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Arbeitsvertrag unbefristet

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<strong>Arbeitsvertrag</strong><br />

Zwischen<br />

Pizza Heim Service, vertreten durch den Inhaber<br />

Herr Werner Grimm, Heilbronnerstr. 52, 68615 Mannheim<br />

- im Folgenden "Arbeitgeber" genannt -<br />

und<br />

Herr Fritz Fischer, geboren am 12.05.1979, wohnhaft in<br />

Ebertstr. 10, 68723 Schwetzingen<br />

- im Folgenden "Arbeitnehmer" genannt -<br />

§ 1 – Tätigkeit<br />

Der Arbeitnehmer wird eingestellt als Küchenhilfe. Sein Aufgabengebiet umfasst im<br />

Einzelnen: Zubereiten von Speisen und Salaten gemäß Kundenbestellung.<br />

Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer auch andere seinen Fähigkeiten und<br />

Kenntnissen entsprechende und zumutbare Tätigkeiten zuzuweisen. Dieser Vorbehalt<br />

wird nicht dadurch gegenstandslos, dass der Arbeitnehmer längere Zeit nur mit<br />

bestimmten Aufgaben beschäftigt ist.<br />

§ 2 – Arbeitsort<br />

Der Arbeitnehmer wird in o.g. Arbeitsstätte tätig. Der Arbeitgeber behält sich vor, den<br />

Arbeitnehmer auch an einem anderen Ort einzusetzen.<br />

§ 3 – Beginn des Arbeitsverhältnisses<br />

Das Arbeitsverhältnisverhältnis beginnt am 01.02.2009.<br />

§ 4 – Dauer des Arbeitsverhältnisses<br />

Das Arbeitsverhältnis ist <strong>unbefristet</strong>.<br />

§ 5 – Probezeit<br />

Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnis gelten als Probezeit, das Arbeitsverhältnis<br />

kann während der Probezeit von beiden Seiten gekündigt werden, es gelten ferner die<br />

gesetzlichen Regelungen.<br />

§ 6 – Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />

bleibt unberührt. Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.<br />

Soweit das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wird, endet es mit Ablauf des<br />

Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer in den Ruhestand tritt, spätestens jedoch mit<br />

Ablauf des Monats, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet.<br />

Wir übernehmen keine Haftung für die Nutzung dieses Vertrages.


§ 7 – Arbeitszeit<br />

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 35 Wochenstunden und wir vom Arbeitgeber gemäß<br />

seinem Weisungsrecht mitgeteilt.<br />

Der Arbeitgeber behält sich vor, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die<br />

Pausen anders festzulegen.<br />

§ 8 – Überstunden<br />

Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus<br />

Überstunden zu leisten, soweit diese angeordnet werden und gesetzlich zulässig sind. Mit<br />

der vereinbarten monatlichen Vergütung sind 2 Überstunden der in diesem Monat etwa<br />

anfallenden Überstunden abgegolten. Für jede darüber hinausgehende Überstunde erhält<br />

der Arbeitnehmer die Bruttostundenvergütung; diese berechnet sich wie folgt: Vergütung<br />

mal drei Monate geteilt durch 13 Wochen geteilt durch dir Zahl der Wochenstunden.<br />

Darüber hinaus erhält der Arbeitnehmer einen Überstundenzuschlag in Höhe von 25<br />

Prozent der Bruttostundenvergütung. Überstunden können nach Absprache auch durch<br />

Freizeit ausgeglichen werden. Der Freizeitausgleich erfolgt mit dem Faktor 1,25, das<br />

heißt, für jede zu berücksichtigende Überstunde wird ein Freizeitausgleich von 1,25<br />

Stunden gewährt. Eine etwaige Überstundenvergütung erfolgt zusammen mit der<br />

Vergütung des Folgemonats.<br />

§ 9 – Vergütung<br />

Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Bruttovergütung (alternativ:<br />

einen Bruttostundenlohn) in Höhe von 720 Euro. Daneben erhält der Arbeitnehmer<br />

folgende Zulagen: 80 Euro Sachbezug Kost, 100 Euro Weihnachtsgeld und 100 Euro<br />

Urlaubsgeld, also insgesamt 1.000 Euro Bruttolohn.<br />

Die Vergütung ist jeweils am Letzten eines Monats fällig. Die Zahlung der Vergütung<br />

erfolgt bargeldlos. Der Arbeitnehmer wird dem Arbeitgeber innerhalb von zehn Tagen<br />

nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Bankverbindung mitteilen.<br />

§ 10 – Sonderzahlung<br />

Der Arbeitnehmer erhält zusammen mit seiner Novembervergütung eine Sonderzahlung<br />

in Höhe von 0,00 Euro. Die Sonderzahlung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers,<br />

auf die auch nach wiederholter Zahlung kein Anspruch erwächst.<br />

Soweit das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Kalenderjahr über besteht bzw. soweit es<br />

ruht, wird die Sonderzahlung nur zeitanteilig gewährt (für jeden vollen Kalendermonat<br />

der Beschäftigung 1/12 der Sonderzahlung). Jeglicher – also auch anteilige – Anspruch<br />

auf die Sonderzahlung ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis am 30.11. des<br />

jeweiligen Jahres gekündigt ist.<br />

Eine Aufhebungsvereinbarung steht einer Kündigung gleich. Der Anspruch auf die<br />

Sonderzahlung entfällt zudem, wenn das Arbeitsverhältnis nicht über den 31.3. des der<br />

Auszahlung folgenden Kalenderjahres hinaus fortbesteht. Der Arbeitgeber ist in diesem<br />

Fall berechtigt, die eventuell zu viel bezahlte Sonderzahlung zurückzuverlangen. Der<br />

Arbeitgeber ist zu dem berechtigt, mit einer Rückzahlungsforderung gegen alle etwaigen<br />

fälligen bzw. noch fällig werdenden Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unter<br />

Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen aufzurechnen.<br />

Wir übernehmen keine Haftung für die Nutzung dieses Vertrages.


§ 11 – Urlaub<br />

Der Arbeitnehmer hat kalenderjährlich Anspruch auf 24 Arbeitstage Erholungsurlaub.<br />

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des<br />

Arbeitsverhältnisses erworben. Urlaub, der nicht spätestens bis zum 31.3. des folgenden<br />

Kalenderjahres genommen wird, verfällt.<br />

Zudem erhält der Arbeitnehmer bei folgenden Ereignissen bezahlten Sonderurlaub<br />

(Anmerkung: in Anlehnung an § 52 BAT):<br />

Eigene Hochzeit: 2 Arbeitstage<br />

Eigene Silberhochzeit: 1 Arbeitstag<br />

Geburt des eigenen Kindes: 2 Arbeitstage<br />

Heirat eines Elternteils, des eigenen Kindes, von Geschwistern: 1 Arbeitstag<br />

Tod eines Ehe- oder Lebenspartners oder des eigenen Kindes: 4 Arbeitstag<br />

Tod der Großeltern oder Schwiegereltern: 1 Arbeitstag<br />

Umzug innerorts: 2 Arbeitstage<br />

Umzug Ortswechsel: 3 Arbeitstage<br />

Erkrankt ein Kind des Arbeitsnehmers, für das keine andere im Haushalt lebende<br />

Betreuungsperson zur Verfügung steht, erhält der Arbeitnehmer Sonderurlaub ohne<br />

Fortzahlung der Vergütung, sofern ein gesetzlicher Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld<br />

besteht. Scheidet der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld nur deshalb<br />

aus, weil der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist, erhält er Sonderurlaub wie<br />

gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer.<br />

Alternativ für Absatz 3: 3. § 616 BGB findet keine Anwendung<br />

§ 12 – Arbeitsverhinderung<br />

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber jede Arbeitsverhinderung und Arbeitsfähigkeit<br />

und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert eine<br />

Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber<br />

spätestens am darauf folgenden Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

vorlegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage dieser Bescheinigung<br />

früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung<br />

angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung<br />

vorzulegen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

§ 13 – Nebenbeschäftigung<br />

Jede Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers muss dem Arbeitgeber angezeigt werden.<br />

Eine Nebenbeschäftigung, die den Interessen des Arbeitgebers zuwiderläuft (z.B. ein<br />

Wettbewerb mit dem Arbeitgeber), die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beim<br />

Arbeitgeber beeinträchtigt oder die zu einer Überschreitung der nach dem Gesetz<br />

höchstzulässigen Arbeitszeit führt, ist dem Arbeitnehmer nicht gestattet.<br />

§ 14 – Geheimhaltungspflicht<br />

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie<br />

über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihm in Ausübung oder bei<br />

Gelegenheit seiner Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu<br />

bewahren. Zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zählen alle geschäftlichen,<br />

betrieblichen und technischen Kenntnisse, Angelegenheiten, Vorgänge und<br />

Informationen, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind und der<br />

Allgemeinheit nicht bekannt werden sollen. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich<br />

auch auf die Regelungen dieses Vertrags. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende<br />

des Arbeitsverhältnisses hinaus.<br />

Wir übernehmen keine Haftung für die Nutzung dieses Vertrages.


§ 15 – Abtretung von Vergütungsansprüchen/Lohnpfändung<br />

Der Arbeitnehmer darf seine Vergütungsansprüche nur nach vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung des Arbeitgebers an Dritte verpfänden oder abtreten. Der Arbeitnehmer hat<br />

die durch die Pfändung, Verpfändung oder Abtretung erwachsenen Kosten zu tragen. Die<br />

zu ersetzenden Kosten sind pauschaliert und betragen je Pfändung ... €, mindestens aber<br />

1 % der gepfändeten Summe. Der Arbeitgeber ist berechtigt, nachgewiesene höhere<br />

Kosten in Ansatz zu bringen.<br />

§ 16 – Adressänderungen<br />

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Änderung seiner Privatanschrift<br />

umgehend unaufgefordert mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gelten Schreiben des<br />

Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer aus diesem Grund erst verspätet oder gar nicht<br />

erreichen, am dritten Werktag nach der Aufgabe zur Post als zugegangen.<br />

§ 17 – Freistellung<br />

Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, so kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vom<br />

Ausspruch der Kündigung an von der Pflicht zur Arbeitsleistung freistellen. Der<br />

Freistellungszeitraum gilt zunächst als Ausgleich für etwaige Überstunden und mögliche<br />

Freizeitausgleichsansprüche und dann als Erfüllung des Urlaubsanspruchs. Mit der<br />

Freistellung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, umgehend etwaige Schlüssel des<br />

Arbeitgebers zurückzugeben.<br />

Während des Freistellungszeitraums ist der Arbeitnehmer im Rahmen etwaiger<br />

bestehender Wettbewerbsverbote zur Aufnahme einer anderweitigen Erwerbstätigkeit<br />

berechtigt. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich in diesem Fall, dem Arbeitgeber umgehend<br />

die etwaige anderweitige Erwerbstätigkeit, den Namen und die Anschrift des anderen<br />

Arbeitgebers und die Höhe des Verdienstes mitzuteilen. Der etwaige anderweitige<br />

Verdienst des Arbeitnehmers während des Freistellungszeitraums wird auf die Vergütung<br />

des Arbeitnehmers angerechnet. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Entgeltfortzahlung so<br />

lange zu verweigern, wie der Arbeitnehmer seiner Informationspflicht nicht vollständig<br />

nachkommt.<br />

§ 18 – Rückgabepflicht<br />

Sämtliche dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit vom Arbeitgeber<br />

überlassenen Unterlagen, Arbeitsmaterialien, Werkzeuge, Geräte und technische<br />

Ausrüstungsgegenstände sind dem Arbeitgeber nach Aufforderung oder bei Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses unaufgefordert zu übergeben. Das bezieht sich auch auf die vom<br />

Arbeitnehmer im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erbrachten Arbeitsergebnisses.<br />

Zurückbehaltungsrechte, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.<br />

§ 19 – Vertragsstrafe<br />

Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme oder vertragswidrigen Beendigung der Tätigkeit<br />

sowie im Fall der vom Arbeitnehmer schuldhaft veranlassten, vorzeitigen Beendigung des<br />

Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitgebers verpflichtet sich der<br />

Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe der zweifachen in diesem<br />

Vertrag vereinbarten Bruttomonatsvergütung (alternative: in Höhe von .. €) zu zahlen.<br />

Die Geltendmachung einer weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.<br />

Wir übernehmen keine Haftung für die Nutzung dieses Vertrages.


§ 20 – Verfall<br />

Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sind von den<br />

Vertragsparteien binnen einer Frist von ... Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich geltend<br />

zu machen und im Fall ihrer Ablehnung binnen einer weiteren Frist von einem Monat,<br />

deren Lauf unmittelbar im Anschluss an die obige Frist beginnt, gerichtlich geltend zu<br />

machen. Bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung verfallen die Ansprüche.<br />

§ 21 – Nebenabreden<br />

Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen zu<br />

ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung durch die Vertragsparteien. Sollten<br />

Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so bleiben<br />

die übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt.<br />

Datum, Unterschrift Arbeitgeber<br />

Datum, Unterschrift Arbeitnehmer<br />

Wir übernehmen keine Haftung für die Nutzung dieses Vertrages.

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