />

unsere Beurteilung bildet.


Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht <strong>der</strong><br />

Jahresabschluss den Vorschriften <strong>der</strong> EigVO NRW und <strong>der</strong> GemHVO NRW und vermittelt unter<br />

Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild <strong>der</strong> Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Eigenbetriebs.<br />

Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insges<strong>am</strong>t ein zutreffendes Bild<br />

von <strong>der</strong> Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken <strong>der</strong> zukünftigen Entwicklung<br />

zutreffend dar.“<br />

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWITO AG ausgewertet<br />

und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:<br />

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung<br />

gemäß § 3 <strong>der</strong> Verordnung über die Durchführung <strong>der</strong> Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und<br />

prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht <strong>der</strong> GPA NRW nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Herne, den 15.03.2013<br />

GPA NRW<br />

Im Auftrag<br />

Thomas Siegert<br />

Die Feststellung des Jahresabschlusses des <strong>Gemeinde</strong>wasserwerkes Kürten für das Geschäftsjahr 2010<br />

mit dem Prüfungsvermerk <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne für die<br />

Jahresabschlussprüfung 2010 werden gemäß § 26 Abs. 3 <strong>der</strong> Eigenbetriebsverordnung hiermit bekannt<br />

gemacht.<br />

Der Jahresabschluss, <strong>der</strong> Lagebericht und die Erfolgsübersicht können im Rathaus, Zimmer 36,<br />

Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten,<br />

in <strong>der</strong> Zeit vom 18.04.-19.04, vom 22.04-23.04, vom 25.04.-26.04 und <strong>am</strong> 19.04.2013<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag<br />

Donnerstags zusätzlich<br />

von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr<br />

von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />

eingesehen werden.<br />

51515 Kürten, den 22. April 2013 <strong>Gemeinde</strong>wasserwerk Kürten<br />

-Der Bürgermeister –<br />

Ulrich Michael Iwanow

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!