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Kundeninfo NIV - Burkhalter

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Oberholzer AG, Elektrotechnische Anlagen<br />

Wilstrasse 11, 8612 Uster<br />

Telefon 01 943 / 6 / 7 / 8 / 9, Fax 01 943 / 6 / 7 / 6 / 7<br />

www.oberholzer.ch, info@oberholzer.ch<br />

Wichtig<br />

Informationsschreiben<br />

an unsere<br />

Kundschaft<br />

Uster, 3. Mai 2004<br />

Neue Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen<br />

- die Verantwortung des Immobilien – Eigentümers -<br />

Sehr geehrte Damen und Herren<br />

Als Ihr Elektroinstallateur und damit Ihr Vertrauenspartner möchten wir Sie über neue<br />

gesetzliche Bestimmungen bezüglich Ihrer Verantwortung gegenüber eigenen<br />

Elektroinstallationen informieren.<br />

Der Bundesrat hat am 7. November 2001 die Verordnung über die elektrischen<br />

Niederspannungsinstallationen (<strong>NIV</strong>) verabschiedet. Diese Verordnung passt die<br />

Kontrolle von Niederspannungsinstallationen den geänderten Rahmenbedingungen<br />

an. Die neue Verordnung trat auf den 1. Januar 2002 in Kraft.<br />

Elektrische Niederspannungsinstallationen müssen ein erstes Mal bei der Erstellung<br />

und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Verantwortlich für die<br />

Durchführung der Kontrollen ist neu der Eigentümer der Installation. Dieser<br />

wird vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) aufgefordert, den<br />

Nachweis zu erbringen, dass die Installation nach den Regeln der Technik erstellt<br />

und gewartet wird. Aufgrund der Aufforderung muss der Eigentümer eine<br />

Fachperson seines Vertrauens mit der Kontrolle und Instandstellung seiner<br />

Installationen beauftragen. Sobald diese den guten Zustand der Installation bestätigt<br />

(schriftlich!), können Sie als Eigentümer dem EVU den verlangten<br />

Sicherheitsnachweis abgeben. Die EVU und das Eidgenössische<br />

Starkstrominspektorat (ESTI) sorgen künftig in erster Linie für die Durchsetzung der<br />

Kontrollen durch die Eigentümer.<br />

Konkret heisst dies:<br />

• Neue oder geänderte Installationen<br />

Der Installateur übergibt immer dem Eigentümer einen Sicherheitsnachweis<br />

mit den Ergebnissen der betriebsinternen Erstkontrolle. Der Eigentümer<br />

bewahrt den Nachweis während mindestens einer Kontrollperiode auf.<br />

Für Anlagen mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren<br />

(Wohnungsinstallationen) sind keine zusätzlichen Kontrollen mehr nötig.<br />

Der Eigentümer oder in dessen Stellvertretung der Installateur meldet der<br />

EVU die Übernahme der Installation mit der Kopie des Sicherheitsnachweises.


Mit der Installationsausführung durch die Oberholzer AG können Sie davon<br />

ausgehen, dass wir den Sicherheitsnachweis automatisch an die EVU<br />

weiterleiten.<br />

Für Anlagen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren muss der<br />

Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der<br />

Installation zusätzlich durch ein unabhängiges Kontrollorgan zu seinen<br />

Lasten eine Abnahmekontrolle veranlassen. Auch hier ist eine Kopie des<br />

Sicherheitsnachweises der EVU abzugeben.<br />

• Bestehende Anlagen (Periodische Kontrollen)<br />

Die Eigentümer werden von der EVU aufgefordert, die Installation durch ein<br />

unabhängiges Kontrollorgan prüfen zu lassen und den Sicherheitsnachweis<br />

innerhalb einer festgesetzten Frist der EVU einzureichen.<br />

• Unabhängige Kontrollorgane<br />

Diese benötigen für die Ausübung von Kontrollen eine Bewilligung des ESTI.<br />

Als führende Unternehmung für Elektroinstallationen bieten wir Ihnen einen<br />

zuverlässigen Vollservice an. Sie können versichert sein, dass die Oberholzer AG<br />

Ihnen die Arbeit vollständig abnimmt und den Sicherheitsnachweis für Sie erstellt und<br />

weiterleitet.<br />

Ebenso koordinieren und organisieren wir für Sie bei periodischen Abnahmen die<br />

Kontrollen durch ein unabhängiges Kontrollorgan. Damit können wir Ihnen auch in<br />

diesen Fällen den Grossteil an Arbeit abnehmen.<br />

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, für<br />

• Fragen<br />

• Abnahmekontrollen<br />

• Periodische Kontrollen<br />

Rufen Sie uns an: Uster: 01 / 943 / 6 / 7 / 8 / 9<br />

Pfäffikon ZH: 01 / 953 / 1 / 6 / 6 / 6<br />

Rapperswil SG: 055 / 220 / 1 / 3 / 3 / 3<br />

Die neue Verordnung verlangt von den Eigentümern eine hohe Eigenverantwortung,<br />

welche aber für die Sicherheit der elektrischen Installationen wichtig ist. Wir möchten<br />

Ihnen gerne bei der Bewältigung dieser Verantwortung helfen.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Oberholzer AG<br />

Stefan Preisig<br />

Remo Thomi

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