P13502 Projektbeschreibung Klosterwege 3 - Kulturland Rheingau
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Startpunkt: Parkplatz an der nordöstlichen (rechten) Talseite.<br />
Abschnitt a: Steiler Anstieg auf den Fußpfad durch das Klosterwäldchen (Wäldlein). Der<br />
vorhandene unbefestigte, teils zerstörte Fußpfad orientiert sich am alten Waldrand des<br />
Klosterwäldchens zur offenen Fläche des Schuhbergs. Der Weg ist gekennzeichnet<br />
durch einen "natürlichen", unbegradigten Verlauf innerhalb des Waldes. Der durch alte<br />
Bäume (Eichen) markierte Waldrand wurde durch jüngsten Einschlag in seiner Wirkung<br />
beeinträchtigt. Reste eines früher hier etablierten Waldlehrpfades (Schilder) sind noch<br />
vorhanden, aber nicht mehr verwendbar. Parallel verläuft läuft in geringer Entfernung ein<br />
wahrscheinlich künstlich angelegter Graben im Gelände.<br />
Maßnahmen:<br />
- Wiederherstellen des Weges zur guten fußläufigen Nutzung<br />
- Räumung von Totholz an und auf dem Weg<br />
- Entfernung veralteter Waldlehrpfadschilder (soweit noch vorhanden)<br />
- 1. Infopunkt (Tafel): Der hist. Klosterbezirk<br />
Abschnitt b: ab Wegekreuzung mit dem "Grenzweg". Dieser führt von Südosten<br />
(Kiedrich, L 3320) als unbegangener Hohlweg bis zu einem neueren Fahrweg. Von hier<br />
aus verläuft parallel unterhalb des Fahrwegs der alte Grenzweg als gut begehbarer Weg<br />
am Waldrand innerhalb des Waldes, parallel zum Schuberg in nordwestlicher Richtung<br />
bis zu einer Waldkante (das so genante Küchenwäldlein) und eine Hütte des<br />
Naturparks.<br />
9<br />
Historische Zeugnisse: zwei Grenzsteine.<br />
Anbindung an Rheinsteig<br />
Maßnahmen:<br />
- Neusetzen der restaurierten bzw. zu restaurierenden Grenzsteine<br />
- 2. Infopunkt (Tafel): Arbeiten im hist. Klosterbezirk<br />
Abschnitt c: ab Hütte ist der Weg im Gelände als Hohlweg erkennbar, jedoch von Laub<br />
und Holz verschüttet. Nach ca. 200m Biegung nach links steil bergab, dann wieder nach<br />
Nordwesten. Hier noch ein Grenzstein AE 18. Jh. sowie zwei jüngere Grenzsteine. Weg<br />
ist als Geländekannte erkennbar (jedoch durch querliegende Waldhölzer unpassierbar).<br />
Leicht abfallend bis zu Wegekreuzung im Tal, dann nach links zur Bachquerung. Hier ein<br />
weiterer Grenzstein AE 1777.<br />
Maßnahmen:<br />
- Räumung des Hohlweges und Begehbarmachung<br />
- Entfernung von Bäumen bzw. Totholz v.a. auf dem abfallenden Wegeabschnitt<br />
(Geländekante)