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Pflichtteilsverzicht durch Bezieher von staatlichen Sozialleistungen ...

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Dem hat der Bundesgerichtshof nunmehr eine klare Absage erteilt.<br />

Auch der <strong>Pflichtteilsverzicht</strong> eines Kindes, das staatliche <strong>Sozialleistungen</strong> bezieht<br />

verstößt nicht gegen die guten Sitten und ist uneingeschränkt wirksam.<br />

Die Richter betonen, dass jedermann frei darüber entscheiden kann, ob er Erbe<br />

eines anderen werden will oder nicht. Niemand ist verpflichtet, <strong>von</strong> jemand anderes<br />

etwas zu erben. Vielmehr kann jedermann alle im Erbrecht vom Gesetz<br />

bereitgestellten Gestaltungsinstrumente (wie auch <strong>Pflichtteilsverzicht</strong>sverträge)<br />

nutzen.<br />

Durch eine sachgerechte Nachfolgeregelung kann somit auch in komplexen<br />

Situationen der Erhalt des Familienvermögens sichergestellt werden. Testamente<br />

und Erbverträge sollten regelmäßig <strong>durch</strong> den Abschluss <strong>von</strong> fairen<br />

<strong>Pflichtteilsverzicht</strong>sverträgen ergänzt werden.

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