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WA-Nr. 600 759<br />
Für Sie in diesem Praxisbrief:<br />
Berechnung implantologischer Leistungen<br />
Teil I<br />
Die Berechnung implantologischer<br />
Leistungen<br />
Die Implantologie nimmt in unseren Praxen einen<br />
immer größeren Stellenwert ein. Aus diesem Grund<br />
widmet sich dieser und <strong>der</strong> nächste Praxisbrief diesem<br />
Thema.<br />
In diesem ersten Teil sind die Berechnungspositionen,<br />
die im Rahmen <strong>der</strong> Implantologie anfallen können,<br />
aufgeführt und erläutert.<br />
Auch mögliche Begleitleistungen wie augmentative<br />
Verfahren o<strong>der</strong> das Legen einer Membran etc. werden<br />
beleuchtet.<br />
Daneben werden auch gesetzliche Vorschriften<br />
berücksichtigen, wie beispielsweise Patientenaufklärung,<br />
Anamnese, Formvorschriften, Ausnahmeindikationen<br />
zur Bezuschussung bei Kassenpatienten,<br />
Gerichtsurteile sowie letztlich die Suprakonstruktion.<br />
Wann wird bei einem gesetzlich Versicherten eine<br />
implantologische Leistung bezuschusst?<br />
Ausnahmeindikationen:<br />
Beschluss des Bundesausschusses <strong>der</strong> Zahnärzte für<br />
eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche<br />
Versorgung in <strong>der</strong> am 6. Juli 1995 geän<strong>der</strong>ten und ab<br />
17. August 1995 gültigen Fassung werden wie folgt<br />
beschrieben:<br />
1. Im Teil B Abschnitt VI wird folgen<strong>der</strong> Abschnitt<br />
VII für neue Leistungen eingefügt:<br />
VII Ausnahmeindikationen für implantologische Leistungen<br />
28. Der Bundesausschuss <strong>der</strong> Zahnärzte und Krankenkassen<br />
legt in Richtlinien gem. § 92 Abs. 1 SGB V<br />
die seltenen Ausnahmeindikationen für beson<strong>der</strong>s<br />
schwere Fälle fest, in denen <strong>der</strong> Anspruch auf implantologische<br />
Leistungen einschließlich <strong>der</strong> Epithesenund/o<strong>der</strong><br />
Suprakonstruktionen (implantatgetragener<br />
Zahnersatz) im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung<br />
gemäß § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V<br />
Nr. 1<br />
Januar 2001<br />
als Sachleistung besteht. Der Bundesausschuss <strong>der</strong><br />
Zahnärzte und Krankenkassen folgt dabei den Intentionen<br />
des Gesetzgebers, dass Versicherte nur in<br />
zwingend notwendigen Ausnahmeindikationen diese<br />
Leistungen erhalten.<br />
29. Ausnahmeindikationen für Implantate und Suprakonstruktionen<br />
im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 9<br />
SGB V liegen in den Satz 4 aufgeführten beson<strong>der</strong>s<br />
schweren Fällen vor. Bei Vorliegen dieser Ausnahmeindikationen<br />
besteht Anspruch auf Implantate zur<br />
Abstützung von Zahnersatz als Sachleistung nur<br />
dann, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung<br />
ohne Implantate nicht möglich ist. In den Fällen<br />
von Satz 4 Buchstaben a) bis c) gilt dies nur dann,<br />
wenn das rekonstruierte Prothesenlager durch einen<br />
schleimhautgetragenen Zahnersatz nicht belastbar<br />
ist.<br />
Beson<strong>der</strong>s schwere Fälle liegen vor:<br />
bei größeren Kiefer- und Gesichtsdefekten, die ihre<br />
Ursache<br />
- in Tumoroperationen<br />
- in Entzündung des Kiefers,<br />
- in Operation infolge von großen Zysten (zum Beispiel<br />
große follikuläre Zysten o<strong>der</strong> Keratozysten)<br />
- in Operation infolge von Osteopathien, sofern keine<br />
Kontraindikation für eine Implantatversorgung vorliegt<br />
- in angeborenen Fehlbildungen des Kiefers (Lippen,<br />
Kiefer-, Gaumenspalten) o<strong>der</strong><br />
- in Unfällen<br />
haben.<br />
- bei dauerhaft bestehen<strong>der</strong> extremer Xerostomie,<br />
insbeson<strong>der</strong>e im Rahmen <strong>der</strong> Tumorbehandlung<br />
- bei generalisierter genetischer Nichtanlage von Zähnen<br />
- bei nicht willentlich beeinflussbaren muskulären<br />
Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich (zum<br />
Beispiel Spastiken)<br />
Die Krankenkasse muss die in diesen Richtlinien<br />
genannten Behandlungsfälle mit dem Ziel begutachten<br />
lassen, ob die Ausnahmeindikationen vorliegen.<br />
Zahnarzt und Krankenkasse können eine Überprüfung<br />
des Gutachtens durch einen Obergutachten bei<br />
Informationsservice für Abonnenten <strong>der</strong> Loseblattwerke<br />
»Die richtige Honorarabrechnung des Zahnarztes«, »Die neuen Analogtafeln BEMA/GOZ«, »Das GOZ-Lexikon«
<strong>der</strong> KZBV beantragen. Bisher war noch nicht festgelegt,<br />
welchen Anspruch <strong>der</strong> gesetzlich Versicherte bei<br />
Suprakonstruktionen einen Erstattungsanspruch<br />
gegenüber seiner Krankenkasse hat. Dies wurde vom<br />
Bundesausschuss am 15. September 2000 definiert.<br />
Danach liegen Ausnahmeindikationen für die Bezuschussung<br />
<strong>der</strong> Suprakonstruktionen vor bei:<br />
- bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken (wenn keine<br />
parodontale Behandlungsbedürftigkeit besteht, die<br />
Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig<br />
bzw. überkront sind)<br />
- bei atrophiertem, zahnlosen Kiefer.<br />
Die Bezuschussung seitens <strong>der</strong> Krankenkasse<br />
bezieht sich dann nur auf Einzelkronen beziehungsweise<br />
bei atrophiertem Kiefer auf die Versorgung von<br />
Totalprothesen. Bedenken Sie bitte, dass, wenn keine<br />
<strong>der</strong> oben genannten Ausnahmeindikationen zutreffend<br />
ist, alle Leistungen wie Beratungen, Röntgenaufnahmen,<br />
Modelle und <strong>der</strong>en Auswertung privat zu<br />
berechnende Leistungen gemäß <strong>der</strong> GOZ beziehungsweise<br />
<strong>der</strong> GOÄ sind. Dies sollte dem Patienten<br />
rechtzeitig mitgeteilt werden und in einem Formular<br />
zusammengefasst, vor Befund- bzw. Therapiebeginn,<br />
schriftlich erfasst und unterschrieben werden.<br />
Denn sollte es, aus welchen Gründen auch immer,<br />
nicht zur Implantation kommen, so muss die sehr<br />
umfangreiche und zeitintensive Planung des Zahnarztes<br />
entsprechend honoriert werden. Dies kann<br />
nicht zu Lasten <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV) erfolgen. Der Patient muss die Kosten<br />
selbst tragen.<br />
Empfehlenswert ist auch eine Aufstellung <strong>der</strong> zu<br />
erwartenden Kosten in Form eines schriftlichen Heilund<br />
Kostenplanes bei einem privat versicherten Patienten.<br />
Sie können (und <strong>der</strong> Patienten meist auch<br />
nicht) nicht wissen, welchen Vertrag <strong>der</strong> Patient mit<br />
seiner Privatversicherung (PKV) abgeschlossen hat.<br />
Vielleicht sieht <strong>der</strong> abgeschlossene Vertrag gar keine<br />
Erstattung <strong>der</strong> implantologischen Leistungen vor,<br />
o<strong>der</strong> die PKV erstattet nur bis zu einem bestimmten<br />
Faktor, zum Beispiel nur bis zum 3,0fachen Satz. Beihilfeberechtigte<br />
Patienten unterliegen neben dem<br />
PKV-Vertrag zusätzlich den Beihilfebestimmungen.<br />
Diese Bestimmungen (je nach Bundesland und Beihilfebestimmung<br />
nach Land o<strong>der</strong> Bund) sehen für<br />
Erstattung implantologischer Leistungen ebenso wie<br />
die gesetzliche Versicherung Ausnahmeindikationen<br />
vor.<br />
Selbstverständlich sind Zahnarzt und Patient Vertragspartner,<br />
und Ihnen sollte »es im Grunde genommen<br />
egal sein«, von wem und in welcher Höhe <strong>der</strong><br />
Patient seine Kosten erstattet bekommt, aber das ist<br />
in <strong>der</strong> Praxis mit enger Patientenbindung unüblich<br />
und kaum durchführbar. Weiterhin ist es eine Nebenpflicht<br />
aus Ihrem Behandlungsvertrag, den Patienten<br />
über sein finanzielles Risiko aufzuklären, und das<br />
haben Sie mit <strong>der</strong> Aushändigung des schriftlichen<br />
Heil- und Kostenplanes getan.<br />
Wichtig ist, wenn Sie auf die Einschränkung <strong>der</strong> Privatversicherung<br />
eingehen wollen, dass <strong>der</strong> Patient<br />
vor Behandlungsbeginn diesen Heil- und Kostenplan,<br />
<strong>der</strong> zuvor bei <strong>der</strong> Privatversicherung eingereicht<br />
wurde, unterschrieben in <strong>der</strong> Praxis vorlegt. Somit<br />
können Sie auf evtl. Nichterstattungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />
Einschränkungen eingehen. Wenn Sie beispielsweise<br />
die implantologischen Leistungen zum 3,5fachen<br />
Satz o<strong>der</strong> höher abrechnen wollen und dies im Heilund<br />
Kostenplan berücksichtigt haben, <strong>der</strong> Vertrag des<br />
Patienten aber nur die Erstattung bis zum zum Beispiel<br />
2,7fachen Satz vorsieht, so ist es besser, dies<br />
vor <strong>der</strong> Behandlung noch einmal anzusprechen.<br />
Optimal wird dieses Gespräch dokumentiert, <strong>der</strong> Patient<br />
sollte ein Formular unterschreiben, in dem steht,<br />
dass er darüber aufgeklärt wurde, dass gemäß dem<br />
Heil- und Kostenplan vom ..., unabhängig von <strong>der</strong><br />
Erstattung <strong>der</strong> kostenerstattenden Stelle, die Rechnungssumme<br />
von ihm zu zahlen ist.<br />
Gerade im Umgang mit beihilfeberechtigten Patienten<br />
hat die Erfahrung in <strong>der</strong> Praxis gezeigt, dass diese<br />
zusätzliche Aufklärung viele Probleme im Vorfeld<br />
beseitigt, auch wenn es noch ein Formular mehr ist,<br />
was unterschrieben werden muss.<br />
Der Patient muss in freier Selbstbestimmung entscheiden,<br />
welche Behandlungsmaßnahme er wählt.<br />
Sie müssen dem Patienten eine gewisse Zeit <strong>der</strong> Entscheidung<br />
ermöglichen, bevor er diesen Vertrag<br />
unterzeichnet.<br />
Vor Behandlungsbeginn sollten folgende Schritte<br />
durchgeführt werden:<br />
- Erhebung <strong>der</strong> Anamnese (kein alter Anamnesebogen,<br />
<strong>der</strong> irgendwann einmal vom Patienten ausgefüllt<br />
wurde)<br />
- Untersuchung, Erstellung von diagnostischen Unterlagen<br />
wie Modelle, OPG usw.<br />
- Beratung über die Therapie (richtlinienkonform)<br />
- Beratung über alternative Behandlungsmöglichkeiten<br />
- Vor- und Nachteile einer jeden Versorgung<br />
- Sind die Bedingungen in Ordnung, zum Beispiel<br />
Mundhygiene des Patienten<br />
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- Aufklärung über die zu erwartenden Kosten<br />
- Aufklärung darüber, dass ein Erfolg <strong>der</strong> Behandlung<br />
nicht immer gewährleistet ist<br />
- Behandlungsvertrag unterschreiben<br />
- Einverständniserklärung<br />
Die allgemeinärztliche Anamnese spielt bei <strong>der</strong><br />
Implantation eine große Rolle, aber auch schädliche<br />
Gewohnheiten des Patienten. Es gibt Implantologen,<br />
die eine Behandlung z. B. von Rauchern ablehnen,<br />
weil dies den Behandlungserfolg erheblich beeinträchtigen<br />
kann.<br />
Was ist unter an<strong>der</strong>em abzuklären:<br />
- Nimmt <strong>der</strong> Patient regelmäßig Medikamente?<br />
- Gab es bei früheren Behandlung ernsthafte<br />
Zwischenfälle?<br />
- Leidet <strong>der</strong> Patient an einer Allergie?<br />
- Hat <strong>der</strong> Patient Herzprobleme jeglicher Art?<br />
- Leidet <strong>der</strong> Patient an Kreislauferkrankungen?<br />
- Leidet <strong>der</strong> Patient an Stoffwechselerkrankungen wie<br />
z. B. Diabetes?<br />
- Sind Erkrankungen des Nervensystems o<strong>der</strong> des<br />
vegetativen Nervensystems bekannt?<br />
- Hat <strong>der</strong> Patient Blutgerinnungsstörungen?<br />
- Bestehen o<strong>der</strong> bestanden Infektionskrankheiten?<br />
- Befragung über Kiefergelenk o<strong>der</strong> Kaumuskulatur<br />
(z. B. knirscht <strong>der</strong> Patient)<br />
- Befragung über den Zahnhalteapparat, wie Zahnfleischbluten,<br />
Zahnwan<strong>der</strong>ung, Zahnlockerung<br />
- Instruktion über Mundhygiene und <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>er<br />
Notwendigkeit im Rahmen <strong>der</strong> Implantologie<br />
- Erläuterung <strong>der</strong> Handhabung zusätzlicher Hilfsmittel<br />
wie Zahnseide, Interdentalbürsten<br />
Hilfreich sind vorbereitete Bogen die dem Patienten<br />
über den operativen Behandlungsverlauf aufklären.<br />
Dieses Formular sollte mögliche Komplikationen beinhalten.<br />
Bearbeiten Sie zusammen mit Ihrem Patienten<br />
dieses Formular, denn <strong>der</strong> Phantasie <strong>der</strong> Patienten<br />
sind beim alleinigen Ausarbeiten zu Hause keine<br />
Grenzen gesetzt und Sie wun<strong>der</strong>n sich darüber, dass<br />
<strong>der</strong> Patient die Implantation auf einmal nicht mehr<br />
wünscht.<br />
Ebenso hilfreich, aber oft auch nötig sind vorbereitete<br />
Formulare für den Patienten, in denen die Verhaltensmaßregeln<br />
vor und nach dem operativen Eingriff<br />
aufgezählt sind.<br />
Textbeispiel für eine private<br />
Behandlungsvereinbarung<br />
Private Vereinbarung für implantologische Leistungen<br />
Zwischen:<br />
Zahnarzt:<br />
Patient:<br />
Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass die nachfolgenden<br />
Leistungen nicht im Leistungskatalog <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Krankenversicherung enthalten sind und über das Maß <strong>der</strong><br />
ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung<br />
hinausgehen (§ 12 SGB V).<br />
Zahn Anzahl GOZ/GOÄ Faktor DM<br />
Laborkosten<br />
Materialkosten<br />
Gesamtbetrag<br />
Ich erkläre mich bereit zur Durchführung <strong>der</strong> oben aufgeführten<br />
Leistungen. Mir ist bekannt, dass nicht vorhersehbare<br />
Umstände bei <strong>der</strong> Behandlung sowie zusätzliche Maßnahmen,<br />
die sich während des Behandlungsablaufes<br />
ergeben, zusätzlich berechnet werden dürfen.<br />
Mir ist ferner bekannt, dass ich als gesetzlich Versicherter<br />
das Recht habe, unter Vorlage meiner Krankenversicherungskarte<br />
nach den Bedingungen <strong>der</strong> gesetzlichen Versicherung<br />
behandelt zu werden. Unabhängig davon wünsche<br />
ich die oben aufgeführte Behandlung, auch wenn eine<br />
Erstattung seitens <strong>der</strong> kostenerstattenden Stelle möglicherweise<br />
nicht o<strong>der</strong> nicht in vollem Umfang gewährleistet<br />
ist. Ich habe eine Ausfertigung dieses Schreibens erhalten.<br />
Ort, Datum Zahlungspflichtiger Zahnarzt<br />
Mögliche berechenbare Leistungspositionen<br />
GOZ/ Leistungsinhalt Erläuterung<br />
GOÄ<br />
Ä 1 Beratung - je Behandlungsfall<br />
(nach Ablauf eines Monats)<br />
erneut abzurechen<br />
Ä 3 Beratung, - je Behandlungsfall<br />
mindestens 10 - neben Untersuchungen<br />
Minuten nach Ä 5, Ä 6, 001<br />
Ä 4 Fremdanamnese - je Behandlungsfall<br />
Unterweisung<br />
und Führung <strong>der</strong><br />
Bezugspersonen<br />
Ä 5 Symptom- - je Behandlungsfall<br />
bezogene bei notwendiger<br />
Untersuchung erneuter<br />
symptombezogener<br />
Untersuchung wie<strong>der</strong><br />
berechnungsfähig<br />
Ä 6 Vollständige - je Behandlungsfall<br />
Untersuchung ...<br />
- Palpation <strong>der</strong> Zunge und<br />
des Kiefergelenks Alternative<br />
zur 001 nach GOZ<br />
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GOZ/ Leistungsinhalt Erläuterung<br />
GOÄ<br />
Ä 15 Einleitung und - einmal im Kalen<strong>der</strong>jahr<br />
Koordination - gibt manchmal Probleme<br />
flankieren<strong>der</strong> mit kostenerstatten<strong>der</strong><br />
therapeutischer<br />
Maßnahmen ...<br />
Stelle<br />
- z. B. für das Beratungsgespräch<br />
zu Beginn<br />
<strong>der</strong> Behandlung<br />
Ä 34 Erörterung - mindestens 20 Min.<br />
lebens-<br />
- maximal zwei mal<br />
verän<strong>der</strong>nd o<strong>der</strong> pro Halbjahr<br />
lebensbedrohli- - z. B. für Beratung über<br />
che Erkrankung... lebensverän<strong>der</strong>nde<br />
Situation, wenn nicht<br />
behandelt wird<br />
Ä 60 Konsiliarische - je Konsilium<br />
Erörterung - je beteiligter Arzt<br />
zweier o<strong>der</strong> - nur wenn sich die Ärzte<br />
mehrerer liqui- in unmittelbaren<br />
ditionsbe- Zusammenhang mit<br />
rechtigter Ärzte <strong>der</strong> Erkrankung des<br />
Patienten befasst haben<br />
- z. B. für Telefonat<br />
mit dem Internisten<br />
des Patienten<br />
Ä 70 Kurze - je Bescheinigung<br />
Bescheinigung<br />
Ä 75 Ausführlicher - je ausführlichen Bericht<br />
Krankheitsbericht - zzgl. Portokosten<br />
Ä 5000 Röntgenaufnahm. - je Aufnahme<br />
<strong>der</strong> Zähne<br />
Ä 5004 OPG Aufnahme - je Aufnahme<br />
Ä 5290 Schichtauf- - bis zu 5 Strahlenrichtungen<br />
nahme(n) o<strong>der</strong> Projektionen<br />
(Tomographie) - je Strahlenrichtung<br />
o<strong>der</strong> Projektion<br />
- in selteneren Fällen<br />
Ä 5370 Computergestützte - für seltene beziehungs-<br />
Tomographie weise komplizierte Fälle<br />
001 Befundaufnahme - zusätzlich Beratung nach<br />
Ä1 o<strong>der</strong> Ä3<br />
002 Aufstellung eines - je Plan<br />
schriftlichen Heil- - muss angefor<strong>der</strong>t sein<br />
und Kostenplanes<br />
nach Anfor<strong>der</strong>ung<br />
003 Aufstellung eines - muss nicht angefor<strong>der</strong>t<br />
schriftlichen Heil- sein<br />
und Kostenplans - je Plan<br />
zur prothetischen - muss schriftlich erfolgen<br />
Versorgung<br />
005 Abformung eines - je Einzelkiefer<br />
Kiefers, ... - zzgl. Laborkosten nach<br />
Planungsmodell BEB und Materialkosten<br />
GOZ/ Leistungsinhalt Erläuterung<br />
GOÄ<br />
006 Abformung bei<strong>der</strong> - je Gebissabformung<br />
Kiefer, ...<br />
bei<strong>der</strong> Kiefer<br />
Planungsmodelle - nicht für Arbeitsmodelle<br />
100 Erstellung eines - je eingehende<br />
Mundhygiene<br />
Status<br />
Unterweisungssitzung<br />
- nur einmal pro Kalen<strong>der</strong>jahr<br />
- nicht neben Ä1, Ä3 od. 001<br />
- mindestens 25 Minuten<br />
101 Kontrolle des - je Kontrollsitzung<br />
Übungserfolges - 3mal pro Kalen<strong>der</strong>jahr<br />
- nicht neben Ä1, Ä3, 001<br />
- Dauer mind. 15 Minuten<br />
600 Dokumentations- - je Foto<br />
analog fotos - analog gemäß § 6 Abs. 2<br />
- zzgl. Material- und<br />
Entwicklungskosten<br />
- Erstattung beiPKV fraglich<br />
619 Beratendes u. be- - je Gesprächssitzung<br />
lehrendes Gespräch - nicht neben 001<br />
über schädliche in einer Sitzung<br />
Gewohnheiten - schädliche Gewohnheiten<br />
können sein Pressen,<br />
Knirschen<br />
- nicht nur im Zusammenhang<br />
mit Kfo<br />
800 Befun<strong>der</strong>hebung - je Status<br />
des stomatogna- - vorgeschriebenes<br />
then Systems ... Formblatt gibt es nicht<br />
- Beihilfe schreibt oftmals<br />
die Befun<strong>der</strong>hebung zur<br />
Erstattung <strong>der</strong> 800er-Pos.<br />
voraus (evtl. Formblatt<br />
<strong>der</strong> DGZMK)<br />
- nicht in gleicher Sitzung<br />
neben 001 möglich<br />
801 Registrieren <strong>der</strong> - z. B. Stützstiftregistrierung<br />
gelenkbezügl. - max. 2mal berechnungsfähig<br />
Zentrallage<br />
des Unterkiefers<br />
802 Arbiträre Schar- - z. B. das Anlegen des<br />
nierachsen- einfachen Gesichtsbogens<br />
bestimmung - inkl. Artikulieren des Ober<br />
kiefers in einen Artikulator<br />
- Fixieren im Übertragungsstand<br />
- Einartikulieren des Unterkiefers<br />
in einen Artikulator<br />
zusätzlich Pos. 804<br />
803 Kinematische - individuelle Bestimmung<br />
Scharnierachsen- sonst wie 802<br />
bestimmung<br />
804 Montage des - zusätzlich, wenn vom Be-<br />
Gegenkiefers handler <strong>der</strong> Gegenkiefer in<br />
Artikulator einartikuliert wird<br />
Praxisbrief – Informationen für den erfolgreichen Zahnarzt, Januar 2001<br />
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