Der Quereinsteger - Ein kleiner Einblick in unser Unternehmen
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§ 06.0 Zahlungsbed<strong>in</strong>gungen<br />
Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Auftragsbestätigung. Die Entgelte für offene<br />
Schulungen s<strong>in</strong>d vor Schulungsbeg<strong>in</strong>n vollständig zu entrichten. Teilnehmer, deren<br />
Rechnung bis zum Schulungsbeg<strong>in</strong>n nicht bezahlt wurde, können den<br />
Rechnungsbetrag am ersten Schulungstag noch <strong>in</strong> bar entrichten. Andernfalls besteht<br />
ke<strong>in</strong> Anspruch auf Teilnahme am Schulung.<br />
Die Rechnungsbeträge <strong>in</strong>klusive deutscher Umsatzsteuer s<strong>in</strong>d ungekürzt und unter<br />
Angabe der Rechnungs- und Kundennummern zu begleichen. Zahlungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Euro<br />
auf e<strong>in</strong>es der <strong>in</strong> der Rechnung angegebenen Konten von R.A. „<strong>Der</strong> Quere<strong>in</strong>steiger“ zu<br />
entrichten.<br />
Etwaige Bankspesen s<strong>in</strong>d vom Auftraggeber zu tragen.<br />
<strong>E<strong>in</strong></strong>e Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten<br />
Gegenforderungen zulässig.<br />
§ 07.0 Copyright<br />
R.A. „<strong>Der</strong> Quere<strong>in</strong>steiger“ behält sich alle Rechte an den zur Verfügung gestellten<br />
Unterlagen, der von ihr gestellten Software und den Übungse<strong>in</strong>heiten vor. Unterlagen,<br />
gestellte Software und Übungse<strong>in</strong>heiten dürfen ohne schriftliche Zustimmung, auch<br />
auszugsweise oder zu Unterrichtszwecken, weder reproduziert noch verändert,<br />
übersetzt, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Weitergabe benutzt<br />
werden.<br />
In den Schulungen wird Software e<strong>in</strong>gesetzt, die urheberrechtlich geschützt ist. Diese<br />
Software und ihre Dokumentation dürfen weder aus den Schulungsräumen entfernt<br />
noch ganz oder teilweise kopiert, übertragen oder auf andere nicht schriftlich<br />
genehmigte Weise nutzbar gemacht werden.<br />
Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht auf Rechnern von R.A. „<strong>Der</strong><br />
Quere<strong>in</strong>steiger“ benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich R.A. „<strong>Der</strong><br />
Quere<strong>in</strong>steiger“ Schadenersatzforderungen vor.<br />
§ 08.0 Haftung<br />
Die Leistungen von R.A. „<strong>Der</strong> Quere<strong>in</strong>steiger“ werden von deren Mitarbeitern und<br />
Beauftragen mit Sachkunde und größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet und erbracht. Die<br />
Haftung von R.A. „<strong>Der</strong> Quere<strong>in</strong>steiger“ ist für alle Ansprüche unabhängig vom<br />
Rechtsgrund e<strong>in</strong>malig bis zur Höhe des entrichteten Schulungspreises, maximal jedoch<br />
auf € 25.000,- begrenzt.<br />
Die Haftungsbegrenzung und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, die auf<br />
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens R.A. „<strong>Der</strong> Quere<strong>in</strong>steiger“ oder<br />
e<strong>in</strong>es Mitarbeiter oder Beauftragten zurückzuführen ist.<br />
Diese Begrenzung des Schadenersatzes gilt auch nicht für Ansprüche wegen e<strong>in</strong>er<br />
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wenn R.A. „<strong>Der</strong> Quere<strong>in</strong>steiger“ die<br />
Pflichtverletzung zu vertreten hat.<br />
Für den Verlust oder die Beschädigung des Eigentums des Kunden/Bestellers/<br />
Teilnehmers durch Dritte übernimmt R.A. „<strong>Der</strong> Quere<strong>in</strong>steiger“ ke<strong>in</strong>e Haftung.