Kundeninfo NIV - Burkhalter
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Oberholzer AG, Elektrotechnische Anlagen<br />
Wilstrasse 11, 8612 Uster<br />
Telefon 01 943 / 6 / 7 / 8 / 9, Fax 01 943 / 6 / 7 / 6 / 7<br />
www.oberholzer.ch, info@oberholzer.ch<br />
Wichtig<br />
Informationsschreiben<br />
an unsere<br />
Kundschaft<br />
Uster, 3. Mai 2004<br />
Neue Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen<br />
- die Verantwortung des Immobilien – Eigentümers -<br />
Sehr geehrte Damen und Herren<br />
Als Ihr Elektroinstallateur und damit Ihr Vertrauenspartner möchten wir Sie über neue<br />
gesetzliche Bestimmungen bezüglich Ihrer Verantwortung gegenüber eigenen<br />
Elektroinstallationen informieren.<br />
Der Bundesrat hat am 7. November 2001 die Verordnung über die elektrischen<br />
Niederspannungsinstallationen (<strong>NIV</strong>) verabschiedet. Diese Verordnung passt die<br />
Kontrolle von Niederspannungsinstallationen den geänderten Rahmenbedingungen<br />
an. Die neue Verordnung trat auf den 1. Januar 2002 in Kraft.<br />
Elektrische Niederspannungsinstallationen müssen ein erstes Mal bei der Erstellung<br />
und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Verantwortlich für die<br />
Durchführung der Kontrollen ist neu der Eigentümer der Installation. Dieser<br />
wird vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) aufgefordert, den<br />
Nachweis zu erbringen, dass die Installation nach den Regeln der Technik erstellt<br />
und gewartet wird. Aufgrund der Aufforderung muss der Eigentümer eine<br />
Fachperson seines Vertrauens mit der Kontrolle und Instandstellung seiner<br />
Installationen beauftragen. Sobald diese den guten Zustand der Installation bestätigt<br />
(schriftlich!), können Sie als Eigentümer dem EVU den verlangten<br />
Sicherheitsnachweis abgeben. Die EVU und das Eidgenössische<br />
Starkstrominspektorat (ESTI) sorgen künftig in erster Linie für die Durchsetzung der<br />
Kontrollen durch die Eigentümer.<br />
Konkret heisst dies:<br />
• Neue oder geänderte Installationen<br />
Der Installateur übergibt immer dem Eigentümer einen Sicherheitsnachweis<br />
mit den Ergebnissen der betriebsinternen Erstkontrolle. Der Eigentümer<br />
bewahrt den Nachweis während mindestens einer Kontrollperiode auf.<br />
Für Anlagen mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren<br />
(Wohnungsinstallationen) sind keine zusätzlichen Kontrollen mehr nötig.<br />
Der Eigentümer oder in dessen Stellvertretung der Installateur meldet der<br />
EVU die Übernahme der Installation mit der Kopie des Sicherheitsnachweises.
Mit der Installationsausführung durch die Oberholzer AG können Sie davon<br />
ausgehen, dass wir den Sicherheitsnachweis automatisch an die EVU<br />
weiterleiten.<br />
Für Anlagen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren muss der<br />
Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der<br />
Installation zusätzlich durch ein unabhängiges Kontrollorgan zu seinen<br />
Lasten eine Abnahmekontrolle veranlassen. Auch hier ist eine Kopie des<br />
Sicherheitsnachweises der EVU abzugeben.<br />
• Bestehende Anlagen (Periodische Kontrollen)<br />
Die Eigentümer werden von der EVU aufgefordert, die Installation durch ein<br />
unabhängiges Kontrollorgan prüfen zu lassen und den Sicherheitsnachweis<br />
innerhalb einer festgesetzten Frist der EVU einzureichen.<br />
• Unabhängige Kontrollorgane<br />
Diese benötigen für die Ausübung von Kontrollen eine Bewilligung des ESTI.<br />
Als führende Unternehmung für Elektroinstallationen bieten wir Ihnen einen<br />
zuverlässigen Vollservice an. Sie können versichert sein, dass die Oberholzer AG<br />
Ihnen die Arbeit vollständig abnimmt und den Sicherheitsnachweis für Sie erstellt und<br />
weiterleitet.<br />
Ebenso koordinieren und organisieren wir für Sie bei periodischen Abnahmen die<br />
Kontrollen durch ein unabhängiges Kontrollorgan. Damit können wir Ihnen auch in<br />
diesen Fällen den Grossteil an Arbeit abnehmen.<br />
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, für<br />
• Fragen<br />
• Abnahmekontrollen<br />
• Periodische Kontrollen<br />
Rufen Sie uns an: Uster: 01 / 943 / 6 / 7 / 8 / 9<br />
Pfäffikon ZH: 01 / 953 / 1 / 6 / 6 / 6<br />
Rapperswil SG: 055 / 220 / 1 / 3 / 3 / 3<br />
Die neue Verordnung verlangt von den Eigentümern eine hohe Eigenverantwortung,<br />
welche aber für die Sicherheit der elektrischen Installationen wichtig ist. Wir möchten<br />
Ihnen gerne bei der Bewältigung dieser Verantwortung helfen.<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
Oberholzer AG<br />
Stefan Preisig<br />
Remo Thomi