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Regionalentwicklungsplanung rund um das Stettiner Haff - IKZM

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Ariane Grotz ◦ <strong>Regionalentwicklungsplanung</strong> <strong>rund</strong> <strong>um</strong> <strong>das</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong> ◦<br />

2. 4 Europäische Regionalentwicklungspolitik<br />

34<br />

Trotz der vertraglichen Verpflichtung auf <strong>das</strong> Gemeinschaftsinteresse kommt<br />

es vor, <strong>das</strong>s nationalstaatliche Interessen den Entscheidungsprozess behindern,<br />

manchmal sogar lahm legen.<br />

Dar<strong>um</strong> kontrollieren sich die drei Hauptorgane, die primär am Rechtssetzungsverfahren<br />

beteiligt sind (Rat der EU, europäische Kommission und<br />

Parlament), gegenseitig und können nicht unabhängig von einander agieren.<br />

Das bringt einen oft kritisierten enormen bürokratischen, zeitlichen und materiellen<br />

Aufwand mit sich.<br />

2.4.2 Europäische Regionalpolitik<br />

Die europäische Regionalpolitik nennt als Hauptziel, die existierenden sozialen<br />

und wirtschaftlichen Unterschiede auszugleichen und benachteiligte<br />

Regionen dahingehend zu fördern, <strong>das</strong>s wesentliche endogene Potentiale im<br />

europäischen Gesamtra<strong>um</strong> freigesetzt werden. Eine Annäherung zwischen<br />

den sozialen, kulturellen und ökonomischen Faktoren der Struktur- und Kohäsionspolitik<br />

15 wird daher immer enger. Die Maßnahmen der europäischen<br />

Regionalpolitik, wie z.B. der Ausbau der Infrastruktur und des Dienstleistungssektors<br />

oder die Qualifizierung von Arbeitskräften, haben <strong>das</strong> langfristige<br />

Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit Europas im liberalisierten Welthandel zu<br />

stärken.<br />

Die europäischen Ra<strong>um</strong>ordnungsminister entwickelten ‚Leitlinien für eine<br />

nachhaltige rä<strong>um</strong>liche Entwicklung auf dem Europäischen Kontinent’ (Vgl.<br />

CEMAT 2000/ 7, S. 7). Die darin formulierten, europaweit geltenden G<strong>rund</strong>sätze,<br />

folgen der durch den Europäischen Rat festgesetzten ‚Strategie des sozialen<br />

Zusammenhalts’ und fassen die diversen einschlägigen Dok<strong>um</strong>ente<br />

zur rä<strong>um</strong>lichen Entwicklung, die der Europarat in den vergangenen Jahren<br />

verabschiedet hat 16 zusammen. Die Leitlinien haben empfehlenden Charak-<br />

Ziele<br />

G<strong>rund</strong>sätze<br />

15 „Europäischer Kohäsionsfonds ist die Bezeichnung für eine 1993 auf der G<strong>rund</strong>lage des Maastrichter Vertrages<br />

eingerichtete Geldreserve zur Förderung von Vorhaben in den Bereichen der Umwelt und Verkehrsinfrastruktur. Der<br />

Fonds kommt ausschließlich den vier weniger finanzstarken Mitgliedstaaten der EU (Irland, Griechenland, Portugal,<br />

Spanien) zugute, <strong>um</strong> auf diesem Wege <strong>das</strong> Ungleichgewicht zwischen den Volkswirtschaften der EU zu verringern.“<br />

URL http://www.gruener-bericht.at/2004/index.php<br />

16 u.a. die ‘Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen<br />

Gebietskörperschaften und Behörden’ vom 21.Mai 1980;<br />

- <strong>das</strong> ‚Europäische Ra<strong>um</strong>entwicklungskonzept’, angenommen beim Informellen Rat der für Ra<strong>um</strong>ordnung zuständigen<br />

Minister in Potsdam, vom Mai 1999;<br />

- die ‚AGENDA 21 für den Ostseera<strong>um</strong> –Baltic 21’, angenommen bei der 7. Sitzung der Außenminister des<br />

Ostseera<strong>um</strong>es in Nyborg, Dänemark im Juni 1998;

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