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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Urlauber-Tipp.de

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Wernsdorfer Straße 38, 12527 Berlin-Schmöckwitz<br />

6.<br />

Der Stellplatz bzw. Bungalow/Ferienhaus darf maximal durch die Personenzahl genutzt wer<strong>de</strong>n, die sich angemel<strong>de</strong>t<br />

haben. Der Campinggast, <strong>de</strong>r die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus <strong>de</strong>m<br />

geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von ihm angemel<strong>de</strong>ten Personen.<br />

7.<br />

Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung <strong>de</strong>r Sauberkeit <strong>de</strong>s Platzes, Einhaltung <strong>de</strong>r Ruhezeiten<br />

und zur Vermeidung von ruhestören<strong>de</strong>m Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Campingplatzordnung, welche in<br />

ihrer jeweils aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Treten Mängel o<strong>de</strong>r Defekte auf, verpflichtet sich <strong>de</strong>r<br />

Campinggast, die Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.<br />

8.1<br />

Eine Nutzung <strong>de</strong>r Abstellplätze und <strong>de</strong>r dort aufgestellten Wohnwagen, Wohnmobile und Zelte sowie Bungalows zu<br />

Wohnzwecken ist nicht zulässig. Der Campinggast verpflichtet sich, <strong>de</strong>n gemieteten Stellplatz einschließlich <strong>de</strong>s dort<br />

abgestellten Wohnwagens/Wohnmobils und <strong>de</strong>n Bungalow stets sauber und in einem einwandfreien Zustand zu<br />

halten. Ein Abstellen von Pkw ist nur auf <strong>de</strong>n dafür von <strong>de</strong>r Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH zugewiesenen<br />

Plätzen zulässig. Es bestehen begrenzt Parkplätze direkt vor <strong>de</strong>n Bungalows und auf <strong>de</strong>m Parkplatz am Eingang (Rezeption)<br />

zur Verfügung. Für eventuelle Beschädigungen o<strong>de</strong>r Diebstahl <strong>de</strong>r Fahrzeuge übernimmt die Campingplatz<br />

Krossinsee 1930 GmbH keine Haftung.<br />

8.2.<br />

Der auf <strong>de</strong>m Campingplatz Krossinsee befindliche Spielplatz ist bestimmungsgemäß ausschließlich von Kin<strong>de</strong>rn zum<br />

Spielen zu benutzen. Aufgestellte Spielgeräte und Bauten sind pfleglich zu behan<strong>de</strong>ln. Hun<strong>de</strong> sind vom Spielplatz<br />

fernzuhalten. Eltern haben ihre Kin<strong>de</strong>r beim Spielen zu beaufsichtigen. Sie haften für etwaige Schä<strong>de</strong>n, die von <strong>de</strong>n<br />

Kin<strong>de</strong>rn verursacht wer<strong>de</strong>n, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Im übrigen richtet sich die Haftung bezogen auf<br />

<strong>de</strong>n Spielplatz nach Ziff. 12 Abs. 1 und 2 <strong>de</strong>r <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen.<br />

9.<br />

9.1.<br />

Der Campinggast kann je<strong>de</strong>rzeit mit entsprechen<strong>de</strong>r Erklärung gegenüber <strong>de</strong>r Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH<br />

vom geschlossenen Campingvertrag zurücktreten, es sei <strong>de</strong>nn, es ist ein befristetes Vertragsverhältnis vereinbart. Im<br />

Falle <strong>de</strong>s Rücktritts ist die Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH berechtigt, folgen<strong>de</strong> Entschädigungen zu verlangen:<br />

Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn - 10 % <strong>de</strong>s Nutzungsentgeltes<br />

Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn - 25 % <strong>de</strong>s Nutzungsentgeltes<br />

Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn - 50 % <strong>de</strong>s Nutzungsentgeltes<br />

Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn - 75 % <strong>de</strong>s Nutzungsentgeltes<br />

Bei späterem Rücktritt o<strong>de</strong>r vorzeitiger Abreise ist <strong>de</strong>r Campinggast zur Bezahlung <strong>de</strong>s Mietpreises in voller Höhe<br />

verpflichtet. Dem Campinggast bleibt <strong>de</strong>r Nachweis vorbehalten, dass <strong>de</strong>m Campingplatzinhaber ein Scha<strong>de</strong>n nicht<br />

entstan<strong>de</strong>n ist o<strong>de</strong>r dieser wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist.

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