Beteiligung der Ãffentlichkeit am ... - Gemeinde Kürten
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<strong>Beteiligung</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit <strong>am</strong> Lärmaktionsplan Kürten<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Kürten stellt <strong>der</strong>zeit einen Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
auf. Sie ist zur Aufstellung verpflichtet, weil zwei Hauptverkehrsstraßen in Kürten<br />
in Abschnitten eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge über alle Tage eines Jahres<br />
von mehr als 8.200 Kfz aufweisen. Betroffen sind die B 506 zwischen Schanze und dem<br />
Ortsausgang Bechen, die L 289 in Spitze und die L 286 zwischen Spitze und dem Ortseingang<br />
Kürten. Ziel <strong>der</strong> Lärmaktionsplanung ist es, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen<br />
durch Umgebungslärm zu verhin<strong>der</strong>n, ihnen vorzubeugen o<strong>der</strong> sie zu min<strong>der</strong>n.<br />
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird <strong>am</strong> 02.05.2013 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus in<br />
Kürten vorgestellt.<br />
Der Plan liegt außerdem ab sofort bis einschließlich 24.05.2013 im Rathaus <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
Kürten, beim Stab für <strong>Gemeinde</strong>ntwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen-<br />
Platz 1, 51515 Kürten während <strong>der</strong> Dienststunden öffentlich aus und kann im Internet unter<br />
www.kuerten.de unter <strong>der</strong> Rubrik Planen und Umwelt, Aktuelle Planverfahren eingesehen<br />
werden.<br />
Während <strong>der</strong> oben genannten Frist können von je<strong>der</strong>mann Än<strong>der</strong>ungs- o<strong>der</strong> Ergänzungswünsche<br />
zum Lärmaktionsplan schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift vorgebracht werden. Schriftliche<br />
Stellungnahmen zu <strong>der</strong> Planung richten Sie bitte an den Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Kürten,<br />
<strong>Gemeinde</strong>entwicklung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten.<br />
Kürten, den 18.04.2013<br />
Ulrich Michael Iwanow
Amtliche Bekanntmachung<br />
Feststellung des Jahresabschlusses 2010<br />
Des <strong>Gemeinde</strong>wasserwerkes Kürten<br />
- Signet-<br />
Der Rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Kürten hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 31.01.2013 folgenden Beschluss gefasst:<br />
1. Der Jahresabschluss und <strong>der</strong> Lagebericht des <strong>Gemeinde</strong>wasserwerkes Kürten für das Wirtschaftsjahr<br />
2010 werden mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2010 von 4.906.481,25 EURO gemäß<br />
§ 4 c <strong>der</strong> Eigenbetriebsverordnung festgestellt.<br />
2. Jahresüberschuss nach <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2010 in<br />
Höhe von 79.059,61 wird in Höhe von 40.472,70 Euro zum Ausgleich des Verlustvortrages aus dem Jahr<br />
2006 verwendet. Der übrige Betrag in Höhe von 38.586,91 Euro wird in eine zweckgebundene Rücklage<br />
zur Finanzierung zukünftiger Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen des Leitungsnetzes eingestellt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Heinrichstr. 1<br />
44623 Herne<br />
Abschließen<strong>der</strong> Vermerk <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt NRW<br />
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes<br />
<strong>Gemeinde</strong>wasserwerk Kürten. Zur Durchführung <strong>der</strong> Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich<br />
<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWITO AG, Köln, bedient.<br />
Diese hat mit Datum vom 23.11.2012 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten<br />
Bestätigungsvermerk erteilt.<br />
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung sowie<br />
Anhang – unter Einbeziehung <strong>der</strong> Buchführung und den Lagebericht des <strong>Gemeinde</strong>wasserwerkes <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> Kürten, Kürten, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die<br />
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den Vorschriften <strong>der</strong> EigVO<br />
NRW und <strong>der</strong> GemHVO NRW liegen in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Betriebsleitung des Eigenbetriebs.<br />
Unsere Aufgabe ist es, auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den<br />
Jahrsabschluss unter Einbeziehung <strong>der</strong> Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 106 GO NRW unter Beachtung <strong>der</strong> vom Institut <strong>der</strong><br />
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes <strong>der</strong> Vermögens-,<br />
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit erkannt werden.<br />
Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über<br />
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie Erwartungen über mögliche Fehler<br />
berücksichtigt. Im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in Buchführung,<br />
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf <strong>der</strong> Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />
umfasst die Beurteilung <strong>der</strong> angewandten Bilanzierungsgrundsätze und <strong>der</strong> wesentlichen Einschätzungen<br />
<strong>der</strong> Betriebsleitung sowie die Würdigung <strong>der</strong> Ges<strong>am</strong>tdarstellung des Jahresabschlusses und des<br />
Lageberichts. Wir sind <strong>der</strong> Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für<br />
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht <strong>der</strong><br />
Jahresabschluss den Vorschriften <strong>der</strong> EigVO NRW und <strong>der</strong> GemHVO NRW und vermittelt unter<br />
Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechendes Bild <strong>der</strong> Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Eigenbetriebs.<br />
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insges<strong>am</strong>t ein zutreffendes Bild<br />
von <strong>der</strong> Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken <strong>der</strong> zukünftigen Entwicklung<br />
zutreffend dar.“<br />
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWITO AG ausgewertet<br />
und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:<br />
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung<br />
gemäß § 3 <strong>der</strong> Verordnung über die Durchführung <strong>der</strong> Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und<br />
prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht <strong>der</strong> GPA NRW nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Herne, den 15.03.2013<br />
GPA NRW<br />
Im Auftrag<br />
Thomas Siegert<br />
Die Feststellung des Jahresabschlusses des <strong>Gemeinde</strong>wasserwerkes Kürten für das Geschäftsjahr 2010<br />
mit dem Prüfungsvermerk <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne für die<br />
Jahresabschlussprüfung 2010 werden gemäß § 26 Abs. 3 <strong>der</strong> Eigenbetriebsverordnung hiermit bekannt<br />
gemacht.<br />
Der Jahresabschluss, <strong>der</strong> Lagebericht und die Erfolgsübersicht können im Rathaus, Zimmer 36,<br />
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten,<br />
in <strong>der</strong> Zeit vom 18.04.-19.04, vom 22.04-23.04, vom 25.04.-26.04 und <strong>am</strong> 19.04.2013<br />
Öffnungszeiten:<br />
Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag<br />
Donnerstags zusätzlich<br />
von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr<br />
von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />
eingesehen werden.<br />
51515 Kürten, den 22. April 2013 <strong>Gemeinde</strong>wasserwerk Kürten<br />
-Der Bürgermeister –<br />
Ulrich Michael Iwanow