Pflichtteilsverzicht durch Bezieher von staatlichen Sozialleistungen ...
Pflichtteilsverzicht durch Bezieher von staatlichen Sozialleistungen ...
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Dem hat der Bundesgerichtshof nunmehr eine klare Absage erteilt.<br />
Auch der <strong>Pflichtteilsverzicht</strong> eines Kindes, das staatliche <strong>Sozialleistungen</strong> bezieht<br />
verstößt nicht gegen die guten Sitten und ist uneingeschränkt wirksam.<br />
Die Richter betonen, dass jedermann frei darüber entscheiden kann, ob er Erbe<br />
eines anderen werden will oder nicht. Niemand ist verpflichtet, <strong>von</strong> jemand anderes<br />
etwas zu erben. Vielmehr kann jedermann alle im Erbrecht vom Gesetz<br />
bereitgestellten Gestaltungsinstrumente (wie auch <strong>Pflichtteilsverzicht</strong>sverträge)<br />
nutzen.<br />
Durch eine sachgerechte Nachfolgeregelung kann somit auch in komplexen<br />
Situationen der Erhalt des Familienvermögens sichergestellt werden. Testamente<br />
und Erbverträge sollten regelmäßig <strong>durch</strong> den Abschluss <strong>von</strong> fairen<br />
<strong>Pflichtteilsverzicht</strong>sverträgen ergänzt werden.