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Bemerkungen zur Aufstellung des RREP - Planungsverband Region ...

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24. Sitzung der Verbandsversammlung <strong>des</strong> RPV MM/R Güstrow, 28.05.2009<br />

<strong>Bemerkungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Aufstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> –<br />

Herr Albrecht, Vorsitzender <strong>des</strong> Planungsausschusses<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

vor rund 1 ½ Jahren, am 13.12.2007, wurde Ihnen auf der Verbandsversammlung der Vorentwurf<br />

<strong>des</strong> <strong>Region</strong>alen Raumentwicklungsprogramms (nachfolgend kurz <strong>RREP</strong>) vorgestellt. Dieser beinhaltete<br />

folgende Kerninhalte:<br />

• Zentrale Orte<br />

• Siedlungsentwicklung<br />

• Umwelt- und Naturschutz<br />

• Tourismus<br />

• Rohstoffvorsorge<br />

• Windenergie.<br />

Die Verbandsversammlung bestätigte am 13.12.2007 einstimmig den Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> und<br />

beschloss, das erste Beteiligungsverfahren in einem Zeitraum von drei Kalendermonaten durchzuführen.<br />

Die öffentliche Auslegung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>-Entwurfes fand in der Zeit vom 11. Februar bis 14.<br />

Mai 2008 statt. Insgesamt gingen in diesem Zeitraum 368 Stellungnahmen mit mehr als 1.100<br />

Hinweisen, Anregungen und Einwendungen ein.<br />

Inhaltlich am intensivsten diskutiert wurden in den Stellungnahmen die Kapitel „6.5 Energie einschließlich<br />

Windenergie“ sowie „4.3 Standortanforderungen und -vorsorge für die wirtschaftliche<br />

Entwicklung“ – hier besonders der Programmsatz (2) zu den „Vorbehaltsgebieten<br />

Gewerbe und Industrie“ im Umfeld <strong>des</strong> Seehafens Rostock.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Abwägungsverfahrens wurden sämtliche Hinweise, Anregungen und Bedenken,<br />

die im Beteiligungsverfahren eingegangen waren, daraufhin geprüft, in welcher Weise sie bei der<br />

Erarbeitung <strong>des</strong> Entwurfs <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> zum zweiten Beteiligungsverfahren Berücksichtigung finden<br />

können. Die Ergebnisse der Abwägung bildeten die Grundlage für die Überarbeitung aller Fachkapitel.<br />

Die Verfahrensergebnisse wurden in der Ihnen vorliegenden Abwägungsdokumentation<br />

aufbereitet. Wesentliche Änderungen im Entwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> zum zweiten Beteiligungsverfahren<br />

betreffen folgende Inhalte:<br />

• Zentrale Orte<br />

• Siedlungsstruktur<br />

• Stadt-Umland-Raum<br />

• Tourismusräume<br />

• Gebietsfestlegungen Gewerbe und Industrie<br />

• Gebietsfestlegungen Rohstoffsicherung<br />

• Eignungsgebiete Windenergie<br />

In Kapitel 3.2 Zentrale Orte wird aufgrund <strong>des</strong> Abwägungsverfahrens eine Änderung der Nahbereichs-<br />

und Mittelbereichsabgrenzungen vorgenommen. Im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> zum ersten Beteiligungsverfahren<br />

war die Gemeinde Jürgenshagen dem Nahbereich Satow zugeordnet. Im<br />

Entwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> zum zweiten Beteiligungsverfahren ist die Gemeinde Jürgenshagen nun dem<br />

Nahbereich Bützow zugeordnet.<br />

Durch die Zugehörigkeit zum Amt Bützow Land besteht eine enge Bindung der Gemeinde Jürgenshagen<br />

an die anderen amtsangehörigen Gemeinden, die bereits sämtlich dem Nahbereich<br />

Bützow zugeordnet sind. Darüber hinaus ist mit dem Bau der A 20 eine räumliche Zäsur entstanden,<br />

die Jürgenshagen deutlich von Satow trennt.<br />

Mit der Zuordnung von Jürgenshagen zum Nahbereich Bützow wird auch eine Änderung <strong>des</strong> LEP<br />

M-V bzgl. der Mittelbereichszuordnungen notwendig. D.h., der Mittelbereich Güstrow wird um Jürgenshagen<br />

erweitert, während der gemeinsame Mittelbereich Rostock/Bad Doberan entsprechend<br />

reduziert wird.<br />

Die oberste Lan<strong>des</strong>planungsbehörde wird dem Beschluss dieser Änderung durch die Verbandsversammlung<br />

nach derzeitiger Vorabstimmung folgen.<br />

1


In Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur erfolgen Änderungen bzgl. <strong>des</strong> Nachweises der Notwendigkeit<br />

für die Ausweisung von neuen Siedlungsflächen durch Flächenpotenzialbilanzen sowie bzgl. der<br />

Eigenbedarfsregelungen <strong>zur</strong> Wohnbauflächenentwicklung außerhalb Zentraler Orte.<br />

Zur Umsetzung <strong>des</strong> Ziels „Innen- vor Außenentwicklung“ wurde im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong><br />

MM/R zum ersten Beteiligungsverfahren von den Gemeinden gefordert, bei der Neuausweisung<br />

weiterer Siedlungsflächen eine Flächenpotenzialbilanz zu erstellen. Hierauf wird im Entwurf <strong>des</strong><br />

<strong>RREP</strong> MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren verzichtet. Statt<strong>des</strong>sen wird von den Gemeinden<br />

im Rahmen der Bauleitplanung lediglich eine Darlegung von Siedlungsflächenreserven in bestehenden<br />

Bauleitplanungen und im Innenbereich gefordert.<br />

Im Vorentwurf zum ersten Beteiligungsverfahren wurden hinsichtlich der Umrechnung von Wohneinheiten<br />

auf die Wohnbaufläche im Rahmen der Eigenbedarfsermittlung außerhalb Zentraler<br />

Orte Richtwerte von 20 bzw. 25 WE/ha genannt. Zur Klarstellung und in Anpassung an die Begebenheiten<br />

im ländlichen Raum werden diese Richtwerte durch einen Orientierungswert von 15-<br />

20 WE/ha für die Wohnbauflächenentwicklung außerhalb Zentraler Orte ersetzt.<br />

Im Beteiligungsverfahren wurde der Stichtag <strong>zur</strong> Ableitung <strong>des</strong> gemeindlichen Eigenbedarfs kritisiert.<br />

Da die Regelungen zum Eigenbedarf aus Untersuchungen mit dem Basisjahr 2006 abgeleitet<br />

werden, wird der Stichtag 31.12.2006 beibehalten.<br />

Gegenüber dem Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> MM/R zum ersten Beteiligungsverfahren wird die einheitliche<br />

Obergrenze <strong>des</strong> Eigenbedarfs von 5% auf 3% gesenkt, da bereits für den Stadt-Umland-<br />

Raum Rostock bis 2020 lediglich ein zusätzlicher Bedarf an Wohnraum von 2-3% prognostiziert<br />

wird. Für die Gemeinden außerhalb <strong>des</strong> SUR Rostock wird mit einer noch geringeren Nachfrage<br />

gerechnet, so dass insgesamt mit 3% ein ausreichender Entwicklungsspielraum besteht.<br />

In Kapitel 3.1.2 Stadt-Umland-Raum werden Elemente aus dem Entwurf <strong>des</strong> Stadt-Umland-<br />

Raum-Konzeptes in den Entwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> zum zweiten Beteiligungsverfahren eingearbeitet.<br />

Die Inhalte betreffen zum einen die Konzentration der besonders flächenintensiven Gewerbeansiedlungen<br />

im Stadt-Umland-Raum Rostock auf die im <strong>RREP</strong> festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

Gewerbe und Industrie.<br />

Zum anderen wird die Möglichkeit eingeräumt, dass im Stadt-Umland-Raum Rostock außerhalb<br />

<strong>des</strong> Oberzentrums Rostock eine weitere Wohnbauflächenentwicklung über den kommunalen<br />

Eigenbedarf zulässig ist. Voraussetzungen hierfür sind kommunale Abstimmungen und vertragliche<br />

Absicherungen, dass das Gesamtmaß der Summe der Eigenentwicklung der vertraglich gebundenen<br />

Gemeinden nicht überschritten wird.<br />

Zur Sicherung einer räumlich ausgewogenen Grundversorgung soll für den Stadt-Umland-Raum<br />

Rostock ein Einzelhandelskonzept erstellt werden.<br />

In Kapitel 3.1.3 Tourismusräume erfolgt eine Differenzierung der Vorbehaltsgebiete Tourismus<br />

aus dem Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> zum ersten Beteiligungsverfahren in Tourismusschwerpunkträume<br />

und Tourismusentwicklungsräume. Tourismusschwerpunkträume sind Teilräume,<br />

die sich durch eine überdurchschnittlich hohe touristische Nachfrage und ein überdurchschnittlich<br />

hohes touristisches Angebot auszeichnen. Die Tourismusschwerpunkt- und Tourismusentwicklungsräume<br />

werden in der Grundkarte der räumlichen Ordnung festgelegt und in Karte 3.1.3 dargestellt.<br />

Die Tourismusschwerpunkträume werden als zusätzliches Ausschlusskriterium bei<br />

der Festlegung der Eignungsgebiete Windenergieanlagen berücksichtigt. Damit wird u.a. den<br />

Empfehlungen der obersten Lan<strong>des</strong>planungsbehörde <strong>zur</strong> Festlegung von Eignungsgebieten Windenergieanlagen<br />

entsprochen.<br />

In Kapitel 4.3 Standortanforderungen und -vorsorge für die wirtschaftliche Entwicklung<br />

kommt es insbesondere hinsichtlich der Festlegungen Vorranggebiete Gewerbe und Industrie<br />

sowie Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie zu Änderungen gegenüber dem Vorentwurf.<br />

Mit den Vorranggebieten Airpark Rostock-Laage, Rostock-Mönchhagen und Rostock-<br />

Poppendorf werden die im LEP M-V durch Piktogramme festgelegten, lan<strong>des</strong>weit bedeutsamen<br />

gewerblichen und industriellen Großstandorte übernommen und flächenhaft ausgeformt.<br />

Die Festlegung der Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie in der Grundkarte der räumlichen<br />

Ordnung erfolgt mit einer offenen Schraffur, da für alle Gebiete gilt, dass konkrete Vorranggebietsausweisungen<br />

erst nach Durchführung und Auswertung detaillierter Untersuchungen (Machbarkeitsstudien,<br />

Bauleitplanung u.a.) möglich sind. In diesem Sinne sind die Gebiete als präzisier-<br />

2


te Untersuchungsräume zu verstehen, in denen keine neuen, Gewerbe- und Industriegebietsplanungen<br />

widersprechenden, Nutzungen zugelassen werden sollen. Sie kennzeichnen Räume, die<br />

potenziell insbesondere für eine Ansiedlung hafen- und logistikaffiner Gewerbe- und Industrieunternehmen<br />

geeignet sind und durch ihre Größe (größer als 50 ha) eine regionalplanerische<br />

Bedeutung haben. Eine Endabwägung mit vorhandenen konkurrierenden Raumnutzungen kann<br />

auf Grund der bestehenden Konfliktdichte vor allem bei den drei Vorbehaltsgebieten im Seehafen<br />

derzeit nicht geleistet werden, wird aber gutachtlich vorbereitet.<br />

Insbesondere in Hinblick auf die Festlegung der Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie kam es<br />

im Laufe <strong>des</strong> Abwägungsverfahrens zu zahlreichen Informations- und Abstimmungsgesprächen<br />

mit den betroffenen Akteuren, so z.B. mit der Hansestadt Rostock und der Hafenentwicklungsgesellschaft<br />

im Rahmen der Erarbeitung <strong>des</strong> Gutachtens „<strong>Region</strong>ales Flächenkonzept hafenaffine<br />

Wirtschaft Rostock“ sowie am 28.04.2009 mit dem Ortsbeirat Gehlsdorf <strong>zur</strong> Erläuterung der Vorbehaltsgebiete<br />

Rostock-Seehafen.<br />

In Kapitel 5.6 Rohstoffvorsorge erfolgte eine Überprüfung der im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> zum<br />

ersten Beteiligungsverfahren vorgeschlagenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung.<br />

Durch die Änderungen von Bergrechten kommt es in zwei Fällen <strong>zur</strong> Aufhebung der Vorranggebiete.<br />

Weiterhin werden folgende Änderungen aufgrund der Ergebnisse der Umweltprüfung<br />

und der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen:<br />

• 14 der vorgeschlagenen Vorbehaltsgebiete werden neu abgegrenzt,<br />

dabei werden 2 dieser Gebiete in jeweils 2 neue Einzelgebiete unterteilt,<br />

• 4 der vorgeschlagenen Vorbehaltsgebiete (1 Kiessand- und 3 Ton-Höffigkeiten) werden ersatzlos<br />

gestrichen.<br />

• Alle übrigen 14 Vorbehaltsgebiete bleiben in unveränderter Form bestehen.<br />

In Kapitel 6.5 Energie einschließlich Windenergie wird der Programmsatz „Energiegewinnung<br />

aus Biomasse“ gestrichen. Weiterhin kommt es zu Änderungen im Programmsatz 6.5 (3) Ausnahmen<br />

von der Ausschlusswirkung der Eignungsgebiete (ehemals: Eignungsgebiet für Forschungs-<br />

und Erprobungszwecke) und in der Flächenkulisse der Eignungsgebiete Windenergieanlagen.<br />

Die Planungsregion gehört zu den Zentren der Windenergiewirtschaft in Deutschland. Betriebe, die<br />

Windenergieanlagen entwickeln, herstellen oder erproben, dürfen Anlagen zu Erprobungszwecken<br />

in Ausnahmefällen auch außerhalb der Eignungsgebiete errichten, wenn ihnen geeignete<br />

Standorte innerhalb der Eignungsgebiete nicht <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Mit dieser Festlegung soll<br />

gewährleistet werden, dass, unabhängig von der Verfügbarkeit freier Standorte in den Eignungsgebieten,<br />

für die regionale Wirtschaft notwendige Versuchsanlagen und Prototypen von Neuentwicklungen<br />

errichtet werden können.<br />

Voraussetzung für eine Ausnahme ist immer, dass neben dem besonderen Zweck <strong>des</strong> Vorhabens<br />

auch besondere Standortanforderungen bestehen, welche die Standortwahl in der Planungsregion<br />

und außerhalb der festgelegten Eignungsgebiete begründen.<br />

Bezüglich der Flächenkulisse der Eignungsgebiete Windenergieanlagen kommt es zu folgenden<br />

Reduzierungen:<br />

• Windeignungsgebiet Nr. 11 Gubkow<br />

(Streichung wegen zu erwartender Störungen aufgrund der Lage im Schutzbereich der Verteidigungsanlage<br />

Sanitz-Gubkow),<br />

• Windeignungsgebiet Nr. 105 Groß Bäbelin<br />

(Streichung aufgrund der Lage im Tourismusschwerpunktraum),<br />

• Windeignungsgebiet Nr. 112 Stuthof<br />

(Streichung wegen vorrangiger Belange der Hafenentwicklung).<br />

Nach intensiver Alternativenprüfung konnten bei Ausklammerung <strong>des</strong> fakultativen K.o.-Kriteriums<br />

Biotopverbund (Selbstbindung <strong>des</strong> RPV MM/R im Entwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> zum ersten Beteiligungsverfahren)<br />

folgende Neuflächen vorgeschlagen werden:<br />

• Windeignungsgebiet Nr. 102 Rukieten,<br />

• Windeignungsgebiet Nr. 103 Thelkow,<br />

• Windeignungsgebiet Nr. 113 Stäbelow,<br />

• Windeignungsgebiet Nr. 114 Kambs.<br />

3


In einem großen Teil der festgelegten Eignungsgebiete Windenergieanlagen werden darüber hinaus<br />

Flächenanpassungen und -erweiterungen vorgenommen (z.B. nahezu Flächenverdopplungen<br />

in den Windeignungsgebieten Nr. 55/58 Mistorf und Nr. 104 Kurzen Trechow), so dass die<br />

Gebietsabgrenzungen und -größen gegenüber dem Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> zum ersten Beteiligungsverfahren<br />

variieren.<br />

Gegenüber der 1. Teilfortschreibung <strong>des</strong> <strong>Region</strong>alen Raumordnungsprogramms Mittleres<br />

Mecklenburg/Rostock aus dem Jahr 1999 bedeutet dies insgesamt eine Verdopplung <strong>des</strong> verfügbaren<br />

Flächenpotenzials für die Windenergienutzung von gegenwärtig 1.100 ha auf über<br />

2.000 ha. Dies entspricht 0,7% der <strong>Region</strong>sfläche.<br />

Mit diesem Planangebot liegen wir bezüglich <strong>des</strong> Flächenzuwachses im Vergleich der vier Planungsregionen<br />

an erster Stelle. Ich denke, das sind wir auch der nachhaltigen Entwicklung und vor<br />

allem den Windenergieanlagen produzierenden Unternehmen im Verbandsgebiet schuldig, die um<br />

die Weltmarktführung in dieser Branche ringen.<br />

Von ganz besonderer Bedeutung ist dabei der Programmsatz 6.5 (3) auf S. 77. Damit kommt der<br />

Ausnahmeregelung, die nur bei uns seit 1999 praktiziert wird, ein verstärktes Gewicht zu (Z). Diese<br />

bewährte Praxisregelung soll im Übrigen auch in den drei anderen Planungsregionen verallgemeinert<br />

werden.<br />

Ein weiterer wichtiger Bestandteil <strong>des</strong> zweiten Beteiligungsverfahrens ist der Entwurf <strong>des</strong> Umweltberichts<br />

zum <strong>RREP</strong>.<br />

Umfang und Tiefe <strong>des</strong> Umweltberichts ist vor allem zwei von den anderen Planungsregionen abweichenden<br />

Ausgangsbedingungen geschuldet:<br />

1. MM/R hatte als erste Planungsregion den Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan der zweiten<br />

Generation abzuwägen und einzustellen. [[Westmecklenburg im September 2008, Vorpommern<br />

in der Entwurfsphase, Mecklenburgische Seenplatte noch nicht begonnen]]<br />

2. Die besondere Konfliktdichte in MM/R (Wirtschaftszentrum, Siedlungsstruktur, Umwelt- und<br />

Naturschutzqualitäten)<br />

Und ich finde es an dieser Stelle auch besonders erwähnenswert, dass unsere Geschäftsstelle<br />

außerordentlich fachkompetent besetzt ist (Fr. Klein und Hr. Plehn).<br />

Der Umweltbericht beinhaltet die Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong>, die Ermittlung<br />

bedeutsamer Umweltziele sowie die Prüfung aller regionalplanerischen Festlegungen daraufhin,<br />

ob mit der Umsetzung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen verbunden<br />

sind. Folgende raumordnerische Festlegungen weisen voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen<br />

auf und werden im Umweltbericht einer vertieften Umweltprüfung sowie einer FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung unterzogen:<br />

• Touristisches Vorhaben auf der Halbinsel Wustrow,<br />

• Marina Wustrow,<br />

• Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie,<br />

• Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung,<br />

• Vorbehaltstrassen Straßen und Schiene sowie<br />

• Eignungsgebiete Windenergieanlagen.<br />

Insgesamt handelt es sich hierbei um 75 prüfpflichtige Einzelfestlegungen mit einem Flächenumfang<br />

von 6.500 ha. Als Gesamtresümee kann abgeleitet werden, dass der vorliegende <strong>RREP</strong>-<br />

Entwurf geeignet ist, eine nachhaltige Entwicklung der Planungsregion MM/R zu befördern. Die<br />

zukünftige Entwicklung wird dazu führen, dass es in einigen Teilräumen tendenziell zu einer weiteren<br />

Verbesserung der Umweltqualität kommen wird, andererseits aber auch Teilräume existieren,<br />

die infolge der Umsetzung regionalplanerischer Festlegungen Einschränkungen der Umweltqualität<br />

erfahren werden.<br />

Zum Abschluss von mir ein ganz persönliches Wort. Ich weiß, dass es für die Mehrzahl der heute<br />

anwesenden Verbandsvertreter eine kaum zu bewältigende Aufgabe war, in zwei Wochen 1.100<br />

Seiten durchzuarbeiten.<br />

Ich bitte Sie <strong>des</strong>halb, auf die Entscheidungen in den Verbandsgremien (Planungsausschuss,<br />

Vorstand) zu vertrauen. Insbesondere im Planungsausschuss wurden in einer angestrengten aber<br />

4


konstruktiven Arbeitsatmosphäre die heutigen Dokumente vorbereitet. Dafür danke ich allen Mitgliedern<br />

und Fachberatern ganz nachdrücklich, auch wenn es in Einzelfällen keine einstimmigen<br />

Auffassungen gab. In diesen Dank möchte ich auch alle Mitarbeiter der Geschäftsstelle einbeziehen,<br />

die schließlich die Hauptarbeit geleistet haben.<br />

Soviel zum derzeitigen Stand <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>-<strong>Aufstellung</strong>sverfahrens. Vorausgesetzt, Sie diskutieren<br />

und beschließen hoffentlich heute den Entwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren<br />

mit Umweltbericht, dann ist für den weiteren <strong>Aufstellung</strong>sprozess folgender Zeitplan vorgesehen:<br />

• August bis Oktober 2009 – Zweites Beteiligungsverfahren zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> MM/R<br />

(3 Monate),<br />

• November bis Mai 2010 – Abwägungsverfahren und Überarbeitung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>-Entwurfs sowie<br />

Diskussion in den Verbandsgremien,<br />

• Mitte 2010 – Beschlussfassung der Verbandsversammlung und Einleitung <strong>des</strong> Rechtsetzungsverfahrens<br />

Die Feststellung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> und der Erlass als Lan<strong>des</strong>verordnung erfolgt durch einen Kabinettsbeschluss<br />

voraussichtlich gegen Ende 2010.<br />

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.<br />

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