Allgemeine Geschäftsbedingungen - Urlauber-Tipp.de
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<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen<br />
Wernsdorfer Straße 38, 12527 Berlin-Schmöckwitz<br />
1.<br />
1.1.<br />
Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen <strong>de</strong>m Campinggast und <strong>de</strong>r Campingplatz<br />
Krossinsee 1930 GmbH als Inhaberin <strong>de</strong>s Campingplatzes Krossinsee in Berlin. Die vertraglichen Leistungen <strong>de</strong>r<br />
Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH wer<strong>de</strong>n jeweils aufgrund <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n gültigen Angebote, Beschreibungen<br />
und Preisangaben <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht.<br />
1.2.<br />
Telefonische Auskünfte, Nebenabre<strong>de</strong>n und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, sind nur wirksam, wenn sie<br />
schriftlich durch die Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH bestätigt wur<strong>de</strong>n.<br />
2.<br />
2.1.<br />
Buchungen können telefonisch, persönlich, schriftlich o<strong>de</strong>r per e-mail vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Ein Vertragsverhältnis<br />
kommt allerdings erst dann zustan<strong>de</strong>, wenn die Buchung durch die Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH schriftlich<br />
o<strong>de</strong>r per mail bestätigt wur<strong>de</strong>.<br />
2.2.<br />
Eine verbindliche Buchungsbestätigung wird innerhalb von 4 bis 5 Tagen durch die Campingplatz Krossinsee 1930<br />
GmbH versandt. Diese ist hinsichtlich <strong>de</strong>r Angaben durch <strong>de</strong>n Campinggast zu überprüfen. Nach Erhalt <strong>de</strong>r<br />
Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 30 % <strong>de</strong>s vertraglich vereinbarten Nutzungsentgeltes zu leisten, es sei<br />
<strong>de</strong>nn, es ist etwas an<strong>de</strong>res vertraglich vereinbart. Die Restzahlung ist mit Anreise fällig und zahlbar.<br />
2.3.<br />
Die vom Campinggast zu zahlen<strong>de</strong>n Entgelte ergeben sich ausschließlich aus <strong>de</strong>r Buchungsbestätigung und <strong>de</strong>n<br />
jeweils gültigen Preislisten <strong>de</strong>s Campingplatzes Krossinsee. Mit <strong>de</strong>r Buchungsbestätigung und <strong>de</strong>m Nutzen <strong>de</strong>s<br />
Campingplatzes akzeptiert <strong>de</strong>r Campinggast die aktuelle Preisliste, die sich im Aushang an <strong>de</strong>r Rezeption befin<strong>de</strong>t.<br />
3.<br />
Der Stellplatz o<strong>de</strong>r Bungalow/Ferienhaus steht <strong>de</strong>m Campinggast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Eine<br />
Anreise ist nur im Rahmen <strong>de</strong>r üblichen Öffnungszeiten (siehe Aushang Sommeröffnungszeiten bzw.<br />
Winteröffnungszeiten) möglich. Das jeweilig gemietete Objekt ist am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen.<br />
4.<br />
Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren auf <strong>de</strong>m Campingplatz ist nur in Begleitung eines<br />
Erziehungsberechtigten gestattet, <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>n übrigen Eltern mitreisen<strong>de</strong>r Jugendlicher die elterlichen Rechte und<br />
Pflichten und die Verantwortung übertragen wur<strong>de</strong>n. Die Vorlage eines entsprechen<strong>de</strong>n schriftlichen Dokuments <strong>de</strong>r<br />
Eltern ist erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
5.<br />
Hun<strong>de</strong>, Katzen und an<strong>de</strong>re Tiere sind auf <strong>de</strong>m Campingplatz nur mit vorheriger Zustimmung <strong>de</strong>r Campingplatz<br />
Krossinsee 1930 GmbH erlaubt. Hun<strong>de</strong> sind - soweit <strong>de</strong>ren Aufenthalt gestattet wird - an <strong>de</strong>r Leine zu halten.
Wernsdorfer Straße 38, 12527 Berlin-Schmöckwitz<br />
6.<br />
Der Stellplatz bzw. Bungalow/Ferienhaus darf maximal durch die Personenzahl genutzt wer<strong>de</strong>n, die sich angemel<strong>de</strong>t<br />
haben. Der Campinggast, <strong>de</strong>r die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus <strong>de</strong>m<br />
geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von ihm angemel<strong>de</strong>ten Personen.<br />
7.<br />
Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung <strong>de</strong>r Sauberkeit <strong>de</strong>s Platzes, Einhaltung <strong>de</strong>r Ruhezeiten<br />
und zur Vermeidung von ruhestören<strong>de</strong>m Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Campingplatzordnung, welche in<br />
ihrer jeweils aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Treten Mängel o<strong>de</strong>r Defekte auf, verpflichtet sich <strong>de</strong>r<br />
Campinggast, die Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.<br />
8.1<br />
Eine Nutzung <strong>de</strong>r Abstellplätze und <strong>de</strong>r dort aufgestellten Wohnwagen, Wohnmobile und Zelte sowie Bungalows zu<br />
Wohnzwecken ist nicht zulässig. Der Campinggast verpflichtet sich, <strong>de</strong>n gemieteten Stellplatz einschließlich <strong>de</strong>s dort<br />
abgestellten Wohnwagens/Wohnmobils und <strong>de</strong>n Bungalow stets sauber und in einem einwandfreien Zustand zu<br />
halten. Ein Abstellen von Pkw ist nur auf <strong>de</strong>n dafür von <strong>de</strong>r Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH zugewiesenen<br />
Plätzen zulässig. Es bestehen begrenzt Parkplätze direkt vor <strong>de</strong>n Bungalows und auf <strong>de</strong>m Parkplatz am Eingang (Rezeption)<br />
zur Verfügung. Für eventuelle Beschädigungen o<strong>de</strong>r Diebstahl <strong>de</strong>r Fahrzeuge übernimmt die Campingplatz<br />
Krossinsee 1930 GmbH keine Haftung.<br />
8.2.<br />
Der auf <strong>de</strong>m Campingplatz Krossinsee befindliche Spielplatz ist bestimmungsgemäß ausschließlich von Kin<strong>de</strong>rn zum<br />
Spielen zu benutzen. Aufgestellte Spielgeräte und Bauten sind pfleglich zu behan<strong>de</strong>ln. Hun<strong>de</strong> sind vom Spielplatz<br />
fernzuhalten. Eltern haben ihre Kin<strong>de</strong>r beim Spielen zu beaufsichtigen. Sie haften für etwaige Schä<strong>de</strong>n, die von <strong>de</strong>n<br />
Kin<strong>de</strong>rn verursacht wer<strong>de</strong>n, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Im übrigen richtet sich die Haftung bezogen auf<br />
<strong>de</strong>n Spielplatz nach Ziff. 12 Abs. 1 und 2 <strong>de</strong>r <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen.<br />
9.<br />
9.1.<br />
Der Campinggast kann je<strong>de</strong>rzeit mit entsprechen<strong>de</strong>r Erklärung gegenüber <strong>de</strong>r Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH<br />
vom geschlossenen Campingvertrag zurücktreten, es sei <strong>de</strong>nn, es ist ein befristetes Vertragsverhältnis vereinbart. Im<br />
Falle <strong>de</strong>s Rücktritts ist die Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH berechtigt, folgen<strong>de</strong> Entschädigungen zu verlangen:<br />
Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn - 10 % <strong>de</strong>s Nutzungsentgeltes<br />
Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn - 25 % <strong>de</strong>s Nutzungsentgeltes<br />
Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn - 50 % <strong>de</strong>s Nutzungsentgeltes<br />
Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn - 75 % <strong>de</strong>s Nutzungsentgeltes<br />
Bei späterem Rücktritt o<strong>de</strong>r vorzeitiger Abreise ist <strong>de</strong>r Campinggast zur Bezahlung <strong>de</strong>s Mietpreises in voller Höhe<br />
verpflichtet. Dem Campinggast bleibt <strong>de</strong>r Nachweis vorbehalten, dass <strong>de</strong>m Campingplatzinhaber ein Scha<strong>de</strong>n nicht<br />
entstan<strong>de</strong>n ist o<strong>de</strong>r dieser wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist.
Wernsdorfer Straße 38, 12527 Berlin-Schmöckwitz<br />
9.2.<br />
Die Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH ist berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten, wenn das jeweilige<br />
Mietobjekt nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n kann. In diesem Fall<br />
wer<strong>de</strong>n gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche <strong>de</strong>s Campinggastes darüber hinaus sind jedoch<br />
ausgeschlossen.<br />
10.<br />
Die Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH ist zu einer fristlosen Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages aus wichtigem Grund<br />
berechtigt, wenn <strong>de</strong>r Campinggast durch sein Verhalten nachhaltig gegen die Campingplatzordnung verstößt, an<strong>de</strong>re<br />
gefähr<strong>de</strong>t, nachhaltige Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung <strong>de</strong>s Stellplatzes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bungalows<br />
vornimmt o<strong>de</strong>r sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhält. Insbeson<strong>de</strong>re ist eine fristlose Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages<br />
gerechtfertigt, wenn trotz Abmahnung <strong>de</strong>r Campinggast das Mietobjekt zu Wohnzwecken nutzt o<strong>de</strong>r das vertraglich<br />
vereinbarte Nutzungsentgelt nicht gezahlt wird.<br />
11.<br />
Bei Beendigung <strong>de</strong>s Mietverhältnisses hat <strong>de</strong>r Campinggast <strong>de</strong>n Stellplatz bzw. Bungalow/Ferienhaus geräumt und in<br />
sauberem Zustand besenrein zurückzugeben. Vom Campinggast vorgenommene Verän<strong>de</strong>rungen, egal ob sie von <strong>de</strong>r<br />
Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH genehmigt wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r nicht, sind vom Campinggast auf eigene Kosten zu<br />
entfernen. Kommt <strong>de</strong>r Campinggast dieser Verpflichtung trotz Abmahnung <strong>de</strong>r Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH<br />
nicht nach, ist die GmbH berechtigt, eine Ersatzvornahme auf Kosten <strong>de</strong>s Campinggastes zu veranlassen.<br />
12.<br />
12.1.<br />
Für Beschädigungen <strong>de</strong>s vermieteten Stellplatzes, <strong>de</strong>s Bungalows/Ferienhaus sowie <strong>de</strong>r Anlagen und Einrichtungen<br />
<strong>de</strong>s Campingplatzes ist <strong>de</strong>r Campinggast ersatzpflichtig, soweit sie von ihm o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n zu seinem Haushalt gehören<strong>de</strong>n<br />
Personen, seinen Besuchern etc. verursacht wor<strong>de</strong>n sind. Leistet <strong>de</strong>r Campinggast Scha<strong>de</strong>nersatz, so ist die<br />
Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH verpflichtet, <strong>de</strong>m Campinggast etwaige Ansprüche gegen <strong>de</strong>n Verursacher <strong>de</strong>s<br />
Scha<strong>de</strong>ns abzutreten.<br />
12.2.<br />
Die Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH haftet nur für Schä<strong>de</strong>n, die durch Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit<br />
verursacht sind. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen <strong>de</strong>r<br />
Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH. Insbeson<strong>de</strong>re haftet die Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH nicht für<br />
Schä<strong>de</strong>n, die durch <strong>de</strong>n Ausfall o<strong>de</strong>r die Störung <strong>de</strong>r Wasser-, Strom- und Gasversorgung entstehen sowie für<br />
Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet sie nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schä<strong>de</strong>n, die<br />
durch die Benutzung <strong>de</strong>r sich auf <strong>de</strong>m Campingplatz befindlichen Anlagen o<strong>de</strong>r Geräte entstehen. Die vorstehen<strong>de</strong><br />
Haftungsbeschränkung gilt in<strong>de</strong>s nicht, sofern aufgrund <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen wegen Verletzung <strong>de</strong>s<br />
Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit gehaftet wird. Das Ba<strong>de</strong>n im See erfolgt auf eigene Gefahr.
Wernsdorfer Straße 38, 12527 Berlin-Schmöckwitz<br />
13.<br />
Betreibt <strong>de</strong>r Campinggast in seinem Wohnwagen/Wohnmobil eine Gasanlage, ist vor Beginn <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses<br />
eine gültige Prüfbescheinigung für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und/o<strong>de</strong>r Zelten bzw. Vorzelten vorzulegen.<br />
Ebenso ist <strong>de</strong>r Campinggast auf seine Kosten für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung <strong>de</strong>r<br />
Gasüberprüfung verantwortlich (§ 57a G 107 Prüfrichtlinie). Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Campingplatz<br />
Krossinsee 1930 GmbH berechtigt, die Anlage außer Betrieb zu setzen, um an<strong>de</strong>re Campinggäste nicht zu<br />
gefähr<strong>de</strong>n.<br />
14.<br />
Der Campinggast ist damit einverstan<strong>de</strong>n, dass die Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH sämtliche Angaben zum<br />
Vertragsverhältnis sowie die Einzelheiten <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage<br />
speichern und zum Zwecke <strong>de</strong>r Vertragsdurchführung und -abrechnung verwen<strong>de</strong>n darf. Eine Mitteilung <strong>de</strong>r<br />
gespeicherten Daten an außenstehen<strong>de</strong> Dritte erfolgt nicht.<br />
15.<br />
Eine Aufrechnung von For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Campinggastes ist nur zulässig, soweit diese unbestritten o<strong>de</strong>r rechtskräftig<br />
festgestellt sind.<br />
16.<br />
Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH geschlossenen Verträge bedürfen<br />
<strong>de</strong>r Schriftform. Zwischen <strong>de</strong>m Campinggast und <strong>de</strong>r Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH gilt das Recht <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus <strong>de</strong>m Vertrag ist Berlin, so <strong>de</strong>r<br />
Campinggast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Im übrigen gilt <strong>de</strong>r allgemeine gesetzliche<br />
Gerichtsstand.