Arbeitsvertrag unbefristet
Arbeitsvertrag unbefristet
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<strong>Arbeitsvertrag</strong><br />
Zwischen<br />
Pizza Heim Service, vertreten durch den Inhaber<br />
Herr Werner Grimm, Heilbronnerstr. 52, 68615 Mannheim<br />
- im Folgenden "Arbeitgeber" genannt -<br />
und<br />
Herr Fritz Fischer, geboren am 12.05.1979, wohnhaft in<br />
Ebertstr. 10, 68723 Schwetzingen<br />
- im Folgenden "Arbeitnehmer" genannt -<br />
§ 1 – Tätigkeit<br />
Der Arbeitnehmer wird eingestellt als Küchenhilfe. Sein Aufgabengebiet umfasst im<br />
Einzelnen: Zubereiten von Speisen und Salaten gemäß Kundenbestellung.<br />
Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer auch andere seinen Fähigkeiten und<br />
Kenntnissen entsprechende und zumutbare Tätigkeiten zuzuweisen. Dieser Vorbehalt<br />
wird nicht dadurch gegenstandslos, dass der Arbeitnehmer längere Zeit nur mit<br />
bestimmten Aufgaben beschäftigt ist.<br />
§ 2 – Arbeitsort<br />
Der Arbeitnehmer wird in o.g. Arbeitsstätte tätig. Der Arbeitgeber behält sich vor, den<br />
Arbeitnehmer auch an einem anderen Ort einzusetzen.<br />
§ 3 – Beginn des Arbeitsverhältnisses<br />
Das Arbeitsverhältnisverhältnis beginnt am 01.02.2009.<br />
§ 4 – Dauer des Arbeitsverhältnisses<br />
Das Arbeitsverhältnis ist <strong>unbefristet</strong>.<br />
§ 5 – Probezeit<br />
Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnis gelten als Probezeit, das Arbeitsverhältnis<br />
kann während der Probezeit von beiden Seiten gekündigt werden, es gelten ferner die<br />
gesetzlichen Regelungen.<br />
§ 6 – Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien nach den gesetzlichen<br />
Vorschriften schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />
bleibt unberührt. Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.<br />
Soweit das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wird, endet es mit Ablauf des<br />
Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer in den Ruhestand tritt, spätestens jedoch mit<br />
Ablauf des Monats, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet.<br />
Wir übernehmen keine Haftung für die Nutzung dieses Vertrages.
§ 7 – Arbeitszeit<br />
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 35 Wochenstunden und wir vom Arbeitgeber gemäß<br />
seinem Weisungsrecht mitgeteilt.<br />
Der Arbeitgeber behält sich vor, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die<br />
Pausen anders festzulegen.<br />
§ 8 – Überstunden<br />
Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus<br />
Überstunden zu leisten, soweit diese angeordnet werden und gesetzlich zulässig sind. Mit<br />
der vereinbarten monatlichen Vergütung sind 2 Überstunden der in diesem Monat etwa<br />
anfallenden Überstunden abgegolten. Für jede darüber hinausgehende Überstunde erhält<br />
der Arbeitnehmer die Bruttostundenvergütung; diese berechnet sich wie folgt: Vergütung<br />
mal drei Monate geteilt durch 13 Wochen geteilt durch dir Zahl der Wochenstunden.<br />
Darüber hinaus erhält der Arbeitnehmer einen Überstundenzuschlag in Höhe von 25<br />
Prozent der Bruttostundenvergütung. Überstunden können nach Absprache auch durch<br />
Freizeit ausgeglichen werden. Der Freizeitausgleich erfolgt mit dem Faktor 1,25, das<br />
heißt, für jede zu berücksichtigende Überstunde wird ein Freizeitausgleich von 1,25<br />
Stunden gewährt. Eine etwaige Überstundenvergütung erfolgt zusammen mit der<br />
Vergütung des Folgemonats.<br />
§ 9 – Vergütung<br />
Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Bruttovergütung (alternativ:<br />
einen Bruttostundenlohn) in Höhe von 720 Euro. Daneben erhält der Arbeitnehmer<br />
folgende Zulagen: 80 Euro Sachbezug Kost, 100 Euro Weihnachtsgeld und 100 Euro<br />
Urlaubsgeld, also insgesamt 1.000 Euro Bruttolohn.<br />
Die Vergütung ist jeweils am Letzten eines Monats fällig. Die Zahlung der Vergütung<br />
erfolgt bargeldlos. Der Arbeitnehmer wird dem Arbeitgeber innerhalb von zehn Tagen<br />
nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Bankverbindung mitteilen.<br />
§ 10 – Sonderzahlung<br />
Der Arbeitnehmer erhält zusammen mit seiner Novembervergütung eine Sonderzahlung<br />
in Höhe von 0,00 Euro. Die Sonderzahlung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers,<br />
auf die auch nach wiederholter Zahlung kein Anspruch erwächst.<br />
Soweit das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Kalenderjahr über besteht bzw. soweit es<br />
ruht, wird die Sonderzahlung nur zeitanteilig gewährt (für jeden vollen Kalendermonat<br />
der Beschäftigung 1/12 der Sonderzahlung). Jeglicher – also auch anteilige – Anspruch<br />
auf die Sonderzahlung ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis am 30.11. des<br />
jeweiligen Jahres gekündigt ist.<br />
Eine Aufhebungsvereinbarung steht einer Kündigung gleich. Der Anspruch auf die<br />
Sonderzahlung entfällt zudem, wenn das Arbeitsverhältnis nicht über den 31.3. des der<br />
Auszahlung folgenden Kalenderjahres hinaus fortbesteht. Der Arbeitgeber ist in diesem<br />
Fall berechtigt, die eventuell zu viel bezahlte Sonderzahlung zurückzuverlangen. Der<br />
Arbeitgeber ist zu dem berechtigt, mit einer Rückzahlungsforderung gegen alle etwaigen<br />
fälligen bzw. noch fällig werdenden Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unter<br />
Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen aufzurechnen.<br />
Wir übernehmen keine Haftung für die Nutzung dieses Vertrages.
§ 11 – Urlaub<br />
Der Arbeitnehmer hat kalenderjährlich Anspruch auf 24 Arbeitstage Erholungsurlaub.<br />
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des<br />
Arbeitsverhältnisses erworben. Urlaub, der nicht spätestens bis zum 31.3. des folgenden<br />
Kalenderjahres genommen wird, verfällt.<br />
Zudem erhält der Arbeitnehmer bei folgenden Ereignissen bezahlten Sonderurlaub<br />
(Anmerkung: in Anlehnung an § 52 BAT):<br />
Eigene Hochzeit: 2 Arbeitstage<br />
Eigene Silberhochzeit: 1 Arbeitstag<br />
Geburt des eigenen Kindes: 2 Arbeitstage<br />
Heirat eines Elternteils, des eigenen Kindes, von Geschwistern: 1 Arbeitstag<br />
Tod eines Ehe- oder Lebenspartners oder des eigenen Kindes: 4 Arbeitstag<br />
Tod der Großeltern oder Schwiegereltern: 1 Arbeitstag<br />
Umzug innerorts: 2 Arbeitstage<br />
Umzug Ortswechsel: 3 Arbeitstage<br />
Erkrankt ein Kind des Arbeitsnehmers, für das keine andere im Haushalt lebende<br />
Betreuungsperson zur Verfügung steht, erhält der Arbeitnehmer Sonderurlaub ohne<br />
Fortzahlung der Vergütung, sofern ein gesetzlicher Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld<br />
besteht. Scheidet der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld nur deshalb<br />
aus, weil der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist, erhält er Sonderurlaub wie<br />
gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer.<br />
Alternativ für Absatz 3: 3. § 616 BGB findet keine Anwendung<br />
§ 12 – Arbeitsverhinderung<br />
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber jede Arbeitsverhinderung und Arbeitsfähigkeit<br />
und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert eine<br />
Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber<br />
spätestens am darauf folgenden Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
vorlegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage dieser Bescheinigung<br />
früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung<br />
angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung<br />
vorzulegen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
§ 13 – Nebenbeschäftigung<br />
Jede Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers muss dem Arbeitgeber angezeigt werden.<br />
Eine Nebenbeschäftigung, die den Interessen des Arbeitgebers zuwiderläuft (z.B. ein<br />
Wettbewerb mit dem Arbeitgeber), die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beim<br />
Arbeitgeber beeinträchtigt oder die zu einer Überschreitung der nach dem Gesetz<br />
höchstzulässigen Arbeitszeit führt, ist dem Arbeitnehmer nicht gestattet.<br />
§ 14 – Geheimhaltungspflicht<br />
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie<br />
über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihm in Ausübung oder bei<br />
Gelegenheit seiner Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu<br />
bewahren. Zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zählen alle geschäftlichen,<br />
betrieblichen und technischen Kenntnisse, Angelegenheiten, Vorgänge und<br />
Informationen, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind und der<br />
Allgemeinheit nicht bekannt werden sollen. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich<br />
auch auf die Regelungen dieses Vertrags. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende<br />
des Arbeitsverhältnisses hinaus.<br />
Wir übernehmen keine Haftung für die Nutzung dieses Vertrages.
§ 15 – Abtretung von Vergütungsansprüchen/Lohnpfändung<br />
Der Arbeitnehmer darf seine Vergütungsansprüche nur nach vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung des Arbeitgebers an Dritte verpfänden oder abtreten. Der Arbeitnehmer hat<br />
die durch die Pfändung, Verpfändung oder Abtretung erwachsenen Kosten zu tragen. Die<br />
zu ersetzenden Kosten sind pauschaliert und betragen je Pfändung ... €, mindestens aber<br />
1 % der gepfändeten Summe. Der Arbeitgeber ist berechtigt, nachgewiesene höhere<br />
Kosten in Ansatz zu bringen.<br />
§ 16 – Adressänderungen<br />
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Änderung seiner Privatanschrift<br />
umgehend unaufgefordert mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gelten Schreiben des<br />
Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer aus diesem Grund erst verspätet oder gar nicht<br />
erreichen, am dritten Werktag nach der Aufgabe zur Post als zugegangen.<br />
§ 17 – Freistellung<br />
Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, so kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vom<br />
Ausspruch der Kündigung an von der Pflicht zur Arbeitsleistung freistellen. Der<br />
Freistellungszeitraum gilt zunächst als Ausgleich für etwaige Überstunden und mögliche<br />
Freizeitausgleichsansprüche und dann als Erfüllung des Urlaubsanspruchs. Mit der<br />
Freistellung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, umgehend etwaige Schlüssel des<br />
Arbeitgebers zurückzugeben.<br />
Während des Freistellungszeitraums ist der Arbeitnehmer im Rahmen etwaiger<br />
bestehender Wettbewerbsverbote zur Aufnahme einer anderweitigen Erwerbstätigkeit<br />
berechtigt. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich in diesem Fall, dem Arbeitgeber umgehend<br />
die etwaige anderweitige Erwerbstätigkeit, den Namen und die Anschrift des anderen<br />
Arbeitgebers und die Höhe des Verdienstes mitzuteilen. Der etwaige anderweitige<br />
Verdienst des Arbeitnehmers während des Freistellungszeitraums wird auf die Vergütung<br />
des Arbeitnehmers angerechnet. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Entgeltfortzahlung so<br />
lange zu verweigern, wie der Arbeitnehmer seiner Informationspflicht nicht vollständig<br />
nachkommt.<br />
§ 18 – Rückgabepflicht<br />
Sämtliche dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit vom Arbeitgeber<br />
überlassenen Unterlagen, Arbeitsmaterialien, Werkzeuge, Geräte und technische<br />
Ausrüstungsgegenstände sind dem Arbeitgeber nach Aufforderung oder bei Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses unaufgefordert zu übergeben. Das bezieht sich auch auf die vom<br />
Arbeitnehmer im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erbrachten Arbeitsergebnisses.<br />
Zurückbehaltungsrechte, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.<br />
§ 19 – Vertragsstrafe<br />
Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme oder vertragswidrigen Beendigung der Tätigkeit<br />
sowie im Fall der vom Arbeitnehmer schuldhaft veranlassten, vorzeitigen Beendigung des<br />
Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitgebers verpflichtet sich der<br />
Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe der zweifachen in diesem<br />
Vertrag vereinbarten Bruttomonatsvergütung (alternative: in Höhe von .. €) zu zahlen.<br />
Die Geltendmachung einer weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.<br />
Wir übernehmen keine Haftung für die Nutzung dieses Vertrages.
§ 20 – Verfall<br />
Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sind von den<br />
Vertragsparteien binnen einer Frist von ... Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich geltend<br />
zu machen und im Fall ihrer Ablehnung binnen einer weiteren Frist von einem Monat,<br />
deren Lauf unmittelbar im Anschluss an die obige Frist beginnt, gerichtlich geltend zu<br />
machen. Bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung verfallen die Ansprüche.<br />
§ 21 – Nebenabreden<br />
Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen zu<br />
ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung durch die Vertragsparteien. Sollten<br />
Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so bleiben<br />
die übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt.<br />
Datum, Unterschrift Arbeitgeber<br />
Datum, Unterschrift Arbeitnehmer<br />
Wir übernehmen keine Haftung für die Nutzung dieses Vertrages.