08.04.2014 Aufrufe

Download der PDF-Datei - Spitta Verlag

Download der PDF-Datei - Spitta Verlag

Download der PDF-Datei - Spitta Verlag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

WA-Nr. 600 759<br />

Für Sie in diesem Praxisbrief:<br />

Berechnung implantologischer Leistungen<br />

Teil I<br />

Die Berechnung implantologischer<br />

Leistungen<br />

Die Implantologie nimmt in unseren Praxen einen<br />

immer größeren Stellenwert ein. Aus diesem Grund<br />

widmet sich dieser und <strong>der</strong> nächste Praxisbrief diesem<br />

Thema.<br />

In diesem ersten Teil sind die Berechnungspositionen,<br />

die im Rahmen <strong>der</strong> Implantologie anfallen können,<br />

aufgeführt und erläutert.<br />

Auch mögliche Begleitleistungen wie augmentative<br />

Verfahren o<strong>der</strong> das Legen einer Membran etc. werden<br />

beleuchtet.<br />

Daneben werden auch gesetzliche Vorschriften<br />

berücksichtigen, wie beispielsweise Patientenaufklärung,<br />

Anamnese, Formvorschriften, Ausnahmeindikationen<br />

zur Bezuschussung bei Kassenpatienten,<br />

Gerichtsurteile sowie letztlich die Suprakonstruktion.<br />

Wann wird bei einem gesetzlich Versicherten eine<br />

implantologische Leistung bezuschusst?<br />

Ausnahmeindikationen:<br />

Beschluss des Bundesausschusses <strong>der</strong> Zahnärzte für<br />

eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche<br />

Versorgung in <strong>der</strong> am 6. Juli 1995 geän<strong>der</strong>ten und ab<br />

17. August 1995 gültigen Fassung werden wie folgt<br />

beschrieben:<br />

1. Im Teil B Abschnitt VI wird folgen<strong>der</strong> Abschnitt<br />

VII für neue Leistungen eingefügt:<br />

VII Ausnahmeindikationen für implantologische Leistungen<br />

28. Der Bundesausschuss <strong>der</strong> Zahnärzte und Krankenkassen<br />

legt in Richtlinien gem. § 92 Abs. 1 SGB V<br />

die seltenen Ausnahmeindikationen für beson<strong>der</strong>s<br />

schwere Fälle fest, in denen <strong>der</strong> Anspruch auf implantologische<br />

Leistungen einschließlich <strong>der</strong> Epithesenund/o<strong>der</strong><br />

Suprakonstruktionen (implantatgetragener<br />

Zahnersatz) im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung<br />

gemäß § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V<br />

Nr. 1<br />

Januar 2001<br />

als Sachleistung besteht. Der Bundesausschuss <strong>der</strong><br />

Zahnärzte und Krankenkassen folgt dabei den Intentionen<br />

des Gesetzgebers, dass Versicherte nur in<br />

zwingend notwendigen Ausnahmeindikationen diese<br />

Leistungen erhalten.<br />

29. Ausnahmeindikationen für Implantate und Suprakonstruktionen<br />

im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 9<br />

SGB V liegen in den Satz 4 aufgeführten beson<strong>der</strong>s<br />

schweren Fällen vor. Bei Vorliegen dieser Ausnahmeindikationen<br />

besteht Anspruch auf Implantate zur<br />

Abstützung von Zahnersatz als Sachleistung nur<br />

dann, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung<br />

ohne Implantate nicht möglich ist. In den Fällen<br />

von Satz 4 Buchstaben a) bis c) gilt dies nur dann,<br />

wenn das rekonstruierte Prothesenlager durch einen<br />

schleimhautgetragenen Zahnersatz nicht belastbar<br />

ist.<br />

Beson<strong>der</strong>s schwere Fälle liegen vor:<br />

bei größeren Kiefer- und Gesichtsdefekten, die ihre<br />

Ursache<br />

- in Tumoroperationen<br />

- in Entzündung des Kiefers,<br />

- in Operation infolge von großen Zysten (zum Beispiel<br />

große follikuläre Zysten o<strong>der</strong> Keratozysten)<br />

- in Operation infolge von Osteopathien, sofern keine<br />

Kontraindikation für eine Implantatversorgung vorliegt<br />

- in angeborenen Fehlbildungen des Kiefers (Lippen,<br />

Kiefer-, Gaumenspalten) o<strong>der</strong><br />

- in Unfällen<br />

haben.<br />

- bei dauerhaft bestehen<strong>der</strong> extremer Xerostomie,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Rahmen <strong>der</strong> Tumorbehandlung<br />

- bei generalisierter genetischer Nichtanlage von Zähnen<br />

- bei nicht willentlich beeinflussbaren muskulären<br />

Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich (zum<br />

Beispiel Spastiken)<br />

Die Krankenkasse muss die in diesen Richtlinien<br />

genannten Behandlungsfälle mit dem Ziel begutachten<br />

lassen, ob die Ausnahmeindikationen vorliegen.<br />

Zahnarzt und Krankenkasse können eine Überprüfung<br />

des Gutachtens durch einen Obergutachten bei<br />

Informationsservice für Abonnenten <strong>der</strong> Loseblattwerke<br />

»Die richtige Honorarabrechnung des Zahnarztes«, »Die neuen Analogtafeln BEMA/GOZ«, »Das GOZ-Lexikon«


<strong>der</strong> KZBV beantragen. Bisher war noch nicht festgelegt,<br />

welchen Anspruch <strong>der</strong> gesetzlich Versicherte bei<br />

Suprakonstruktionen einen Erstattungsanspruch<br />

gegenüber seiner Krankenkasse hat. Dies wurde vom<br />

Bundesausschuss am 15. September 2000 definiert.<br />

Danach liegen Ausnahmeindikationen für die Bezuschussung<br />

<strong>der</strong> Suprakonstruktionen vor bei:<br />

- bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken (wenn keine<br />

parodontale Behandlungsbedürftigkeit besteht, die<br />

Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig<br />

bzw. überkront sind)<br />

- bei atrophiertem, zahnlosen Kiefer.<br />

Die Bezuschussung seitens <strong>der</strong> Krankenkasse<br />

bezieht sich dann nur auf Einzelkronen beziehungsweise<br />

bei atrophiertem Kiefer auf die Versorgung von<br />

Totalprothesen. Bedenken Sie bitte, dass, wenn keine<br />

<strong>der</strong> oben genannten Ausnahmeindikationen zutreffend<br />

ist, alle Leistungen wie Beratungen, Röntgenaufnahmen,<br />

Modelle und <strong>der</strong>en Auswertung privat zu<br />

berechnende Leistungen gemäß <strong>der</strong> GOZ beziehungsweise<br />

<strong>der</strong> GOÄ sind. Dies sollte dem Patienten<br />

rechtzeitig mitgeteilt werden und in einem Formular<br />

zusammengefasst, vor Befund- bzw. Therapiebeginn,<br />

schriftlich erfasst und unterschrieben werden.<br />

Denn sollte es, aus welchen Gründen auch immer,<br />

nicht zur Implantation kommen, so muss die sehr<br />

umfangreiche und zeitintensive Planung des Zahnarztes<br />

entsprechend honoriert werden. Dies kann<br />

nicht zu Lasten <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV) erfolgen. Der Patient muss die Kosten<br />

selbst tragen.<br />

Empfehlenswert ist auch eine Aufstellung <strong>der</strong> zu<br />

erwartenden Kosten in Form eines schriftlichen Heilund<br />

Kostenplanes bei einem privat versicherten Patienten.<br />

Sie können (und <strong>der</strong> Patienten meist auch<br />

nicht) nicht wissen, welchen Vertrag <strong>der</strong> Patient mit<br />

seiner Privatversicherung (PKV) abgeschlossen hat.<br />

Vielleicht sieht <strong>der</strong> abgeschlossene Vertrag gar keine<br />

Erstattung <strong>der</strong> implantologischen Leistungen vor,<br />

o<strong>der</strong> die PKV erstattet nur bis zu einem bestimmten<br />

Faktor, zum Beispiel nur bis zum 3,0fachen Satz. Beihilfeberechtigte<br />

Patienten unterliegen neben dem<br />

PKV-Vertrag zusätzlich den Beihilfebestimmungen.<br />

Diese Bestimmungen (je nach Bundesland und Beihilfebestimmung<br />

nach Land o<strong>der</strong> Bund) sehen für<br />

Erstattung implantologischer Leistungen ebenso wie<br />

die gesetzliche Versicherung Ausnahmeindikationen<br />

vor.<br />

Selbstverständlich sind Zahnarzt und Patient Vertragspartner,<br />

und Ihnen sollte »es im Grunde genommen<br />

egal sein«, von wem und in welcher Höhe <strong>der</strong><br />

Patient seine Kosten erstattet bekommt, aber das ist<br />

in <strong>der</strong> Praxis mit enger Patientenbindung unüblich<br />

und kaum durchführbar. Weiterhin ist es eine Nebenpflicht<br />

aus Ihrem Behandlungsvertrag, den Patienten<br />

über sein finanzielles Risiko aufzuklären, und das<br />

haben Sie mit <strong>der</strong> Aushändigung des schriftlichen<br />

Heil- und Kostenplanes getan.<br />

Wichtig ist, wenn Sie auf die Einschränkung <strong>der</strong> Privatversicherung<br />

eingehen wollen, dass <strong>der</strong> Patient<br />

vor Behandlungsbeginn diesen Heil- und Kostenplan,<br />

<strong>der</strong> zuvor bei <strong>der</strong> Privatversicherung eingereicht<br />

wurde, unterschrieben in <strong>der</strong> Praxis vorlegt. Somit<br />

können Sie auf evtl. Nichterstattungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

Einschränkungen eingehen. Wenn Sie beispielsweise<br />

die implantologischen Leistungen zum 3,5fachen<br />

Satz o<strong>der</strong> höher abrechnen wollen und dies im Heilund<br />

Kostenplan berücksichtigt haben, <strong>der</strong> Vertrag des<br />

Patienten aber nur die Erstattung bis zum zum Beispiel<br />

2,7fachen Satz vorsieht, so ist es besser, dies<br />

vor <strong>der</strong> Behandlung noch einmal anzusprechen.<br />

Optimal wird dieses Gespräch dokumentiert, <strong>der</strong> Patient<br />

sollte ein Formular unterschreiben, in dem steht,<br />

dass er darüber aufgeklärt wurde, dass gemäß dem<br />

Heil- und Kostenplan vom ..., unabhängig von <strong>der</strong><br />

Erstattung <strong>der</strong> kostenerstattenden Stelle, die Rechnungssumme<br />

von ihm zu zahlen ist.<br />

Gerade im Umgang mit beihilfeberechtigten Patienten<br />

hat die Erfahrung in <strong>der</strong> Praxis gezeigt, dass diese<br />

zusätzliche Aufklärung viele Probleme im Vorfeld<br />

beseitigt, auch wenn es noch ein Formular mehr ist,<br />

was unterschrieben werden muss.<br />

Der Patient muss in freier Selbstbestimmung entscheiden,<br />

welche Behandlungsmaßnahme er wählt.<br />

Sie müssen dem Patienten eine gewisse Zeit <strong>der</strong> Entscheidung<br />

ermöglichen, bevor er diesen Vertrag<br />

unterzeichnet.<br />

Vor Behandlungsbeginn sollten folgende Schritte<br />

durchgeführt werden:<br />

- Erhebung <strong>der</strong> Anamnese (kein alter Anamnesebogen,<br />

<strong>der</strong> irgendwann einmal vom Patienten ausgefüllt<br />

wurde)<br />

- Untersuchung, Erstellung von diagnostischen Unterlagen<br />

wie Modelle, OPG usw.<br />

- Beratung über die Therapie (richtlinienkonform)<br />

- Beratung über alternative Behandlungsmöglichkeiten<br />

- Vor- und Nachteile einer jeden Versorgung<br />

- Sind die Bedingungen in Ordnung, zum Beispiel<br />

Mundhygiene des Patienten<br />

Informationsservice für Abonnenten <strong>der</strong> Loseblattwerke<br />

»Die richtige Honorarabrechnung des Zahnarztes«, »Die neuen Analogtafeln BEMA/GOZ«, »Das GOZ-Lexikon«


- Aufklärung über die zu erwartenden Kosten<br />

- Aufklärung darüber, dass ein Erfolg <strong>der</strong> Behandlung<br />

nicht immer gewährleistet ist<br />

- Behandlungsvertrag unterschreiben<br />

- Einverständniserklärung<br />

Die allgemeinärztliche Anamnese spielt bei <strong>der</strong><br />

Implantation eine große Rolle, aber auch schädliche<br />

Gewohnheiten des Patienten. Es gibt Implantologen,<br />

die eine Behandlung z. B. von Rauchern ablehnen,<br />

weil dies den Behandlungserfolg erheblich beeinträchtigen<br />

kann.<br />

Was ist unter an<strong>der</strong>em abzuklären:<br />

- Nimmt <strong>der</strong> Patient regelmäßig Medikamente?<br />

- Gab es bei früheren Behandlung ernsthafte<br />

Zwischenfälle?<br />

- Leidet <strong>der</strong> Patient an einer Allergie?<br />

- Hat <strong>der</strong> Patient Herzprobleme jeglicher Art?<br />

- Leidet <strong>der</strong> Patient an Kreislauferkrankungen?<br />

- Leidet <strong>der</strong> Patient an Stoffwechselerkrankungen wie<br />

z. B. Diabetes?<br />

- Sind Erkrankungen des Nervensystems o<strong>der</strong> des<br />

vegetativen Nervensystems bekannt?<br />

- Hat <strong>der</strong> Patient Blutgerinnungsstörungen?<br />

- Bestehen o<strong>der</strong> bestanden Infektionskrankheiten?<br />

- Befragung über Kiefergelenk o<strong>der</strong> Kaumuskulatur<br />

(z. B. knirscht <strong>der</strong> Patient)<br />

- Befragung über den Zahnhalteapparat, wie Zahnfleischbluten,<br />

Zahnwan<strong>der</strong>ung, Zahnlockerung<br />

- Instruktion über Mundhygiene und <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>er<br />

Notwendigkeit im Rahmen <strong>der</strong> Implantologie<br />

- Erläuterung <strong>der</strong> Handhabung zusätzlicher Hilfsmittel<br />

wie Zahnseide, Interdentalbürsten<br />

Hilfreich sind vorbereitete Bogen die dem Patienten<br />

über den operativen Behandlungsverlauf aufklären.<br />

Dieses Formular sollte mögliche Komplikationen beinhalten.<br />

Bearbeiten Sie zusammen mit Ihrem Patienten<br />

dieses Formular, denn <strong>der</strong> Phantasie <strong>der</strong> Patienten<br />

sind beim alleinigen Ausarbeiten zu Hause keine<br />

Grenzen gesetzt und Sie wun<strong>der</strong>n sich darüber, dass<br />

<strong>der</strong> Patient die Implantation auf einmal nicht mehr<br />

wünscht.<br />

Ebenso hilfreich, aber oft auch nötig sind vorbereitete<br />

Formulare für den Patienten, in denen die Verhaltensmaßregeln<br />

vor und nach dem operativen Eingriff<br />

aufgezählt sind.<br />

Textbeispiel für eine private<br />

Behandlungsvereinbarung<br />

Private Vereinbarung für implantologische Leistungen<br />

Zwischen:<br />

Zahnarzt:<br />

Patient:<br />

Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass die nachfolgenden<br />

Leistungen nicht im Leistungskatalog <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenversicherung enthalten sind und über das Maß <strong>der</strong><br />

ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung<br />

hinausgehen (§ 12 SGB V).<br />

Zahn Anzahl GOZ/GOÄ Faktor DM<br />

Laborkosten<br />

Materialkosten<br />

Gesamtbetrag<br />

Ich erkläre mich bereit zur Durchführung <strong>der</strong> oben aufgeführten<br />

Leistungen. Mir ist bekannt, dass nicht vorhersehbare<br />

Umstände bei <strong>der</strong> Behandlung sowie zusätzliche Maßnahmen,<br />

die sich während des Behandlungsablaufes<br />

ergeben, zusätzlich berechnet werden dürfen.<br />

Mir ist ferner bekannt, dass ich als gesetzlich Versicherter<br />

das Recht habe, unter Vorlage meiner Krankenversicherungskarte<br />

nach den Bedingungen <strong>der</strong> gesetzlichen Versicherung<br />

behandelt zu werden. Unabhängig davon wünsche<br />

ich die oben aufgeführte Behandlung, auch wenn eine<br />

Erstattung seitens <strong>der</strong> kostenerstattenden Stelle möglicherweise<br />

nicht o<strong>der</strong> nicht in vollem Umfang gewährleistet<br />

ist. Ich habe eine Ausfertigung dieses Schreibens erhalten.<br />

Ort, Datum Zahlungspflichtiger Zahnarzt<br />

Mögliche berechenbare Leistungspositionen<br />

GOZ/ Leistungsinhalt Erläuterung<br />

GOÄ<br />

Ä 1 Beratung - je Behandlungsfall<br />

(nach Ablauf eines Monats)<br />

erneut abzurechen<br />

Ä 3 Beratung, - je Behandlungsfall<br />

mindestens 10 - neben Untersuchungen<br />

Minuten nach Ä 5, Ä 6, 001<br />

Ä 4 Fremdanamnese - je Behandlungsfall<br />

Unterweisung<br />

und Führung <strong>der</strong><br />

Bezugspersonen<br />

Ä 5 Symptom- - je Behandlungsfall<br />

bezogene bei notwendiger<br />

Untersuchung erneuter<br />

symptombezogener<br />

Untersuchung wie<strong>der</strong><br />

berechnungsfähig<br />

Ä 6 Vollständige - je Behandlungsfall<br />

Untersuchung ...<br />

- Palpation <strong>der</strong> Zunge und<br />

des Kiefergelenks Alternative<br />

zur 001 nach GOZ<br />

Informationsservice für Abonnenten <strong>der</strong> Loseblattwerke<br />

»Die richtige Honorarabrechnung des Zahnarztes«, »Die neuen Analogtafeln BEMA/GOZ«, »Das GOZ-Lexikon«


GOZ/ Leistungsinhalt Erläuterung<br />

GOÄ<br />

Ä 15 Einleitung und - einmal im Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

Koordination - gibt manchmal Probleme<br />

flankieren<strong>der</strong> mit kostenerstatten<strong>der</strong><br />

therapeutischer<br />

Maßnahmen ...<br />

Stelle<br />

- z. B. für das Beratungsgespräch<br />

zu Beginn<br />

<strong>der</strong> Behandlung<br />

Ä 34 Erörterung - mindestens 20 Min.<br />

lebens-<br />

- maximal zwei mal<br />

verän<strong>der</strong>nd o<strong>der</strong> pro Halbjahr<br />

lebensbedrohli- - z. B. für Beratung über<br />

che Erkrankung... lebensverän<strong>der</strong>nde<br />

Situation, wenn nicht<br />

behandelt wird<br />

Ä 60 Konsiliarische - je Konsilium<br />

Erörterung - je beteiligter Arzt<br />

zweier o<strong>der</strong> - nur wenn sich die Ärzte<br />

mehrerer liqui- in unmittelbaren<br />

ditionsbe- Zusammenhang mit<br />

rechtigter Ärzte <strong>der</strong> Erkrankung des<br />

Patienten befasst haben<br />

- z. B. für Telefonat<br />

mit dem Internisten<br />

des Patienten<br />

Ä 70 Kurze - je Bescheinigung<br />

Bescheinigung<br />

Ä 75 Ausführlicher - je ausführlichen Bericht<br />

Krankheitsbericht - zzgl. Portokosten<br />

Ä 5000 Röntgenaufnahm. - je Aufnahme<br />

<strong>der</strong> Zähne<br />

Ä 5004 OPG Aufnahme - je Aufnahme<br />

Ä 5290 Schichtauf- - bis zu 5 Strahlenrichtungen<br />

nahme(n) o<strong>der</strong> Projektionen<br />

(Tomographie) - je Strahlenrichtung<br />

o<strong>der</strong> Projektion<br />

- in selteneren Fällen<br />

Ä 5370 Computergestützte - für seltene beziehungs-<br />

Tomographie weise komplizierte Fälle<br />

001 Befundaufnahme - zusätzlich Beratung nach<br />

Ä1 o<strong>der</strong> Ä3<br />

002 Aufstellung eines - je Plan<br />

schriftlichen Heil- - muss angefor<strong>der</strong>t sein<br />

und Kostenplanes<br />

nach Anfor<strong>der</strong>ung<br />

003 Aufstellung eines - muss nicht angefor<strong>der</strong>t<br />

schriftlichen Heil- sein<br />

und Kostenplans - je Plan<br />

zur prothetischen - muss schriftlich erfolgen<br />

Versorgung<br />

005 Abformung eines - je Einzelkiefer<br />

Kiefers, ... - zzgl. Laborkosten nach<br />

Planungsmodell BEB und Materialkosten<br />

GOZ/ Leistungsinhalt Erläuterung<br />

GOÄ<br />

006 Abformung bei<strong>der</strong> - je Gebissabformung<br />

Kiefer, ...<br />

bei<strong>der</strong> Kiefer<br />

Planungsmodelle - nicht für Arbeitsmodelle<br />

100 Erstellung eines - je eingehende<br />

Mundhygiene<br />

Status<br />

Unterweisungssitzung<br />

- nur einmal pro Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

- nicht neben Ä1, Ä3 od. 001<br />

- mindestens 25 Minuten<br />

101 Kontrolle des - je Kontrollsitzung<br />

Übungserfolges - 3mal pro Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

- nicht neben Ä1, Ä3, 001<br />

- Dauer mind. 15 Minuten<br />

600 Dokumentations- - je Foto<br />

analog fotos - analog gemäß § 6 Abs. 2<br />

- zzgl. Material- und<br />

Entwicklungskosten<br />

- Erstattung beiPKV fraglich<br />

619 Beratendes u. be- - je Gesprächssitzung<br />

lehrendes Gespräch - nicht neben 001<br />

über schädliche in einer Sitzung<br />

Gewohnheiten - schädliche Gewohnheiten<br />

können sein Pressen,<br />

Knirschen<br />

- nicht nur im Zusammenhang<br />

mit Kfo<br />

800 Befun<strong>der</strong>hebung - je Status<br />

des stomatogna- - vorgeschriebenes<br />

then Systems ... Formblatt gibt es nicht<br />

- Beihilfe schreibt oftmals<br />

die Befun<strong>der</strong>hebung zur<br />

Erstattung <strong>der</strong> 800er-Pos.<br />

voraus (evtl. Formblatt<br />

<strong>der</strong> DGZMK)<br />

- nicht in gleicher Sitzung<br />

neben 001 möglich<br />

801 Registrieren <strong>der</strong> - z. B. Stützstiftregistrierung<br />

gelenkbezügl. - max. 2mal berechnungsfähig<br />

Zentrallage<br />

des Unterkiefers<br />

802 Arbiträre Schar- - z. B. das Anlegen des<br />

nierachsen- einfachen Gesichtsbogens<br />

bestimmung - inkl. Artikulieren des Ober<br />

kiefers in einen Artikulator<br />

- Fixieren im Übertragungsstand<br />

- Einartikulieren des Unterkiefers<br />

in einen Artikulator<br />

zusätzlich Pos. 804<br />

803 Kinematische - individuelle Bestimmung<br />

Scharnierachsen- sonst wie 802<br />

bestimmung<br />

804 Montage des - zusätzlich, wenn vom Be-<br />

Gegenkiefers handler <strong>der</strong> Gegenkiefer in<br />

Artikulator einartikuliert wird<br />

Praxisbrief – Informationen für den erfolgreichen Zahnarzt, Januar 2001<br />

<strong>Spitta</strong> <strong>Verlag</strong> GmbH • Geschäftsführer Volker Maier, Robert Boss<br />

Ammonitenstraße 1 • 72336 Balingen • http://www.spitta.de• http://www.dent-all.de<br />

Abonnementverwaltung Angelika Müller • Tel. 0 74 33/9 52-1 70 • Fax 0 74 33/9 52-1 11<br />

Alle Informationen sorgfältig recherchiert, jedoch ohne Gewähr

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!