Mitteilungsblatt Ausgabe 4 ~ September 2010.pdf - Gemeinde Eisbach
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<strong>Mitteilungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Eisbach</strong> Seite 9<br />
Bewilligungspflichtige<br />
Baumaßnahmen<br />
Folgende Baumaßnahmen sind bewilligungspflichtig<br />
und müssen mit einem Baubewilligungsbescheid<br />
von der <strong>Gemeinde</strong><br />
genehmigt werden:<br />
1. Neu-, Zu- oder Umbauten von baulichen<br />
Anlagen sowie umfassende Sanierungen<br />
2. Nutzungsänderungen, die auf die Festigkeit,<br />
den Brandschutz, die Hygiene, die<br />
Sicherheit von baulichen Anlagen oder<br />
deren Teilen von Einfluss sein können<br />
oder die Nachbarrechte berühren oder<br />
wenn Bestimmungen des jeweils<br />
geltenden Raumordnungsgesetzes, des<br />
Flächenwidmungsplanes, des Bebauungsplanes<br />
oder der Bebauungsrichtlinien<br />
berührt werden können<br />
3. die Errichtung, Änderung oder Erweiterung<br />
von Abstellflächen für mehr als<br />
2 Kraftfahrzeuge, Garagen und Nebenanlagen<br />
4. Einfriedungen gegen Nachbargrundstücke<br />
oder öffentliche Verkehrsflächen sowie<br />
Stützmauern, jeweils ab einer Höhe von<br />
mehr als 1,5 m<br />
5. Veränderungen des natürlichen Geländes<br />
von nach dem Flächenwidmungsplan im<br />
Bauland gelegenen Grundflächen sowie<br />
von im Freiland gelegenen Grundflächen,<br />
die an das Bauland angrenzen. Dass Anschüttungen<br />
genehmigungspflichtig sind,<br />
wird leider sehr oft übersehen. Solche<br />
Maßnahmen spielen eine immer größere<br />
Rolle, weil aufgrund der geänderten Abflussverhältnisse<br />
des Niederschlagswassers<br />
Nachbargrundstücke beeinträchtigt<br />
werden können, was im entsprechenden<br />
Verfahren unter Beiziehen<br />
von Sachverständigen geprüft werden<br />
muss.<br />
6. die länger als drei Tage dauernde<br />
Aufstellung von Fahrzeugen und anderen<br />
transportablen Einrichtungen, die zum<br />
Aufenthalt oder Nächtigen von Personen<br />
geeignet sind, wie insbesondere Wohnwagen,<br />
Mobilheime und Wohncontainern,<br />
außerhalb von öffentlichen<br />
Verkehrsflächen, Abstellflächen oder<br />
Garagen<br />
7. der Abbruch von Gebäuden, ausgenommen<br />
Nebengebäuden<br />
Für die Genehmigung dieser Vorhaben ist<br />
das Einreichen von Projektsunterlagen (insbesondere<br />
Einreichplan und Baubeschreibung),<br />
die von einem befugten Planverfasser<br />
gestempelt und unterschrieben<br />
sein müssen, erforderlich.<br />
Die Baubehörde schreibt nach Vorprüfung<br />
der eingereichten Unterlagen in der Regel<br />
eine Bauverhandlung aus, zu der die Nachbarn<br />
geladen und die notwendigen Sachverständigen<br />
beigezogen werden. Die Nachbarn<br />
können spätestens während der Bauverhandlung<br />
Einwendungen gegen die beantragten<br />
Baumaßnahmen einbringen.<br />
Das Verfahren endet mit Bescheid, in dem<br />
die Baumaßnahme entweder genehmigt<br />
oder das Bauansuchen aufgrund der nicht<br />
gegebenen Bewilligungsfähigkeit des<br />
Projekts abgewiesen wird.<br />
Schutzmaßnahmen<br />
gegen Hochwasser<br />
Wir möchten Sie darauf aufmerksam<br />
machen, dass der Großteil der Bäche über<br />
Privatgrund verläuft und daher der jeweilige<br />
Grundeigentümer für den Zustand des Bachlaufes<br />
verantwortlich ist.<br />
Falls aufgrund des mangelhaften Zustandes<br />
des Bachlaufes ein Schaden eintritt, können<br />
Schadenersatzverpflichtungen des Grundeigentümers<br />
entstehen.