Regionalentwicklungsplanung rund um das Stettiner Haff - IKZM
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Ariane Grotz ◦ <strong>Regionalentwicklungsplanung</strong> <strong>rund</strong> <strong>um</strong> <strong>das</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong> ◦<br />
2. 4 Europäische Regionalentwicklungspolitik<br />
34<br />
Trotz der vertraglichen Verpflichtung auf <strong>das</strong> Gemeinschaftsinteresse kommt<br />
es vor, <strong>das</strong>s nationalstaatliche Interessen den Entscheidungsprozess behindern,<br />
manchmal sogar lahm legen.<br />
Dar<strong>um</strong> kontrollieren sich die drei Hauptorgane, die primär am Rechtssetzungsverfahren<br />
beteiligt sind (Rat der EU, europäische Kommission und<br />
Parlament), gegenseitig und können nicht unabhängig von einander agieren.<br />
Das bringt einen oft kritisierten enormen bürokratischen, zeitlichen und materiellen<br />
Aufwand mit sich.<br />
2.4.2 Europäische Regionalpolitik<br />
Die europäische Regionalpolitik nennt als Hauptziel, die existierenden sozialen<br />
und wirtschaftlichen Unterschiede auszugleichen und benachteiligte<br />
Regionen dahingehend zu fördern, <strong>das</strong>s wesentliche endogene Potentiale im<br />
europäischen Gesamtra<strong>um</strong> freigesetzt werden. Eine Annäherung zwischen<br />
den sozialen, kulturellen und ökonomischen Faktoren der Struktur- und Kohäsionspolitik<br />
15 wird daher immer enger. Die Maßnahmen der europäischen<br />
Regionalpolitik, wie z.B. der Ausbau der Infrastruktur und des Dienstleistungssektors<br />
oder die Qualifizierung von Arbeitskräften, haben <strong>das</strong> langfristige<br />
Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit Europas im liberalisierten Welthandel zu<br />
stärken.<br />
Die europäischen Ra<strong>um</strong>ordnungsminister entwickelten ‚Leitlinien für eine<br />
nachhaltige rä<strong>um</strong>liche Entwicklung auf dem Europäischen Kontinent’ (Vgl.<br />
CEMAT 2000/ 7, S. 7). Die darin formulierten, europaweit geltenden G<strong>rund</strong>sätze,<br />
folgen der durch den Europäischen Rat festgesetzten ‚Strategie des sozialen<br />
Zusammenhalts’ und fassen die diversen einschlägigen Dok<strong>um</strong>ente<br />
zur rä<strong>um</strong>lichen Entwicklung, die der Europarat in den vergangenen Jahren<br />
verabschiedet hat 16 zusammen. Die Leitlinien haben empfehlenden Charak-<br />
Ziele<br />
G<strong>rund</strong>sätze<br />
15 „Europäischer Kohäsionsfonds ist die Bezeichnung für eine 1993 auf der G<strong>rund</strong>lage des Maastrichter Vertrages<br />
eingerichtete Geldreserve zur Förderung von Vorhaben in den Bereichen der Umwelt und Verkehrsinfrastruktur. Der<br />
Fonds kommt ausschließlich den vier weniger finanzstarken Mitgliedstaaten der EU (Irland, Griechenland, Portugal,<br />
Spanien) zugute, <strong>um</strong> auf diesem Wege <strong>das</strong> Ungleichgewicht zwischen den Volkswirtschaften der EU zu verringern.“<br />
URL http://www.gruener-bericht.at/2004/index.php<br />
16 u.a. die ‘Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen<br />
Gebietskörperschaften und Behörden’ vom 21.Mai 1980;<br />
- <strong>das</strong> ‚Europäische Ra<strong>um</strong>entwicklungskonzept’, angenommen beim Informellen Rat der für Ra<strong>um</strong>ordnung zuständigen<br />
Minister in Potsdam, vom Mai 1999;<br />
- die ‚AGENDA 21 für den Ostseera<strong>um</strong> –Baltic 21’, angenommen bei der 7. Sitzung der Außenminister des<br />
Ostseera<strong>um</strong>es in Nyborg, Dänemark im Juni 1998;