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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Urlauber-Tipp.de

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Wernsdorfer Straße 38, 12527 Berlin-Schmöckwitz<br />

9.2.<br />

Die Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH ist berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten, wenn das jeweilige<br />

Mietobjekt nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n kann. In diesem Fall<br />

wer<strong>de</strong>n gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche <strong>de</strong>s Campinggastes darüber hinaus sind jedoch<br />

ausgeschlossen.<br />

10.<br />

Die Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH ist zu einer fristlosen Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages aus wichtigem Grund<br />

berechtigt, wenn <strong>de</strong>r Campinggast durch sein Verhalten nachhaltig gegen die Campingplatzordnung verstößt, an<strong>de</strong>re<br />

gefähr<strong>de</strong>t, nachhaltige Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung <strong>de</strong>s Stellplatzes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bungalows<br />

vornimmt o<strong>de</strong>r sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhält. Insbeson<strong>de</strong>re ist eine fristlose Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages<br />

gerechtfertigt, wenn trotz Abmahnung <strong>de</strong>r Campinggast das Mietobjekt zu Wohnzwecken nutzt o<strong>de</strong>r das vertraglich<br />

vereinbarte Nutzungsentgelt nicht gezahlt wird.<br />

11.<br />

Bei Beendigung <strong>de</strong>s Mietverhältnisses hat <strong>de</strong>r Campinggast <strong>de</strong>n Stellplatz bzw. Bungalow/Ferienhaus geräumt und in<br />

sauberem Zustand besenrein zurückzugeben. Vom Campinggast vorgenommene Verän<strong>de</strong>rungen, egal ob sie von <strong>de</strong>r<br />

Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH genehmigt wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r nicht, sind vom Campinggast auf eigene Kosten zu<br />

entfernen. Kommt <strong>de</strong>r Campinggast dieser Verpflichtung trotz Abmahnung <strong>de</strong>r Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH<br />

nicht nach, ist die GmbH berechtigt, eine Ersatzvornahme auf Kosten <strong>de</strong>s Campinggastes zu veranlassen.<br />

12.<br />

12.1.<br />

Für Beschädigungen <strong>de</strong>s vermieteten Stellplatzes, <strong>de</strong>s Bungalows/Ferienhaus sowie <strong>de</strong>r Anlagen und Einrichtungen<br />

<strong>de</strong>s Campingplatzes ist <strong>de</strong>r Campinggast ersatzpflichtig, soweit sie von ihm o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n zu seinem Haushalt gehören<strong>de</strong>n<br />

Personen, seinen Besuchern etc. verursacht wor<strong>de</strong>n sind. Leistet <strong>de</strong>r Campinggast Scha<strong>de</strong>nersatz, so ist die<br />

Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH verpflichtet, <strong>de</strong>m Campinggast etwaige Ansprüche gegen <strong>de</strong>n Verursacher <strong>de</strong>s<br />

Scha<strong>de</strong>ns abzutreten.<br />

12.2.<br />

Die Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH haftet nur für Schä<strong>de</strong>n, die durch Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit<br />

verursacht sind. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen <strong>de</strong>r<br />

Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH. Insbeson<strong>de</strong>re haftet die Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH nicht für<br />

Schä<strong>de</strong>n, die durch <strong>de</strong>n Ausfall o<strong>de</strong>r die Störung <strong>de</strong>r Wasser-, Strom- und Gasversorgung entstehen sowie für<br />

Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet sie nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schä<strong>de</strong>n, die<br />

durch die Benutzung <strong>de</strong>r sich auf <strong>de</strong>m Campingplatz befindlichen Anlagen o<strong>de</strong>r Geräte entstehen. Die vorstehen<strong>de</strong><br />

Haftungsbeschränkung gilt in<strong>de</strong>s nicht, sofern aufgrund <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen wegen Verletzung <strong>de</strong>s<br />

Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit gehaftet wird. Das Ba<strong>de</strong>n im See erfolgt auf eigene Gefahr.

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